Ich habe bis vor ca. 3 Jahren Teilzeit gearbeitet, ca. 25 Stunden / Woche. Habe dann reduziert auf einen 450 € Job und zusätzlich eine Saisonarbeit ca. 50 Tage pro Jahr, weil ich gesundheitlich nicht mehr so viel arbeiten konnte. Hatte auch vor wieder mehr, also sozialversicherungspflichtig zu arbeiten, meine Ärzte sagten immer wieder: das wird schon, wir probieren dieses und jenes Medikament usw. Musste aber zwischenzeitlich weiter reduzieren, arbeite als Verkäuferin, jetzt meistens an zwei Tagen in der Woche (nicht hintereinander) und das auch nur so 2-3 Stunden. Anfang des Jahres war ich auf Reha, damals wurde in den Entlassbericht geschrieben, dass ich für den Arbeitsmarkt täglich 6-8 Stunden für leichte Tätigkeiten mit Einschränkungen zur Verfügung stehen würde. Ich nehme ne ganze Menge an Medikamenten zu mir, unter anderem täglich 10 mg Cortison und die volle Tagesdosis meines Schmerzmittels, an Arbeitstagen oft noch eine zusätzliche Tablette. Meine Frage, kann ich unter diesen Voraussetzungen die EM / EU Rente beantragen?
Hallo Bolli, so werden wir dir leider keine antwort geben können. denn das ist und bleibt eine entscheidung der DRV, entsprechend deinem noch vorhandem arbeitsvermögen. auch ist dabei nicht unbedingt eine hohe anzahl von medikamenten ausschlaggebend, sondern was dein restleistungsvermögen unter bestehnden behinderungen und einschrenkungen. offenbar arbeitest du jetzt schon unter der 15 h grenze pro woche, was bei voller erwerbsminderung und dem einkommenslevel von max.450 euro erlaubt ist. die einschätzung deiner restarbeitsfähigkeit wurde in der reha anders eingestuft. du hättest schon zu diesem zeitpunkt ggf. in widerspruch gehen sollen. es sei denn, die minderung deiner arbeitsleistung hat sich erst im laufe des jahres so drastisch verändert? oder war das auch schon vor der reha? ich würde dir empfehlen, bei der DRV, einen antrag auf rehabilitation zu stellen. das ist viel mehr als nur "reha". guck in das SGB IX, da steht alles zum thema rehabilitation und ebenso bei der DRV findest du viele hinweise. du könntest zur neueren einschätzung deiner leistungsfähigkeit eine medizinische arbeitsplatzerprobung beantragen (MBO) das läuft in unterschiedlich zeitfenstern ab. wenige tage bis mehrere wochen, teils ambulant, teils auch stationär. dabei wird genau geguckt was du noch unter welchen bedingungen kannst. so hätte die DRV einen aktuelle bestandsaufnahme deiner leistungsfähigkeit und würde dir dann vorschläge zum weiteren arbeitsvermögen und zur arbeitsfähigkeit, ob mit teilweiser oder erheblicher einschrenkung, geben. ggf. gibt es arbeitshilfen oder aber auch eine umschulung für eine andere tätigkeit kann entschieden werden. nicht immer führen einschrenkungen oder behinderungen unweigerlich zu einer vollen erwerbsminderung. es kann auch auf einer teilweisen erwerbsminderung hinauslaufen, die vielleicht teilweise befristet wird. alles ist möglich und hängt immer von den jeweiligen bedingungen des einzelnen ab. du kannst hier auch vieles zu dem thema erwerbsminderung, rehabilitation und rente lesen. gib dazu ein suchwort oben rechts ein. liebe grüße vom saurier
Hallo Saurier, danke für deine ausführliche Antwort. Werde alle deine Punkte durchgehen und mich bei der DRV das durchlesen. Zur Zeit der Reha hatte ich noch Hoffnung auf Besserung, da meine MPN Erkrankung erst seit einem Viertel Jahr diagnostiziert war und laut Ärzten sich der Zustand bessern würde (genauso wir die Polyarthritis), ist leider anders gekommen.
Hallo, bekam heute einen Anruf von der Rentenversicherung, wo ich gefragt wurde ab wann ich meine EU/EM Rente beziehen möchte, da ich letztes Jahr auf Reha war, könnte ich ab Sept. 17 oder ab Feb. 18 die Rente bekommen. Habe mich für Sept. 17 entschieden, die Rente ist zwar ein paar Euro weniger, dafür bekomme ich aber eine Nachzahlung. Ich habe noch nachgefragt wegen geringfügiger Beschäftigung, das ist erlaubt, ich komme meist so auf ca. 25 Stunden im Monat. Desweiteren habe ich gefragt wegen Rentenversicherungspflicht für Pflegende. Meinem Schwiegervater wurde Pflegegrad 3 bewilligt und ich versorge ihn nach meinen Möglichkeiten, habe auch Unterstützung. Meine Frage, ich muss nun den Fragebogen der Pflegekasse ausfüllen, gibt es da eine Stundengrenze? Der Mann von der Rentenversicherung meinte nein. Ich meine aber im Internet gelesen zu haben, dass die Rentenversicherung ev. nachprüft ob man nicht auch arbeiten gehen könnte wenn man (zu)viel Stunden bei der Pflegekasse angibt. Natürlich brauche ich für die Versorgung meines Schwiegervaters länger als jemand der vollerwerbsfähig Arbeiten kann, wie gebe ich nun die Pflegestunden an? Versteht ihr was ich meine?
