Pflegantrag - Fragen

Dieses Thema im Forum "Krankenkassen und Pflegeversicherung" wurde erstellt von Maggy63, 10. Februar 2019.

  1. Maggy63

    Maggy63 Kreativmonster

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    Der Stationsarzt im ersten Krankenhaus hat mir dringend angeraten, einen Antrag auf einen Pflegegrad zu stellen. Der Antrag liegt auch schon hier.
    Ich bin jetzt nur nicht sicher, ob dafür eine bestimmte Diagnose vorliegen muss, oder ob der körperliche Zustand reicht.
    Hier tummeln sich doch viele Experten, vielleicht könnt ihr mir mit einfachen Worten (mehr verkrafte ich gerade nicht) erklären, was wichtig ist.

    Außerdem überlege ich, einen GdB-Verschlechterungantrag zu stellen. Im Moment habe ich einen Gdb von 50. Ich weiß jetzt aber auch nicht so recht, inwieweit mir eine Erhöhung weitere Vorteile bringen könnte. Evtl. noch steuerlich? Laufen kann ich auch nicht so wirklich weit, welche Voraussetzungen müsste ich mitbringen, um Kfz-Steuer-befreit zu werden?

    Im Moment schwirrt mir ein bisschen der Kopf, mit dem Geradeaus-Denken ist das wieder so eine Sache... Vielleicht könnt ihr mich ein bisschen schlauer machen... Danke schon mal!
     
  2. kukana

    kukana in memoriam †

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    Lies dir dazu mal auf der Zoll Seite die Voraussetzungen durch.
    https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Kraftfahrzeugsteuer/Steuerverguenstigungen/steuerverguenstigungen_node.html;jsessionid=A102E82AFDB4C460E8C2509ECC11044F.live4402#doc290258bodyText1

    Oder telefonier mit deinem Hauptzollamt, die sind inzwischen für die kfz steuer zuständig.

    Ich habe 60G und zahl 50% der Steuer.
     
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  3. Heike68

    Heike68 Moderatorin

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    Entscheidend ist eh die persönliche Begutachtung und Einschätzung.
    Zudem muss unterschrieben werden, dass sich ggf. mit den behandelnden Ärzten in Verbindung gesetzt werden darf.
     
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  4. teamplayer

    teamplayer Bekanntes Mitglied

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    Für den Antrag auf Pflegegrad reicht ein Anruf bei der Krankenkasse, oder ein formloser Brief. Der Rest läuft dann von allein.

    In der Pflegeversicherung zählen inzwischen körperlicher, seelischer und mentaler Zustand, das ist ein großer Fortschritt. Es kommt jemand ins Haus und erstellt anhand eines Fragenkatalogs ein Gutachten.

    Dazu gibt es sehr viele Informationen im Netz, auch sogenannte Pflegerechner. Dort kann man die Fragen vorab durchspielen und errechnen, welchen Grad man der eigenen Meinung nach hat.

    Pflegeversicherung begutachtet, Versorgungsamt nicht mehr.
     
  5. Heike68

    Heike68 Moderatorin

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    Richtig, teamplayer, es kommt ein von der Pflegeversicherung beauftragter Gutachter zum Hausbesuch.

    Die Krankenkasse schickt im Vorfeld der Begutachtung (aufgrund des formlosen Antags) einen Vordruck wegen Schweigepflicht Entbindung und einen weiteren, wo Angaben über Medikamente, Behandlungen, Ärzte etc. abgefragt werden.
     
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  6. Heike68

    Heike68 Moderatorin

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    So weit ich weiß, hat Maggy diese "Durchrechnung" für sich selbst bereits gemacht.
    Dennoch liegen Selbst- und Fremdeinschätzung beim Gutachter oft auseinander.

    Neu beim Pflegegrad ist eben auch die "Einschränkung der Alltagskompetenz".
     
