abgelehnter Antrag auf Pflegeleistungen...

Dieses Thema im Forum "Krankenkassen und Pflegeversicherung" wurde erstellt von merre, 23. September 2017.

  1. merre

    merre Bekanntes Mitglied

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    ...ja ist mir schon fast unheimlich.
    Meine Mutter hat nach der Erstbegutachtung 8,5 Punkte - keine Pflegestufe bekommen.
    Ich habe mich mit den Damen und Herren vom medizinischen Dienst der AOK Sachsen Anhalt auseinandersetzen wollen aber....., kein "Einsehen", man könne ja in Widerspruch gehen....
    Bin ich nicht, ich habe Beschwerde geführt, bissl "ausführlicher" (mit Gegengutachten,von mir, und so) - Reaktion kurz danach "muß man denn gleich...., man könne doch über Alles reden....?

    Kurz und Gut ; habe ein medizinisches Gutachten zur Demenz machen lassen, es wurde ein neuer Termin zur Feststellung des Pflegegrad´s durch den med. Dienst gemacht und die Begutachtung durchgeführt.
    Ergebnis "Pflegegrad 2" und Vorschläge zu Pflegeleistungen, ein Badumbau Wanne - Dusche wurde angeregt (4000,00 Euro Zuschuß) u.s.w.
    Alles innerhalb von 6 Wochen....

    na bitte warum nicht gleich so....
    Trotzdem Stress mit Muttern, naja 85 und Demenz, wer weis wie wir mal....

    "merre" (auch schon bissl vergesslich, zwar ohne Pflegegrad - aber hab ja meine Sigrid..!!)
     
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  2. Norchen

    Norchen Bekanntes Mitglied

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    Merre gut das du weißt wie es geht. Prima Gemacht! Wir haben auch schon die Wohnung umgebaut bei Schwiegermutter, hat prima geklappt...
     
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  3. B.one

    B.one Bekanntes Mitglied

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    Hallo und Glückwunsch. Ich habe auch gute Erfahrungen mit einem Widerspruch gegen MDK Gutachten gemacht. Mit ausführlichen Begründungen gegen Punkte die nicht korrekt eingestuft wurden kam immer ein Ergebnis heraus, was dann der Realität entsprach. Das auch immer innerhalb von sechs Wochen. Ein eigenes Gutachten würde ich erst vor dem Sozailgericht nutzen.
    Aber egal, das Ergebnis zählt.
     
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  4. Stine

    Stine Moderatorin

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    Hatte bei der Beantragung des Pflegegrads und später bei der Erhöhung keine Probleme. Bin inzwischen bei Pflegegrad III und habe auch problemlos den Badumbau und einen Treppenlift zwei Jahre später mit jeweils 4.000 Euro bezuschußt bekommen. Auch mit Rollator und Rollstuhl und sonstigen Leistungen der Pflegekasse bin ich vollauf zufrieden. Zur Zeit bekomme ich ein Pflegebett und suche mir grade das Dekor aus...
    Allen einen schönen Sonntag.
     
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  5. schnurrie

    schnurrie Bekanntes Mitglied

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    ...darf ich an dieser Stelle mal eine Frage stellen?

    Meine Mama hat Erhöhung Pflegegrad beantragt. Von bisher 2 auf 3. Natürlich kam vom med. Dienst eine Ablehnung. Nun heißt es Widerspruch.
    Aber ganz ehrlich. Ich bin so einem Schreiben völlig überfordert. Wenn ich den Widerspruch unzureichend begründe, dann ist alles verloren.

    Gibt es irgendwo Hilfe? Kann ich mich an einem Verein/Institution oder ähnliches wenden?

    Über Eure Antworten und Erfahrungen würde ich mich echt freuen.
     
