https://www.pflege-durch-angehoerige.de/krankenkasse-muss-stromkosten-fuer-elektrische-hilfsmittel-bezahlen/?fbclid=IwAR0KXyWcf_elO-jsq0Winip5awuu7yMBOIbLU1Jsu-Z-X_g-EnpULJcp37o Dies gilt für 4 Jahre rückwirkend... ich habe gerade einen solchen Antrag eingereicht und werde berichten.
Genau das habe ich nächste Woche auch vor, Stine. An den Vaporizer (= Inhalator) habe ich noch gar nicht gedacht und der lädt beinahe täglich. Sogar für den Badewannenlifter (alte Wohnung) kann ich noch eine Erstattung einfordern. Mal schauen, was meine Kasse sagt und wie sie den Bedarf des E-Rollstuhls erstatten wollen. Der zieht reichlich mit den große Gel-Akkus und hat eine eigene Steckdose. Ein Verbrauchsmessgerät habe ich. Darüber aufgeklärt hat mich keiner der Sachbearbeiter.
Viele hier haben ja auch Schlafapnoe. Ajch für die hierzu benötigten Geräte, kann man eine Stromkostenerstattung bekommen
Ja Ducky, das wird genau abgerechnet, da ist ein Zähler dran und dieser Stand wird bei mir von der KK jährlich abgefragt und auch gesondert berechnet und bezahlt. Ich hatte ja eine Rechnung an die KK geschickt, als erstes kam das Geld für das Schlafapnoegerät,einen Tag später kam ein Schreiben, dass der Strom zum Aufladen der Akkus des E-Rolli wegen Geringfügigkeit (weniger als 2,50 Euro/Monat) nicht bezahlt wird. Da das ganze aber bis zu vier Jahre rückwirkend beansprucht werden kann sehe ich das nicht als geringfügig an und habe mal Widerspruch eingelegt... Bei den anderen Sachen, z. B. Pflegebett habe ich noch nichts gehört. Hilfsmittel die mit den 4000 Euro genehmigt und bezahlt wurden dürfen nicht mehr abgerechnet werden, z.b. Treppenlift. Wünsche allen einen schönen Tag.
Stine, ah ,ok. Meine Mum hat keinen Zähler an ihrem schlaf-apnoe gerät. Sie hat auch keine karte karte zum auslesen. Sie bekommt 3 euro pauschal pro monat