Im Antrag wirklich alle Beeinträchtigungen auflisten?

Dieses Thema im Forum "Schwerbehinderung" wurde erstellt von Kaschu, 27. Juni 2019.

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  1. Kaschu

    Kaschu Bekanntes Mitglied

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    Hallo zusammen,

    ich hab mich nun doch mal aufgerafft und diesen GdB-Antrag ausgefüllt.
    Da ja diese 6 Zeilen für die gesundheitlichen Beeinträchtigungen mehr als knapp sind, bin ich gerade dabei, auf einem gesonderten Blatt alles aufzuschreiben, was mir dazu einfällt. Nun bin ich mir aber nicht sicher, inwieweit es sinnvoll ist, da "in die Tiefe" zu gehen. Genügt es anzugeben, wann ich Schmerzen habe ( zum Beispiel beim Sitzen) oder muss ich das ganz genau beschreiben?
    Ich will natürlich nicht eine Ablehnung riskieren, weil ich zu wenig geschrieben habe. Mag allerdings auch nicht zu viel "jammern" oder zu viel schreiben, was sich letztlich eh keiner durchliest.
    Wie habt ihr das gehandhabt?

    LG Kaschu
     
  2. teamplayer

    teamplayer Bekanntes Mitglied

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    Es geht immer um eine genaue, aber sachliche Darstellung der Beschwerden und Einschränkungen. So habe ich es gemacht, ausführlich, aber völlig ohne Emotionen.
     
  3. Kaschu

    Kaschu Bekanntes Mitglied

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    Ich hab nun - hoffentlich - alles aufgeschrieben, was irgendwie wichtig sein könnte, von den morgendlichen Anlaufschmerzen bis hin zur chronischen Erschöpfung. Auch habe ich sämtliche Diagnosen durch Kopien der schriftlichen Befunde belegt. Bleibt mir nun wohl nur noch, abzuwarten und zu hoffen...
     
  4. Maine Coonchen

    Maine Coonchen Bekanntes Mitglied

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    Ich kann Teamplayer nur zustimmen, eine sachliche Darstellung der Einschränkungen und Behinderungen. Ich habe dazu Gruppen gebildet z. B. Mobilität und darunter Stichpunkte wie morgendliche Anlauf und Bewegungsstörungen, längeres stehen unmöglich, Gehunfähigkeit unter 50 Metern etc. gemacht. Aber ganz ganz wichtig ist, dass dieses Deckungsgleich mit den Angaben deiner Ärzte ist. Ich habe eng mit meinen behandelnden Ärzten zusammen gearbeitet und diese haben nicht nur ihre ICD aufgeschrieben, sondern die daraus resolutierenden Behinderungen. Leider macht dieses Arbeit, welche kaum über die minimale Pauschale, welche sie erhalten, deshalb habe ich Ihnen angebotenen für die Mehrarbeit privat aufzukommen und bis auf einen Arzt waren alle bereit ohne zusätzliche Kosten meinem Wunsch zu folgen und der eine hat lediglich eine Verwaltungspauschale von 20 EUR verlangt, welche sich aber als gut angelegtes Geld erwiesen hat. Ich habe alle 4 beantragten Merkzeichen und meine 100 Prozent sofort bei dem Verschlimmerungsantrag erhalten. Ich finde dafür hat sich der Aufwand gelohnt. Einer Bekannten wurden erst nur 40 Prozent gewährt, weil ihre Schreibfaul waren. Im Widerspruchsverfahren hat sie ihre Ärzte genötigt mehr zu den täglichen Behinderungen und Einschränkungen zu schreiben, damit diesesDeckungsgleich zu ihren Angaben war und sie hat ihre 60 mit Merkzeichen bekommen. Aber wie vor Gericht ist man auch beim Versorgungsamt der Willkür ausgeliefert.
    Wünsche Dir viel Glück
     
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  5. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    @Kaschu,
    wichtig wäre auch zu schreiben , was du allein oder nur noch mit hilfe kannst.
    das ist sogar sehr wichtig.
    der gutachter kennt dich ja nicht und muss beurteilen was er "sieht" (auf dem papier).
    gut ist, wenn du befunde beigelegt hast, das vereinfacht die beurteilung, weil nicht erst noch unterlagen eingeholt werden müssen.
    drück dir die daumen!
    saurier
     
