Schwerbehinderten Ausweis

Dieses Thema im Forum "Schwerbehinderung" wurde erstellt von Sabine, 22. Juni 2001.

  1. Shirana

    Shirana Guest

    Hi Nixe,

    Wow, was für eine Zusammenfassung.

    Zusätzlich habe ich aber noch anzumerken, zum § 2, absatz 3 (das wird noch weiter unterteilt):


    Man wird in der ARbeitswelt NUR gleichgestellt, wenn man mehr wie 18 Stunden in der Woche arbeitet.
    Unter diesem ist unter 50% GdB es nicht möglich , sich als Schwerbehinderter gleichstellen zu lassen.

    PECH!!! Ich arbeite leider nur 16 Stunden in der Woche, habe derzeit Vom Gericht NUR 30% GdB zugesichert bekommen.
    Im A.....gekniffen , (auf gut Deutsch)
    Aber Klage läuft weiter, Gutachten sind unterwegs, drückt mir mal die Daumen das ich die 50% bekomme. Damit ich mich für die Arbeitswelt als Behinderte gleichstellen kann.

    Schönen Abend noch, lieben Gruß
    von Kiki (die, die ganze Klage, Gutachterrennerei nur noch zumLachen findet)
     
  2. Mandy21

    Mandy21 Guest

    Hallo,

    ich wollte zusätzlich noch anmerken, das der alleinige Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen ag nicht ausreicht, um auf Rollstuhlparkplätzen zu parken, man muß eine Parkgenehmigung beim Ordnungsamt beantragen!

    Mandy
     
  3. uedeke

    uedeke Guest

    Hallo !

    Für den Parkausweis auf Schwerbehindertenparkplätzen reicht das "aG" aber alleine auch nicht. Es muss auch ein Grad der Behinderung von mindestens 80% vorliegen

    Alles Gute

    uedeke

    [%sig%]
     
  4. lilly43

    lilly43 Neues Mitglied

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    Hallo
    vor einigen Monaten habe ich einen Schwerbehindertenantrag gestellt, heute erhielt ich leider die ernüchternde Antwort: NUR 20%
    Was soll ich damit anfangen??Nichts. Folgende Beeinträchtigungen liegen
    vor:
    1.) Chronische Mehrgelenkserkrankungen 2.) Wirbelsäulensyndrom
    3.) Atemwegserkrankungen
    4.) Bluthochdruck
    5.) Funktionsstörungen rechtes Kniegelenk

    Irgendwie glaube ich die verschaukeln mich. Ich habe Chron. Polyarthritis, dass ist mein Hauptproblem. Ich kann fast keinen Morgen meine Finger gerade machen, meine Zehengelenke tuen auch weh, vorallem Nachts. Ich kann nicht lange Dinge in der Hand halten, was ich leider beruflich machen muss, hier schlafen mir die Finger ein. Ich kann keine Verschlüße mehr öffnen und an manchen Tagen schaffe ich es nóchnichtmal die Zahnpastatube zu öffnen.....Ist das eigentlich normal... 20% Ich glaub es nicht. Meinen die vom Versorgungsamt, man stellt diese Anträge einfach so?? Ich werde wohl widerspruch einreichen müssen. Aber ich habe Angst vorm Gutachter. Warum?? Nunja ich bin keine 'Gazelle und wenn sie was zu meckern haben, ist es immer das Gewicht. Der Rest intersiert sie leider nicht. Hab ihr Erfahrungen damit???
    Gruß Petra
     
  5. Flyer2912

    Flyer2912 Neues Mitglied

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    Hallo,

    ich kann deinen Ärger vollkommen verstehen.

    Hier wird rein nach Aktenlage, sowie den ausgefüllten Bögen deiner Ärzte entschieden.

    Das Menschliche bleibt vollkommen auf der Strecke, geschweigedenn ist irgendwelches Interesse einer amtsärztlichen Untersuchung gegeben.

    Wir haben wegen meiner Frau zur Zeit eine Klage gegen das Versorgungsamt laufen, weil wir das auch nicht einfach hinnehmen werden.

    Ich rate dir dringend Einspruch gegen den Bescheid einzulegen, und diesen auch zu begründen.

    Das heisst alles was du heute hier geschrieben hast, in diese Begründung zu schreiben.

