Patientenverfügung

Dieses Thema im Forum "Krankenkassen und Pflegeversicherung" wurde erstellt von Mara1963, 4. November 2018.

  1. Heike68

    Heike68 Moderatorin

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    Das finde ich aber extrem zynisch :(.
     
  2. Resi Ratlos

    Resi Ratlos Guest

    Heike, ich habe auch nicht verstanden, was Einsparungen an "Gutem" generieren sollen - es ist doch eher so, dass dadurch essenzielle Aspekte des würdevollen Sterbens im KH (u.a. die differenzierte Beschäftigung mit dem mutmaßlichen Willen der Betroffenen!) unter die Räder kommen.
     
    #122 16. Dezember 2018
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 16. Dezember 2018
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  3. Rotkaeppchen

    Rotkaeppchen Bekanntes Mitglied

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    Es gehört nicht zum Thema, aber das kann ich so nicht stehen lassen. Krankenhäusern wird pro Fall vergütet, nennt sich auch Fallpauschale. Da ist es egal, ob sie eine Gastro machen oder auch nicht, es gibt nicht mehr oder weniger Geld.
    Vielleicht solltest du dich erst besser informieren, bevor du solche Behauptungen raushaust.
     
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  4. Lisa4720

    Lisa4720 Guest

    @Rotkaeppchen, wir reden doch immer noch über die Patientemvefügung und wer keine hat, für den wird entschieden.

    Wir wollen uns ja hier jetzt nicht hochziehen an Dingen, die so oder so in Krhs. verschieden gehandelt werden.
    Meine Mutter hat keine Patientenverfügung und mir sind somit die Hände gebunden.
    Ich weiß zwar aus der Pflege und Gesprächen von Zuhause mit ihr, wie sie gerne sterben möchte.
    Ob ich dann ihrem Wunsch gerecht werde, steht hier noch auf einem ganz anderen Blatt.
    Ich denke es kommt auch immer auf den zuständigen Arzt an, der die Entscheidung trifft und kann mir nur wünschen einen solchen zu treffen, sollte die Entscheidung dafür fallen.
    LG
    Lisa
     
  5. O-häsin

    O-häsin Guest

    In der Regel trifft der Patient die Entscheidung bzw. der Vorsorgebevollmächtigte oder Betreuer nach Aufklärung durch den Arzt.

    Am Rande würde mich noch dies interessieren: Du schriebst vorgestern, die Betreuerin habe sie (die Vorsorgevollmacht) von Dir bekommen, welche Dir nach Absprache die Gesundheitsvorsorge überlassen hat.
    Eine rechtliche Betreuerin erhält vom Gericht eine Bestellungsurkunde, in der steht, für welche Bereich sie zuständig ist.
    Ich hatte auf diese Frage keine Antwort erhalten.
    Und wofür hast Du die Gesundheitssorge übernommen, wenn der Arzt die Entscheidung treffen soll---

    Es haben sich für mich lediglich Fragen ergeben. Was Du aus den Hinweisen entnimmst, bleibt Deins.
     
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  6. Maggy63

    Maggy63 Kreativmonster

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    Ironien nahe d. sarkastischen Grenze
    Ich weiß nicht, was schlimmer ist - ein Zugang und Untersuchungen für über 90-jährige (wobei ich viele alte Menschen gesprochen habe, die gerne auch noch älter werden möchten!), oder wenn der Patient zum Sterben auf den Flur geschoben wird. Hab ich schon erlebt und das hat mich sehr schockiert!

    Ich denke, man kann weder Ärzte noch Krankenhäuser verallgemeinern. Jeder Mensch ist anders, jedes Haus ist anders... Aber eben dafür ist die Verfügung ja da, damit man die Versorgung bekommt oder eben auch nicht, die man haben möchte (oder eben auch nicht).

    Ich persönlich habe für mich noch keine Entscheidung treffen können. Es ging mir schon oft sehr schlecht, da habe ich mir gewünscht, dass das endlich ein Ende hat, und wenn es überstanden ist, freue ich mich wieder über das Leben.
    Ich könnte also für mich noch gar keine Verfügung ausstellen.
     