Hallo Bolli, wer ist denn noch oder wer ist "hauptberuflich" für deinen Schwiegervater vom MDK als Pflegender eingetragen? Dein Schwiegervater bekommt bei Pflegegrad III 545 Euro pro Monat. Dies wird gleich dem "Hauptpfleger", z.B. Diakonie überwiesen, die damit abrechnet. Falls dein Schwiegervater das Geld selbst überwiesen bekommt, muss er davon die Diakonie und dich bezahlen (oder drauflegen). Wirst du als Einziger bei der Pflegekasse eingetragen, dann solltest du auch schauen, was die Diakonie abrechnet, nicht dass ihr da doppelt angibt... Eigentlich ist im Gutachten des MDK eingetragen, wie viele Stunden dein Schwiegervater für die Pflege benötigt. Schau nach, was die Diakonie z.B. abrechnet, den Rest kannst du dann angeben, aber eigentlich bekommst du als Angehörige nur Rentenpunkte und kein Geld.
Hallo Stine, wir pflegen nur privat, die Dame vom MDK hat seine Ehefrau (meine Schwiegermutter) und mich eingetragen, jeweils mit mindestens 14 Stunden in der Woche verteilt an 7 Tagen. Nur ist es so, dass meine Schwiegermutter leider zur Zeit auch rapide abbaut und selber einen Pflegegrad beantragen sollte. Unterstützung bei der Pflege habe ich noch durch meinen Mann und meine Kinder.
Bolli überlegt es euch gut ob ihr das wirklich alleine machen wollt. Bei uns liegt, zwar in eigener Wohnung, mit pflegegrad 3 meine schwiegermutter und wird 2 mal täglich von den Johanniter versorgt und dann sind mein Mann und ich noch mit eingetragen. Vom pflegegrad bleiben höchstens 30 bis 40 Euro übrig, aber das ist uns egal. Wir würden es ohne Hilfe nicht schaffen. Ich bekomme auch erwerbsminderungsrente, hab mir noch nie Gedanken wg der DRV deshalb gemacht....arbeite aber auch nicht anderweitig nebenbei. Die hier genannten rentenpunkte gibt es die auch bei EMR? Anderereits möchte ich keine schlafenden Hunde wecken, wobei so viele Stunden in der Woche kämen nicht zusammen bzw läst sich das hier gut steuern. Hab doch glatt ganze Wörter vergessen...o ooohh
Mein Mann hat eine BU-Rente und bekommt für mich monatlich Sozialversicherungsbeiträge in Form von Rentenpunkten. Ich bekomme das Geld und davon werden meine Auslagen bezahlt und eine Verhinderungspflege (die meinen Mann vertritt, wenn er mal ausfällt). Die ist allerdings nicht mit uns verwandt und kann somit ihre Stunden mit der Pflegekasse abrechnen. Mein Mann musste noch nie angeben, wie viele Stunden er für mich "arbeitet". Aber rufe doch einfach mal bei der Pflegekasse an, die können dir genau Auskunft geben.