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  7. O-häsin

    O-häsin Guest

    Hi Maggy,
    stehe gerade vor dem gleichen Problem mit den gleichen Problemen:
    Daher möglichst kurz:

    1. Antrag Pflegegrad
    Bei den einzelnen Pflegegraden geht es um die Begutachtung verschiedener Bereiche des täglichen Lebens, Der Medizinische Dienst der Pflegekasse begutachtet einen Antragsteller in folgenden Bereichen:
    • Modul 1 – Mobilität
    • Modul 2 – Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
    • Modul 3 – Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
    • Modul 4 – Selbstversorgung
    • Modul 5 – Umgang mit krankheits- / therapiebed. Anforderungen u. Belastungen
    • Modul 6 – Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte
    Es muß für jeden Pflegegrad eine bestimmte Punktzahl erreicht werden
    evtl. mit Hilfestellung, wie man sich (nicht) beim MDK verhalten soll..
    Quelle: https://www.pflege-durch-angehoerige.de/pflegegrade-pflegeleistungen/rechner/pflegegradrechner

    Bei mir geht es um die Module 1, 4 und 6.

    Es werden die Krankheiten erfaßt, auch nach Arztberichten gefragt, doch letztlich geht es um das Maß der Einschränkung in den betreffenden Modulen.

    2. Antrag Änderung GdB
    Es geht um die Darlegung und ärztliche Bestätigung der Einschränkungen. Über Tage notieren und auf einem oder mehreren Beiblättern beifügen.
    Nachteilsausgleiche, z.B. steuerlich (nach GdB), Außerdem macht der Antrag auf Merkzeichen "H" steuerlich Sinn. Hier ist eine Neuregelung eingetreten. Es geht nun um notwendige Verrichtungen, z.B. Zerkleinern der Nahrung, Unterstützung der Mobilität.
    Ich habe vor, den Antrag wegen Merkzeichen H aussetzen zu lassen, bis das Pflegegutachten vorhanden ist. Steuerlich wirkt sich der GdB Jahre nachträglich aus.

    Auch Merkzeichen aG beantragen. (Kfz-St.befreiung), Merkzeichen G immerhin 50%. Je nach Höhe des GdB Privatfahrten.
    s. unter:
    https://www.betanet.de/files/pdf/nachteilsausgleiche-gdb.pdf · PDF file

    Viel Kraft und Erfolg,
    häsin
     
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  8. Stine

    Stine Moderatorin

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    Ich habe für einige Tage eine Art Pflegetagebuch geführt und jeden noch so kleinen Handgriff, der mir schwergefallen ist, aufgeschrieben und auch was mein Mann für mich machen muss und was im Haushalt nicht geht etc. Was an sozialen Kontakten nicht geht und habe mir von sämtlichen Ärzten ein Gutachten für den MDK schreiben lassen was ich aus ihrer Sicht nicht mehr alleine kann und sämtliche Diagnosen. Dazu die letzten Krankenhaus Berichte, dazu meinen Schwerbehindertenausweis mit 100% und den Buchstaben G, aG und B(mit aG ist man KfzSteuer befreit). Dann habe ich alles an den MDK geschickt und es kam ziemlich bald ein Termin zur Begutachtung. Da der Gutachter schon alles gelesen hatte war er super vorbereitet und die Begutachtung ging relativ schnell über die Bühne. Auch ein Antrag auf Höhergruppierung nach Blasenkrebs ging rückwirkend mit dem Krankenhaus Bericht sofort in den Pflegegrad III.
    Falls Fragen sind Maggy oder auch Häsin, jederzeit gerne.
     
  9. Maggy63

    Maggy63 Kreativmonster

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    Ironien nahe d. sarkastischen Grenze
    Ich überlege gerade, ob es Sinn macht, eine Erhöhung zu beantragen.
    Es geht mir ja mittlerweile bedeutend schlechter, nur hab ich dafür ja immer noch keine Diagnose. Ob der Antrag überhaupt Aussicht auf Erfolg hat? Was meint ihr?