  6. Illyria

    Illyria Bekanntes Mitglied

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  7. anurju

    anurju anurju

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    Hallo zusammen -
    meine Mutter hat am Donnerstag den Termin mit dem MDK (Erstantrag) - ich bin gespannt...
    Ich werde wohl dabei sein - aber ich glaube, sooo gerne werden die Angehörige nicht dabei haben.
    Meine Mutter neigt nur leider dazu, wenn "Besuch" da ist, so zu tun als ginge noch alles...
    In Anwenseheit des Gutachters zu sagen, dass sie immer verwirrter wird, finde ich schon merkwürdig - wird mir schwerfallen.
    Sie meint nämlich, dass sie noch glasklar im Köpfchen ist - wie sie immer sagt. Nun - da kann man geteilter Meinung sein und mit 85 darf das Gehirn auch etwas langsamer arbeiten - wie ich finde...
    Aber das werden ja erfahrene Leute sein, die sowas hoffentlich entlarven, wenn sie sie sehen (kaum ein Schritt gehen können etc.).

    Ich mag solche "Test-Situationen" trotzdem nicht - aber muss halt sein.

    Liebe Grüße von anurju
     
  8. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    liebe anurju,
    da halte ich mal die däumchen gedrückt, dass mit dem termin am
    donnerstag alles gut geht.
    die anwesenheit eines angehörigen ist normalerweise kein problem.
    im gegenteil. sie werden dich sogar fragen, wenn sie merken dass
    da das schriftliche mit dem realen auseinanderklafft. auch du solltest
    dich zu wort melden und sagen, dass das nicht stimmt was die mama
    eventuell glaubhaft erzählt " ach, ich geh jeden tag spazieren"
    es sind fachleute, die die begutachtung durchführen und deshalb wissen
    sie zu gut, dass die älteren gern immer alles noch "selbst" machen,
    wo die realität oft anders aussieht.


    vielleicht kannst du deine mutter bitten, nicht an die tür zu stürmen
    um den MDK reinzulassen. besser du machst das und sie sitzt wo
    sie immer sitzt. alles andere wirst du "laufen"lassen müssen.
    gerade der versuch, den angehörigen zu erklären, dass er eben
    nicht zeigen muss, was er noch alles kann, um zu beweisen das er
    noch fit ist, geht in der regel nach hinten los.


    solch negativen dinge
    -wie den kugelschreiber fallen lassen oder sagen
    "ich möchte ein glas wasser"und mama stürmt los, kommt noch vor,
    aber da kommt dein part. "nein mama, bleib sitzen, dir war vorhin nicht gut.
    ich mach das" zeigt den MDK das sie das nicht kann.
    ein leben lang nie auf hilfe angewiesen, verstehen sie es gerade im
    anfangsstadium der demenz überhaupt nicht, dass es heut anders
    ist.
    empfehlen kann ich dir nur, mach dir noch ein paar notizen, falls
    du nicht schon alles in den antrag geschrieben hast, was du alles
    an dingen für deine muter machst, die sie schon nicht mehr kann.
    fällt mir adhock ne menge ein
    - pflege der mutter
    --dazu auch die körperpflege, gang zur toilette, hosen aus und
    anziehen-brauch sie hilfe?knöpfe, reissverschlüsse, kämmen,
    zähne (alles-auch gebiß)
    --wäsche bereit legen, beim anziehen helfen. strümpfe, schuhe
    ....
    - führung des haushaltes in allen richtungen
    - sauber machen, wischen, saugen, fegen, wäsche-nicht nur waschen
    bügeln, legen, ganz machen, fensterputzen, gardinen an-abmachen
    kühlschrank, lebensmittelschränke überwachen, hund-oder katze
    - einkäufe kann sie nicht mehr alleine, nicht nur der weg, sondern
    auch der überblick was benötigt wird,
    - spazieren gehen, begleiten zu ämter/kreditinstitut/arztbesuche
    therapien...
    - führung der papiere, kontoführung, anträge, bewilligungen, arzt-
    termine, andere termine z.bsp. zu besuche oder unternehmungen
    - kann sie noch ihre umgebung wahrnehmen, kontaktpflege
    igelt sie sich ein, sitzt nur noch auf dem sofa, musst du sie ständig
    animieren und sofort...
    ....
    ich könnt dir hier noch so viel an tips geben.
    die einteilung in pflegegrade hat dazu geführt, das endlich auch diese
    tätigkeiten mehr gewürdigt werden. so dass die pflegerade 0 und 1
    dieses enthalten. mit den finanziellen mitteln könnt ihr eine person
    bezahlen, die sich viel.um deine mama kümmert etc...

