Hallo Saurier ich weiß. Doch ich hätte bis zum 45. Lebensjahr die schulische Ausbildung nachzahlen können. Denn das war ein Fachschulstudium ohne Beiträge. Das geht jetzt nicht mehr. Sagt einem keiner :-(
@Seelchen, das wusste ich auch nicht.:-( in der tat schlecht, denn die wenigsten kommen überhaupt auf so viele arbeitsjahre. saurier
@Seelchen, wenn du während der Zeit Krankenversicherung hättest, dann Versuch den Nachweis von der Kasse zu bekommen und reich das ein. Ich konnte so das erste halbe Jahr meiner Ausbildung nachweisen und bekam es anerkannt, wenn auch nur mit einem Mini Betrag. Nachzahlen ging bei mir auch nicht.
Wer kann mir mal helfen? Bin seit fast einem Jahr krankgeschrieben. bekomme heute ein Schreiben meiner KK.(per Einschreiben) Sie merken an das ich seit Juli 17 Krankengeld (KG)bekomme. Das meine Erwerbsfähigkeit zZ erheblich gefährdet o gemindert ist. Sie schreiben das KG keine Dauerleistung ist, u Maßnahmen einzuleiten sind Durch Rehamaßnahmen kann der Eintritt der Erwerbsminderung verhindert werden. Ich habe einen Reha Antrag Anfang Juli 17 gestellt. Eine erneute Beantragung sei nicht notwendig. - wenn ich den gestellten Antrag ändere(?), könnte mein KG entfallen. Mein KG könnte sogar rückwirkend entfallen, sofern eine Erklärung ohne die KK Zustimmung erfolgt. - mein Rehaantrag würde als Rentenantrag gelten, wenn wegen verminderter Erwerbsfähigkeit eine erfolgreiche Reha nicht zu erwarten ist oder die Leistungen zur Reha nicht in der Lage sind, meine letzte Tätigkeit o eine Tätigkeit von mind. 6 Std. täglich auszuüben. Ich habe die Möglichkeit dagegen Widerspruch zu erheben. Ich wollte jetzt einen Antrag zur Erwerbsminderungsrente stellen, hab im März einen Termin. Will die KK nun, dass ich rückwirkend ab Juli Rente bekomme. Ist natürlich auch eine Finanz. Einbuße., denn KG ist täglich höher als die Rente. Bin nun ziemlich verunsichert. Krank und behindert zu sein ist nix für Feiglinge
Hier steht was über die Dauer von Krankengeld. Vielleicht kannst du was damit anfangen. http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/48.html
Ich würde deinen zuständigen Sachbearbeiter anrufen und mal fragen, was das Schreiben zu bedeuten hat. Warst du denn inzwischen zur Reha? Ich würde bei Gesprächen mit KK und RV immer betonen, das du hoffst, wieder arbeitsfähig zu werden. Krankengeld wird max. 78 Wochen (incl. 6 Wochen Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber) gezahlt. Bei mir war es damals so, dass ich zur Reha ging und als nicht arbeitsfähig entlassen wurde und aufgefordert wurde, einen Rentenantrag zu stellen. Das habe ich getan, inzwischen war das Krankengeld ausgelaufen. Als Überbrückung bekam ich ALG I. Als der Rentenbescheid kam, wurde als Beginndatum der Rente das Datum des Rehaantrags genommen. RV, KK und Arbeitsagentur haben das aber unter sich verrechnet, nachzahlen musste ich nichts. Die erste Rentenzahlung war dann am nächsten Monatsanfang nach Eingang des Bescheids.