  6. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    @Maine Coonchen,
    sicher ist es beim amt nicht immer einfach, aus unterlagen das "richtige" zu beurteilen.
    dennoch bin ich nicht der meinung dass alle einer willkür ausgesetzt sind. das wäre unfair.
    bitte eins noch:du hast ein GdB von 100,
    aber keine prozente...das ist ein irrglaube.
    deine bewertung hat ja gezeigt das du alles richtig gemacht hast.
    leider sind nicht immer alle anträge gut ausgefüllt bzw.fehlen oft aktuelle befunde.
    da sind einem gu die hände gebunden.
    sicher gibt es problemfälle wo die bewertung nicht den erhofften wünschen entspricht.
    das hat u.u.verschiedene gründe und ja, auch gutachter irren sich.
    saurier
     
    #6 27. Juni 2019
    Zuletzt bearbeitet: 16. September 2019
  7. Kaschu

    Kaschu Bekanntes Mitglied

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    Danke @Maine Coonchen und @saurier.
    Ich habe zum Glück bis - auf einen - alle Befunde der letzten zwei Jahre schriftlich da und konnte demzufolge Kopien zum Antrag dazu packen. Hoffe mal, dass die Bearbeitung dadurch schneller geht.
    Bei dem fehlenden Befund hab ich dazugeschrieben, warum ich den nicht hab. Da wissen sie gleich, an wen sie sich deswegen wenden müssen.
    Das mit den deckungsgleichen Angaben erscheint mir auch wichtig @Maine Coonchen. Da bin ich froh, dass im Rehabericht steht:
    'Es besteht keine Diskrepanz zwischen den angegebenen Beschwerden der Patientin und den erhobenen Befunden.' Dieser Satz sollte doch zu meinen Gunsten sprechen.
     
  8. Maine Coonchen

    Maine Coonchen Bekanntes Mitglied

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    Ich bleibe bei meiner Meinung, dass man vor Gericht und beim Versorgungsamt einer Willkür ausgesetzt ist. Das wird doch ganz deutlich bei den Änderungen den medizinischen Anhaltspunkten, diese haben sich im Laufe der Jahre für die Betroffenen doch deutlich verändert bzw. verschlechtert. Bsp. Knieendoprothese mit Einschränkungen 40 Prozent, heute 10 maximal 20 Prozent. Hüfte dito. Wirbelsäulenfusion dito. Aus meiner Sicht wird der Prozentsatz in Abgängigkeit mit den vielen Operationen gesehen. Selbstverständlich hat sich die Endoprothesensitustion verbessert, es gibt passgenauere Endoprothesen und mehr Routine. Aber leider werden immer noch die meisten Prothesen "optimal" aus medizinischer Sicht eingebaut. Nur haben die wenigsten Menschen optimale Beine oder Hüften. Ich habe aufgrund meines Leistungssport O Beine, dieses wurde aber beim Einbau außer acht gelassen. Jetzt gibt es erst einige Ärzte die dieses berücksichtigen wie die individuelle Statik ist. Ich möchte nicht falsch verstanden werden, ich bin nicht der Meinung nur weil man ein Ersatzteil hat, soll man einen hohen GdB erhalten, wenn man aber große Einschränkungen hat sollte dieses Berüchtigung finden. Nur bei den geringen Werten wird es verdammt schwer.
    Menschen mit Fibro fallen doch völlig durch das GdB Raster, nur weil die genauen Zusammenhänge der Erkrankung nicht geklärt sind. Sie haben die Einschränkungen und müssen hart dafür kämpfen, wenn sie etwas anerkannt bekommen wollen, meist nur sehr gering und abhängig davon ob sie gute Ärzte haben, die detailliert ihre Stellungnahmen abgeben. Habe in meiner beruflichen Zeit professionell Menschen bei der Beantragung eines Schwerbehindertenausweises beraten und kann nur dazu sagen, dass über 50 Prozent zu geringe GdB oder eine Ablehnung der Erhöhung erhalten haben und in die nächste Runde mussten, teils bis vor dem Sozialgericht gelandet sind um ihr Recht zu bekommen und das ist für mich Willkür. Genauso eine Willkür ist es mit dem Merkzeichen aG und den unterschiedlichen Länderabhängigen Bewertungen bzgl. des orangen Parkausweises, den es nicht in allen Bundesländern gibt.

    Nicht alle Antragsteller haben gute Ärzte, die die Betroffenen unterstützen, sondern auf dem Standpunkt stehen für die geringe Pauschale opfere ich nicht meine Zeit, sondern mache nur das nötigste. Nur manchmal ist das nicht genug und dann kommt die Willkür ins Spiel.
    Sorry das es sonlang wurde. ...
     
