Befreiung Zuzahlung

Dieses Thema im Forum "Krankenkassen und Pflegeversicherung" wurde erstellt von Silberpfeil, 7. September 2015.

  1. Silberpfeil

    Silberpfeil Bekanntes Mitglied

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    wenn eine Zuzahlungsbefreiung besteht von der Krankenkasse - müssen trotzdem dinge wie :

    Zuzahlung Einlagen(Schuhe) besondere Anwendungen in der Physiotherapie zugezahlt werden?

    Bei meiner Tochter geht es um bestimmte Einlagen für die Schuhe - nun will die KK ein Gutachten MdK anfordern :confused:
     
  2. kroma

    kroma Dermatomyositis

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    Silberpfeil
    das ist der Eigenanteil der trotz Befreiung gezahlt werden muss.
    Ich habe ihn z.Bsp. mit 0,62 € bei einem Medi, Einlagen und bei der Inko-Versorgung.
    Im speziellen Fall deiner Tochter, kenne ich die Regelung nicht.
     
  3. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    @hallo Silberpfeil,

    es gibt bestimmte Regelungen bei den KK, die
    s.g Festbeträge heissen.
    Das kann u.a. Medikamente, VO für Inkontinenzmaterial,
    KG, Einlagen usw. betreffen.

    Die KK zahlen einen bestimmten Anteil, wenn das was ich
    verordnet bekomme ist eine s.g Grundversorgung.
    Möchte ich mehr oder eine andere komfortablere Versorgung
    muss ich den Anteil als Differenz zur Grundversorgung
    selber zuzahlen.

    Einlagen für Schuhe
    Grundbetrag der KK ist die Summe X für Einlagen, wo ich
    überlege ob meine Füße noch schlimmer werden. Die KK
    steht auf dem Standpunkt, dass diese Grundversorgung
    für das Problem meiner Füße ausreicht.
    Wähle ich eine komfortablere Ausführung, so kostet mich
    das die stolze Summe von 22 € s.g. extra Zuzahlung, trotz
    einer vorhandenen Medikamentenbefreiung für das ganze
    Jahr. Da ich aller 6 Monate Anspruch habe, kostet mich das
    gleich mal das doppelte.

    Inkontinenzmaterial
    Da ist es ähnlich. Jede KK hat einen Grundbetrag, den sie
    monatlich seinen Versicherten gewährt.
    Davon kann man sich entsprechend seinem Bedarf die
    Versorgung mit Einlagen, windeln oder auch windelhosen,
    liefern lassen.

    Nur, wenn ich auf eine qualitativ höhere Ausführung bestehe
    oder auch Mehrbedarf habe, als mit täglich zu steht, muss ich
    auch hier die Differenz zum Festbetrag selber zahlen und
    das können nur ein paar cent sein oder aber schon mehrere €
    im 2-stelligen Bereich.
    Schaut man im Fachhandel, kann man das Gewünschte dann
    viel preiswerter ohne die zusäzliche Zahlung bei der KK ,
    bekommen:
    Beispiel Inkontinenzmaterial
    -windelhosen: die IKK KK zahlt derzeit ca. 28 €(monatlich)
    als Grundbetrag. Die benötigte Anzahl ist weit höher, als
    das was ich von der KK für o.g. Festbetrag geliefert bekomme.
    Zuzahlung von stolzen 72 € extra bei 120 windelhosen,
    wenn ich eine sehr gute Sorte nehmen wil
    l


    Im Fachhandel bekomme ich bereits 12 windelhosen für
    45 cent das Stück. wenn ich das hochrechne, kostet mich
    das nur 54 € im Monat.

    Medikamente
    Hier ist es ähnlich,
    weil es kann einen Festbetrag geben.
    Darauf haben sich die KK geeinigt.Oft gibt es aber noch
    preis
    wertere , gleichartige Medikamente, die nicht soviel
    kosten und mann nicht noch eine Differenz draufzahlen muss.
    Achte auf dem Rezept, dass der Arzt nicht unbedingt das x setzt,
    es sei denn du verträgst kein anderes Medikament. So kann
    der Apotheker ggf. ein anderes der gleichen VVirkeise Medikament
    herausgeben. Auch verzichten manche Apotheken auf diesen oftmals
    minimalen Zuzahlungsbetrag aus Kulanz.
    Der Haken dabei ist aber noch, dass jede KK u.a. einen anderen Hersteller
    gebunden hat, deren Medikamente dir dann in der Apotheke gegeben
    erden(müssen)
    Das ist vom Laien kaum zu durchdringen.