@Seelchen, da gibt es eine antwort: -wenn du das KG ausschlägst-bist du wieder voll arbeitsfähig so würde ich es als erstes ansehen. aber dahinter verbirgt sich dann doch der hinweis rehamaßnahmen einzuleiten, was nicht unbedingt EMR sein muss! sondern andere maßnahmen des rententrägers damit du in arbeit bleibst. die krankenkasse hat das recht, wenn abzusehen ist, dass du nicht mehr vermittelbar bist, dich um die beantragung der EMR zu bemühen. richtig-ab antragstellung wird quasi krankengeld-gegen rehageld bei EMR oder teilweiser EMR gegengerechnet. sprich da kann ggf. eine rückforderung kommen. aber wende dich bitte am besten an die DRV und lass dich da beraten. m.e.n. gibt es auch noch ene regelung mit 6 monaten, wo ggf. gar kein geld fließt.aber das wird bei dir warscheinlich nicht sein. also-schnellstens die DRV kontaktieren. solange bleibt dir aber krankengeld erhalten, den es gilt-das du nicht ohne geld da stehen darfst-also nahtlosigkeitsregelung bis zur entscheidung bzw. von der krankenkasse bis zum ablauf der 78.Krankheitswoche. das darf die KK dir im übrigen auferlegen. knuddel vom sauri
Hallöchen ihr Lieben Danke für eure Beiträge. Inzwischen bin ich etwas weiter. Wer gleiche Schwierigkeiten hat sende ich den Link in der nächsten Antwort. Euer Seelchen
https://www.geldtipps.de/rente-pension-altersvorsorge/gesetzliche-rente/renten-wegen-erwerbsminderung-1
@Hallo, ich möchte euch trotzdem bitten, wendet euch bei fragen dies bezüglich direkt an die DRV. in solch ausszügen schleichen sich gern mal fehler ein, oder sie sind doch nicht ganz so aktuell.für alle die derzeit mit dem thema befasst sind einige wichtige links aus der internetseite der DRV. @hier DRV-Rente und Rehabilitation Chance auf einen erfolgreichen Neustart Jährlich erfahren etwa eine Million Menschen, dass ihr Körper nicht mehr den Belastungen am Arbeitsplatz gewachsen ist oder dass die gesundheitlichen Probleme eine berufliche Neuorientierung erforderlich machen. Dank einer Rehabilitationsleistung steigen Ihre Chancen auf einen erfolgreichen Neustart erheblich. Das Ziel jeder Rehabilitation lautet: Versicherte mit akuten oder chronischen Erkrankungen sollen wieder an ihren Arbeitsplatz zurückkehren oder in einen anderen Beruf einsteigen können. Eine Rehabilitation der Rentenversicherung kann sich im Einzelfall von einer medizinischen Leistung über die Umschulung bis hin zur Wiedereingliederung in das Erwerbsleben erstrecken. Hierzu hält die Deutsche Rentenversicherung unter anderem ein flächendeckendes Angebot von Rehabilitationsplätzen in Vertragseinrichtungen und in eigenen Reha-Zentren bereit. Durch diese Rehabilitationsstrukturen ist es möglich, den – vielfach chronisch kranken – Versicherten passgenaue und individuelle Rehabilitationsleistungen anzubieten. Eine erfolgreiche Rehabilitation ist ein Gewinn für alle Beteiligten. Der Versicherte kann seine gesundheitlichen Probleme bewältigen und weiterhin einem Beruf nachgehen; der Arbeitgeber kann weiterhin die Erfahrung und Arbeitskraft seines Mitarbeiters nutzen; die Rentenversicherung erspart sich die Rentenzahlung und behält einen Beitragszahler.(...) https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/2_Rente_Reha/02_Rehabilitation/Rehabilitation_node.html @hier DRV-Reha-Beratungsdienst und Servicestellen Ansprechpartner für Fragen zum Thema Rehabilitation Die Reha-Beratungsdienste der Deutschen Rentenversicherung sind Ansprechpartner in allen Fragen der Rehabilitation. Dabei liegt der Schwerpunkt im Bereich der beruflichen Rehabilitation. Sie begleiten das Reha-Verfahren vom Antrag bis zur beruflichen Wiedereingliederung und koordinieren bei Bedarf die Zusammenarbeit mit den anderen Reha-Trägern. Die Gemeinsamen Servicestellen für Rehabilitation unterstützen ratsuchende Bürgerinnen und Bürger in allen trägerübergreifenden Fragen der Rehabilitation. Sie klären Anliegen, nehmen Anträge auf und ermitteln den zuständigen Reha-Träger. Als zusätzliche Anlaufstellen sollen sie vor allem behinderten Menschen das Leben leichter machen.(...) https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/2_Rente_Reha/02_Rehabilitation/06_reha_beratungsdienst_servicestellen/beratungsdienst_servicestellen_index_node.html @hier Rehabilitationszentren DRV Bund Die Deutsche Rentenversicherung Bund hat ein dichtes Netz an Reha-Zentren aufgebaut. Diese sind an 22 Standorte bundesweit verteilt. Damit haben die Reha-Zentren der Deutschen Rentenversicherung eine qualitative Leitfunktion für die gesamte rehabilitative Versorgung inne. Medizinische Rehabilitation hat einen ganzheitlichen Ansatz. Dieser berücksichtigt den Menschen als Ganzes: Den Körper, die Seele und auch das berufliche und soziale Umfeld. Mit jedem Rehabilitanden werden ein Therapieplan erstellt und Therapieziele vereinbart, die sich an den individuellen Anforderungen im jeweiligen Beruf orientieren.