Habe grad das letzte Rezept Ex3a geholt, das sind 30 Einheiten dann vom Hausarzt. Ein Folge Rezept außerhalb des Regelfalls habe ich vom Rheumatologen auch vorliegen, das gilt erst wenn ich die 30 hatte, dafür sind es direkt 24! Mit Aussicht noch 6 zu bekommen. Also war das purer Eigennutz ich hoffe aber ich kann dann wieder besser laufen. Somit wäre eine Verordnung auf Dauer erstmal außen vor bei mir.
Danke Kuki, da steht auch Wie man vorgeht, wenn man keine Diagnose für die Langfristverordnung hat und man es trotzdem versuchen möchte. Das ist für mich ganz interessant. Man hatte mir damals in der EDS Sprechstunde gesagt,dass ich mehr oder weniger ein Leben lang Physio machen müsste. Mal gucken was bei rum kommt
Moin Das kann ich gerade nicht nachvollziehen? Ich bin Physiotherapeutin (in old Germany) und ich darf nicht ohne ärztliche Verordnung = Rezept für Physiotherapie ( mit Diagnose und therapieanweisung) arbeiten. Wir sind weisungsgebunden, wenn die KK bezahlen soll. Direkt mit der KK darf in Deutschland nicht abgerechnet werden. (Zur Zeit laufen Pilotprojekte, in denen der PT bei bestehender Diagnose selber entscheiden kann, welche Therapie er wählt. Auch hier muss eine ärztliche Verordnung vorliegen) Man kann nur ohne Rezept behandelt werden, wenn man privat bezahlt = Selbstzahler. LG Tusch
Ich hab das jetzt so verstanden das eine Verordnung vorliegen muss und damit der Antrag gestellt wird auf eine Dauerbehandlung.
So habe ich das auch verstanden. Ich verstehe deshalb nicht, warum meinem Mann der Antrag abgelehnt wurde.
Vielleicht müssen vorher bereits zig "normale" Verordnungen abgerechnet worden sein, bevor die KK eine Langzeitverordnung ausstellt? Mit welcher Begründung wurde die Verordnung deines Mannes abgelehnt, Maggy? Ruf doch einfach bei der KK an...
1. Verordnung ex3a mit 30 Einheiten insgesamt, jeweils nach 6x neues Rezept 2. Verordnung ex3a mit 30 Einheiten direkt hinterher, außerhalb des Regelfalls ohne Genehmigung, nach 12 Wochen Arzt Kontrolle 3. Verordnung ex3a außerhalb des Regelfalls mit Antrag auf Dauerbehandlung, Genehmigung nötig. Alle 12 Wochen (24 Einheiten) Arzt Kontrolle und neues Rezept. Das kann dann wenn es einmal genehmigt ist auf Dauer so weiter gehen. Also alle viertel Jahr Rezept statt alle 3 Wochen So verstehe ich es.
Moin Kuki.. genauso Geht auch mit z.b. EX2/WS2 (3x6) danach mind. Eine außerhalb des Regelfalls Wie die KK entscheidet, hängt auch von deren „Politik“ ab. Auch wenn die Erkrankung gelistet ist, müssen sie nicht positiv entschieden Ein persönlicher Anruf und ein Bericht vom Physio ( das muss dann auf der Verordnung angekreuzt sein = sonst bekommt der Physio kein Geld für den Bericht, und wer arbeitet schon gern für null.) Hilft auf jedenfall LG Tusch
Hallo Maggy, ich behaupte mal, dass der KK Mitarbeiter Deines Mannes keine Ahnung hatte... Ich wollte es mir damals auch bestätigen lassen (auch M45.0 bei einer BKK) und die meinten auch, dass sie es ablehnen würde- daraufhin habe ich nochmal gelesen und es ist definitiv NICHT genehmigungspflichtig. Siehe https://www.g-ba.de/downloads/17-98-3382/2017-04-02_G-BA_Patienteninformation_langfristiger%20Heilmittelbedarf_bf.pdf oder http://www.kbv.de/media/sp/2016_12_14_Praxisinformation_Heilmittelverordnung_inklusive_Diagnoseliste.pdf Die Diagnoseliste und auf Seite 12 den Schlüssel M45.0 http://www.kbv.de/media/sp/Diagnoseliste_Heilmittelbedarf_2018.pdf Also vergiss die Genehmigung und Dein Mann kann sich im Rahmen des Heilmittelkatalogs entsprechende Therapien verschreiben lassen- ohne dass es auf die Richtgrößen des Arztes angerechnet wird. Viele Grüße Jürgen
Danke Jürgen für die Links. Meine KK will nach wie vor die Genehmigung erteilen Mein Rheumatologe braucht die nicht So wie ich es aus den Links lese, sind die meisten rheumatische Erkrankungen abgedeckt. Das ist doch gut LG Tusch
Soweit ich das verstanden habe soll der Arzt alle viertel Jahr kontrollieren, bei 2 Anwendungen die Woche wäre es nach 24 Anwendungen. Anders bei der langzeitverordnung von reha Sport, das sind 50 Einheiten für die man - 1 1/2 Jahre Zeit hat. Das Problem ist hier aber, daß die Kassen sich sträuben eine folgeverordnung zu genehmigen .
Hi, diese Frage hatte ich mir damals auch gestellt und die KK angeschrieben. Nach Vorgabe des Heilmittelkatalogs darf soviel verschrieben werden wie in 12 Wochen verbraucht werden kann. Ich bin mir nicht sicher, ob man wirklich immer nach 3 Monaten wieder beim Arzt vorstellig werden muß. Meine Rheumatologin in Rheinland Pfalz meinte, dass alle 12 Monate reichen. Viele Grüße Jürgen
Bei den Ex3 Verordnungen sind max. 30 Einheiten, also 24+6, somit muss man nach 3 Monaten die Folgeverordnung holen. Als Rheuma Patient geht man ja eh regelmäßig zur Kontrolle.
Ich war auch erstaunt ,dass hier Viele viel öfter gehen. Vielleicht hängt es auch davon ab, welche Art man hat oder wie gut /schlecht es Einem geht? Keine Ahnung. Oder mein Doc hat einfach zu viel Patienten, dass er die anders nicht unterbringt. Beim letzten Mal sagte er, er hätte rund 50.000 Patienten in der Kartei... Gut, aufgeteilt auf 3 Ärzte, aber das finde ich schon gewaltig!
Bei mir gehen zwar die Kinder, aber das hängt bei ihnen mit Aktivität des Rheumas zusammen. Ist es akuter, alle drei Monate, sonst halbjährlich, Maggy. Bei Bedarf dann noch Termine dazwischen.
Maggy, es kommen alle diese Faktoren in Frage; es gibt Verläufe, da sind Termine alle 3 Monate das absolute Minimum oder zu lang - und es gibt stabile Verläufe bei zuverlässigen Patienten, da reichen auch Verlaufskontrollen alle 4, 5, 6 oder 12 Monate. Daneben gibt es strukturelle Zwänge und Defizite, die nicht immer in der Hand des Arztes liegen. Akute Situationen werden ohnehin von keiner Terminierungstrategie abgedeckt und sind nicht berechenbar P. S. Falls die Kartei wirklich 50.000 Patienten umfasst, ist das strukturell vermutlich gar nicht anders möglich, denn die Zahl ist in der Tat gigantisch. Ein "normaler" Hausarzt (nicht ein Rheumatologe) hat ca. 1.500 - 3.000 Patienten im Quartal - und da geht es anders zu!