    bei den pflegezeiten ist es eine unsitte den angehörigen vorzurechnen,
    welche anzahl an minuten zur verfügung stehen um denjenigen zu kämmen,
    anzuziehen usw.
    .
    mach dir vorher noch einmal notizen wieviel zeit du benötigst!
    denn du bist keine ausgebildete pflegekraft und hast das nicht gelernt.
    hier ist dieser minutennsatz aus der pflege gar nicht zulässig!
    oft hängt es nämlich an solchen fiktiven zeiten und man bekommt nicht
    den höheren pflegegrad.

    schreib mich ruhig noch bis donnerstag per pn an, falls du fragen hast.
    helfe dir gern.

    liebe grüße sauri
     
    #8 21. November 2017
    Zuletzt bearbeitet: 23. November 2017
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  9. anurju

    anurju anurju

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    Liebe Sauri - du bist ein Schatz - vielen vielen Dank für deine tollen Ausführungen, die mir sehr weiterhelfen!!!

    Herzliche Grüße von anurju
     
  10. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    an einem fluss
    hallo schnurie,
    es ist verständlich, dass otto normalverbraucher mit einem
    widerspruch völlig überfordert ist.
    so wie oben genannt, kann man sich in einem pflegestützpunkt
    beraten lassen, kostenfrei. aber damit ist der widerspruch
    noch nicht gemacht.
    natürlich geht das auch bei einem sozialverband, dort muss man
    aber zwangsweise mitglied werdenund für den rechtsfall muss man
    ausserdem noch zahlen, es sei denn man hat eine rechtschutzver-
    sicherung.
    wichtig: lass dich beraten! es gibt direkte pflegebrater in deiner
    region. die, wenn auch nicht kostenlos, auf erfolgsbasis arbeiten.
    sie helfen dir von anfang bis ende dabei, zu deinem recht zu kommen.
    meist vereinbart man das vorher, über welchen betrag hier geredet
    wird. das kann z.bsp.ggf. der 1.und 2.betrag des pflegegeldes sein.
    so wie man es vereinbart.
    absoluter vorteil: du musst nichts machen, was probleme bereitet !
    begründungen, rechtliche ai.ussagen heranschaffen usw.
    da diese pflegeberater auf erfolg arbeiten, heisst ihr bekommt eine
    ablehnung im widerspruch, bekommt dieser unabhängige pflegeberater
    nichts.
    somit, ist er sehr wohl darauf bedacht, so zu arbeiten, dass ihr zu eurem
    recht kommt. zuarbeiten:wie zeiten und umfang zur pflege werden
    notwendig sein. ggf. noch andere unterlagen. dann macht dieser in
    eurem sinne den widerspruch.
    wozu ihr euch entscheidet, hängt sicher davon ab, wozu ihr in der lage
    seid.Ich höre darüber nur gutes

    ich drück euch die däumchen, dass alles gut geht!
    sauri
     
    #10 21. November 2017
    Zuletzt bearbeitet: 22. November 2017
  11. B.one

    B.one Bekanntes Mitglied

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    Hallo schnurrie, bitte möglichst schnell formlos Widerspruch einreichen und das Gutachten verlangen. Man kann die Begründung nachreichen. Im Gutachten kann man dann schauen, welche Punkte nicht oder nicht ausreichend berücksichtig worden sind und dann im Widerspruch widerlegen. Entweder allein oder mlt Hilfe, so wie saurie schon schrieb.
    Alles Gute
     
  12. schnurrie

    schnurrie Bekanntes Mitglied

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    Danke Euch!! Ihr seit toll!!!

    In der Liste steht der gewünschte Wohnort nicht drin. Werde aber vor Ort bei der Caritas vorbei gehen. Dort soll es auch einen Pflegestützpunkt geben. Den Widerspruch in einem 2-Zeiler zu formulieren bekomme ich hin.
    Das Gutachten! Ihr habt Recht. Das werde ich wohl brauchen. Ob ich das alles verstehe, ist eine andere Sache.
    Aber wer nicht kämpft hat schon verloren!!
     