  9. teamplayer

    teamplayer Bekanntes Mitglied

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    Das habe ich selbst so erlebt und kann Deine Erfahrungen daher teilen.

    Allerdings habe ich mich dann hingesetzt und die Angelegenheit selbst in die Hand genommen. Ich ich all meine Einschränkungen und Beschwerden geschildert und mich die auf vorliegenden Befunde bezogen oder fehlende nachgereicht. Das hat bisher gereicht.

    Im Widerspruch kann man die Akte einsehen und kann dann sehen, was wie bewertet wurde und warum. Ich habe damals alles kopieren lassen (und vergessen das Geld erstatten zu lassen).

    in diesem Bundesland wurde fairer bewertet.
     
  10. Ni.Ka

    Ni.Ka Aktives Mitglied

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    Ich habe seinerzeit aufgrund dieses Forums und dem Erfahrungsaustausch eine Extra-Din4 Seite ´rangehängt mit meinen persönlichen Beschwerden in Stichworten. Bald darauf habe ich einen Anruf bekommen von einer Dame, die meinen Antrag bearbeitet. Sie hatte noch konkrete Fragen, die ich ehrlich und ohne Schnörkel beantwortet habe. Ich fand diese Diensleistung echt top! Bei mir hat es sich gelohnt, sachlich und in Kurzform meine Beeinträchtigungen aufzulisten. Würde ich jederzeit wieder machen!
     
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  11. Maggy63

    Maggy63 Kreativmonster

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    @Ni.Ka, genauso hab ich das auch gemacht.

    Gerade heute hab ich endlich die Verschlechterungsanträge für mich und meinen Mann fertiggestellt. Ich bin gespannt,was dabei rauskommt und ob mir diesmal die gewünschten Merkzeichen zugestanden werden.
    Und meinem Mann würde eine Erhöhung sehr helfen, dann könnte er eher in Rente gehen.

    Ich finde,dass man den Antrag gut selber machen kann, dafür brauchts meiner Meinung nach keinen Sozialverband o.ä. (ausser,man kann aus irgendwelchen Gründen selbst nicht schreiben,dann ist Hilfe natürlich vonnöten.)
    Mein Arzt würde sich beömmeln und mir nen Vogel zeigen, wenn ich ihn damit behelligen würde. Erstens mal hat der für sowas überhaupt keine Zeit,und zweitens weiß der Mann doch gar nicht en detail, wie sich die Erkrankungen bei mir genau im Tagesverlauf auswirken.
    Ob da ICD-Codes drinstehen, interessiert den Sachbearbeiter sicherlich nicht, schließlich gehts beim Gdb nicht um eine Diagnosesammlung, sondern um die ganz persönlichen Beeinträchtigungen.
     
  12. Kaschu

    Kaschu Bekanntes Mitglied

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    Ich habe in meinem Antrag auch keine ICD-Codes angegeben. Zum einen stehen die sowieso im Rehabericht. (Da steht dann auch, dass es gesicherte Diagnosen sind und dass in vier Wochen Reha keine Verbesserung der Beschwerden auftrat.)
    Zum anderen könnte ich meine Beschwerden gar nicht so genau einer bestimmten meiner Erkrankungen zuordnen. Denn viele Symptome hat man ja sowohl bei der einen, als auch bei der anderen...
     
  13. Maggy63

    Maggy63 Kreativmonster

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    Wichtig ist eben, genau aufzuführen, wie sich die Erkrankungen auswirken. Während der Eine mit Diagnose X darniederliegt, gehts dem Anderen mit der gleichen Diagnose vielleicht blendend. Von daher ist eine bloße Aufzählung von Diagnosen nicht sinnvoll und auch nicht hilfreich.
    Bei meinem Erstantrag hatte ich ein ganzes Pamphlet erstellt :D, alles genau geschildert, wie es beruflich und privat aussieht. Den Folgeantrag konnte ich jetzt erheblich knapper gestalten. Gottseidank, das ganze Geschreibsel ist dann doch sehr anstrengend und dann auch gleich für zwei Personen. Mein Mann ist Legastheniker und auch der Meinung, dass ich besser formulieren kann. Und weil es jetzt auch um eine mögliche frühere Rente geht, hab ich das natürlich gern für ihn übernommen. Im Gegenzug muß er für mich jetzt aber eine andere Aufgabe übernehmen. :p Eine Hand wäscht die andere, gell...
     
