Antrag auf Gdb Ende Dez gestellt... Noch keine Antwort?

Dieses Thema im Forum "Schwerbehinderung" wurde erstellt von Sympathie, 9. Mai 2019.

  1. Sympathie

    Sympathie Mitglied

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    Hallo ihr Lieben... Muss garnicht mehr nachfragen :) der Bescheid war heute in der Post. 50GdB unbefristet...
    Jetzt muss ich mich mal schlau machen was das für mich bedeutet und was ich nun veranlassen muss
     
  2. Maggy63

    Maggy63 Kreativmonster

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    Auf jeden Fall den Arbeitgeber und das Finanzamt informieren.
     
  3. Sympathie

    Sympathie Mitglied

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    Das Finanzamt? Aber wahrscheinlich erst nä Jahr bei der Steuererklärung für dieses Jahr... Oder jetzt schon?
     
  4. Maggy63

    Maggy63 Kreativmonster

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    Spätestens bei der Steuererklärung. ;)
     
  5. Sympathie

    Sympathie Mitglied

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    Ok danke für den Tipp
    Muss man eigentlich den Bescheid auf der Arbeit einreichen oder auf den Ausweis warten und diesen einreichen?
    ... Ich muss erst ein Passbild zusenden, weiß nicht wielange das dann dauert..
     
  6. general

    general Bekanntes Mitglied

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    Du musst es beim Arbeitgeber nicht angeben, hast dann aber diesbezüglich auch keine Vorteile durch den Ausweis.

    Das Passbild schickst einfach mit nem kurzen Anschreiben und innert zwei Wochen sollte das Teil dein eigen sein!
     
  7. Sympathie

    Sympathie Mitglied

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    Doch will es auf der Arbeit anzeigen, deswegen hatte ich den Antrag gestellt, damit meine Stelle abgesicherte ist. Wusste nur nicht ob der Bescheid oder der Ausweis eingereicht wird
     
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  8. kukana

    kukana in memoriam †

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    Auf der Arbeit kannst du Bescheid geben, denn dann hast du zusätzlich Sonderurlaub. Es sei denn du möchtest denen das nicht sagen weil du da Stress befürchtest.
     
  9. Stine

    Stine Moderatorin

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    Du bekommst auch 5 Tage mehr Urlaub, wenn du den Bescheid beim Arbeitgeber einreichst.
     
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  10. Maggy63

    Maggy63 Kreativmonster

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    Ich hab den Bescheid kopiert und in der Personalabteilung abgegeben.
     
  11. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    @na dann glückwunsch!

    klar, schutz am arbeitsplatz,
    mögliche dinge auf die man abspruch haben kann
    -5 tage sonderurlaub
    -erweiterterter kündigungsschutz
    -schutz am arbeitsplatz, z.bsp.bei minderleistung mit zusätzlicher unterstützung
    -behindertengerechter arbeitsplatz -über DRV, Arbeitsamt und Integrationsamt, gemeinsam mit Betriebsrat u./oder Schwerbehindertenvertretung.
    -keine überstunden, aber achtung:-bei arbeitszeit unter 40 ist.ist das mehrarbeit, das darf(mal sein)
    z.bsp.bei 35 std wo- 5 std.mehrarbeit möglich. aber auch nicht die regel.
    @nachteilsausgleich
    da steht jede menge drin, auf was man bei einem GdB von 50 (es sind keine Prozente) anspruch hat
    u.a.ermäßigungen bei
    -automobilclub
    -versicherungen
    -telefonanbieter(nicht alle)
    -ermäßigung bei einritt in öff. einrichtungen -kultur, sport,schwimmbad,kino etc.
    kann, muss aber nicht sein. am besten nachfragen
    .....
    einfach mal hier als suchwort eingeben, dann findest du dazu ne menge.

    @arbeitgeber-kleiner hinweis
    leider gilt das mit den kündigungsschutz nicht immer. hängt von art und größe der firma ab
    (anzahl der mitarbeiter) soll heissen , dass arbeitgeber mittel und wege finden um schwer behinderte weg zubekommen. leider. diese bittere erkenntnis musste so manch einer schon ziehen.
    da gibt es regelungen, die kennt keiner und schon fällt man hinten runter.
    liebe grüße vom sauri
     
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  12. kroeti

    kroeti Aktives Mitglied

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    Ermäßigung beim Autokauf bei manchen Herstellern.
     
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  13. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    @Maggy63
    - na das nenn ich mal eigentor(nicht bös gemeint)
    nur das es niemanden was angeht
    -welche erkrankungen du hast
    und worauf ein GdB

    es reicht letztendlich die kopie des SB-ausweis
    mehr nicht.

    wenn man ein Foto ins amt schickt, bekommt man sein ausweis ganz schnell.

    saurier
     
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  14. Sympathie

    Sympathie Mitglied

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    Vielen Dank jetzt bin ich schon viel schlauer... Danke an alle
     
  15. Maggy63

    Maggy63 Kreativmonster

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    Ironien nahe d. sarkastischen Grenze
    Die Diagnosen hab ich abgedeckt, ich bin ja nicht blöd. ;)
    Fürs Personalbüro ist auch nur wichtig, ab wann und wie viel.
     
  16. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    an einem fluss
    @deswegen ja..nicht bös gemeint ;-)
    sauri
     
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  17. Heike68

    Heike68 Moderatorin

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    Für technische Unterstützung am Arbeitsplatz durch Hilfsmittel etc. kann aber auch die Diagnose/Art der Einschränkung eine Rolle spielen. So habe ich durch die Fürsorgestelle ergonomische Tastatur/Maus bekommen und einen speziellen Bürostuhl. Außerdem für den nahegelegen Parkplatz eine Berechigungskarte. Nur mit Angabe des Grades der Behinderung, wäre das nicht gegangen.
     
  18. Maggy63

    Maggy63 Kreativmonster

    Registriert seit:
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    Ironien nahe d. sarkastischen Grenze
    Ich denke, das kommt auch auf den Arbeitgeber an, wieviel Vertrauen man zu ihm haben kann, ob man ihm seine Diagnosen mitteilt.
     
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