  13. Katjes

    Katjes Bekanntes Mitglied

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    wo es schön ist :-)
    @schnurrie
    vielleicht hilft dir ja auch jemand von der caritas beim lesen/übersetzen des gutachtens............einfach mal fragen !
    oder,du fragst den arzt deiner mutter ob er das gutachten mit dir durchgehen würde.............
     
  14. Stine

    Stine Moderatorin

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    Hallo Anurju, wer pflegt denn deine Mutter, übernimmst du diesen Part oder soll das die Diakonie o.ä. übernehmen. Wenn du diesen Part übernimmst, dann wirst du ja auch als Pflegeperson für deine Mutter eingetragen und dann solltest du auch bei der Feststellung des Pflegegrades dabei sein. Ich habe vor jeder erneuter Überprüfung durch den MdK ein seitenlanges Protokoll ausfüllen müssen, mein Mann, der die Pflege für mich übernimmt, musste ausfüllen, was er alles für mich macht. Ich hab dann noch außer den Fragen selbst noch ein Protokoll lückenlos über zwei Tage beigefügt und dann noch sämtliche Unterlagen der jeweiligen Ärzte dazu getan. So wurden dann sämtliche Punkte dieses Protokolls zusammen besprochen. Ich wurde befragt und auch mein Mann musste dann meine Antworten teilweise noch bestätigen oder vergessenes hinzufügen. Ich hatte inzwischen 3 Besuche vom MdK (inzwischen Pflegegrad III) und bei allen hatte ich ein gutes Gefühl, es wurde nachgefragt, genauestens überprüft, Stand- und Gangproben gemacht und noch so einiges dazu. Mir sind sie jeweils sehr kompetent und freundlich vorgekommen, sie merken sofort, was gespielt wird und was wirklich nicht mehr geht...
    Also lass es einfach auf dich zukommen und versuche, wie Saurier dir bereits mitgeteilt hat, alles noch genauestens aufzuschreiben, was du tust und was deine Mutter noch kann ... in der Aufregung wird sonst einiges vergessen. Bedenke vielleicht auch noch, was in der Wohnung deiner Mutter alles barrierefrei werden soll/kann, vielleicht brauchst du einen Zuschuss etc. pp. Du kannst mich gerne jederzeit anschreiben und nachfragen. Alles Gute für dich und deine Mutter.
     
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  15. anurju

    anurju anurju

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    Im schönen Rheinland
    Liebe Stine - das ist wahnsinnig nett von dir, dass du mir so ausführlich und hilfreich geantwortet hast!!!
    Ich wohne ca. 50 min von meiner Mama weg und werde sie wegen Job und eigener Erkrankung nicht selber pflegen können...
    Ich übernehme Einkäufe, Haushaltstätigkeiten, gehe nach Möglichkeit mit zu Arztbesuchen und regele alles Bürokratische für sie - schon das ist mit eigener Familie im Moment eigentlich mehr als ich leisten kann... zumal die Strecke sehr stauintensiv ist und ich dann teilweise hin und zurück über 3 Stunden im Auto sitze... aber was will man machen...
    Sie will nicht in unsere Nähe... ist generell etwas "schwierig" bzw. beginnend dement und will am liebsten keine Fremden um sich...
    Kann aber kaum noch gehen... ist schwer herzkrank... eigentlich wäre sie besser im betreuten Wohnen untergebracht... aber was will man machen...
    Ich denke, sie wird höchstens Grad 1 bekommen... aber dann könnte zumindest jemand für wesentliche Tätigkeiten (Stützstrümpfe anziehen, Duschen...) bezahlt werden...

    Warten wir es ab...

    Ich wünschte dir, dass du das alles nicht auf deinen Schultern tragen müsstest - aber toll, dasd dein Mann so zu dir hält!