  7. Lisa4720

    Lisa4720 Guest

    @häsin
    der Arzt trifft doch die Entscheidung am Ende ihres Lebens, weil sie keine Patientenverfügung hat .
    Da werde ich keinen Einfluss mehr darauf haben.
    Unter anderem ist das sowieso eine gequirlte Kacke (entschuldigung!):pukeface:

    Auch wenn ich die Gesundheitsvorsorge jetzt habe, ruft die Betreuerin beim Arzt an und verbietet die KG, weil es zu teuer wäre.
    Sowas muss man sich mal vorstellen und meine Mutter hat genug Taschengeld auf dem Konto.
    Da kriegt man einen Brechreiz und ich kann nicht handeln zugunsten meiner Mutter.
    Was nützt mir hier die Gesundheitsvorsorge?
    Wenn ich könnte würde ich das alles rückgängig machen, habe allerdings keinen an der Seite der die Betreuung übernehmen würde.
    2 Geschwister und keiner von denen anwesend, geschweige denn sie besuchen sie mal im Heim. Aber das war schon damals schon so, als ich sie Zuhause gepflegt habe.
    Traurig wenn ein alter Mensch so endet.
    Die alte Frau kann ja gar nicht Loslassen, wenn die Familie so zerstritten ist.

    @Maggy
    ja das ist alles schwierig aber ich werde im neuen Jahr dafür Sorge tragen das dieses Thema geregelt wird.Ich habe das auch noch nicht gemacht, jedoch wenn ich sehe wie schnell ein Mensch zum Pflegefall werden kann, ist es Zeit sich damit zu beschäftigen,
    Ich werde meinen Kindern jedenfalls nicht zumuten mich im Haus zu pflegen und das habe ich ihnen fest versprochen.Ich habe gesehen wie es an die Substanz geht und welche Folgen es jetzt für mich hatte.Ich bin nicht aus Spaß darüber krank geworden und es tun sich immer neue Baustellen auf.

    Auf der anderen Seite mache ich mir auch täglich Gedanken. wie es mal hier mit mir weiter geht?
    Ich bin alleine, meine Kinder sind 600 km in verschiedenen Richtungen von mir entfernt.
    Freunde haben sich seit der Pflege meiner Mutter rar gemacht oder sind auch sehr weit verstreut. Ich muss mich wieder vollkommen neu orientieren.
    Noch komme ich mit dem Alleinsein gut klar, aber wie lange noch?
    Habe schon überlegt in eine WG zu ziehen, aber dafür bin ich viel zu eigenbrötlerisch geworden und würde mich sehr schwer tun.

    LG
    Lisa
     
  8. Heike68

    Heike68 Moderatorin

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    @Lisa4720
    Mit der Gesundheitsfürsorge hast Du selbstverständlich Möglichkeiten auf Behandlungen etc. Einfluss zu nehmen. Der Arzt hat mit Dir alles so abzusprechen, als seist Du der Patient. Dies gilt allerdings nur, wenn die Einsichts- und Steuerungsfähigkeit der Betreuten nicht mehr gegeben ist (Einwilligungsvorbehalt ist bei Gesundheitsfürsorge nicht gegeben).

    Die gesetzl. Betreuerin hat die Vermögenssorge. Über den persönlichen Barbetrag (dass, was Du als Taschengeld bezeichnest), kann der Betreute jedoch nach eigenem Ermessen verfügen. Sei es nun für Fußpflege, Eigenanteil KG oder extrem formuliert Glücksspiel und co.

    Wenn Du mit der Betreuerin unzufrieden bist, steht es Dir frei, dies dem Vormundschaftsgericht zu melden, um Ablösung und Bestellung einer anderen zu bitten.
     
