Schwerbhinderung - Kann ich den Gutachter ablehnen?

Dieses Thema im Forum "Schwerbehinderung" wurde erstellt von Sternentraum, 27. November 2013.

  1. Sternentraum

    Sternentraum Neues Mitglied

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    Hallo,
    gerade aktuell - ich habe eine Verlängerung und zeitgleich eine Verschlimmerung des
    Schwerbehindertenausweis beantragt.
    Heute kommt die Aufforderung zum Gutachter! Kann ich diesen Gutachter ablehnen?
    Ich war schon einmal bei diesem Gutachter und er hat mich damals ziemlich fertig ge-
    macht. Ich möchte dort auf keinen Fall hin! Die späteren Gerichtsgutachten (und es
    waren verschiedene Ärzte) haben sämtliche seiner Thesen widerlegt.

    Welche Rechte habe ich hier?
     
  2. Sternentraum

    Sternentraum Neues Mitglied

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    also wenn man so googelt dann ja ...
    was schreibt man denn da so?
     
  3. Nachtigall

    Nachtigall Bekanntes Mitglied

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    Ich weiß nur, dass bei der Pflegeeinstufung immer ein neuer Gutachter geschickt werden muss. Die genaue Rechtslage beim GdB-Gutachten kenne ich leider nicht.
    Ich würde einfach dort anrufen und fragen, wie sich das verhält. Ich wurde bei Anrufen beim Versorgungsamt sehr gut beraten, mir wurde sogar der Wortlaut diktiert, wie ich mein Schreiben formulieren soll.
    Du hast ja eine gute Begründung, diesen Gutachter abzulehnen.
     
  4. Sternentraum

    Sternentraum Neues Mitglied

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    Liebe Nachtigall,
    danke für die Antwort! Ich kann nicht dort anrufen , es handelt sich um meinen Arbeitgeber :mad:
    man könnte es auch erweitertes Mobbing nennen
     
  5. Reisemaus

    Reisemaus Reisemaus

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    Kenne mich leider auch nicht so aus, bin aber sich, daß du eine Person deines Vertrauens mitnehmen darfst.
     
  6. Waldmensch

    Waldmensch Sozialkämpfer

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    Sicher kann man diesen Gutachter ablehnen. Hierfür kurz ein paar Zeilen an das Versorgungsamt, in denen die Ablehnung begründet wird.
    Daraufhin sollte das VA einen neuen Gutachter benennen. Auch besteht die Möglichkeit sich selbst einen Gutachter auszusuchen. In diesem
    Fall trägt man dann aber selbst die Kosten.
    Insgesamt sollte man sich überlegen, ob man nicht erst das Ergebnis abwartet um dann einen Widerspruch, nach vorheriger Akteneinsicht,
    zu formulieren. So hätte man die Aussagen des VA und des Gutachters vor Augen und könnte gezielt dagegen argumentieren.
    Ein neu bestellter Gutachter, bedeutet ja auch nicht gleich, dass dieser einen besser versteht und einen dadurch besser dokumentiert.

    LG und viel Erfolg
    Waldi
     
  7. Waldmensch

    Waldmensch Sozialkämpfer

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    Sachsen
    Man hat den Anspruch, sich eine Person seines Vertrauens, mit zum Termin zu nehmen. Manche Gutachter haben dies jedoch nicht gerne, da man ihnen auf die Finger schaut und im Fall der Zweifel ein Zeuge vorhanden ist. Für einen selbst bietet die Person aber den Vorteil, dass man einen Zeugen hat, der gewisse Dinge auch mitschreiben kann.

    Wegen des Telefonates, könnte man ja auch eine andere Person anrufen um sich neutral beraten zu lassen.
    Auch besteht die Möglichkeit, sich bei einem Sozialverband oder dem Behindertenbeauftragten darüber Auskunft einholen. Letzterer sitzt meist im Landratsamt des Kreises und hat mit dem Versorgungsamt keine direkte Verbindung.