    1000 Liebe Grüße und DANKE von anurju
     
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  16. B.one

    B.one Bekanntes Mitglied

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    Liebe anurju,
    für die Stützstrümpfe anziehen/ausziehen kannst du eine Verordnung über häusliche Krankenpflege beim Arzt holen. Das ist eine Leistung der Krankenkasse. Es muss mindestens die Kompressionsklasse 2 vorliegen, wenn ich mich recht erinnere. Versuche die Verordnung gleich für ein ganzes Jahr ausfüllen zu lassen. Das geht, auch wenn die Praxen immer was anderes behaupten. Es fallen Zuzahlungen an, wenn man nicht gebührenbefreit ist, aber das hält sich in Grenzen.
    Dann kann du einen Pflegedienstdienst für diese Leistung bestellen. Das ist vielleicht auch gut, damit sich deine Mutter an Hilfe gewöhnen kann.
    Medikamentengabe (auch mehrmals tgl.) oder Medikamente stellen (1xwö.) gehört auch zur Behandlungspflege, ist vielleicht auch was?
    LG
    B.one
     
  17. anurju

    anurju anurju

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    Liebe B.one - DANKE für den Tipp - hat die Dame vom MDK heute auch direkt vorgeschlagen...
    Die war übrigens supernett, einfühlsam, hat meine Mama sofort richtig eingeschätzt - schien sehr an Hilfe für meine Mama interessiert zu sein und hat diverse Dinge aufgeschrieben, die sie in ihren Bericht eintragen will - Hilfsmittel etc.
    Also ich müsste mich schon sehr täuschen, wenn da kein Pflegegrad rauskommen würde.
    Und ich hoffe, meine Mama nimmt dann die Hilfe auch wirklich an - da werde ich wohl noch etwas schubsen müssen - aber sie sieht schon auch selbst und hat heute auch erstaunlich offen zugegeben, dass es so nicht mehr geht.
    Die Dame ist entweder ein Glücksgriff gewesen oder sie hat sich beim Gespräch sehr verstellt - aber ich hab ein gutes Gefühl zurückbehalten.
    Jetzt warten wir erstmal ab...
    Wir haben uns erstmal für Geldleistungen entschieden (das musste man ja im Antrag ankreuzen), damit meine Mama erstmal selber eine Hilfe aussuchen kann - aber das kann man wohl umstellen, wenn doch mehr Pflege anfällt... angeblich ist das nur ein Anruf bei der Kasse... mal sehen.
    Ich bin schachmatt - die Fahrerei war irre und nervlich ist man ja schon auch angespannt... aber bin froh, dass das so gut gelaufen ist.

    DANKE für eure tolle Unterstützung und herzliche Grüße von
    anurju
     
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  18. anurju

    anurju anurju

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    Huhu zusammen...

    Meine Mama hat Pflegegrad 2 zugesprochen bekommen... ich finde das sehr fair und bin erleichtert...
    Jetzt werde ich mal auf die Suche nach einer pflegeaffinen Haushaltshilfe gehen... puuhhh...

    Danke für die tollen Ratschläge und den prima Rückhalt.

    Liebe Grüße von anurju
     
  19. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    Hallo,
    glückwunsch!
    das steht ihr zu:

    Pflegegeld und Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 2
    Bedürftige mit Pflegegrad 2 haben Anspruch auf Pflegegeld bei häuslicher Pflege durch Angehörige
    oder Freunde und auf Pflegesachleistungen bei professioneller Versorgung durch einen ambulanten
    Pflegedienst.
    • Pflegegeld bei Pflegegrad 2:
    Ein monatliches Pflegegeld von 316 Euro erhalten Menschen mit oder ohne Demenz mit Pflegegrad 2
    seit 2017 bei häuslicher Pflege durch Angehörige.

    du musst nicht selber suchen. wende dich an eine sozialstation oder auch an den pflegestützpunkt.
    sie helfen dir.

    liebe grüsse vom sauri
     
  20. anurju

    anurju anurju

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    Im schönen Rheinland
    Liebe Sauri - nochmal vielen Dank für deine Mühe - bist echt super!!!
    Herzliche Grüße von anurju
     
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