Da ich sonst noch nichts weiß, aber bei bestimmten Medikamenten Wie MTX, andere Biologika und Chemo, sollten die 50 kommen. LG Savi
Ich habe bei rA unter MTX, insulinpflichtigen Diabetes und einer chronischen Schilddrüsengeschichte, dazu Bluthochdruck und erh. Cholesterin einen GdB von 30.
hab da mal einen Text von hier https://www.rheuma-online.de/rheuma-online/archiv/fua/antworten/fua/schwerbehinderung-gdb-und-therapi/
Das denke ich, bei den heutigen "neuen" Medikamenten ist MTX sicher nicht als aggressiv einzustufen (im Vergleich betrachtet).
Hi slonisko, zunächst kommt es auf die Auswirkungen, also die Einschränkungen im Alltag und Freizeit an, die bei jedem anders sind, und nicht auf die Diagnose. Was die Bewertung einer aggressiven Therapie angeht, so ist mir bekannt, dass MTX bei einem Vaskulitis-Betroffenen als aggressive Therapie anerkannt und damit ein GdB von 50 festgesetzt wurden. Er hat eine entsprechend formulierte Bescheinigung des Arztes beigefügt. So wird es zum einen auf diese Arztbescheinigung ankommen, zum andern aber auch um die Auswirkungen dieser Therapie. Eine erhöhte Infektanfälligkeit wäre außerdem zu erwähnen. Ich habe den Eindruck, dass trotz aller Bemühungen der Versorgungsämter um Gleichbehandlung die Ämter unterschiedlich vorgehen. Insofern steht offen, ob Dir 30 oder 50 zuerkannt werden. Voraussagen kann das wohl niemand. Gruß, häsin
Hallo, vielen Dank für Eure Beiträge ;-) Ja, es kommt auf verschiedene Ursachen, wie es bewertet wird, auch die Tagesform eines Bearbeiters wird entscheindend sein. Also abwarteten und Tee trinken. Kann mir jemand vlt. mit einigen (vor)Formulierungen aushelfen, die meinen Ärzten helfen werden bei erstellen eines Gutachtens? MfG
Es ist ja auch nicht aggressiv - dass das anders sei, gehört nach dem aktuellen Wissensstand eher zu den Mythen als zu den Fakten
slonisko, trag doch den Text aus der GdS-Tabelle Deinem Arzt vor, bitte um eine Bescheinigung, falls der Arzt das/die Medi/s für aggressiv hält und laß das Amt entscheiden.
Ausschlaggebend sind die Beeinträchtigungen, die man hat. Dazu gehören meiner Meinung nach auch Nebenwirkungen der Medikamente, die man nehmen muss. Leg dir einen Zettel hin und schreib über einen gewissen Zeitraum, vielleicht zwei Wochen, alles auf, was dir ein- und auffällt. Bedenke auch die vermeintlichen Kleinigkeiten, wie z.b. die vielzitierte Zahnpastatube, die man nicht mehr auf kriegt etc. Wichtig sind sowohl persönliche private als auch berufliche Auswirkungen, das soziale Leben, die Teilhabe z. B. am kulturellen Leben etc. Wichtig vor allem der Hinweis, dass die berufliche Situation durch die Erkrankung gefährdet ist, man möglicherweise auch Streß mit den Kollegen/Vorgesetzten hat, weil man durch die Erkrankung nicht mehr voll einsatzfähig ist usw. Je ausführlicher, desto besser kann sich der Sachbearbeiter ein Bild von dir machen. Die Diagnosen und Medikamente alleine reichen nicht aus. Patient A kann völlig darniederliegen, während es Patient B mit der gleichen Voraussetzung blendend geht.
Das wäre mir neu, dass die Therapie darüber entscheidend ist welchen GdB man bekommt. Aber letztlich spielen da ohnehin so viele Faktoren mit rein, auch so viele, die nicht mit reinspielen dürften, z.B. Befindlichkeiten des Sachbearbeiters beim Amt.
Ich würde mal die Tagesform und Befindlichkeiten des Sachbearbeiters der Behörde nicht überschätzen. Er wird Befunde der im Antrag angegebenen Ärzte anfordern, die auch irgendeine Tagesform hatten, jedoch die Patienten und ihre Erkrankung kennen. Darüber hinaus ist das Ergebnis abhängig von der ärztlichen Beurteilung des Amtes. Dieser Mediziner hat aber wiederum ne Tagesform und Befindlichkeit, daneben aber ebenfalls medizinische Kenntnisse. Letztlich werden die Kenntnisse überwiegen. Bei Seltenen Erkrankungen sollte man aber durch entsprechende Unterlagen zur Krankheit nachhelfen. Noch zu aggressiver Therapie. Die versorgungsmedizinischen Grundsätze geben vor, auf dem aktuellen wissenschaftlichen Stand zu sein, andernfalls sie geändert werden, was bisher 5x der Fall war. Sie enthalten in der GdS-Tabelle auch Hinweise auf aggressive Therapien: 18.2.1 Entzündliche-rheumatische Krankheiten (z. B. Bechterew-Krankheit) ... Auswirkungen über sechs Monate anhaltender aggressiver Therapien sind gegebenenfalls zusätzlich zu berücksichtigen. 18.2.3 Vaskulitiden Die Beurteilung des GdS bei Kollagenosen und Vaskulitiden richtet sich nach Art und Ausmaß der jeweiligen Organbeteiligung sowie den Auswirkungen auf den Allgemeinzustand, wobei auch eine Analogie zu den Muskelkrankheiten in Betracht kommen kann. Für die Dauer einer über sechs Monate anhaltenden aggressiven Therapie soll ein GdS von 50 nicht unterschritten werden.
MTX gilt als aggressiv, weil es Zellen zerstört und das gilt auch heute noch. Ich habe mich schlau gemacht. Alles was ins Immunsystem eingreift, gilt als aggressive Therapie, deshalb die Regelung GBD mindestens 50. Wichtig ist hierbei, dass im Antrag auf das Medikament und Wirkungsweise hingewiesen wird. Nur weil MTX lange verwendet wird, heißt es nicht, dass es weniger Aggressiv geworden ist, oder deshalb anders eingestuft wurde. Das gilt nicht nur für MTX, das hatte ich nur erwähnt, weil es bei mir in der Begründung für die 50 GBD war. Das war 2017.
Savi, dass Du Dich schlau gemacht hast, ist fein. Über den GdB entscheiden aber Andere....und MTX ist nach einschlägiger Auffassung kein wesentlich "aggressives" Medikament. Maggy hat sicher Recht, dass Einschränkungen auch durch wesentliche Nebenwirkungen entstehen können - ich denke da aber weniger an MTX. Bin dann aber mal weg, weil das Thema 1. "Neuvorstellung" heißt und 2. es immer mehrere Perspektiven gibt