(...) https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Bund/de/Navigation/2_Rente_Reha/02_reha/04_reha_einrichtungen/med_rehaeinrichtungen/reha_zentren_index_node.html @hier Vermittlung von Informationsangeboten über die Leistungen zur Teilhabe Die Ansprechstellen der Deutschen Rentenversicherung sind ein ergänzendes Angebot für die Vermittlung von Informationen zur medizinischen und beruflichen Rehabilitation (Leistungen zur Teilhabe). Hierdurch soll der Rehabilitationsbedarf möglichst frühzeitig erkannt werden und auf eine Antragstellung hingewirkt werden.(...) https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/2_Rente_Reha/02_Rehabilitation/06_reha_beratungsdienst_servicestellen/ansprechstellen_node.html @hier Prävention- Nachsorge - Selbsthilfe- Breites Spektrum an Angeboten Steigende Anforderungen im Beruf und die Zunahme chronischer Erkrankungen lassen viele Menschen daran zweifeln, bis ins Rentenalter berufstätig sein zu können. Oftmals werden leichtere Beschwerden ignoriert oder zu spät angegangen. Daraus können sich ernste Erkrankungen entwickeln. Um dem vorzubeugen, bietet die gesetzliche Renten- versicherung auch ein Spektrum präventiver Leistungen an.(...) Nachsorge Auch nach Abschluss der ambulanten oder stationären medizinischen Rehabilitation können weitere Leistungen in Betracht kommen, um die Rehabilitationsergebnisse zu sichern, zu festigen und zu ergänzen. Die Träger der Deutschen Rentenversicherung bieten hierzu verschiedene Nachsorge-Programme und ergänzende Leistungen an, die wohnortnah und berufsbegleitend durchgeführt werden können.(...) Selbsthilfe In Selbsthilfegruppen finden sich Menschen zusammen, die selbst von einer Krankheit betroffen oder Angehörige von Betroffenen sind. Ziel der Arbeit in der Gruppe ist die gegenseitige Hilfe. Die Mitglieder können hier ihre Erfahrungen austauschen. Sie lernen dabei, ihre eigenen Kräfte zu entdecken und zu stärken. So können die Einzelnen leichter mit den Folgen ihrer Krankheit im Alltag umgehen. Damit wird ihre Lebenslage verbessert. Durch den Kontakt zur Gruppe können Vereinsamung und Ausgrenzung verhindert werden. (...) https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/2_Rente_Reha/02_Rehabilitation/03_praevention_nachsorge_selbsthilfe/praev_nachsorge_selbsthilfe_index_node.htmlurier @hier Kinderrehabilitaton Das Wohl von Kindern und Jugendlichen liegt uns am Herzen Voraussetzungen Die Deutsche Rentenversicherung bietet Kindern, die erheblich erkrankt sind oder deren Gesundheit in hohem Maße gefährdet ist, spezielle Rehabilitationsleistungen an, wenn die Chance besteht, dass sich die Gesundheit dadurch bessert oder vollständig wiederhergestellt werden kann. Das gilt zum Beispiel für Krankheiten der Haut, des Herz-Kreislauf-Systems, von Leber, Magen oder Darm, der Nieren- und Harnwege, des Stoffwechsels, etwa Diabetes mellitus, des Bewegungsappates Allergien, Krebserkrankungen neurologischen Erkrankungen, zum Beispiel Epilepsie, psychosomatischen und psychomotorischen Störungen, Verhaltensstörungen, Sprachentwicklungsstörungen Übergewicht in Verbindung mit weiteren Risikofaktoren oder anderen Erkrankungen, Adipositas (...) https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Microsite/de/Inhalt/kinderreha.html und alles andere über die startseite der DRV @hier Startseite DRV Bund https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Bund/de/Navigation/0_Home/home_node.html saurier
Saurier das ist aber ne Menge Zeug Danke für deine Mühe. Da muss ich aber richtig Lust haben. LG Seelchen
@Seelchen, das solltest du nicht "schlingen" lass es sacken.ist doch jederzeit abrufbar. dient unter anderem dazu, sich auf ein gespräch beim berater vorzubereiten. da sind stichpunkte willkommen. denn wenn man erst einmal mal dort sitzt fällt einem alles mögliche ein, nur nicht das , was man wissen möchte. sauri
Danke für deine Mühe u Unterstützung. Ich bin nur etwas verzweifelt, weil ich nicht weiß was ich machen soll, wenn nur die teilweise EU genehmigt wird. Meine Ärztin sagt es müsste laut Aktenlage reichen, aber die RV wird schon ein Gutachter einsetzen. Allein 2017 war ich 50 Tage stationär mit Reha u die vielen Medikamente die ich getestet habe, abgesehen von den tausenden Tränen LG Seelchen
@Seelchen, versuche dich von dem Schreiben nicht verrückt machen zu lassen.das kannst du nur mit ruhe angehen. ich melde mich bei dir spätestens morgen (samstag)abend bei dir per PN. eine knuddelumarmung vom sauri