    Sollten dann das Versorgungsamt ablehnen, oder der Bescheid deiner Meinung nach nicht ausreichend sein, bleibt dir nur der Weg Klage einzureichen.

    Ich empfehle hierfür aber einen Anwalt der sich auf Sozialrecht und oder behindertenrecht spezialisiert hat.

    Ich drücke dir ganz fest die Daumen.

    Liebe Grüsse

    Flyer
     
  6. Tennismieze

    Tennismieze Neues Mitglied

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    @Petra
    Nur die Diagnosen reichen nicht aus, dann wirst Du, wie Du gerade siehst, mit ein paar Prozentchen abgespeist. Leg Widerspruch ein und leg eine detailierte Aufstellung, wobei Du Probleme im alltäglichen Leben hast. Wie lange dauert das Anziehen bei Dir, kannst Du Knöpfe schließen in welcher Zeit, Flaschen öffnen, die ganze Palette. Setz Dich mal in Ruhe hin über ein paar Tage hinweg und sammel jede Kleinigkeit zusammen. Du wirst sehen, da kommt ein ansehnlicher Batzen Behinderung heraus und die Gutachter können sich ein wesentlich besseres Bild von Deiner Situation machen.
     
  7. merre

    merre Bekanntes Mitglied

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    Eine völlig verfehlte Einschätzung und noch dazu falsch in der Diagnose interpretiert. Ich muß das mal raussuchen und melde mich dann.
    Werd auch mal schauen wie man einen Widerspruch formuliert...
    Ansonsten "ich könnt schon wieder im Dreieck springen, wenn ich soetwas lese...."
    Langsam komme ich zu der Überzeugung "man sollte die Mitarbeiter, die soetwas entscheiden persönlich!!! angreifen, getreu der Devise - wenn man genug Staub aufwirbelt bleibt so manch dunkler Fleck auch auf der weißesten Weste..."
    Aber mein Blutdruck...
    Jo bis denne erstmal...
     
  8. lilly43

    lilly43 Neues Mitglied

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    Danke

    Es tut gut mal zu hören, dass man nicht alleine ist. Den Tipp mit dem aufschreiben der Probleme werde ich auf jedenfall machen. [​IMG]Auch die Hilfe mit dem Widerspruch finde ich sehr nett von euch....Danke
     
  9. Silberpfeil

    Silberpfeil Bekanntes Mitglied

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    hallo petra,

    auf jeden Fall in widerspruch und dann wirklich alles schreiben was dein Leben mit deinen Krankheiten behindert, was du nicht mehr kannst, arbeitsmäßig wie auch freizeitmäßig. Dann unbedingt noch mal mit den Ärzten sprechen, Du kannst mit dem Widerspruch eine Akteneinsicht beim Versorgungsamt beantragen, dann siehst du schon mal, was deine behandlten Ärzte so geschrieben haben.
    Denn bei deinen Erkrankungen und 20 % , hat dein Arzt von der letzten Angina geschrieben:D, ist zwar nicht witzig , aber manchmal liegt es wirklich an den Ärzten , was sie dem Versorgungsamt schreiben.
    dann wie ich schon oft erwähnt habe der vdkhttp://vdk.de kann hier helfen, und dass umsonst. OK man zahlt etwas Beitrag, aber ein Anwalt kann viel, viel teurer werden.

    LG Silberpfeil
     
  10. merre

    merre Bekanntes Mitglied

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    Ich würde, wenn die ganze Sache schon länger bearbeitet wurde, einen Verschlimmerungsantrag stellen.
    Sollte von der Erstantragsstellung an so ca 1 Jahr vergangen sein.
    Die Bearbeitungszeit des Widerspruchs dauert auch und Verschlimmerungsantrag macht sich besser.
    Man sollte dann anführen, daß sich neue Gründe ergeben haben und die Erkrankung weiter fortgeschritten ist. Vor allem klarmachen, daß bestimmte tägliche Verrichtungen nur noch bedingt bzw. erschwert durchführbar sind. Es muß im Schreiben quasi zum Ausdruck kommen welche Nachteile man gegenüber einem gesunden Menschen hat. Auch sollte man anführen, daß es immer schwieriger wird "der Krankheit etwas entgegenzusetzen", was man anfänglich versucht hat.
    Zu den Nachteilen, die man hat zählen auch zeitweise auftretende Probleme und die berühmten "möglichen Nebenwirkungen von Medikamenten".