    Der Hintergrund der Überlegung ist der, dass der Entlastungsbeitrag bei Grad 1 alleine nicht ausreicht. Das bedeutet alle 2 Wochen nicht ganz 2 Stunden für die Putzfrau und weit kommt man damit nicht.
    Ich will/brauche keine Unterstützung durch einen Pflegedienst, was körperliche Pflege angeht. Das krieg ich mittlerweile wieder einigermaßen alleine hin. Ich würde nur gerne ein paar Taler mehr einsetzen können (wenns machbar ist, gern für Privatpersonen, die ich mir selbst suchen kann), damit sich die Land-unter-Situation zuhause ein bisschen verbessert.
    Was sagen eure Erfahrungswerte, denke ich da zu naiv oder in die falsche Richtung? Das Thema an sich überfordert mich nach wie vor...
     
  10. Heike68

    Heike68 Moderatorin

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    Maggy, es gibt im Net mehrere Pflegegradrechner u.a. bei pflege.de, da kannst du grob checken, wie die Chancen stehen.
    Meine persönliche Meinung, nein, da es dir überwiegend um hauswirtschaftliche Versorgung zu gehen scheint.
     
  11. PiRi

    PiRi IG-Mitglied

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    Die Befürchtung hab ich auch.
    Bei meiner Schwester hieß es, ihr Mann lebt mit im Haushalt und kann helfen.
    Jetzt haben beide einen Pflegegrad und da kann nun jede Woche jemand kommen.
    Wenn Ihnen das nicht reicht, müssen Sie sich privat kümmern.
    Ach so, meine Schwester ist 79, mein Schwager 82.
     
  12. Stine

    Stine Moderatorin

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    Liebe Maggy, da du ja körperliche Angelegenheiten selbst bewältigen kannst und es dir nur um den Haushalt bzw. hauswirtschaftliche Tätigkeiten geht, sehe ich da keine Grundlage für eine Erhöhung des PG. Es zählen keine Diagnosen, es zählen einzig die körperlichen Einschränkungen oder psychische Beeinträchtigungen die du nicht mehr alleine bewältigen kannst. Schreibe mal ein sog. Pflegetagebuch so über ein paar Tage und beschreibe, was du machst, was geht und was nicht geht und dann gehst du die einzelnen Punkte im Pflegegrad Rechner durch...
    Da man ja durch eine Pflegekraft vierteljährlich aufgesucht wird, die einen berät und schaut, wie man klar kommt, wäre es vielleicht auch erstmal möglich, dass du dir eine Pflegeberatung kommen lässt, die dich berät - gibt es in jeder Stadt kostenlos.
    Im Rahmen eines solchen Besuches wurde mir angeraten, dass ich meinen PG erhöhen sollte, dies wurde auch dem MD mitgeteilt und nachdem dieser mir einen großen Fragebogen zugeschickt hatte, habe ich ein Pflegetagebuch und meine letzten ärztlichen Befunde hingeschickt und wurde dann informiert, dass die Unterlagen ausreichen würden um die Begutachtung nach Aktenlage zu erstellen. Zwei Tage später bekam ich rückwirkend für 2 Monate und jetzt weiter dauerhaft den nächsthöheren PG4.
    Was ich damit sagen will: Du musst Unterlagen sammeln, dein Hausarzt muss einen Antrag befürworten und deine Bedürfnisse notieren. Sämtliche ärztliche Unterlagen der letzten Jahre würde ich beilegen.
    Ich würde noch abwarten, was der Krankenhausaufenthalt bringt, denn nur für "Land unter" bei dir zuhause bezahlt keine Pflegeversicherung.
     
