Colana
Musikus
Wichtige Informationen
für AOK-Versicherte
Weshalb Sie
ab 01.04.07 teilweise
Medikamente anderer
Hersteller bekommen
und . . .
weshalb Sie manchmal etwas
länger warten müssen
und…
weshalb Sie manchmal noch mal wiederkommen müssen.
ARZNEIMITTELVERSORGUNG
PER AUSSCHREIBUNG
VOM BILLIGSTEN HERSTELLER :
Seit 1.April 2007 gilt wieder einmal eine neue Gesundheitsreform (GKV-WSG).
Es wurde beschlossen, dass künftig Arzneimittelhersteller mit den Krankenkassen verstärkt die Preise für Arzneimittel aushandeln. Die AOK hat den Vorreiter gemacht und für 43 Arzneistoffe den billigsten Hersteller in Form einer Ausschreibung gesucht. Nur die billigsten Hersteller erhielten den Zuschlag. Für diese Arzneistoffe gilt folgendes:
Wer bestimmt, welches Medikament Sie als AOK-Versicherter erhalten?
Weder Sie, noch Ihr Arzt, noch Ihre Apotheke, sondern Ihre Krankenkasse !
Beim Arzt :
Darf mein Arzt mir mein gewohntes Medikament noch verschreiben?
Ihr Arzt ist gehalten, Ihnen nur noch die Medikamente zu verschreiben, für die Ihre Krankenkasse den höchsten Rabatt erhält. Er soll sich vertraglich hierzu verpflichten, sonst kann er der Kasse gegenüber schadensersatzpflichtig werden.
Der Arzt kann Ihnen in Ausnahmefällen weiterhin Ihr gewohntes Medikament verordnen, wenn er durch Ankreuzen auf Rezept hierauf besteht.
In der Apotheke :
Weshalb darf mir meine Apotheke mein gewohntes Medikament nicht mehr geben?
Ihre Krankenkasse teilt den Apotheken mit, welche Arzneimittel künftig für AOK-Versicherte abgegeben werden müssen (Listenmedizin) – auch, wenn der Arzt ein anderes Medikament verordnet hat, muß die Apotheke das AOK-Arzneimittel abgeben.
Ich würde die Differenz gern selbst aufzahlen, wenn ich wieder mein gewohntes Medikament erhalte!
Es ist der Apotheke nicht erlaubt Ihnen diesen Wunsch zu erfüllen! Selbst wenn es erlaubt wäre, wir könnten es gar nicht, da der Preis, den Ihre Krankenkasse bezahlt, geheim bleibt.
Weshalb hat meine Apotheke die neuen Medikamente nicht ausreichend vorrätig?
An den Rabattverträgen mit der AOK haben sich vornehmlich elf "kleinere" Hersteller beteiligt, die bisher zusam- men nur 1,3 % Versorgungsanteil hatten. Diese Firmen müssen nun ab 1.April alle 25,3 Mio AOK-Versicherten versorgen !
Arzneimittel der großen Generika-Hersteller, die bisher die Versorgung sicherstellten, dürfen künftig an AOK-Versicherte nicht mehr abgegeben werden. Wenn Sie also bisher bspw. ein Medikament von Ratiopharm, Hexal, Stada, Sandoz, Aliud,. . . hatten, so darf Ihnen Ihre Apotheke Ihr gewohntes Medikament nicht mehr geben - selbst wenn es ausreichend vorrätig ist.
Bei manchen Wirkstoffen - z.B. lebenswichtigen Antibiotika - wurde von der AOK nur ein einziger Hersteller zugelassen, daher sind Lieferprobleme wohl nicht zu vermeiden!
Ihre Kasse darf jedoch kaum verlangen, dass Sie mit einer lebensbedrohenden Krankheit abwarten bis dieser Hersteller wieder liefern kann! Für diese Fälle müssen unverzüglich praktikable Vereinbarungen getroffen werden!
Was ist, wenn der billigste Lieferant meiner Krankenkasse nicht ausreichend liefern kann?
Bisher durfte die Apotheke unter anderen preisgünstigen Arzneimitteln ein wirkstoffgleiches Medikament auswählen, damit Sie schnell versorgt werden. Künftig wird dies wohl nicht mehr möglich sein:
• Ärzte sollen sich vertraglich verpflichten, dass sie der Apotheke die Abgabe von Medikamenten anderer Hersteller verbieten werden!