Hallo Bolli, soll die EMR befristet sein oder auf Dauer? Denn nur hier ist das Thema entscheidend. Wenn du eine befristete EMR bekommst, sind die Rentenpunkte für später wichtig. ansonsten wird sich an deiner eigenen Rente nichts mehr ändern. Das ist für alle EMR'ler ein Problem. Grundsätzlich solltest du bei voller EMR beachten,das es für die Hinzu- verdienstgrenze eine Neuregelung seit 2018 gibt. siehe https://sozialversicherung-kompetent.de/rentenversicherung/zahlen-werte/826-hinzuverdienstgrenzen-em-renten-2018.html Zum Inhalt deiner Frage, es geht hierbei nicht um einen Geldwert den du für eine Leistung dadurch erhälst, sondern nur um "Punkte". Der MDK prüft hier nicht inhaltlich "gegen- über"den Angehörigen,da hier die Pflege anders erfolgt. Der Gesetzgeber sagt: wer pflegt, kann nicht arbeiten, ist also benachteiligt weil er in dieser Zeit nicht arbeiten kann. trifft aber auf den EMR'ler nicht zu. Die Std.anzahl sollte 15h die Woche nicht überschreiten. Für die volle EMR gilt, diese erhält man, wenn man nur noch bis unter 3h arbeiten kann. Diese Zeit sollte man nicht über- schreiten,da es sonst zur Kürzung o.Rentenentzug der EMR-rente führt. Wie und ob die Familie das alleine wuppt, werdet ihr sehen. Im allgemeinen steigt der Pflegeaufwand, so dass ggf. Hilfe dazukommen muss. Ob ein Pflege- dienst oder eine andere Variante u.welcher, bleibt dann eure Wahl. Aus eigener Erfahrung weiss ich nur, dass Pflege zu Hause ein emens große Anstrengung isr, ein 24 Std.Job,rund um die Uhr, tag-ein-tagaus. Selbst mit der s.g.Kurz- bzw.Verhinderungspflege für 4 Wochen, bleibt häusliche Pflege eine unsasgbare Leistung.Hinzu kommen noch andere Unwegbarkeiten, wie Arzt- Besuche,Bewilligungen usw....das will alles geschafft werden. Ich kann Euch nur viel Kraft wünschen. Bolli, bei Fragen gern auch per PN. saurier
Danke Saurier, ich warte noch auf den schriftlichen Bescheid, habe bisher nur am Telefon erfahren, dass die Rente genehmigt ist, muss also noch abwarten.
Habe ich das jetzt richtig verstanden, wenn ich volle, unbefristete EM-Rente bekomme, dann ist es für meine Regelrente wurscht, ob ich einen Angehörigen pflege, weil das für mich keine zusätzlichen Punkte gibt?
@Maggy63 Soweit ich das verstanden habe auf der Seite der RV muss man erwerbstätig sein. Maximal 30 Std.
Maggy, deshalb schrieb ich oben, dass Bolli bei der Pflegekasse sich direkt erkundigen soll. Mein Mann bekommt für mich Punkte, obwohl er eine volle BU-Rente auf Dauer bezieht. Bei Verwandten ist das anders als bei nichtverwandten Pflegern. Alles sehr kompliziert.
@Stine D.h. die Pflegekasse zahlt deinem mann den beitrag für die Rentenpunkte für die zugrunde gelegten Std.
@hallo, die DRV schreibt dazu eindeutig: Unverändert bleibt: Voraussetzung der Versicherungspflicht, dass die Pflegeperson, neben der Pflege, nicht mehr als 30 Stunden berufstätig ist und die Pflege in häuslicher Umgebung erfolgt. Die Voraussetzungen für die Beitragszahlung zur Rentenversicherung prüft die Pflegekasse des Pflege-bedürftigen. neu ist das bereits ab mind.10h die woche die Rentenpflicht möglich ist. http://www.erwerbsunfähigkeitsrente.net/ Da dabei auch der Arbeitsaufwand berücksichtig wird, muss man allerdings als Erwerbsunfähiger, der eine entsprechende Rente kassiert, darlegen können, dass die Pflege nicht mehr als 3 Stunden täglich in Anspruch nimmt. Übersteigt sie das – zumindest bereits in der Theorie – ist man laut Gesetzgeber ja schon wieder erwerbsfähig. Außerdem muss man sich vielleicht vor der Bewilligung des Pflegegeldes eventuell Zweifel seitens des Amtes aus dem Weg räumen, warum ein zu 100% Erwerbsunfähiger überhaupt in der Lage ist, professionelle Pflege für einen Pflegebedürftigen zu bieten. Weiterhin findet sich im Netz unter https://rentenbescheid24.de/rentenpunkte-fuer-pflegende-rentner/ Rechtslage ab dem 01. Januar 2017 Die neue Regelung des Flexirentengesetzes betrifft grundsätzlich jede Pflegeperson welche Angehörige ehrenamtlich (nicht beruflich) pflegt. Der Gesetzgeber hat den Weg für den Erwerb zusätzlicher Rentenansprüche für Rentenbezieher frei gemacht. Damit können Altersrentner, nach Rentenbeginn in der gesetzlichen Rentenversicherung, zusätzliche Anwartschaften mit Auswirkungen auf die Altersrente erwerben. Dies betrifft den Bereich der Altersvollrentner bei einer vorgezogenen Altersrente. (...) Erst ab pflegegrad 2 kann man Rentenpunkte erhalten. kann nur jeden den Tip geben, sich bei der DRV zu erkundigen, wenn es ihn betreffen sollte. saurier
Man kann aber seine volle AltersRente in eine Teilrente zu 99% umwandeln. Man verzichtet also auf 1% seiner Rente und kann dann für die pflegeleistung Rentenpunkte erhalte, die unterm Strich mehr Wert sein können das richtet sich auch nach der Höhe des Pflegegrad.