wenn eine Zuzahlungsbefreiung besteht von der Krankenkasse - müssen trotzdem dinge wie : Zuzahlung Einlagen(Schuhe) besondere Anwendungen in der Physiotherapie zugezahlt werden? Bei meiner Tochter geht es um bestimmte Einlagen für die Schuhe - nun will die KK ein Gutachten MdK anfordern
Silberpfeil das ist der Eigenanteil der trotz Befreiung gezahlt werden muss. Ich habe ihn z.Bsp. mit 0,62 € bei einem Medi, Einlagen und bei der Inko-Versorgung. Im speziellen Fall deiner Tochter, kenne ich die Regelung nicht.
@hallo Silberpfeil, es gibt bestimmte Regelungen bei den KK, die s.g Festbeträge heissen. Das kann u.a. Medikamente, VO für Inkontinenzmaterial, KG, Einlagen usw. betreffen. Die KK zahlen einen bestimmten Anteil, wenn das was ich verordnet bekomme ist eine s.g Grundversorgung. Möchte ich mehr oder eine andere komfortablere Versorgung muss ich den Anteil als Differenz zur Grundversorgung selber zuzahlen. Einlagen für Schuhe Grundbetrag der KK ist die Summe X für Einlagen, wo ich überlege ob meine Füße noch schlimmer werden. Die KK steht auf dem Standpunkt, dass diese Grundversorgung für das Problem meiner Füße ausreicht. Wähle ich eine komfortablere Ausführung, so kostet mich das die stolze Summe von 22 € s.g. extra Zuzahlung, trotz einer vorhandenen Medikamentenbefreiung für das ganze Jahr. Da ich aller 6 Monate Anspruch habe, kostet mich das gleich mal das doppelte. Inkontinenzmaterial Da ist es ähnlich. Jede KK hat einen Grundbetrag, den sie monatlich seinen Versicherten gewährt. Davon kann man sich entsprechend seinem Bedarf die Versorgung mit Einlagen, windeln oder auch windelhosen, liefern lassen. Nur, wenn ich auf eine qualitativ höhere Ausführung bestehe oder auch Mehrbedarf habe, als mit täglich zu steht, muss ich auch hier die Differenz zum Festbetrag selber zahlen und das können nur ein paar cent sein oder aber schon mehrere € im 2-stelligen Bereich. Schaut man im Fachhandel, kann man das Gewünschte dann viel preiswerter ohne die zusäzliche Zahlung bei der KK , bekommen: Beispiel Inkontinenzmaterial -windelhosen: die IKK KK zahlt derzeit ca. 28 €(monatlich) als Grundbetrag. Die benötigte Anzahl ist weit höher, als das was ich von der KK für o.g. Festbetrag geliefert bekomme. Zuzahlung von stolzen 72 € extra bei 120 windelhosen, wenn ich eine sehr gute Sorte nehmen will Im Fachhandel bekomme ich bereits 12 windelhosen für 45 cent das Stück. wenn ich das hochrechne, kostet mich das nur 54 € im Monat. Medikamente Hier ist es ähnlich, weil es kann einen Festbetrag geben. Darauf haben sich die KK geeinigt.Oft gibt es aber noch preiswertere , gleichartige Medikamente, die nicht soviel kosten und mann nicht noch eine Differenz draufzahlen muss. Achte auf dem Rezept, dass der Arzt nicht unbedingt das x setzt, es sei denn du verträgst kein anderes Medikament. So kann der Apotheker ggf. ein anderes der gleichen VVirkeise Medikament herausgeben. Auch verzichten manche Apotheken auf diesen oftmals minimalen Zuzahlungsbetrag aus Kulanz. Der Haken dabei ist aber noch, dass jede KK u.a. einen anderen Hersteller gebunden hat, deren Medikamente dir dann in der Apotheke gegeben erden(müssen) Das ist vom Laien kaum zu durchdringen. vielleicht hilft dir das etwas weiter. sauri
Hallo, und hier findet man die Liste zu den Arzneimittel-Festbeträgen: https://www.dimdi.de/static/de/amg/festbetraege-zuzahlung/festbetraege/ Diese Liste wird ständig aktualisiert.
Kann in dem Zusammenhang vielleicht jemand ein paar Krankenkassen empfehlen oder richten sich alle Krankenkassen nach der Festbetragsliste der DIMDI?
