Antrag auf Schwerbehinderung? Ja oder Nein?

Dieses Thema im Forum "Schwerbehinderung" wurde erstellt von Katzentier93, 24. März 2017.

  1. Katzentier93

    Katzentier93 Neues Mitglied

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    Hallo ihr Lieben,

    mir geht immer wieder durch den Kopf, ob ich einen Antrag auf Schwerbehinderung stellen sollte oder nicht.
    Ich habe RA, bisher ohne Veränderungen an den Gelenken, dafür aber Schmerzen und fast jeden Tag plötzlich auftretende Müdigkeitsanfälle.
    Ein bisschen habe ich schon nachgeschaut und denke, dass ich max. einen GdB von 30 bekommen würde. Hat das irgendwelche Vorteile bzw. kann so eine Feststellung auch Nachteile haben?
    Achja, ich bin übrigens 24 und berufstätig.

    Ich würde mich freuen, wenn jemand Rat weiß,
    Liebe Grüße von Katzentier93
     
  2. Grenzwolf

    Grenzwolf Mitglied

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    Hallo,

    da bisher noch niemand geantwortet hat, mache ich das jetzt.

    Ich würde es probieren, zu verlieren hast Du ja nichts. Den Einzel GdB von 30 zu erhalten klappt nicht immer im ersten Anlauf. Es kommt auf die, dem Amt geschilderten Einschränkungen und nicht nur auf die Diagnosen des Arztes an. Ansonsten ist mit dem GdB 30, außer dem Steuerfreibetrag von 310 € nicht mehr rauszuholen.Alternativ würde ich weitere ( falls vorhandene ) Erkrankungen noch mit angeben.

    Erst bei einem GdB von 50 gilt die volle Anerkennung als schwerbehinderter Mensch .
     
  3. Silvi

    Silvi Aktives Mitglied

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    GdB

    Hallo,
    ich habe den Antrag auf GdB (habe PSA, Fibro und Wirbelsäulenprobs) lange vor mir hergeschoben, und ihn jetzt nach einer komplizierten Fußoperation endlich gestellt. Siehe da - Antwort schon nach 3 Wochen, 50 %, unbefristet. Das bringt einen Steuerfreibetrag, und würde ich angestellt arbeiten hätte ich Anspruch auf 5 zusätzliche Urlaubstage.
    Wie Grenzwolf schreibt - Du hast nichts zu verlieren.
    Liebe Grüße
    Silvi
     
  4. Ducky

    Ducky † 3.2.22

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    Bei einem GdB von 30 kannst du dich beim Arbeitsamt gleichstellen lassen.
    So ist es im Falle einer Kündigung etwas schwerer diese zu vollziehen.
    Leider nicht unmöglich.
    Es muss aber beim Amt eine Begründung dargelegt werden, wenn ich mich richtig erinnere.
     
  5. Grenzwolf

    Grenzwolf Mitglied

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    Ort:
    an der Küste, wo es wunderschön ist
    Es kann natürlich passieren ( in Niedersachsen fast immer ) , dass der Erstantrag abgelehnt wird.
    Dann umgehend innerhalb von 4 Wochen nach Zugang des Schreibens Widerspruch einlegen.
    Das hat leider oft System, denn jeder, der keinen Widerspruch einlegt, erspart dem Land viel Geld, denn ein Steuerfreibetrag, der ab einem Gesamt GdB von 30 zusteht ist für das Amt bares Geld, das man auch " einsparen " kann.
     
  6. Ni.Ka

    Ni.Ka Aktives Mitglied

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    Schleswig-Holstein
    Ich habe es auch gemacht und lege meinen GDB von 40 jeder Steuererklärung bei:top:. So bekomme ich wenigstens ein bißchen entschädigung für diese fiese Krankheit.

    Mir hat die SUFU hier im Forum super geholfen und ich hatte sogar einen Anruf vom Amt, wo sie sich noch mal nach dieser und jener Sache erkundigt haben. Ging auch schnell, ich denke, da haben wir in S.H. echt Glück.
     