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  9. Lisa4720

    Lisa4720 Guest

    das ist ja hier das Problem Heike und die Betreuerin kanzelt alles, was ich Gutes der alten Frau noch geben möchte.
    das wird wohl daraus hinauslaufen das ich sie austausche werde, weil wir überhaupt keinen telefonischen Kontakt pflegen.
    Und so etwas geht überhaupt nicht!
    Sie handelt hinterm Rücken und ich stehe dann im Altenheim blöde da ,weil das Pflegepersonal mir keinerlei Auskunft gibt.
    Einfach nur schrecklich ist das für mich als Angehörige.
    LG
    Lisa
     
  10. Heike68

    Heike68 Moderatorin

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    Lisa, den persönlichen Barbetrag verwaltet nicht die Betreuerin. Sie hat Anspruch, das "Tschengeldkonto" einzusehen, aber für was dort Geld entnommen/ausgegeben wurde, hat sie nicht zu interessieren.
    Im Normalfall sollte die Zusammenarbeit zwischen Angehörigen und Betreuer offen und konstruktiv sein.
     
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  11. Heike68

    Heike68 Moderatorin

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    P.S.
    wer trägt eigentlich die Heimkosten? Ist Vermögen vorhanden oder bereits das Sozialamt?
    Nehme an, Sozialamt. Dann beträgt der Barbetrag etwa 112 € und vermutlich ist bereits einiges angespart, da die alte Dame das nicht jeden Monat komplett ausgibt.
    Also sollte es null Problem sein, den Eigenanteil KG von dort zu bezahlen.
     
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  12. Lisa4720

    Lisa4720 Guest

    Lieben Dank Heike,
    ein Grund mehr sie auszutauschen, weil sie das nämlich macht.
    Mal sehen ob ich das noch bis zum Ende des neuen Jahres auf Reihe kriege.
    Sie wird bezuschusst vom Sozialamt und ihre ganze Rente ist mit in den Heimkosten.
    Warum so ein Heim solche Summen schluckt ist mir ein Rätsel?
    Bei dem Essen was die da kriegen und im Zweibett-Zimmer welches aussieht wie im Krankenhaus ist das nicht gerechtgertigt.
    Aber das wäre ein anderes Thema.
    LG
    Lisa
     
    #132 18. Dezember 2018
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 18. Dezember 2018
  13. Heike68

    Heike68 Moderatorin

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    Das heißt ja nich umsonst "persönlicher Barbetrag", also komplett zu freien Verfügung.
    Auch Betreute haben sich ja nun nicht für alles zu rechtfertigen.
    Sie kann schauen, ob das alles mir rechten Dingen zugeht, also kein Geld veruntreut wird.

    Die Betreuuerin muss auch bei der Jahreschlussrechnung fürs Gericht nur den Anfangs-/und Endstand des Taschengeldkontos angeben, also sich auch da nicht rechtfertigen, für was der persönliche Barbetrag ausgegeben wurde. Da sieht bei einem Bankkonto hingegen ganz anders aus. Da muss jeder Cent belegt werden.
     
    #133 18. Dezember 2018
    Zuletzt bearbeitet: 18. Dezember 2018
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  14. Heike68

    Heike68 Moderatorin

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  15. Pasti

    Pasti Bekanntes Mitglied

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    Hallo Zusammen,

    Dankeschön für Euer „Gedankenfutter“ und Eure Ratschläge, welche ich umgesetzt habe.:xyxthumbs:

    Ich habe bei meiner Hausärztin wegen einer Patientenverfügung nachgefragt.
    Die Sprechstundenhilfe schlug mir vor, mich zunächst einmal beim Hospitzverein kostenlos beraten zu lassen.
    Die ehrenamtlichen HospitzhelferInnen unterliegen der absoluten Schweigepflicht.

    Mein Lebensgefährte hat mich am 03.12.18 „nicht so interessiert“ begleitet.

    Das intensive Beratungsgespräch hat 2 Stunden gedauert!
    Die Broschüre „Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter durch Vollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung“ hat je € 5,50 gekostet.

    Wir haben alle Fragen in dieser Broschüre mit dem Hospitzhelfer ausführlich besprochen und nach unseren persönlichen Wünschen gemeinsam sofort ausgefüllt.

