ich frage mal für eine bekannte, beihilfeberechtigt. ihr kennt ja die sitation, manchmal wächst einem alles über den kopf. dann sollten gute freunde mal einspringen.
sie ist auch rheumi, braucht ständig physio. sie ist beihilfeberechtigt und hat auch eine private krankenversicherung abgeschlossen für den anteil, den die beihilfe nicht trägt. bislang war alles bestens. doch nun haben sich die preise der physios nach oben hin drastisch verändert. diese verlangen nicht mehr den beihilfebemessungssatz von knapp 20 € sondern 25 € pro behandlung.
ihre private versicherung hat bislang von diesem beihilfebemessungssatz immer die hälfte getragen. folglich muss sie jetzt 5 € pro behandlung selber löhnen. da abzusehen ist, dass die preise der physios weiter steigen werden (wurde ihr bereits angekündigt), erwägt sie die versicherung zu wechseln. - es sei mal dahingestellt, ob sie jetzt noch eine andere versicherung aufnimmt -. sie will also mehr beitragsprämie zahlen, damit die voraussehbare preissteigerungen abgefangen werden können.
im beihilfeantrag muss sie immer angeben, was sie erstattet erhält von anderer seite. ich bin jetzt nicht sicher, ob es überhaupt sinnvoll ist, die versicherung zu wechseln.
angenommen, sie erhält von der privaten 15 € erstattet (auf einen rechnungsbetrag von 25 €), gibt diesen betrag der beihilfestelle an; wie berechnet sich dann die beihilfe?
20 € beihilfebemessungssatz abzüglich 15 € erstattung - somit 5 € beihilfe. oder bleibt es bei den ursprünglichen 50 % des beihilfebemessungssatzes. (=10 €)?
wer von euch kann uns jetzt weiterhelfen?
- ich bin diejenige, die glaubt, dass immer nur 20 € anerkannt werden, ein wechsel nix bringt.
sie hofft hingegen, dass es sinnvoll ist, sich nach einer neuen/anderen versicherung umzusehen.
wir sind jetzt mal auf eure erfahrungsberichte gespannt.
schönes WE und lieben gruss
sie ist auch rheumi, braucht ständig physio. sie ist beihilfeberechtigt und hat auch eine private krankenversicherung abgeschlossen für den anteil, den die beihilfe nicht trägt. bislang war alles bestens. doch nun haben sich die preise der physios nach oben hin drastisch verändert. diese verlangen nicht mehr den beihilfebemessungssatz von knapp 20 € sondern 25 € pro behandlung.
ihre private versicherung hat bislang von diesem beihilfebemessungssatz immer die hälfte getragen. folglich muss sie jetzt 5 € pro behandlung selber löhnen. da abzusehen ist, dass die preise der physios weiter steigen werden (wurde ihr bereits angekündigt), erwägt sie die versicherung zu wechseln. - es sei mal dahingestellt, ob sie jetzt noch eine andere versicherung aufnimmt -. sie will also mehr beitragsprämie zahlen, damit die voraussehbare preissteigerungen abgefangen werden können.
im beihilfeantrag muss sie immer angeben, was sie erstattet erhält von anderer seite. ich bin jetzt nicht sicher, ob es überhaupt sinnvoll ist, die versicherung zu wechseln.
angenommen, sie erhält von der privaten 15 € erstattet (auf einen rechnungsbetrag von 25 €), gibt diesen betrag der beihilfestelle an; wie berechnet sich dann die beihilfe?
20 € beihilfebemessungssatz abzüglich 15 € erstattung - somit 5 € beihilfe. oder bleibt es bei den ursprünglichen 50 % des beihilfebemessungssatzes. (=10 €)?
wer von euch kann uns jetzt weiterhelfen?
- ich bin diejenige, die glaubt, dass immer nur 20 € anerkannt werden, ein wechsel nix bringt.
sie hofft hingegen, dass es sinnvoll ist, sich nach einer neuen/anderen versicherung umzusehen.
wir sind jetzt mal auf eure erfahrungsberichte gespannt.
schönes WE und lieben gruss