    LG
    Waldi
     
  8. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    an einem fluss
    @hallo sternentraum,2345

    zur feststellung einer behinderung etc. beim landesamt, oder auch versorgungsamt oder auch
    verwaltungsamt (je nach bundesland) und üblich, dass ein gutachten gefertigt wird, was aber
    nach aktenlage gefertigt wird. ein direktes gutachten wird normal nicht gefertigt.
    die hinweise lauten immer, dass aktuelle unterlagen eingereicht werden sollten, da das "amt"
    nicht in der lage ist, für alle antragsteller gutachten zu veranlassen.

    nur wenn es unklarheiten gibt, bezüglich der diagnosestellung, abweichung von der angabe
    der beschwerden und vorliegenden befunden etc, was die gutachter nicht ermöglicht, eine
    einschätzung der behinderung vorzunehmen, wird ein gutachter durch das "amt" beauftragt.
    diesen gutachter kannst du ohne angabe aus wichtigen grund nicht ablehnen!
    dieser wichtige grund kann m.e.n. nur krankheit sein.

    d.h. du solltest diesen gutachter termin wahrnehmen, eine person deines vertrauens zum
    gutachtertermin mitnehmen und dir im nach hinein von dem termin des gutachten, ein
    gedächtnisprotokoll fertigen. dass solltest du möglichst gleich nach dem gutachten machen,
    damit keine wichtigen informationen deinerseits, die du dort gemacht hast, verloren gehen.

    warum?
    für den fall, dass das gutachten nicht so ausfällt, wie du es erwartest, oder für den fall, dass
    im gu dinge genannt werden, die nicht besprochen wurden oder aber in ihm dinge stehen, die
    anders abgelaufen sind, hast du eine wertvolle handhabe. anders kannst du sonst nicht einem
    gemachten gutachten gegen übertreten und kommt das gutachten wochen später, hat man
    oft vieles vergessen oder weiss nicht mehr wie es wirklich war.

    bevor du zum gu gehst, musst du vorher die person deines vertrauens, die sich zum termin
    begleiten soll, beim arzt mit anmelden.

    ich wünsche dir viel erfolg und bitte halte alle wege ein!

    saurier
     
  9. Sternentraum

    Sternentraum Neues Mitglied

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    Was Ihr mir alles so beantwortet, was ich gar nicht gefragt habe :rolleyes:
    Sicherlich lieb gemeint aber doch für mich etwas befremdlich. Es ging
    doch nur um ja oder nein????

    Also erst einmal, das Versorgungsamt als solches gibt es nicht mehr.
    In jeder Stadt bzw. in den kleineren Städten ist es die Kreisverwaltung
    ist nun das Versorgungsamt zugeordnet und heißt Schwerbehinderten-
    abteilung oder ähnlich.

    Wozu ein Gutachter da ist, ist mir klar. Ich wollte ja nur wissen, ob ich
    diesen einen speziellen ablehnen kann. Ob der Nächste besser ist, sei
    nun einmal dahingestellt, da habt Ihr sicherlich Recht. Aber dieser eine
    geht gar nicht, auch nicht mit einer Person des Vertrauens. Und nein,
    ich werde hier jetzt nicht schreiben, was dort passiert ist.

    Inzwischen hatte ich Kontakt mit meinem Anwalt und der Gutachter
    kann selbstverständlich abgelehnt werden.
     
  10. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    an einem fluss
    @hallo sternentraum,

    ich kann mich leider bei dir nicht dafür bedanken, dass du auf meine fragen
    nicht geantwortet hast und dich nicht einmal für die bemühungen der anderen
    bedankst, stattdessen wunderst du dich.


    dies ist aber hier im forum so üblich.

    so wirst du demnächst wohl zumindest von mir keine antworten mehr bekommen.

    und was der frage des namens eines "amtes" anbelangt. so ist das für mich
    sowas von egal. da kann man sich auch um des kaisers bart streiten.

    scheint für dich aber wichtig zu sein, da du letztendes doch nicht mal weisst
    wie sich das amt nun nennt, obwohl es wohl mit deinem arbeitgeber
    zusammenhängt.

    nix für ungut!

    saurier
     
  11. Nachtigall

    Nachtigall Bekanntes Mitglied

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    Ich weiß ja nicht, wo du wohnst bzw. in welchem Bundesland, aber bei uns heißt es noch Versorgungsamt.
    ....
    Dann ist es ja gut, dass du vom Anwalt eine verbindliche Aussage bekommen hast. Ich wundere mich, dass du sowas nicht gewusst hast, wenn du schon in so einem Amt arbeitest. Da kämst du ja locker an alle dementsprechende Paragrafen. So musstest du halt leider unsere lieb gemeinten, aber befremdlichen Antworten über dich ergehen lassen.