    Die Erkrankungen nicht bezeichnen sondern umschreiben:

    -Chronische Mehrgelenkserkrankungen /Wirbelsäulensyndrom
    ...ich habe Probleme beim Laufen/Gehen ursächlich durch Schmerzen und Behinderung in......-Gelenken. Bücken und selbst mich gerade zu halten fällt mir zeitweise schwer, die Wirbelsäule beugt sich schmerzhaft nach vorn. Das halten oder Tragen von Taschen oder Beuteln fällt mir schwer.

    -Atemwegserkrankungen
    Ich leide oft unter Atemnot und neige zu Hustenreiz, insbesondere bei.....
    -Bluthochdruck
    Ich bin schnell ermüdet und bekomme Herzrasen bei anstrengenden Arbeiten. Durch Medikamente, die ich gegen gegen zu hohen Blutdruck nehmen mußwird mir zeitweise schwindlig und ich neige zu Hustenreiz.

    -Funktionsstörungen rechtes Kniegelenk
    Ich habe oft Schmerzen in den Knien, i.b. rechts und kann dann das Knie nicht belasten. Treppen steigen oder langes Stehen sind schwierig. Stufen kann ich dann immer nur ein Bein nachziehend bewältigen.

    Ich bin oft müde und abgespannt und mir fällt es schwer zeitweise nicht aggressiv zu erscheinen. Manchmal fühle ich mich durch meine gesundheitlichen Schwierigkeiten ausgegrenzt.

    Und anführen, daß das "Arbeiten gehen" oftmals bedingt, daß man den Rest des Tages ausgepauert ist.
    Drastisch umschrieben würde das heißen "ich schleppe mich oft auf Arbeit und bin dann den Rest des Tages nur noch neben mir..."

    Ja so in der Art bissl ausführlicher...

    Gruß "merre"
     
  11. Steffi.B

    Steffi.B Stehaufmännchen

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    Ich glaube da liegt ein Systhem dahinter. So kommt es mir jedenfalls vor. Mein Mann hat bei seinem Erstantrag auch 30% um die Ohren gehaun bekommen.
    Da habe ich formlos Widersruch eingelegt und einfach nur eine Frage gestellt. Wie kommen Sie auf 30, Sie haben meinen Mann doch noch nie gesehen?
    Die Antwort war eine Einladung zum Gutachter und dann hatte er plötzlich70%.
    Irgendwie wird das alles vom "grünen Tisch" aus entschieden. Hauptsache Akte vom Tisch.
     
  12. Flyer2912

    Flyer2912 Neues Mitglied

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    Hallo guten Tag.

    Warum einen Verschlimmerungsatrag stellen, wenn der Erstantrag noch nichtmal richtig eingeschätzt wurde.

    Das mit der Verschlimmerung würde ich mir aufheben wenn es wirklich hart auf hart kommt, das man noch Körner zum schiessen hat.

    Also meiner Meinung nach, Einspruch einlegen, Begründung, angeben was die Behinderung für DICH bedeutet.

    Welche Einschränkungen du selber hast, was dir Tag täglich abverlangt wird.

    Und wenn das nichts hilft, Klage einreichen.

    Den Verschlimmerungsantrag kann man auch später noch stellen, weil was nutzt es wenn sie jetzt bsp. 10 % mehr kriegen würde ?

    Liebe Grüsse

    Flyer
     
  13. merre

    merre Bekanntes Mitglied

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    Widerspruch

    ...wie gesagt, wenn von der Antragstellung noch nicht viel Zeit vergangen ist, sonst würde ich immer einen Verschlimmerungsantrag stellen.
    Natürlich kann man auch Akteneinsicht verlangen, d.h. man müßte hinfahren und sehen welche medizinischen Atteste eingeholt worden sind. Vorher nutzt auch "mit dem Arzt" reden nicht viel.
    Der Antrag sollte immer "laienhafte Schilderungen" bezogen auf gesundheitliche Beschwerden enthalten.
    Medizinische Gutachten werden vom Versorgungsamt eingeholt, leider schreiben dann auch viele Ärzte nur klinische Befunde und nicht immer patientenbezogene Gesamteinschätzungen.
    Das heißt auch, wenn ein Widerspruch begründet werden kann bleibt man ersteinmal bei seinen Prozenten "hängen".
    Rein rechtlich gesehen macht ein Widerspruch nur Sinn wenn man die medizinischen Gutachten die vorliegen anders interpretieren kann. Kennt man sie nicht kann das daneben gehen bzw dauern.
    Steffi, von 30 auf einen GdB mit 70 ? da müßten dann die vorliegenden Gutachten aber arg daneben gewesen sein und der Gutachter des Versorgungsamtes hat mehr gesehen. Nicht immer liegts am Versorgnungsamt.

