Hallo, ich muß euch schon wieder was fragen und zwar, bisher kenne ich es so, dass wenn man mit einer Überweisung vom HA zum Facharzt geht, dass der HA dann einen Befundbericht bekommt. Ich war vor 2 Wochen beim Rheumatologen und wartete jetzt auf den Befundbericht, weil ich wegen meiner Rentensache auch schon bei Gericht angekündigt habe, das ich einen aktuellen Befundbericht nachreiche. Weil dieser aber immer noch nicht da war, hat gestern die Arzthelferin von meinem HA beim Rheuamtologen angerufen und danach gefragt, sie bekam die Antwort, es würde kein Bericht mehr geschrieben, wenn sich seit dem letzten nichts geändert habe. Das ist aber nicht richtig, es hat sich was geändert. Was kann ich jetzt tun? Samira
Hallo Samira Also so etwas habe ich ja noch gar nicht gehört, zumal DU diesen Bericht ja dringend benötigst und deshalb auch den Arzt aufgesucht hast. Also was ich Dir nur raten kann ist, rufe die Ärztekammer Westfalen-Lippe an Telefon-Nr.: 0251/92 90 und erläuere die Sachlage, dort wird Dir auch die weitere Vorgehensweise erklärt.
Hallo katta ich werde morgen mal anrufen und versuche ihn selbst ans Telefon zu bekommen, wenn das aber auch alles nichts bringt, was ich vermute, denn er wollte mir ja auch kein Attest schreiben, wenn überhaupt dann ein Gutachten dann werd ich wohl das machen was moneypenny mir geraten hat, weil ne andere Idee hab ich auch nicht. Ich frag mich wo diese Sparmaßnahmen noch hinführen Gruß Samira
Hallo Samira, kommt mir bekannt vor. Ich würde ihn einfach mal anrufen und ihn bitten einen Artztbrief zu schreiben. Mein Doc macht es auch so dass er nur einen Brief schreibt, wenn sich was verändert hat. Du könntest ihm doch erklären worum es geht (auch mit dem Gerichtstermin) Versuche dein Glück. Hofi
Ich karpere mal diesen alten Thread, denn der Titel passt. Frage an's Sammelhirn. Es gibt den Rehaantrag von der DRV. Unter anderem gibt es dabei ein 3 seitiges Formular vom Arzt auszufüllen - ärztlicher Befundbericht. Auf Seite 1 ist eine kleine 4zeilige Liste für Diagnosen samt ICD Codes und auf Seite 2 nochmals. Gibt es dabei einen Unterschied? Ich erkenne keinen. Handelt es sich nur um ein Zusatzblatt, wenn die 4 Zeilen von Seite 1 nicht ausreichen? Danke fürs Mitdenken. Gruß Kira
Danke Kuki, bei dem Formular, welches ich von der Krankenkassen per Post bekam schon. Dann ist das sicherlich alt. Ich schau, dass mur einer im Umfeld in die Originale runterläd. Herzliche Grüße Kira
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/Formularpakete/01_versicherte/reha/_DRV_Paket_Rehabilitation_Med_Rehabilitation.html Dort findest du die Formulare @Kira73 . Zu Beginn unbedingt Träger auswählen.
Danke Heike! Ich frag mich echt warum ich es im Moment ständig mit Diletanten zu tun habe. Bestimmt wäre der Antrag mit einem falschen Formular auch noch ungültig. Wäre ich nie drauf gekommen auch DAS noch in Frage stellen zu müssen.
Moment. Ich meine der Befundbericht ist erst 2021 einheitlich für alle S0051. Vorher hiess der anders. Möglich dass es noch ein Antrag vom Vorjahr ist.
Ich habe nochmal eine Frage bitte: Was sind medizinisch-technische Befunde im Gegesatz zu körperlich/psychopathologischen?
Dank dir, Heike! Ich kam ins Schleudern, weil es grade ums Augenthema geht. Das wären dann also Angiographie, OCT, Eiweißmessung, Glaskörperbiopsie und so.... du hast mir geholfen! Schicken Abend