Zuzahlungsbefreiung

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von Ulla, 1. März 2004.

  1. Ulla

    Ulla "hessische Hexe"

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    Hallo,

    wie sind Eure Erfahrungen mit der Befreiung bei Überschreitung der 1 oder 2 % Grenze.

    Heute habe ich mich hingesetzt und Familieneinkommen sowie Zuzahlungen ausgerechnet, die bis heute geleistet wurden.

    Und siehe da, ich hatte die 1 % schon überschritten ( hatte sogar noch das Kindergeld zum Einkommen hinzu gerechnet)

    Also habe ich gleich bei der Krankenkasse angerufen um mir den Vordruck zur Befreiung zuschicken zu lassen.

    Die Dame erzählte mir dann, das ich frühstens den Antrag auf Befreiung im Dezember stellen könne, da man davon ausgehen müsse, das das Gehalt meines Mannes bis dahin noch variieren könne.:confused: :confused: :confused:

    Wäre ich Single, so würde nur meine EU-Rente berechnet werden, wäre das kein Problem.

    Natürlich ist es schön wenn man am Ende des Jahres nochmal einen Geldsegen bekommt,
    aber ich kann und will nicht ganz verstehen warum ich länger warten soll nur weil ich verheiratet bin (und drei Kinder habe.)


    Ist diese Vorgehensweise üblich??

    Liebe Grüße

    Ulla
     

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  2. shirana

    shirana Auf den Hund gekommen *g*

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    vor dem Wasser, hinter dem Wasser überall Wasser ;
    Hallo Ulla,

    ich hatte erst noch vor ein paar Tagen mit meiner KK gesprochen und die meinten, da sie bisher nicht sagen könnten ob ich zur 1% oder 2% Fraktion gehöre, sollte ich , wenn ich die 2% erreiche mich sofort bei denen melden.

    Das anrechnenbare Jahresbrutto wird von 2003 genommen.
    Von meinem Männe und mir zusammen.

    Alle Unterlagen ( Quittungen, Zuzahlungen, Praxisgebühren, dieses Heftchen wo man die Rezeptgebühren eintragen lassen kann usw...) müssen mit eingereicht werden , zudem ne Kopie von der Lohnsteuerkarte, sofern nicht schon auf dem Weg zum Finanzamt, ansonsten den Bescheid vom Lohnsteuerjahresausgleich.
    Und wenn ich dann die 2% erreicht habe, bekomme ich für den rest des Jahres die Befreiung und nächstes jahr geht es wieder von vorne los.
    Diese Befreiung gilt aber nur für mich, mein Männe muss genauso die 2% erreichen, bevor er eine Befreiung bekommt.
    D.h. eigentlich auf gut deutsch , als Eheleute biste doch ziemlich im A...gekniffen. Da darfste dann 4 % blechen, auch wenn einer davon zwar Hauptverdiener ist und der andere ( ich derzeit, letztes Jahr ein paar € KG bekomme habe)

    Wenn ich diese Rechnung mal aufschlüssel:

    Gehe ich mal von aus
    Ehemann ( Hauptverdiener) 24 000 € jährl.
    Ehefrau 3000 € jährl. KG
    ______________
    27 000 € Bruttoeinkommen zusammen
    - 2% 26 460
    _________
    540 € Eigenbeteiligung pro Person

    Selbst wenn ich diese selber endlich mal erreichen sollte, muss mein Mann dann selber auch noch zahlen.
    Unser Glück ist , er ist gesund ( *schnell auf Holz klopfen tu*)
    Aber lass ihn mal ins KK kommen, oder Kur oder sonst was........
    Es kann doch nicht sein, das man einen halben Monatsgehalt des Haupverdieners an max. Zuzahlungen leisten muss.

    Es ist ja eh nicht nur das.....
    Vers. beiträge sind teuer geworden usw......und dann soll man nächstes Jahr auch noch seine Zähne selber versichern?
    Toll wovon denn?


    Von der 1% Grenze kann ich eh nur träumen, da die Fibro leider nicht unter chron. Krank läuft.
    da kann ich noch so lange zum Arzt flitzen.