    Die Fragen beziehen sich alle auf den umfangreichen Text im Inhaltsverzeichnis.
    Ohne die liebevolle Beratung vom Hospitzhelfer hätten wir so manches Kreuz einfach falsch gesetzt! :rotwerd:

    Zusätzlich erhielten wir noch jeweils 1 Kärtchen für den Geldbeutel mit dem Hinweis auf eine vorliegende Patientenverfügung und mit der Adresse der Hausärztin.

    Sogar mein Lebensgefährte lobte den Hospitzhelfer für seine fundierte Beratung! :smile1:

    In der Broschüre befindet sich noch eine Seite für persönliche Ergänzungen zur Patientenverfügung.
    Diese Einträge zusammen mit meinen grundsätzlichen Überlegungen werde ich noch in Ruhe im Laufe der nächsten Zeit vervollständigen.

    Am 02.01.19 habe ich einen Termin bei meiner Hausärztin wegen den Überweisungsscheinen und der Besprechung der Arztbriefe.
    Da werde ich mir im Vordruck einen Stempel mit Unterschrift eintragen lassen.
    Dies wird dann noch in meiner Patientenakte am PC vermerkt.

    Es wird noch empfohlen, diese Verfügung alle 1 bis 2 Jahre durch Unterschrift erneut zu bestätigen.

    An dieser Stelle nochmals ein ganz großes Dankeschön für die vielen guten Tipps,
    Ratschläge und Informationen von Euch.:top:
     
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  16. Maggy63

    Maggy63 Kreativmonster

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    Das klingt wirklich gut! Danke für den Tipp mit dem Hospizverein, darauf wäre ich nicht gekommen.
     
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  17. Reisemaus

    Reisemaus Reisemaus

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    709
    Viele örtliche Hospizvereine haben mittlerweile Mitglieder, die sich auf umfassende Beratungen bzgl. Patientenverfügungen spezialisiert haben. Wenn nicht, verweisen sie auf überörtliche Hospizvereine.
     
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  18. merre

    merre Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
    30. April 2003
    Beiträge:
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    Ort:
    Berlin
    nochmal aktuell:

    Hallo, ... ein teils umfangreiches Thema - grundsätzlich geht es bei Patientenverfügungen über "die" letzte Entscheidung. Lebensverlängernde bzw. erhaltende Maßnahmen ja?/nein?.
    Dabei wird vorrausgesetzt, daß der betreffende Ähnliches Lebenserhaltendes nicht mehr aus eigenem Abtrieb bzw. selbst bewußt schaffen kann.
    Er würde ohne diese Maßnahmen sterben...
    Wer diese letzte Entscheidung treffen "darf" ist durch den Willen des Patienten bestimmt. Die Frage wer als Betreuer eingesetzt wurde ist somit unter Umständen nicht relevant. In einer von mir und Anwäten ausgearbeitenden Patientenverfügung stand :
    "meinen letzten Willen kennt und soll durchsetzen...meine Person war das dann..." Ein staatlich eingesetzter Betreuer konnte da auch nicht gegen an...
    Bestehende Betreungsverhältnisse kann man amtsgerichtlich neu festlegen lassen - wenn es da Unstimmigkeiten gibt.

    Wenn man bestimmte Literatur , auch gesetzliche Bestimmungen und Erläuterungen braucht kann man die unentgeldlich bei der "Deutschen Bundesregierung/Literaturangebote" anfordern.

    ja denn auf ins Neue Jahr "merre"
     
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  19. Pasti

    Pasti Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
    30. Juli 2013
    Beiträge:
    165
    Ort:
    Wo es zwitschert und pfeift
    Hallo Merre,

    Danke für Deinen Lesetipp.:xyxthumbs:
    Ich habe mir nun das Infomaterial bestellt.

    Ein frohes Jahr 2019 wünsche ich Dir.:wink2:
     
  20. Mara1963

    Mara1963 Guest

    wäre auch per download pdf möglich zum runter laden Pasti
     
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