  7. käferchen

    käferchen Guest

    Hallo Katzentier,
    wichtig sind die Einschränkungen die Deinen privaten und eventuell beruflichen Alltag beeinträchtigen. Geh' den Ablauf Deines Tages durch. Manche Menschen leiden unter Morgensteifigkeit, anziehen, das schließen von Knöpfen und BH, Schnürsenkel binden, greifen von Besteck oder Henkel der Kaffeetasse sind erschwert oder alleine nicht möglich oder verursachen Schmerzen. Müdigkeit durch die Entzündung, Schwierigkeiten bei der Bewegung, beim heben , sitzen oder liegen. Durchschlafstörungen können zermürben. Anfallende Hausarbeit ist nur erschwert zu bewältigen, Wochenende können damit ausgefüllt sein um sich von den Anstrengungen der Woche zu erholen. Abends kann es passieren, dass die Tätigkeiten vom Morgen (ausziehen) wieder nur erschwert oder nur mit Hilfe durchzuführen sind. Gelenke schmerzen, der Körper ist müde. Alleine in die Badewanne nicht mehr möglich, beim Duschen gibt es Probleme mit dem halten der Brause. Sprudelflaschen können alleine mitunter nicht mehr geöffnet werden, Medikamente bekommt man nicht mehr alleine aus dem Blister.
    Vielleicht entdeckst Du darunter auch Einschränkungen die auf Dich zutreffen

    Letztendlich kommt es immer auch auf denjenigen an, der den Antrag bearbeitet.

    Alles Gute wünscht das
    Käferchen
     
  8. Mummi

    Mummi Mitglied

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    Hallo Katzentier,

    tu es. Mir hat mal ein Arzt gesagt: von 20 auf 50 geht besser als von 0 auf 50.
    Ich hab mich immer geschämt, wollte keinen Antrag stellen, weil ich dachte mir geht es lange nicht so schlecht wie vielen anderen. Das war ein Fehler.
    ... und immer schön alle Wehwechen aufschreiben. Das hab ich wohl auch nicht genügend gemacht, sonst wäre mein Rheuma beim Erstantrag nicht komplett unter den Tisch gefallen.

    Ich drück dir dir die Daumen, dass du dich erstens durchringen kannst und zweitens Erfolg hast.

    Ciao

    Mummi
     
  9. Ni.Ka

    Ni.Ka Aktives Mitglied

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    Schleswig-Holstein
    Wieso soll man sich schämen? Ich kenne 100te Leute, gerade junge Menschen, die auch so einen Antrag aus irgendwelchen gesundheitlichen Gründen beantragt haben. Man braucht es ja nicht an die große Glocke zu hängen, das man ihn hat. Ich finde nur, man hat es auch verdient, irgendwelche Vorteile aus so einer blöden Krankheit zu ziehen, wenn man schon damit bestraft wurde.
     
  10. Silberpfeil

    Silberpfeil Bekanntes Mitglied

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    ich würde auf jeden Fall einen Antrag stellen...
     
  11. Larron

    Larron Neues Mitglied

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  12. käferchen

    käferchen Guest

    Das liest sich immer so toll, jedoch gilt aber nur für Jahrgänge bis 1957, ab Geburtsjahr 1964 gilt die Rente z.B. ab 65 Jahre, und bei beiden müssen mitunter Abschläge in Kauf genommen werden, die zu einer Rentenminderung führen können.

    Im Link ist es im einzelnen gut erklärt und die entsprechenden Jahrgänge aufgelistet....
     
    #12 24. Mai 2017
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 24. Mai 2017
  13. Tortola

    Tortola Aktives Mitglied

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    -

    Ich habe vor einigen Tagen Bescheid bekommen.
    50 %.
    Habe aber keine Ahnung, was ich damit anfangen kann.

    Ich hab diesen Antrag nur gestellt, weil ich dachte, daß ich mit einem
    günstigen Bescheid besser parken kann auf Behindertenplätzen z.B.

