@hallo auriga,
auch wenn das nicht so ganz zu deinem anfang-post passt, aber diese dinge
haben sich im moment aus den gemachten posts der user ergeben. bitte mal
herzlichst um vergebung, danke sauri
ich möchte zu bedenken geben, dass eine beurteilung von einschrenkungen
und behinderungen, durch erkrankungen nicht pauschal, sondern auf die person
bezogen erfolgen.
bedeutet: schlaganfall ist nicht schlaganfall, denn der kann bei jeden ganz anders
ablaufen und sich auswirken. demzufolge sind die beinträchtigungen bei jeden
individuell ganz unterschiedlich. auch wenn der schlaganfall u.U. die selbe ursache
bei zwei personen hat, nebst den gleichen "behinderungen" wie z.bsp. leichte
mobilitätsstörung der unteren gliedmaßen.
so gesehen, dann auch die verschiedenen rheumaformen. einer hat zum rheuma
noch andere "krankheiten" die u.u. in die gesamtbewertung mit einfließen und die
stufe (oder besser: schwere) der erkrankung kann dann schnell mal statt leicht,
mittelgradig oder schwer sein, als bei einem anderen, mit der selben rheumatischen
erkrankung.
somit wäre niemand mit seinen diagnosen unmittelbar vergleichbar.
die aussage, dass andere gutachter anders bewerten , strenger oder nicht so streng
oder aber besser oder schlechter, somit kaum einzuschätzen.
bereits im erstverfahren wird schon genau geprüft und der antragsteller zur begutachtung
bei einem arzt vor ort geladen. was sicher selten ist. dort erfolgt eine körperliche untersuchung,
um ggf.einen genauen aktuellen befund zu erhalten, um eventuelle widersprüchliche aussagen
zu prüfen bzw."anscheinend" nicht passende behinderungen zu den beschriebenen
einschrenkungen abzuklären. was vom "grünen" tisch schwer einzuschätzen geht, da man
die behinderungen der person in seiner gesamtheit sehen und einschätzen muss.
sicherlich, ist es für den gutachter am schreibtisch schwer, aus vorliegenden befunden
das richtige zu erkennen, noch dazu wenn ggf. mitbefunde ihm eventuell nicht vorliegen
oder aber der vorliegende befund schon älter und inzwischen andere einschrenkungen
hinzugekommen sind.
der antragsteller selber, weiss auch oft nicht, was er mit dem erstantrag an einschrenkungen
wie mitteilen soll. eventuell hat er etwas vergessen, was aber in der beurteilung hätte beachtet
werden müssen oder er hat sich viell.nicht so ausgedrückt, dass der gutachter das geschriebene
ggf. fehlinterpretiert.
bei den "gutachterlichen grundsätzen zur einschätzung von behinderungen"(aktuell aus 2010),
sind dort vermutlich auch nicht alle zusammenhängenden eventualitäten erfasst.
somit ist man dann wirklich auf die aussage des gutachters angewiesen, die dann ggf. an der zu
erwartenden prozentualen einschätzung nicht heranreicht.
eins steht natürlich fest, keiner ist unfehlbar. auch ein gutachter nicht. ob das immer aus
bösartigkeit oder absicht ist, will ich nicht kommentieren geschweige denn beurteilen.
nicht umsonst hat der antragsteller, aufgrund dessen, dass es viele verschiedene dinge gibt,
die eine "reelle"einschätzung für den betroffenen vermissen lassen, die möglichkeit des
widerspruches.
wie in jeden anderen amt auch.
was mich hier nicht erschliesst, ist der unmittelbare zusammenhang finanzieller dinge
aus dem landeshaushalt zur begutachtung der behinderung. das lagesoz schätzt dies
doch für den behinderten ein, unabhängig davon, wo er arbeitet, was oder ob er noch
arbeitet.
(siehe SGB IX, zur Teilhabe, dass jeder das anrecht auf den behindertenstatus hat)
also auch m.E.n. unabhängig irgendwelcher haushaltspolitischen dinge des landes.
geld für gutachter wird nicht aus dem haushalt des landes finanziert, sondern aus den
abgaben, die die firmen und einrichtungen für nicht beschäftigte behinderte an die
landesämter zahlen müssen.
(s.g.pflichtabgabe, man sagt dazu auch in schwerbehindertenjargong:"freikaufen"
um sich nicht mit behinderten belasten zu müssen-)
die fin.abhängigkeit mag im Amt für Arbeit so sein oder auch in der Arge. die in der tat
sehr viele finanzielle aspekte in größerem umfang haben, gerade zum ende des jahres.
aber im Landesamt? habe ich so noch nicht gehört.
sauri