    Ich wünsche dir Ulla, das du schnell an deine Befreiung kommst ohne grosses Theater.
    Das was ich oben geschrieben habe , war das , was mir die KK mitgeteilt hab.
    Und selbst die 2% für mich alleine , hatte ich nie vor zu erreichen, dafür hab ich das Geld einfach nicht über.

    LG
    Kiki
     
  3. liebelein

    liebelein Carpe Diem.....

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    toi toi toi für alle betroffenen....

    hoffe, das es sich schnell bei euch entscheiden wird.wobei ich eine andere auskunft kenne.

    z.b. das wenn man chronisch krank ist, auch bereits nach zahlung der 1% bereits befreit wird.
    und nicht erst zum ende des jahres.....und die 1 % gelten dann auch für beide ehegatten.

    @kiki: bin jetzt etwas überrascht. du wirst doch zu den chronisch kranken zählen kiki. ganz bestimmt.vor allem da du ja auch jedes quartal beim doc warst und ohne eine behandlung deine lebensqualität noch mehr eingeschränkt wäre.

    ganz sicherlich (und vor dem hintergrund der anderen neuen diagnose) noch viel weniger probs damit haben.....ganz bestimmt.versuch es einfach mal.

    drück euch beide und sag biba

    liebi

    :(
     
  4. merre

    merre Bekanntes Mitglied

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    Ja also für uns interessant wäre die Neuregelung, daß man so eingestuft werden kann, wenn man innerhalb eines Jahres wegen dieser Krankheit mindestens 2 mal im Quartal ambulante Behandlung in Anspruch genommen hat. Somit würde man als chronisch krank gelten.
    Ebenfalls trifft das zu, wenn man in den letzten 2 Jahren mindestens 2 mal in vollstationärer Behandlung war.
    Ebenfalls gibt es verschiedene Grundsatzentscheidungen, daß eine chronische Erkrankung vorliegt, wenn man über 6 Monate krank ist. Ich weis aber nicht inwieweit das heute noch gilt.
    Als einschätzbar wird meist ein Zeitraum von 2 Quartalen in 2004 angenommen.
    Interessant ist jedoch, wie die Entscheidungen zu verschiedenen Forderungen auf Nachbesserung ausgehen werden. Also alles an Quittungen aufheben auf jeden Fall.
    "merre"
     
  5. **ina**

    **ina** Mitglied

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    als ich eben mein Cortison in der Apotheke holte, bin ich mal schnell bei meinem HA reingehüpft (*protz* (o: ), hab den Bericht meines Rheumadocs abgegeben und gefragt, ob sie mir dem Wisch auch ausfüllen. Die Arzthelferin sagte; "Klar, machen wir, aber erst wenn Sie das eine Prozent zusammen haben, vorher nutzt es ja nix." Alles Klärchen! (So hab ich also doch noch heute gefragt (((((o: )

    LG
    ina (o:


    Habs schon in nem anderen Thread geschrieben, ich mail Euch die Datei gern zu, dann müsst Ihr nicht zu KK latschen, falls Euer Doc sie nicht hat. (hab sie noch in größer):
     

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  6. bise

    bise Neues Mitglied

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    zuzahlung

    hallo, hat jemand damit erfahrung, wie die belastungsgrenze festgestellt
    werden soll, wenn
    ein partner gesetzlich versichert ist und
    der andere partner privatversichert ist?
    der privatversicherte hat keine zuzahlungen i.s. der GKV zu leisten, manchmal aber
    erhebliche krankheitsbedingte ausgaben. er kann unmöglich den anderen sponsern.
    das einkommen beider partner wird zusammen gezählt;
    doch bei der belastungsgrenze werden nur die
    reinen zuzahlungen des einen partners berücksichtigt.
    gruss
    bise
     
  7. towanda

    towanda Neues Mitglied

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    hallo an alle,
    diesen vordruck "ärztliche bescheinigung zur festlegung...blablabla" hat mein arzt letzte woche ohne murren auf meine nachfrage hin ausgefüllt (unabhängig davon, ob die 1% schon erreicht sind, das können die doch auch gar nicht wissen bzw. ist doch auch nicht ihre sache)
    lg
    Towanda
     
  8. **ina**

    **ina** Mitglied

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    stimmt schon, aber solange ich die nicht zusammen habe, eilts ja nicht.
     