    #12 15. September 2021
    Zuletzt bearbeitet: 15. September 2021
  13. Maggy63

    Maggy63 Kreativmonster

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    Wenn ich so an meine Mutter denke, die nimmt auch keine großen körperlich pflegerische Leistungen in Anspruch. Ein Teil des Pflegegeldes wurde so aufgeteilt, dass sie mehr häusliche Unterstützung kriegen kann, z.b. den Einkaufsdienst. Das hatte ich vorm geistigen Auge... Es ist ja auch nicht jeder so beeinträchtigt, dass er sich körperlich nicht versorgen kann, von daher denke ich, dass das doch eigentlich gehen müsste?
    Aber gut, das ist ja das, dass ich nicht weiß, ob die nicht einfach einen Denkfehler mache, von daher schon mal danke für eure Einschätzung.

    @Stine Dein Hinweis auf die Pflegeberatung ist sehr gut, an sowas hatte ich jetzt überhaupt nicht gedacht.
    Man weiß als Laie ja überhaupt nicht, was alles möglich ist und was nicht..
     
  14. Heike68

    Heike68 Moderatorin

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    Nicht in Anspruch zu nehmen heißt nicht unbedingt, sie nicht zu benötigen. Es hat jeder ein Recht auf Verwahrlosung, sei nur mal so erwähnt.
    Es geht eben bei der Pflegeversicherung primär um Pflege, wie der Name schon sagt.
     
  15. Stine

    Stine Moderatorin

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    Maggy, es leben noch andere Personen in deinem Haushalt, die das Einkaufen übernehmen können. Und für solche Sachen gibt es auch die Nachbarschaftshilfe.

    Ja, mach das bitte mit der Pflegeberatung.
     
  16. Maggy63

    Maggy63 Kreativmonster

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    Mir geht jetzt die ganze Zeit durch den Kopf (mal schauen, ob ich das sortiert kriege) - es gibt doch den Begriff 'haushaltsnahe Dienstleistung', darüber wird ja die Putzfrau finanziert. Also durch den Entlastungsbeitrag.
    Und ich bin am überlegen, ob es wirklich ein Argument ist, dass noch andere Personen im Haushalt leben. Im Prinzip könnte man die körperliche Pflege dann auch dem Partner aufbrummen.
    Es ist doch so gedacht, dass die Familie bzw das Umfeld nicht über Gebühr strapaziert werden sollen, wenn jemand selber nicht mehr kann. Und wenn z.b der Haushalt immer meine Aufgabe war, dann muss für mich in dem Punkt Ersatz her.
    Oder wenn ich Begleitung brauche, meinetwegen nur für Spaziergänge, da müsste doch auch nicht zwangsläufig mein Mann ran, da gibts doch auch Begleitdienste oder sowas. So denke ich mir das jedenfalls. Ich weiß nicht, ob das jetzt verständlich ist,mein Hirn ist grad wieder sonstwo...
     
  17. kukana

    kukana in memoriam †

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  18. Heike68

    Heike68 Moderatorin

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    Klar gibt es haushaltsnahe Dienstleitungen, die du steuerlich absetzen kannst. Hat aber nix mit Pflegegrad und Pflegekasse zu tun.
     
  19. Maggy63

    Maggy63 Kreativmonster

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    Aber die Reinigungsfirma, über die meine Putzfrau engagiert ist, wird doch auch von der Pflegekasse bezahlt! Deshalb versteh ich das jetzt nicht.
     
  20. kukana

    kukana in memoriam †

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    Zitat aus krankenkassen.de

    Gesetzlich Versicherte können bei einer schweren Erkrankung das Recht auf eine Haushaltshilfe haben. Der Anspruch gilt für alle gesetzlich Krankenversicherten, die akut schwer erkrankt sind. Die Haushaltshilfe wird zum Beispiel während und nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer ambulanten Operation von der Krankenkasse gestellt.

    Der Anspruch auf Haushaltshilfe besteht nur, wenn kein anderes Haushaltsmitglied den Haushalt weiterführen kann. Außerdem muss es sich um einen kurzfristigen Bedarf von bis zu vier Wochen und nicht um einen dauernden Pflegebedarf handelt.
     
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