    Alles Gute bei deiner Begutachtung! :)
     
  12. Lagune

    Lagune Bekanntes Mitglied

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  13. kaufnix

    kaufnix Mitglied

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    Werde nicht ganz schlau aus Dir :vb_confused:. Mag ja sein, dass es in Eurem Bundesland einer Kreisverwaltungsbehörde zugeordnet wurde. Ist und bleibt aber eine Staatsaufgabe nach dem SGB. Und somit gibt es eine staatliche Aufsicht/behörde. Und wenn Du tatsächlich dort arbeitest, ist eine Aussage wie "...oder ähnlich" etwas befremdlich.

    Weißt Du, wie Deine Beschäftigungsbehörde heißt und strukturiert ist, oder weißt Du es nicht :confused:. Wenn ja, müsstest Du auch die Strukturen "nach oben" kennen.
     
  14. Nachtigall

    Nachtigall Bekanntes Mitglied

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    Wie lange ist das schon so?
    Das letzte Schreiben dieses Amtes, das ich bekommen hab, ist vom August 2013, da steht auf dem Briefkopf "Zentrum Bayern Familie und Soziales - Region Schwaben - Versorgungsamt".
    Warum ändern die dann nicht ihren Briefkopf?
     
  15. Lagune

    Lagune Bekanntes Mitglied

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    Nachtigall, ich weiß nicht seit wann es Änderungen gibt. Im Grunde ist es auch egal wie sich das Ding in den einzelnen Bundesländern nennt, verrichtet werden eh die selben Aufgaben.;)
     
  16. Marie2

    Marie2 nobody is perfect ;)

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  17. Sternentraum

    Sternentraum Neues Mitglied

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    Stimmt - die Aufgaben sind im Grunde dieselben zumindest sollte man das meinen.
    Es ist jedoch so, das seit es das Versorgungsamt als solches nicht mehr gibt - auch die Handhabungen einzelnder unterschiedlich sind.

    Saurier - sorry, ich wollte hier niemandem zunahe treten. Für mich war es wichtig, ob ich ablehnen kann "Ja oder nein"
    Schön ist es, wenn Ihr Euch die Mühe macht, meine Aussage war nicht böse gemeint - vielleicht kam es falsch rüber, dann
    entschuldige ich mich gerne dafür. :)

    Glaub mir, ich habe schon soviel Gutachtererfahrung - da habe ich aus meiner ganz persönlichen Situation heraus, mich halt gefragt,
    ob man mich für blöde hält. Das hat aber nichts mit der Mühe des Einzelnen zu tun und schon gar nicht, dass ich irgendjemanden
    verletzen wollte.

    Und zur Erklärung noch mal - nein nicht der Name ist wichtig, sondern wer es macht. Es macht gewaltig einen Unterschied, seit es
    diese Änderungen gibt.

    Jetzt wünsche ich Euch noch einen schönen Abend und sorry, an Alle, denen ich in Ihrer Mühe ggf. mit meiner Antwort zunahegetreten
    bin. Ich bin auch nur ein Mensch. Und es hat einen tiefgreifenden Grund, dass ich nicht zu diesem speziellen Gutachter möchte, den
    ich hier sicherlich nicht öffentlich schreiben werde.

    Das Thema ist für mich dann soweit hier erledigt. Danke an Alle!
     
  18. Sternentraum

    Sternentraum Neues Mitglied

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    Vielen Dank Marie - so etwas hatte ich gesucht, da hätte ich mir den Anruf schenken können

    LG
     
  19. Hummel59

    Hummel59 Mitglied

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    Leverkusen
    viel Erfolg

    Also ich hatte in meinem Verfahren mit Anwalt versucht, den Gutachter im Nachhinein, weil ich ihn und vor allem seine sehr wertenden Aussagen unmöglich fand, abzulehnen. Das ist aber vom Sozialgericht abgelehnt worden!
    Und leider haben sie sich im Verfahren genau nur an dieses Gutachten gehalten, Pech für mich.
     
  20. Sternentraum

    Sternentraum Neues Mitglied

    Registriert seit:
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    Und wie lange ist das her Hummel?
    Kannst Du es nicht noch einmal neu probieren?

     
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