Ich habe das ja gerade durch und bekam eine DeCube™ Heavy-Weight Plus mit Weich- und Freilagerung (Obwohl ich dafür zu leicht bin).
Die sind alle teuer und sowohl der Arzt, als auch das Sanitätshaus sollten Dich mit guten Argumenten unterstützen, sonst wird das nichts mit einer speziellen Matratze.
Welches Modell von dekubi ist es, DECU-P15? Hab's gefunden.
Bist Du dekubitusgefährdet, falls ja, welcher Grad? Das reicht für diese Matratze. Oder geht es „nur“ um Schmerzen? Das wird schwer. Normalerweise wird das Decubitusrisiko von einer Fachkraft vor Ort eingeschätzt. Sie prüft auch, ob die passende Matratze ausgesucht wurde, in Bezug auf Schmerzen auch.
Die Ablehnung, weil der Decubitus und insbesondere das Decubitusrisiko angeblich gänzlich fehlen, ist üblich und eine Sauerei. Es kommt genau auf die Indikationen an, die im Hilfsmittelverzeichnis stehen. Dafür ist die Matratze zugelassen. (Wurde schon erwähnt, glaube ich.)
Bei Grad 2 (mit Rötung) gab es keine Probleme, so meine Erfahrung. Grad 1 ist kaum zu sehen, nur Schwellungen, und es liegt an der Deiner Schilderung, wenn eingeschätzt wird.
trotzdem beruft sich die KK darauf, dass es sich um Antidecubitus Matratzen handelt, und ich keinen habe.
Es geht um das
Decubitusrisiko, das muss vorhanden sein Wurde es bescheinigt? Grad 2 erhöht die Chancen enorm. Dieses Risiko ist das führende Symptom, ergibt sich aus „freigegeben“. Alles andere sind Empfehlungen, die der individuellen Anpassung dienen.
Dir bleibt jetzt als Hintertür die Verordnung einer sehr ähnlichen Matratze, bei der auch Schmerztherapie als Leitsymptom angegeben ist, oder ein bisher nicht berücksichtigtes Dekubitusrisiko wird erkannt. Schwellung und Rötung der Haut ist Decubitus Grad 2, das wissen viele nicht. Beim Risiko hast keinen, es geht konkret darum, ihn zu vermeiden. Das Spiel geht von vorne los, aber mit besseren Argumenten, Du liegst sehr viel.
Die Pflegekasse (ich habe Pflegegrad 2) sieht es genauso - obwohl ich bereits 2 ärztliche Atteste, von Haus- und Facharzt, vorgelegt habe.
Wie gesagt, ist das eine kann und bei Decubitus ein muss. Trotzdem ist es unerhört.
Eine Klage bringt ja auch nüscht...bis zum Urteil können 3 Jahre vergehen.
Das kann als Einstweilige Verfügung laufen und dauerte wenige Monate, nach meinem Kenntnisstand. Wenn eine Versorgungspflicht mit einer Matratze besteht, muss eine geeignete gefunden werden. So interpretiere ich den Text, die Verordnung war am Ziel vorbei. Das passiert oft. Hat die Pflegekasse Dich nicht beraten, wie Du zu einer geeigneten Matratze kommst? Das gehört dazu.
Die Wunschmatratze steht als Decubitus-Hilfsmittel bei Reha-Dat (Der Einsatz zur Prophylaxe ist bei Personen mit mittlerem bis sehr hohem Dekubitusrisiko freigegeben.). Mit den Empfehlungen wird die Matratze an die individuellen Bedürfnisse angepasst.
Meine Ärztin lässt sich den Verordnungstext vom Sanitätshaus geben.
Viel Erfolg, ziehe es durch. Das selbe Modell neu verordnen geht auch,
@Ruth, gute Idee. Habe ich auch schon gemacht, beim E-Rolli, aber sie wollten einen anderen Arzt.