    Und leider muß man auch akzeptieren, daß das Versorgungsamt bei vielen Widersprüchen meint "warum haben sie das nicht gleich so geschrieben" - ist dem so, daß man nicht "günstig" formuliert hat wäre ein Verschlimmerungsantrag besser.
    Der ist übrigens nicht zeitlich gebunden, den kann man immer stellen, wenn neue medizinische Erkenntnisse vorliegen, bzw. sich der verschlechterte Gesundheitszustand auf den GdB auswirken könnte.
    Ein abgelehnter Widerspruch läßt nur noch den Weg zum Sozialgericht offen, und das kann dauern bzw. kosten.

    also egal wie "viel Erfolg" merre
     
  14. Silberpfeil

    Silberpfeil Bekanntes Mitglied

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    Klage beim Sozialgericht ist kostenlos

    Hallo,

    Klagen beim Sozialgericht sind kostenlos. Meine Klage läuft zwar schon seit Mai 08, aber ich brauche nichts zahlen.( habe Klage selbst eingereicht,ohne Anwalt).Mein Wderspruch wurde von 30 auf 40% erhöht, war aber auch damit nicht einverstanden, darum Klage beim Soz.Gericht.

    Das mit 30% auf 70 % habe ich auch beim Arbeitskollegen von meinem Mann erlebt.
    Beim Versorgungsamt liegen Bücher aus( oder man muss danach fragen), wo beschrieben ist wieviel % es auf welche Krankheit gibt. Mit dem Buch ist er zu seinem Arzt gegangen. Auf jeden Fall hat der 2. Bericht vom Arzt und etliche Seiten selbst vom Patienten gereicht, dass der Widerspruch mit 70 % abgeholfen wurde. Irgend wie unvorstellbar, aber wahr.

    Sowas sagt mir jedenfalls, dass man sich nie mit dem ersten Feststellungsbescheid zufrieden geben soll.

    LG Silberpfeil
     
  15. alteschachtel

    alteschachtel Gabriele

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  16. Irene48

    Irene48 Mitglied

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    Gruss

    Hallo Petera 43

    Du must widerspruch machen und Du hast recht verlangen die Ateste was deine Ärzte geschrieben haben es pasiert immer wieder das die Ärzte nicht richtig ateste schreiben .Gruss Irene
     
  17. alteschachtel

    alteschachtel Gabriele

    Registriert seit:
    9. September 2008
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    Ort:
    Wangerland bei Jever
    SChmerzen sind mehr wert als.

    was in jedenfall sehr wichtig ist das gerade bei einen Antrag auf Schwerbehinderung die Schmerzen mehr wiegen als die Erkrnakung selber.... deswegen immer drauf achten ob auch dieses berücksichtig worden ist....
     
  18. ursl53

    ursl53 Neues Mitglied

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    Baden-Württemberg
    Wichtig bei der Antragstellung ist, daß Dir die entsprechenden ärztl. Befunde vorliegen. Werden die Berichte erst vom Versorgungsamt angefordert, weißt Du ja nicht was genau darin steht. Ein großes Problem ist doch, daß die Ärzte die Einschränkungen oftmals anders einschätzen als die Patienten. Egal, was Du an Einschränkungen aufschreibst, der Befund des Arztes zählt immer mehr.

    Also erst Befunde holen (ggf. vom Arzt noch abändern lassen), dann Veränderungsantrag mit Befunden am besten persönlich zum Versorgungsamt bringen. Dort dem zuständigen Sachbearbeiter übergeben mit dem Vermerk, daß alle aktuellen Befunde in der Anlage beigefügt sind und ein Anschreiben der Ärzte keine zusätzlichen Erkenntnisse bringen.