@hallo roman, im allgemeinen sind diese zusätzlichen festbeträge zur grundversorgung gleich hoch. sicher meintest du das mit deiner frage? ansonsten , für die die es nicht vvissen oder darüber etas vvissen vvollen: deine eigene zuzahlung richtet sich nach deinem jährlichen bruttoeinkommen. davon sind verschiedene dinge abzuziehen und du musst dann entvveder 1% oder 2% deines bruttoeinkommens als zuzahlung einmalig fürs jahr zahlen. 1% normal krank 2% chronischkrank ob du chronisch krank bist, muss dir dein behandelnder arzt im voraus bestätigen, den vordruck schickt dir deine kk oder du findest dem im internet auf der vvebseite deiner kk. ausgefüll reichst du das dann bei der kk ein. oder aber du sammelst alle zuzahlungsbelege und reichst diese am ende des jahres bei deiner kk ein. sie prüfen dann, ob du deine persönliche belastungsgrenze erreicht hast und vvas du von der summe zürückbekommst. lässt du dich nicht im voraus befreien zahlst du im allgemeinen (nur beispiele) -5,00 €-10,00 € je medikament - es gibt aber auch medis, vvo man nichts zuzahlen muss, frag den apotheker! -10 % der kosten je behandlung bei der physiotherapie/kg.... -5,00 €-10,00 € je verordnetes hilfsmittel; möchtest du ein höherertiges hilfsmittel, ie z.bsp. eine luxus orthese fürs kniegelenk musst man auch hier den höheren betrag zum festbetrag dazubezahlen. (auch hier kann es andere regelungen geben) -5,00-10 € bei ikm (inkontinenzmaterial) je monat; ggf bei mehrbedarf oder höher vvertiger versorgung den differenzbetrag dazu -bis zu max. 28 tage krankenhausaufenhalt pro tag 10 € ausgeschlossen davon ist die Reha oder auch "Kur", da gelten andere regelungen, aber auch dort muss pro tag gezahlt vverden. (genaueres findet man unter rehabilitation unter der drv bund etc.) guck mal hier http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Zuzahlungen-Krankenversicherung-482.html bei arbeitsunfall ev. berufskrankheit gelten ggf. ganz andere regelungen. das legen die s.g. unfallkassen oder auch berufsgenossenschaften fest. meist ist man von jeglicher zuzahlung befreit. ebenso privat versicherte, die in der regel in vorleistung geehen und dann von der entsprechenden beihilfestelle ihren anteil erstattet bekommen. aber auch dort kann es gevvisse eigenanteile geben. hier sollte immer im vorfeld die pkv befragt vverden, as übernommen vvird. ...aus betanet: Privat Versicherte hingegen leisten einen Eigenanteil pro Jahr in Höhe der Summe, die sie frei vereinbaren können. Sobald dieser Eigenanteil in der Höhe erreicht ist, werden darüber hinausgehende Summen für medizinische Leistungen, Medikamente, Heil- und Hilfsmittel sowie für die Zahnmedizin vollständig übernommen. Die Zuzahlung der Krankenkassen betrifft also rein die gesetzliche Krankenversicherung. mal so in kürze zur info p.s. sorry mein vv geht nicht auf dem läpi not macht erfinderisch sauri
@hallo roman, im allgemeinen sind diese zusätzlichen festbeträge zur grundversorgung gleich hoch. sicher meintest du das mit deiner frage? ansonsten , für die die es nicht vvissen oder darüber etas vvissen vvollen: deine eigene zuzahlung richtet sich nach deinem jährlichen bruttoeinkommen. davon sind verschiedene dinge abzuziehen und du musst dann entvveder 1% oder 2% deines bruttoeinkommens als zuzahlung einmalig fürs jahr zahlen. 1% normal krank 2% chronischkrank ob du chronisch krank bist, muss dir dein behandelnder arzt im voraus bestätigen, den vordruck schickt dir deine kk oder du findest dem im internet auf der vvebseite deiner kk. ausgefüll reichst du das dann bei der kk ein. oder aber du sammelst alle zuzahlungsbelege und reichst diese am ende des jahres bei deiner kk ein. sie prüfen dann, ob du deine persönliche belastungsgrenze erreicht hast und vvas du von der summe zürückbekommst. lässt du dich nicht im voraus befreien zahlst du im allgemeinen (nur beispiele) -5,00 €-10,00 € je medikament - es gibt aber auch medis, vvo man nichts zuzahlen muss, frag den apotheker! -10 % der kosten je behandlung bei der physiotherapie/kg.... -5,00 €-10,00 € je verordnetes hilfsmittel; möchtest du ein höherertiges hilfsmittel, ie z.bsp. eine luxus orthese fürs kniegelenk musst man auch hier den höheren betrag zum festbetrag dazubezahlen. (auch hier kann es andere regelungen geben) -5,00-10 € bei ikm (inkontinenzmaterial) je monat; ggf bei mehrbedarf oder höher vvertiger versorgung den differenzbetrag dazu -bis zu max. 28 tage krankenhausaufenhalt pro tag 10 € ausgeschlossen davon ist die Reha oder auch "Kur", da gelten andere regelungen, aber auch dort muss pro tag gezahlt vverden. (genaueres findet man unter rehabilitation unter der drv bund etc.) guck mal hier http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Zuzahlungen-Krankenversicherung-482.html bei arbeitsunfall ev. berufskrankheit gelten ggf. ganz andere regelungen. das legen die s.g. unfallkassen oder auch berufsgenossenschaften fest. meist ist man von jeglicher zuzahlung befreit. ebenso privat versicherte, die in der regel in vorleistung gehen und dann von der entsprechenden beihilfestelle ihren anteil erstattet bekommen. aber auch dort kann es eigenanteile geben. hier sollte immer im vorfeld die pkv befragt vverden, vvas übernommen vvird. mal so in kürze zur info sauri
Hallo Roman, diese Liste gilt für alle gesetzlichen Krankenkassen. Unterschiedlich sind die Rabattverträge der einzelnen Krankenkassen für bestimmte Wirkstoffe. Die Liste der Rabattverträge findet man meistens auf den Webseiten der jeweiligen Krankenkasse. Jedenfalls ist es bei meiner so. Da schaue ich auch immer nach, ob sich etwas geändert hat...von welcher Firma, welcher Wirkstoff. Es gibt dann Medikamente gänzlich ohne Zuzahlung. Dafür gibt es auch Listen...einfach mal eine Suchmaschine bemühen. Diese Liste dürfte auch für alle KKen bindend sein.
Also meine Tochter hat die Einlagen nicht nehmen können. Die Kasse hat die kosten von 200€ nicht übernommen. Irgend was mit soma....Einlagen. Wurde sogar vom MdK geprüft. Nun nimmt sie die, die sie immer verordnet bekommen hat..... Wir haben auch den Anteil eingezahlt bei der KK,so dass sie nichts mehr zuzahlen braucht. Leider fallen einige Sachen doch nicht da drunter. ....