    vielleicht hilft dir das etwas weiter.
    sauri
     
    #3 30. September 2015
    Zuletzt bearbeitet: 30. September 2015
  4. Lavendel14

    Lavendel14 Die Echte ;)

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  5. Roman1986

    Roman1986 Neues Mitglied

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    Kann in dem Zusammenhang vielleicht jemand ein paar Krankenkassen empfehlen oder richten sich alle Krankenkassen nach der Festbetragsliste der DIMDI?
     
  6. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    an einem fluss
    @hallo roman,

    im allgemeinen sind diese zusätzlichen festbeträge zur grundversorgung gleich hoch.

    sicher meintest du das mit deiner frage?
    ansonsten , für die die es nicht vvissen oder darüber etas vvissen vvollen:

    deine eigene zuzahlung richtet sich nach deinem jährlichen bruttoeinkommen.
    davon sind verschiedene dinge abzuziehen und du musst dann entvveder
    1% oder 2% deines bruttoeinkommens als zuzahlung einmalig fürs jahr zahlen.
    1% normal krank
    2% chronischkrank
    ob du chronisch krank bist, muss dir dein behandelnder arzt im voraus bestätigen,
    den vordruck schickt dir deine kk oder du findest dem im internet auf der vvebseite
    deiner kk. ausgefüll reichst du das dann bei der kk ein.
    oder aber du sammelst alle zuzahlungsbelege und reichst diese am ende des jahres
    bei deiner kk ein. sie prüfen dann, ob du deine persönliche
    belastungsgrenze erreicht hast und vvas du von der summe zürückbekommst.

    lässt du dich nicht im voraus befreien zahlst du im allgemeinen (nur beispiele)
    -5,00 €-10,00 € je medikament -
    es gibt aber auch medis, vvo man nichts zuzahlen muss, frag den apotheker!

    -10 % der kosten je behandlung bei der physiotherapie/kg....

    -5,00 €-10,00 € je verordnetes hilfsmittel;
    möchtest du ein höherertiges hilfsmittel, ie z.bsp. eine luxus orthese fürs kniegelenk
    musst man auch hier den höheren betrag zum festbetrag dazubezahlen.
    (auch hier kann es andere regelungen geben)

    -5,00-10 € bei ikm (inkontinenzmaterial) je monat; ggf bei mehrbedarf oder höher
    vvertiger versorgung den differenzbetrag dazu

    -bis zu max. 28 tage krankenhausaufenhalt pro tag 10 €
    ausgeschlossen davon ist die Reha oder auch "Kur", da gelten andere regelungen,
    aber auch dort muss pro tag gezahlt vverden.
    (genaueres findet man unter rehabilitation unter der drv bund etc.)

    guck mal hier
    http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Zuzahlungen-Krankenversicherung-482.html

    bei arbeitsunfall ev. berufskrankheit gelten ggf. ganz andere regelungen. das legen
    die s.g. unfallkassen oder auch berufsgenossenschaften fest. meist ist man von
    jeglicher zuzahlung befreit.

    ebenso privat versicherte, die in der regel in vorleistung geehen und dann von der
    entsprechenden beihilfestelle ihren anteil erstattet bekommen. aber auch dort
    kann es gevvisse eigenanteile geben. hier sollte immer im vorfeld die pkv befragt
    vverden, as übernommen vvird.
    ...aus betanet:
    Privat Versicherte hingegen leisten einen Eigenanteil pro Jahr in Höhe der Summe, die sie frei vereinbaren können. Sobald dieser Eigenanteil in der Höhe erreicht ist, werden darüber hinausgehende Summen für medizinische Leistungen, Medikamente, Heil- und Hilfsmittel sowie für die Zahnmedizin vollständig übernommen. Die Zuzahlung der Krankenkassen betrifft also rein die gesetzliche Krankenversicherung.

    mal so in kürze zur info

    p.s. sorry mein vv geht nicht auf dem läpi
    ;)not macht erfinderisch

    sauri
     
  7. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    an einem fluss
    @hallo roman,

    im allgemeinen sind diese zusätzlichen festbeträge zur grundversorgung gleich hoch.

