Zuschlag zur EM-Rente

Dieses Thema im Forum "Rente und Rehabilitation" wurde erstellt von Maggy63, 17. Juli 2024.

  1. Maggy63

    Maggy63 Kreativmonster

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    Heute kam Post von der DRV, es gibt jetzt einen Zuschlag zur EM-Rente - ich freue mich!
    Ich hatte gar nicht mitgekriegt, dass in der Richtung irgendwas geplant war, das ist jetzt ne schöne Überraschung.
    Habt ihr auch schon einen Bescheid bekommen?
     
  2. PiRi

    PiRi IG-Mitglied

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    Nee, Maggy, hab da irgendwas gelesen, es aber nicht ganz verstanden. Ob nur EM oder auch Witwenrente. Mal sehen, vielleicht kriege ich dann auch Post....
     
  3. Birte

    Birte Bekanntes Mitglied

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    Das ist als Ausgleich für bestimmte Dinge gedacht, die bei EM-Rentnern, die zwischen 2002 und 2018 in Rente gegangen sind, nicht berücksichtigt wurden. Die bis 2014 in EM-Rente gegangenen Personen erhalten 7,5 %, die bis 2018 in Rente gegangen sind 4 %, wenn ich mich richtig erinnere. Ich habe auch heute meinen Bescheid bekommen.

    Da die Rentenversicherung das scheinbar nicht so schnell ins System bekommt, wird es bis Ende 2025 als Zuschlag gezahlt. Danach wird es in die normale Rente eingerechnet.
     
  4. Sinela

    Sinela Bekanntes Mitglied

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    Ich habe den Bescheid schon am Montag bekommen.
     
  5. Maggy63

    Maggy63 Kreativmonster

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    Ironien nahe d. sarkastischen Grenze
    Weiß jemand, was genau da damals falsch berechnet worden ist? Ich frag nur mal aus Neugier.
     
  6. Rotkaeppchen

    Rotkaeppchen Bekanntes Mitglied

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    Münsterland
    @Maggy63
    Falsch berechnet wurde gar nichts.

    Zitat:
    "Hintergrund für die Zahlung eines Zuschlags ist, dass die Regelungen für den Bezug einer Erwerbsminderungsrente in der Vergangenheit wiederholt angepasst wurden. Deutliche Verbesserungen gab es insbesondere ab Juli 2014 und ab Januar 2019. Diese Regelungen gelten allerdings nur für Rentenneuzugänge. Diejenigen, die zu diesen Zeitpunkten bereits eine Erwerbsminderungsrente bezogen hatten, wurden nicht erreicht. Ziel des Gesetzes ist es daher, mit dem Zuschlag auf die Erwerbsminderungsrente für diese Menschen einen Ausgleich zu schaffen."

    Quelle
     
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