  9. Daydreamer74

    Daydreamer74 Guest

    Zuzahlung

    Hallo zusammen,

    ich habe die Befreiung von den Zuzahlungen für dieses Jahr sofern sich mein Einkommen nicht ändert. Obwohl dieser Pasus nirgends in meinen Unterlagen zu finden ist. Aber ich gehe mal davon aus.

    Das habe ich erreicht, da ich mich mit meiner Arthritis Psoriatica als schwer chronisch krank hab anerkennen lassen. Damit hat sich meine Zuzahlung auf 1 % des Bruttojahreseinkommens reduziert. Diese Anerkennung ging leichter als ich gedacht hatte.

    Was das Einkommen betrifft, hat meine Krankenkasse (eine BKK) nicht mal einen Nachweiß bzw eine Unterschrift gewollt, das ich kein Einkommen habe. Das hat mich doch sehr verwundert. Allerdings war ich auch schon ein paar mal vorher auf der Krankenkasse und wollte mich komplett befreien lassen und hab viel ärger gemacht. Da ich bis heute noch nicht verstehe, das 1% von 0 € Bruttojahreseinkommen immer noch 35 € an Zuzahlungen ausmacht. Da hab ich in der Schule nicht aufgepaßt denke ich. Begründet wird das ganz von der Kasse damit, das der Gesetzgeber nicht vorgesehn hat, das es Leute ohne Einkommen gibt. Also müssen nach Aussage der Krankenkasse alle mind. den Satz einen Sozialhilfeempfängers bezahlen, was bei chronich kranken den 35 Euro entspricht.

    Kein Einkommen hab ich weil ich arbeitslos bin (hab vor der Arbeitslosigkeit studiert) und somit keine Arbeitslosenhilfe bekomme. Keine Sozialhilfe bekomme da ich, noch bei meinen Eltern wohne. Erst wenn ich ausziehen würde, würde ich Sozialhilfe bekommen, so muß ich mich auch selbst krankenversichern.

    Soviel zu meiner Erfahrung mit der Befreiung der weiteren Zuzahlung.

    Gruss

    Karsten
     
  10. Sabinerin

    Sabinerin Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
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    Hallo an alle,

    meines Wissens gelten die 1% oder 2% Grenze für die gesamte Familie. Es werden alle Familieneinkünfte zusammengerechnet, dazu gehören neben Einkommen auch Mieten und Pachten etc.
    Von diesem Brutto wird meines Wissen 4.347 Euro für den Ehepartner abgezogen, dann 3.648 Euro für jedes familienversicherte Kind.

    Daraus ergibt sich die Berechnungsgrundlage.
    Erreicht die gesamte Familie 2% dieses Betrages, sind alle Familienmitglieder von der weiteren Zuzahlung des Jahres befreit.

    Info: http://www.bkk24.de/leistungen2004/befreiung.html

    Ich krame gerade in meinem Gedächnis....ich bin mir nicht sicher, aber ich meine gehört zu haben, dass wenn ein Familienmitglied schwerwiegend chronisch krank ist, die gesamte Familie "nur" noch 1% zuzahlen muß.

    Viele Grüße
    Sabinerin
     
  11. Colana

    Colana Musikus

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    Hallo Sabinerin,

    Deine Berechnung ist soweit richtig, hat nur einen kleinen Fehler:
    Pro versichertes Familien-Mitglied, welches das 18. Lebensjahr vollendet hat, darf 2 % des Gesamt-Familieneinkommens blechen. Also ich 2% und mein Mann 2%. Wenn ich die chronische Anerkennung bekommen sollte, brauche ich nur 1 , mein Mann jedoch weiterhin 2 %. Wird meine Große in 2 Jahren 18, geht zur Schule und ist auch noch weiterhin familienver-sichert, darf sie auch 2 % verbrauchen.... So ist mir das von der AOK Kaltenkirchen sowie von der BKK für Heilberufe erklärt worden.

    Viele Grüße
    Colana
     
  12. liebelein

    liebelein Carpe Diem.....