    sicher meintest du das mit deiner frage?
    ansonsten , für die die es nicht vvissen oder darüber etas vvissen vvollen:

    deine eigene zuzahlung richtet sich nach deinem jährlichen bruttoeinkommen.
    davon sind verschiedene dinge abzuziehen und du musst dann entvveder
    1% oder 2% deines bruttoeinkommens als zuzahlung einmalig fürs jahr zahlen.
    1% normal krank
    2% chronischkrank
    ob du chronisch krank bist, muss dir dein behandelnder arzt im voraus bestätigen,
    den vordruck schickt dir deine kk oder du findest dem im internet auf der vvebseite
    deiner kk. ausgefüll reichst du das dann bei der kk ein.
    oder aber du sammelst alle zuzahlungsbelege und reichst diese am ende des jahres
    bei deiner kk ein. sie prüfen dann, ob du deine persönliche
    belastungsgrenze erreicht hast und vvas du von der summe zürückbekommst.

    lässt du dich nicht im voraus befreien zahlst du im allgemeinen (nur beispiele)
    -5,00 €-10,00 € je medikament -
    es gibt aber auch medis, vvo man nichts zuzahlen muss, frag den apotheker!

    -10 % der kosten je behandlung bei der physiotherapie/kg....

    -5,00 €-10,00 € je verordnetes hilfsmittel;
    möchtest du ein höherertiges hilfsmittel, ie z.bsp. eine luxus orthese fürs kniegelenk
    musst man auch hier den höheren betrag zum festbetrag dazubezahlen.
    (auch hier kann es andere regelungen geben)

    -5,00-10 € bei ikm (inkontinenzmaterial) je monat; ggf bei mehrbedarf oder höher
    vvertiger versorgung den differenzbetrag dazu

    -bis zu max. 28 tage krankenhausaufenhalt pro tag 10 €
    ausgeschlossen davon ist die Reha oder auch "Kur", da gelten andere regelungen,
    aber auch dort muss pro tag gezahlt vverden.
    (genaueres findet man unter rehabilitation unter der drv bund etc.)

    guck mal hier
    http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Zuzahlungen-Krankenversicherung-482.html

    bei arbeitsunfall ev. berufskrankheit gelten ggf. ganz andere regelungen. das legen
    die s.g. unfallkassen oder auch berufsgenossenschaften fest. meist ist man von
    jeglicher zuzahlung befreit.

    ebenso privat versicherte, die in der regel in vorleistung gehen und dann von der
    entsprechenden beihilfestelle ihren anteil erstattet bekommen. aber auch dort
    kann es eigenanteile geben. hier sollte immer im vorfeld die pkv befragt vverden,
    vvas übernommen vvird.

    mal so in kürze zur info

    sauri
     
  8. Lavendel14

    Lavendel14 Die Echte ;)

    Registriert seit:
    15. Oktober 2007
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    zu Hause
    Hallo Roman,

    diese Liste gilt für alle gesetzlichen Krankenkassen.

    Unterschiedlich sind die Rabattverträge der einzelnen Krankenkassen für bestimmte Wirkstoffe. Die Liste der Rabattverträge findet man meistens auf den Webseiten der jeweiligen Krankenkasse. Jedenfalls ist es bei meiner so. Da schaue ich auch immer nach, ob sich etwas geändert hat...von welcher Firma, welcher Wirkstoff.

    Es gibt dann Medikamente gänzlich ohne Zuzahlung. Dafür gibt es auch Listen...einfach mal eine Suchmaschine bemühen. Diese Liste dürfte auch für alle KKen bindend sein.
     
  9. Silberpfeil

    Silberpfeil Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
    25. Januar 2009
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    Norddeutschland
    Also meine Tochter hat die Einlagen nicht nehmen können. Die Kasse hat die kosten von 200€ nicht übernommen.
    Irgend was mit soma....Einlagen.
    Wurde sogar vom MdK geprüft.
    Nun nimmt sie die, die sie immer verordnet bekommen hat.....
    Wir haben auch den Anteil eingezahlt bei der KK,so dass sie nichts mehr zuzahlen braucht.
    Leider fallen einige Sachen doch nicht da drunter. ....
     
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