Änderung bei der Kühlpflicht von Etanercept.

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Änderung bei der Kühlpflicht
von Etanercept (Enbrel®)


Ab sofort gibt es bei Enbrel®, dem ersten
und bislang einzigen löslichen Tumornekrosefaktor-
alpha-Rezeptor
(TNF-α-Rezeptor) nach körpereigenem
Vorbild eine Änderung bei der
Kühlpflicht.


Enbrel® muss prinzipiell immer kühl,
zwischen 2° bis maximal 8° Celsius, gelagert
werden. Ab sofort besteht
jedoch die Möglichkeit, Enbrel®
für einen Zeitraum von bis zu 4
Wochen ungekühlt zu lagern (bis
zu einer Temperatur von maximal 25 °C).
Enbrel® muss jedoch, wenn es ungekühlt
gelagert wurde, innerhalb dieser 4 Wochen
aufgebraucht werden. Wenn das Medikament
für eine gewisse Zeit ungekühlt
gelagert wurde, kann sich die Haltbarkeit
durch neuerliches Einkühlen nicht mehr
verlängern.

Diese Änderung kann für Enbrel®-Patienten
eine Erleichterung bieten, da eine
gekühlte Lagerung von Enbrel® zum
Beispiel während eines Urlaubs eventuell
entfallen kann. Allerdings gilt das nur,
wenn die Temperatur am Aufbewahrungsort
von Enbrel® im Urlaub bzw. am
Weg in den Urlaub 25° Celsius nicht
überschreitet und die ungekühlte Packung
während des Zeitraums von 4 Wochen
aufgebraucht wird.

Fred.
 
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