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    famliengesamtbelastung......

    also ich hab hier auch einen beitrag gelesen, da war es so, das wenn einer chronisch krank ist in der familie, die gesamtbelastung auch nur bei 1 % liegt.

    versuche diesen mal rauszufinden.

    ansonsten vielleicht mal CLARA die virtuelle hilfe fragen oder aber die patientenbeauftragte?!

    wenn ich was in erfahrung bringe, dann melde ich mich nochmal.

    auf bald...

    liebi
     
  13. Ulla

    Ulla "hessische Hexe"

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    Hallo Zusammen,

    mit meinen Infos, kann ich mich liebeleinnur anschließen.
    Also hat einer in der Familie die 1%, so gilt das für die ganze Familie.

    So habe ich das auch irgendwo mal aufgeschnappt.

    Es ist aber interesant wie unterschiedlich es gehandhabt wird,
    im Internet habe ich gesehen das einige KK das letzte Jahres Einkommen für die Berechnung zu Grunde legen, meine KK sieht das eben anders und möchte das aktuelle Jahreseinkommen von 2004 zum berechnen nehmen, d.h. also erst am Ende des Jahres.

    Warum gibt es da keine einheitlichen Richtlinien???

    Habe schon soviel berappt, das ich schon befreit werden könnte, deshalb ärgert es mich doppelt und dreifach.

    Liebe Grüße

    ulla
     

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  14. liebelein

    liebelein Carpe Diem.....

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    @ulla befreiung....

    die dürfen doch garnicht das einkommen vom letzten jahr nehmen? das ist doch nicht maßgeblich.

    wahrscheinlich nehmen die das nur als anhaltspunkt um über eine befreiung entscheiden zu können.

    aber da bin ich mal gespannt, wie das wirklich richtig ist...

    frag bei mir auch nochmal nach....

    biba

    liebi
     
  15. Sonja Labenski

    Sonja Labenski Neues Mitglied

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    Berlin
    Hallo,

    ich habe gerage den Antrag für die Befreiung von der Zuzahlung von meiner Krankenkasse hier liegen. Dort steht:

    Die Belastungsgrenze beträgt 2 v.H. der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Bei Ermittlung der Belastungsgrenze sind die jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt für den ersten in dem gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen (z.B Ehegatte) um15 v.H. und für jeden weiteren Angehörigen um 10 v.H. der jährlichen Bezugsgröße zu vermindern Für familienversicherte Kinder ist ein Festbetrag von 3.648,00 Euro (2004) in Abzug zu bringen.

    Bei Versicherten, die wegen derselben Krankheit in Dauerbehandlung sind wird die Belastungsgrenze auf 1 v.H. gesenkt.

    Bei der Ermittlung der Belastungsgrenze werden die Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt des Mitglieds und der im gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen zusammengerechnet. Bei der Ermittlung desErstattungsbetrages werden in gleicher Weise die Zuzahlungsbeträge addiert."

    Bei der telefonischen Bitte um Übersetzung des Textes wurde mir gesagt, wenn sie chronisch krank sind, zahlt die ganze Familie insgesamt nur 1 % dazu, jetzt gilt die Belastungsgrenze pro Familie und nicht mehr pro Person.

    Als Nachweis des Einkommens wollen sie Kopien der letzten drei Gehaltsnachweise bzw. den aktuellen Rentenbescheid.

    Wir haben die 1% noch nicht erreicht, deshalb weiß ich nicht, ob uns die Krankenkasse auch auf das Jahresende vertröstet, aber selbst Urlaubs- und Weihnachtsgeld kann man doch hochrechnen ( Wer bekommt denn sowas noch?) und die 1 % dann berechnen.

    Alles Gute

    Sonja
     
  16. trombone

    trombone die Schreibtischtäterin

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    Brakel, Kreis Höxter
    Wünsche Euch einen schönen guten Morgen,

    ich habe gestern meinen Antrag auf Befreiung fertig gemacht. Dem Antrag beigefügt habe ich zum einen eine Kopie der Lohnsteuerbescheinigung meines Arbeitgebers (da ich beim Land NRW angestellt bin bekomme ich meine Lohnsteuerkarte neuerdings nicht mehr zurück), die Kopie meiner Besoldungsmitteilung des Monats Dez. 03 und die Bescheinigung meines Hausarztes das eine schwerwiegende chronische Erkrankung vorliegt beigefügt. Den Antrag werde ich im Laufe des heutigen Tages bei der KK abgeben. Ich bin gespannt, wie lange es dauert bis ich die Befreiung in den Händen halte.

    liebe Grüße
    Birgit
     
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