• Die AOK kündigt den Apotheken eine „intensive Beobachtung der Umsetzung dieser Verpflichtung und nötigenfalls die Einleitung geeigneter Maßnahmen“ an!
Weshalb dauert die Einlösung meines Rezeptes in der Apotheke so lange?
Schon bisher mussten wir bei jedem Rezept unzählige Prüfungen durchführen. Dabei ging es nicht nur um wichtige Prüfungen die Ihrer Sicherheit dienen, sondern leider überwiegend um die Einhaltung zahlreicher bürokratischer Vorschriften. Diese Bürokratie wird nun durch die beschlossene „Listenmedizin“ nochmals erweitert.
Da die Liste der abzugebenden Arzneimittel erst drei Wochen vor Inkrafttreten veröffentlicht wurde, ist es unmöglich diese noch rechtzeitig in die Apotheken-EDV einzuarbeiten.
Offenbar hält man es für durchführbar, dass die Apotheke bei jedem Rezept erst im Internet nachsieht, welches Arzneimittel sie noch abgeben darf.
Wo kann ich mich beschweren?
Bitte nicht in der Apotheke oder bei Ihrem Arzt ! Wir müssen nur ausführen, was von der AOK beschlossen wurde !
Ihre Ansprechpartner :
AOK-Geschäftsstelle Elmshorn
Schulstr. 35 (Marktpassage)
25335 Elmshorn
Telefon: (0 41 21) 23 99-0
Telefax: (0 41 21) 23 99-1 99
AOK-Bundesverband
Postfach 20 03 44
53170 Bonn
Telefon: (02 28) 84 30
Telefax: (02 28) 84 35 02
Leiter Öffentlichkeitsarbeit :
Rainer.Eikel@bv.aok.de
Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
Referat Öffentlichkeitsarbeit
Friedrichstr. 108-110
10117 Berlin
Telefon (03018) 441-0
Fax: 01888-441-490-0
E-Mail: info@bmg.bund.de
Das fand ich bei uns auf einer Apotheken-Seite...
Viele Grüße
Colana
für AOK-Versicherte
Weshalb Sie
ab 01.04.07 teilweise
Medikamente anderer
Hersteller bekommen
und . . .
weshalb Sie manchmal etwas
länger warten müssen
und…
weshalb Sie manchmal noch mal wiederkommen müssen.
ARZNEIMITTELVERSORGUNG
PER AUSSCHREIBUNG
VOM BILLIGSTEN HERSTELLER :
Seit 1.April 2007 gilt wieder einmal eine neue Gesundheitsreform (GKV-WSG).
Es wurde beschlossen, dass künftig Arzneimittelhersteller mit den Krankenkassen verstärkt die Preise für Arzneimittel aushandeln. Die AOK hat den Vorreiter gemacht und für 43 Arzneistoffe den billigsten Hersteller in Form einer Ausschreibung gesucht. Nur die billigsten Hersteller erhielten den Zuschlag. Für diese Arzneistoffe gilt folgendes:
Wer bestimmt, welches Medikament Sie als AOK-Versicherter erhalten?
Weder Sie, noch Ihr Arzt, noch Ihre Apotheke, sondern Ihre Krankenkasse !
Beim Arzt :
Darf mein Arzt mir mein gewohntes Medikament noch verschreiben?
Ihr Arzt ist gehalten, Ihnen nur noch die Medikamente zu verschreiben, für die Ihre Krankenkasse den höchsten Rabatt erhält. Er soll sich vertraglich hierzu verpflichten, sonst kann er der Kasse gegenüber schadensersatzpflichtig werden.
Der Arzt kann Ihnen in Ausnahmefällen weiterhin Ihr gewohntes Medikament verordnen, wenn er durch Ankreuzen auf Rezept hierauf besteht.
In der Apotheke :
Weshalb darf mir meine Apotheke mein gewohntes Medikament nicht mehr geben?
Ihre Krankenkasse teilt den Apotheken mit, welche Arzneimittel künftig für AOK-Versicherte abgegeben werden müssen (Listenmedizin) – auch, wenn der Arzt ein anderes Medikament verordnet hat, muß die Apotheke das AOK-Arzneimittel abgeben.
