oliver
ich denke das es genau das nicht ist.
denn das ist ja meine anmerkung, das wenn sie alle schwerbehindertengrade neu einstufen würden, sie die folgen nicht im auge haben.
wobei das mit dem abschlagsfrei in rente (hier ohne EMRentner zu sein) gehen, würde ich mir immer das bei der DRV prüfem und schriftlich geben zu lassen.
inzwischen hat auch die DRV ihre fallstricke für rentner erweitert. das sind die s.g.anwartschaften. sprich wieviel jahre eingezahlt wurde und bei 45 jahren darf man eher in rente, ohne abschlag.
wie sich das für EMR verhält, muss sich wohl jeder von der DRV bestätigen lassen. m.e.n.gehen wir mit 63 in rente. abschlagsfrei sicherlich, aber die erwerbs-minderungsrenten (zumindest die nach 2001) sind doch schon gemindert, so dass wir unser eigentliches rentenniveau nie erreichen würden. als "normal" rentner mit 63 darf man dann ggf.hilfe zum lebensunterhalt beantragen,weil die EMrenten sehr niedrig sind.
sauri
P.s.danke kuki