Hallo ihr Lieben... Muss garnicht mehr nachfragen der Bescheid war heute in der Post. 50GdB unbefristet... Jetzt muss ich mich mal schlau machen was das für mich bedeutet und was ich nun veranlassen muss
Das Finanzamt? Aber wahrscheinlich erst nä Jahr bei der Steuererklärung für dieses Jahr... Oder jetzt schon?
Ok danke für den Tipp Muss man eigentlich den Bescheid auf der Arbeit einreichen oder auf den Ausweis warten und diesen einreichen? ... Ich muss erst ein Passbild zusenden, weiß nicht wielange das dann dauert..
Du musst es beim Arbeitgeber nicht angeben, hast dann aber diesbezüglich auch keine Vorteile durch den Ausweis. Das Passbild schickst einfach mit nem kurzen Anschreiben und innert zwei Wochen sollte das Teil dein eigen sein!
Doch will es auf der Arbeit anzeigen, deswegen hatte ich den Antrag gestellt, damit meine Stelle abgesicherte ist. Wusste nur nicht ob der Bescheid oder der Ausweis eingereicht wird
Auf der Arbeit kannst du Bescheid geben, denn dann hast du zusätzlich Sonderurlaub. Es sei denn du möchtest denen das nicht sagen weil du da Stress befürchtest.
@na dann glückwunsch! klar, schutz am arbeitsplatz, mögliche dinge auf die man abspruch haben kann -5 tage sonderurlaub -erweiterterter kündigungsschutz -schutz am arbeitsplatz, z.bsp.bei minderleistung mit zusätzlicher unterstützung -behindertengerechter arbeitsplatz -über DRV, Arbeitsamt und Integrationsamt, gemeinsam mit Betriebsrat u./oder Schwerbehindertenvertretung. -keine überstunden, aber achtung:-bei arbeitszeit unter 40 ist.ist das mehrarbeit, das darf(mal sein) z.bsp.bei 35 std wo- 5 std.mehrarbeit möglich. aber auch nicht die regel. @nachteilsausgleich da steht jede menge drin, auf was man bei einem GdB von 50 (es sind keine Prozente) anspruch hat u.a.ermäßigungen bei -automobilclub -versicherungen -telefonanbieter(nicht alle) -ermäßigung bei einritt in öff. einrichtungen -kultur, sport,schwimmbad,kino etc. kann, muss aber nicht sein. am besten nachfragen ..... einfach mal hier als suchwort eingeben, dann findest du dazu ne menge. @arbeitgeber-kleiner hinweis leider gilt das mit den kündigungsschutz nicht immer. hängt von art und größe der firma ab (anzahl der mitarbeiter) soll heissen , dass arbeitgeber mittel und wege finden um schwer behinderte weg zubekommen. leider. diese bittere erkenntnis musste so manch einer schon ziehen. da gibt es regelungen, die kennt keiner und schon fällt man hinten runter. liebe grüße vom sauri
@Maggy63 - na das nenn ich mal eigentor(nicht bös gemeint) nur das es niemanden was angeht -welche erkrankungen du hast und worauf ein GdB es reicht letztendlich die kopie des SB-ausweis mehr nicht. wenn man ein Foto ins amt schickt, bekommt man sein ausweis ganz schnell. saurier
Die Diagnosen hab ich abgedeckt, ich bin ja nicht blöd. Fürs Personalbüro ist auch nur wichtig, ab wann und wie viel.
Für technische Unterstützung am Arbeitsplatz durch Hilfsmittel etc. kann aber auch die Diagnose/Art der Einschränkung eine Rolle spielen. So habe ich durch die Fürsorgestelle ergonomische Tastatur/Maus bekommen und einen speziellen Bürostuhl. Außerdem für den nahegelegen Parkplatz eine Berechigungskarte. Nur mit Angabe des Grades der Behinderung, wäre das nicht gegangen.
Ich denke, das kommt auch auf den Arbeitgeber an, wieviel Vertrauen man zu ihm haben kann, ob man ihm seine Diagnosen mitteilt.