Ich würde die Differenz gern selbst aufzahlen, wenn ich wieder mein gewohntes Medikament erhalte!
Es ist der Apotheke nicht erlaubt Ihnen diesen Wunsch zu erfüllen! Selbst wenn es erlaubt wäre, wir könnten es gar nicht, da der Preis, den Ihre Krankenkasse bezahlt, geheim bleibt.
Weshalb hat meine Apotheke die neuen Medikamente nicht ausreichend vorrätig?
An den Rabattverträgen mit der AOK haben sich vornehmlich elf "kleinere" Hersteller beteiligt, die bisher zusam- men nur 1,3 % Versorgungsanteil hatten. Diese Firmen müssen nun ab 1.April alle 25,3 Mio AOK-Versicherten versorgen !
Arzneimittel der großen Generika-Hersteller, die bisher die Versorgung sicherstellten, dürfen künftig an AOK-Versicherte nicht mehr abgegeben werden. Wenn Sie also bisher bspw. ein Medikament von Ratiopharm, Hexal, Stada, Sandoz, Aliud,. . . hatten, so darf Ihnen Ihre Apotheke Ihr gewohntes Medikament nicht mehr geben - selbst wenn es ausreichend vorrätig ist.
Bei manchen Wirkstoffen - z.B. lebenswichtigen Antibiotika - wurde von der AOK nur ein einziger Hersteller zugelassen, daher sind Lieferprobleme wohl nicht zu vermeiden!
Ihre Kasse darf jedoch kaum verlangen, dass Sie mit einer lebensbedrohenden Krankheit abwarten bis dieser Hersteller wieder liefern kann! Für diese Fälle müssen unverzüglich praktikable Vereinbarungen getroffen werden!
Was ist, wenn der billigste Lieferant meiner Krankenkasse nicht ausreichend liefern kann?
Bisher durfte die Apotheke unter anderen preisgünstigen Arzneimitteln ein wirkstoffgleiches Medikament auswählen, damit Sie schnell versorgt werden. Künftig wird dies wohl nicht mehr möglich sein:
• Ärzte sollen sich vertraglich verpflichten, dass sie der Apotheke die Abgabe von Medikamenten anderer Hersteller verbieten werden!
• Die AOK kündigt den Apotheken eine „intensive Beobachtung der Umsetzung dieser Verpflichtung und nötigenfalls die Einleitung geeigneter Maßnahmen“ an!
Weshalb dauert die Einlösung meines Rezeptes in der Apotheke so lange?
Schon bisher mussten wir bei jedem Rezept unzählige Prüfungen durchführen. Dabei ging es nicht nur um wichtige Prüfungen die Ihrer Sicherheit dienen, sondern leider überwiegend um die Einhaltung zahlreicher bürokratischer Vorschriften. Diese Bürokratie wird nun durch die beschlossene „Listenmedizin“ nochmals erweitert.
Da die Liste der abzugebenden Arzneimittel erst drei Wochen vor Inkrafttreten veröffentlicht wurde, ist es unmöglich diese noch rechtzeitig in die Apotheken-EDV einzuarbeiten.
Offenbar hält man es für durchführbar, dass die Apotheke bei jedem Rezept erst im Internet nachsieht, welches Arzneimittel sie noch abgeben darf.
Wo kann ich mich beschweren?
Bitte nicht in der Apotheke oder bei Ihrem Arzt ! Wir müssen nur ausführen, was von der AOK beschlossen wurde !
Ihre Ansprechpartner :
AOK-Geschäftsstelle Elmshorn
Schulstr. 35 (Marktpassage)
25335 Elmshorn
Telefon: (0 41 21) 23 99-0
Telefax: (0 41 21) 23 99-1 99
AOK-Bundesverband
Postfach 20 03 44
53170 Bonn
Telefon: (02 28) 84 30
Telefax: (02 28) 84 35 02
Leiter Öffentlichkeitsarbeit :
Rainer.Eikel@bv.aok.de
Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
Referat Öffentlichkeitsarbeit
Friedrichstr. 108-110
10117 Berlin
Telefon (03018) 441-0
Fax: 01888-441-490-0
E-Mail: info@bmg.bund.de
Das fand ich bei uns auf einer Apotheken-Seite...
Viele Grüße
Colana
Wahrscheinlich hatte ich nur Glück, dass ich meine Medikamente noch alle bekommen habe.