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  14. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    @Maggy63
    und trotzdem darf und kann sich jeder der in dieser beziehung hilfe wünscht oder benötigt gern und immer wieder an die sozialverbände, wie z.bsp.sovd oder vdk wenden. dazu sind sie nämlich da.
    das hat rein gar nichts nur mit schön schreiben zu tun.
    so mancher hat schon anträge zu laufen, wurde niedrig oder gar nicht eingestuft, was bei den ämtern leider immer wieder der fall ist. die gutachter entscheiden vom "grünen"tisch aus. heisst nach aktenlage und da sie den menschen oft nicht persönlich sehen, seine erkrankungen und beeinträchtigungen falsch einschätzen - schon fällt das kind in den brunnen.
    hinzu kommt, dass auch ärzte irren und somit die kurzbefunde, die sie für das amt erstellen, oft grotten schlecht sind. somit passieren fehler, wofür der antragsteller rein gar nichts kann.
    in den sozialverbänden arbeiten hochqualifizierte anwälte, die schon so manchen hier zu ihrem recht verhelfen konnten. sie kümmern sich nicht nur um ein GdB, sondern auch um bewilligung von EM-renten, renten, krankengeld, hilfsmittel, bewilligungen von rehamassnahmen, behandlungen etc.pp.
    glaub mir, da gibt es genügend die der hilfe bedürfen! da kann gewiss auch ein guter teil drunter "selber und gut schreiben". es geht um die rechtlichen aspekte.
    da glaub ich eher nicht, dass du die, falls du sie mal benötigen müsstest (was ich nicht hoffen will, aber noch sind eure höher stufungen nicht bewilligt) nicht aus dem ff beherrschst. da bin ich mir sicher.
    nicht umsonst haben diese vereine jährlich einen großen zulauf der immer mehr wird.
    nix für ungut, aber erst überlegen und dann schreiben. das ist nicht bös gemeint.
    sauri,
    die seit 2011 im vorstand des kv's eines sozialverband agiert und das gern.
     
    #14 3. Juli 2019
    Zuletzt bearbeitet: 16. September 2019
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  15. Maggy63

    Maggy63 Kreativmonster

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    Ich weiß gar nicht, warum du mir jetzt so einen Vortrag hältst. Hab ich irgendwas gegen die Sozialverbände geschrieben? Das kann doch alles jeder so halten, wie er will, ich hab nur meine persönliche Meinung kundgetan.
     
  16. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    @Maggy63,
    manchmal sollte man wirklich erst überlegen. es ist ein gut gemeinter ratschlag.
    saurier
     
  17. Katjes

    Katjes Bekanntes Mitglied

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    wo es schön ist :-)
    @saurier
    Obwohl mein Lima und ich beide in einem Sozialverband sind, haben wir unsere Anträge auf Gdb ohne Hilfe der Verbände gestellt. Wir haben die Hilfe der Sozialarbeiter im Krankenhaus in Anspruch genommen......
    Ich hätte die Hilfe des VdK s erst in Anspruch genommen, wenn ich/wir mit unseren Gdbs nicht zufrieden gewesen wären.
    Nicht umsonst gibt es mittlerweile auch ganz schöne Wartezeiten bei den Verbänden und die Beiträge muß man auch über haben!
    Es gibt mehrere Wege ans Ziel zu kommen!
     
  18. teamplayer

    teamplayer Bekanntes Mitglied

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    Mir hat der VdK geschadet und ich brauchte einen Anwalt. Das war aber ein ganz spezieller Einzelfall. Ih gehe im Fall des Falles zu meiner Gewerkschaft. Dort habe ich Sozialrechtsschutz und bekomme auch telefonisch Beratung.

    Ohne Hilfe läuft es so gut wie immer auf einen Widerspruch hinaus. Das machen die Ämter beinahe schon aus Prinzip so, habe ich den Eindruck.
     
  19. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    @Katjes es, sicher. nur geld für eine rechtschutzversicherung muss man auch haben. aber das ist ja nicht der punkt.
    letztenendes egal wie, aber oft kommt man gerade in vielen sozialrechtlichen dingen nicht (mehr) ohne hilfe aus. leider.
    das, obwohl so vieles im SGB geregelt ist.
    wie heisst es so schön:
    recht ist nicht das was man hat sondern das was man bekommt.
    allen ein dickes daumen drücken beim durchsetzen seiner belange.
    saurier
     
    #19 4. Juli 2019
    Zuletzt bearbeitet: 16. September 2019
  20. Maggy63

    Maggy63 Kreativmonster

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    Ironien nahe d. sarkastischen Grenze
    Kein Einzelfall, da sind wir mindestens schon zu zweit.
     
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