    Ich beziehe schon Rente, was nützt mir dieser Bescheid also?

    Busfahren kann ich nicht, weil ich nicht ein- oder aussteigen kann.
    Wofür also soll ich ein Foto von mir hinschicken?

    Ich wollte nur mal wissen, wieviel Prozent ich wohl bekommen kann
    und das weiß ich ja nun.

    Liebe Grüße von Tortola
     
  14. kukana

    kukana in memoriam †

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    Das Passfoto ist für den Ausweis, manchmal bekommst du Rabatt aufgrund der Rente und bei anderen wegen des Ausweis. Wenn du aber nicht unterwegs bist? Wenn es behinderentaugliche Busse bei euch gäbe, dann könntest du auch die Vergünstigung dort nutzen. Muss man aber übers Jahr ausrechnen, denn die Sondermarke wegen der Vergünstigung kostet auch Geld.
     
  15. aischa

    aischa Guest

  16. Lagune

    Lagune Bekanntes Mitglied

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    Es gibt einiges an Nachteilausgleich mit einem GdB von 50, es sind übrigens damit keine Prozente gemeint, aber das nur mal nebenbei.

    Du kannst damit einige Nachteilausgleiche haben, auch wenn du nicht mehr berufstätig bist. Ich habe seit Jahren GdB 60, könnte wohl schon höher kommen hab das nur bisher nicht beantragt. Jedenfalls habe ich in meiner Stadt einiges an Nachteilausgleich mit dem Ausweis, komme in Schwimmbäder - Hallen und Freibad zum halben Preis-Kinderpreis, ebenso in Museen und Tiergarten und teilweise in Kino und Theater und soweiter. Im Thermalbad zu bestimmten Uhrzeiten Verlängergsstunde gratis. Kurtaxe zahle ich mit Ausweis in den meisten Kurorten weniger. Und ich bin auch nicht mehr auswärtig in Arbeit bzw. bin nicht berufstätig.

    Außerdem bringt es auch bei Wartezeiten auf Ämtern Ausgleich, als schwerbehinderter muss man da nämlich nicht stundenlang warten und vorgezogen werden, wenn man drauf besteht.

    Mach dich da doch erst mal kundig Tortola! Einige viele Busse haben heute Absenkungen und jeder Rollatorfahrer kann da einsteigen und bei uns in der Stadt helfen zur Not auch die Busfahrer oder andere Fahrgäste, bin häufiger mit Rollator und Bus unterwegs und es klappte bis jetzt immer.
     
    #16 24. Mai 2017
    Zuletzt bearbeitet: 25. Mai 2017
  17. Silberpfeil

    Silberpfeil Bekanntes Mitglied

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    Ich gehe mit Abschlägen, dass weiß ich jetzt schon!!!
    Mit 62,5 Jahren.
    Auch wenn ich mit 64 die volle Rente bekommen würde...egal / in 1,7 Jahren kann viel passieren...
    Ich möchte einfach von meinem Ruhezustand noch was haben...
     
  18. Katzentier93

    Katzentier93 Neues Mitglied

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    Hamburg
    Herzlichen Dank für die zahlreichen Antworten!

    Ich war in der Zwischenzeit bei einer Sozialberaterin,
    die mir auch angeraten hat den Antrag zu stellen.
    Heute habe ich vom Versorgungsamt die Eingangsbestätigung erhalten.
    Mal schauen was herauskommt. Ich hoffe auf einen GdB von 30.

    Liebe Grüße, Katzentier93
     
    BimmelBlau gefällt das.
  19. Silberpfeil

    Silberpfeil Bekanntes Mitglied

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    Steuerlich wirkt sich ein GdB auch aus...
     
  20. BimmelBlau

    BimmelBlau Neues Mitglied

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    Hallo Katzentier, ich drücke dir ganz fest die Daumen, das der Antrag durchgeht. Halte uns bitte auf dem Laufenden.
     
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