    So wird das ganze Verfahren - anschreiben aller Ärzte, Krankenhäuser, usw. erheblich abgekürzt. Mein Mann erhielt vergangenen Juli auf diese Art und Weise innerhalb von 5 Wochen nach Erstantragsstellung 50 % Gdb.

    Ich habe 90 % G, aG und B ohne jemals ins Widerspruchsverfahren zu müssen. War immer bei Antragsstellung oder Veränderungsantrag ganz eindeutlig nachvollziehbar.

    Ursula
     
  19. Susanne L.

    Susanne L. Mitglied

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    Sachsen
    Widerspruch

    Für den geschilderten konkreten Fall mag das richtig sein, aber "nie" - da muss ich doch widersprechen. Ich hab gleich beim Erstantrag 50 GdB bekommen und mich damals sehr wohl damit zufrieden gegeben. Das war allerdings vor mehr als 10 Jahren, da ging es um andere Dinge, von Rheuma war zu der Zeit noch keine Rede, und vielleicht hatte ich in der Tat auch etwas Glück dabei. Jetzt läuft ein Verschlechterungsantrag, der Bescheid lässt auf sich warten. Mittlerweile bereits neun Monate ...

    Was Merre schreibt, da kann ich nur zustimmen: Alle Einschränkungen so genau wie möglich, also konkret, auflisten. Auch mit dem Arzt/den Ärzten darüber reden, die ihre Stellungnahmen abgeben müssen. Ich weiß noch, wie mein Hausarzt entgeistert geguckt hat, als ich ihm erzählte, dass ich keine gefüllte Viertel-Liter-(Kaffee)Tasse mehr halten kann. Sie ist mir schon zu schwer. Offensichtlich hatte er sich die Einschränkungen nicht so gravierend vorgestellt. Klar, man sieht es einem ja auch nicht an! Woher sollen die Ärzte das dann wissen, wenn wir es ihnen nicht sagen?! Die Symptome kennen sie rein theoretisch, aber was sie für den Einzelnen bedeuten, wie sich das alles im täglichen Leben auswirkt, wissen sie nicht. Kürzlich las ich hier im Forum von einem Medizinstudenten, dass so etwas im Studium eben gerade nicht gelehrt wird.
    Tja, und dann erst so ein Bearbeiter im Versorgungsamt, die haben halt ihre Tabellen. Den Rest müssen wir liefern.

    lg
    Susanne

    @ursl53
    Deine Vorgehensweise ist interessant, wenn auch sicher noch nicht allgemein üblich. Musstest Du für die Befunde eine Gebühr entrichten und hast Du sie einfach so von den Ärzten bekommen - ich meine, eine Einschätzung für das Versorgungsamt - haben sie Dir die ohne weiteres ausgehändigt?
    Oftmals wollen sich doch die Ärzte nur unter Ihresgleichen austauschen.(Weil: Der Patient versteht ja eh nix davon! So kommt mir das manches Mal vor.)
     
  20. ursl53

    ursl53 Neues Mitglied

    Registriert seit:
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    Baden-Württemberg
    Hallo Susanne L.,

    für Arztberichte und Arztkopien, die für das Versorgungsamt bestimmt sind, muß in der Regel max. die Kopiekosten bezahlt werden.

    Meine Ärzte kennen mich sehr gut. Ich halte mich für einen mündigen Patienten und erst recht für einen mündigen Menschen. Wenn es also etwas gibt, was ich evtl. nicht verstehe, dann kann man mir das erklären.

    Ich habe eher den Eindruck, daß die Ärzte zum Teil froh sind, wenn sie sich nicht selber um alles kümmern müssen.

    Letztendlich geht es hier um mich und alles was mich betrifft möchte ich wissen. Wie soll ich mich richtig verhalten, z.B. auch mit Therapien, wenn ich den Sinn nicht verstehe.

    Steht also gleich im Bericht etwas drin,was ich so nicht verstehe oder nicht für richtig halte, wird darüber gesprochen bevor es zum Versorgungsamt oder zur Rentenversicherung geht. Ist erst mal ein Befund mit "falschen" Angaben beim Versorgungsamt oder bei der RV ist die Unzufriedenheit erstmal vorprogrammiert.

    Also alles was zu Mißverständnissen führen kann erstmal ausräumen!

    Ursula
     
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