Hallo ihr Lieben, Wie einige von euch ja wissen, kümmere ich mich um meinen jüngeren Bruder. Der hatte vor knapp 10 Jahren einen schweren Autounfall. Bis auf ein schweres Schädel-Hirn-Trauma ist er heil geblieben. Aber das hat immer noch Auswirkungen... Damals war er ca. ein halbes Jahr auf Reha. Seine damalige Freundin meinte, das wär genug, holte ihn da raus und schnellstens wurde er geheiratet, war ja schließlich gute Partie. Gegen ärztlichen Rat, auf eigene Verantwortung. Er stand komplett neben sich und hat alles mitgemacht... Vor drei Jahren schickte sie ihn nochmal auf Reha, brauchte freie Bahn zu Hause. Naja, eigentlich hier nebensächlich. Jetzt, nach dem ganzen Scheidungskrieg, den ich ihm ja eigentlich abnehme, wie alles andere auch, denke ich, bevor er noch hibbeliger wird, braucht er ne Reha. Sein Betrieb hat zum Ende des letzen Jahres dichtgemacht und er ist arbeitslos. Sein damaliger Chef, sehr sozial eingestellte, hat ihn jahrelang "mit durchgezogen". Obwohl kaum Kurzzeitgedächtis, Sprachausdrucksschwieigkeiten, nervös bis an die Schmwerzgrenze. Auf Baustellen, arbeitete als Gas-Wasser-Installateur, wurde er immer in Begleitung eines Kollegen geschickt. Und jetzt ist er arbeitslos, 50 % schwerbehindert und wird sooooo nie ne neue Stelle kriegen. Also haben wir ne Reha beantragt und ellenlange Einschränkungen aufgeführt. Gestern Ablehnung, letzte Reha erst vor drei Jahren. "Dringende gesundheitliche Gründe, die eine vorzeitige Leistung erfordern, liegen nicht vor". Wie ich euch kenne, wisst ihr sicher, wie man da einen Widerspruch formuliert. Mit gesundheitlichen Einschränkungen kommen wir da nicht weiter. Oder sollen wir gleich nen Rentenantrag stellen? Dummerweise war er nie krankgeschrieben, wie kann ich da auf "Erhaltung der Arbeitsfähigkeit" plädieren? Vielen Dank mal an euch. Liebe Grüße - Mary
Hallo pettersilia, ja, das mit dem nie krankgeschrieben sein ist das immer so eine Sache, aber ich hoffe doch, dass Dein Bruder zumindest regelmäßig in ärztlicher Behandlung (möglichst Fachärzte) war - wenn das der Fall ist, bitte doch einfach einen der Ärzte (zu dem Du oder Dein Bruder einen guten Draht habt) eine ärztliche Stellungnahme zu verfassen. Was den Widerspruch angeht so brauchst Du zunächst nur zu schreiben: Sehr geehrte Damen und Herren, gegen Ihre Ablehnung vom ..... gegen die von mir (oder falls Du mit Vollmacht handelst halt den Namen Deines Bruders - in diesem Fall musst Du eine von Deinem Bruder unterschriebene Vollmacht beifügen) beantragte stationäre Rehabilitationsmaßnahme lege ich hiermit Widerspruch ein. Wenn Du den Text des Arztes noch nicht hast, Du aber die Widerspruchsfrist einhalten möchtest lautet der Text dann wie folgt: >> Eine ausführliche Begründung dieses Widerspruches werde ich - nach Erhalt einer weiteren ärztlichen Stellungnahme - nachreichen.<< Dann hast Du ersteinmal Zeit gewonnen. Solltest Du die Stellungnahme aber gleich beifügen können, könntest Du z.B. wie folgt argumentieren: Wie Sie der beigefügten ärztlichen Stellungnahme von Dr. XY entnehmen können, leide ich z.zt. erheblich unter .... Um derzeit auf dem Arbeitsmarkt überhaupt eine Vermittlungschance zu erhalten benötige ich - wie sie der beigefügten Stellungnahme entnehmen können dringend eine stationäre Heilmaßnahme - eine ambulante Rehabilitationsmaßnahme ist ärztlicher Seits nicht ausreichend. Ich bitte Sie daher nunmehr um Genehmigung (oder Du schreibst, dass Du einen Gütachtertermin möchtest - halt je nachdem was in der Stellungnahme steht). Was auch immer gut kommt: wenn Du möglichst viele (natürlich nur der Sache dienliche) Arztberichte beifügen kannst und halt schreibst, dass Dein Bruder nur aufgrund der unsichereren Beurfssituation auf Krankschreibungen verzichtet hat (es drohte halt Entlassung - was ja dann auch - wenn auch etwas anders - dann auch eingetreten ist). Ich drück Euch beiden super fest die Daumen, dass es mit dem Widerspruch dann klappt.
Hallo Birgit, vielen Dank für deine ausführliche Hilfe. In ausführlicher Behandlung ist er erst, seit ich mich um ihn kümmere, seiner Frau war das herzlich egal. Solange er Geld verdiente, war ja alles in Ordnung für sie. Weißt du, ich mach das nicht , weil mir so langweilig ist, er braucht diese Reha. Sein Hausarzt hatte uns an die Neurologin überwiesen, meinte, beim Facharzt ginge das leichter. Die Neurologin ist sehr nett und wir haben ein gutes Verhältnis zu ihr. Aber sie kennt ihn halt auch nur von kurzen Besuchen und dementsprechend wird sie auch ihren Antrag geschrieben haben, den ich leider nicht zu sehen kriegte. Berichte von ihr hab ich schon, steht drin "hilflos, total überfordert....! Reicht das das denn? Ich hätte diese Reha noch im letzten Jahr beantragen sollen, da hat er noch gearbeitet, aber ich dachte mir halt, " Ab Januar sowieso arbeitslos und bevor er aus lauter Langeweile Dummheiten macht... Es ging ja jahrelang gut... Sein Chef hat nie was gesagt... Seit letztem Jahr hat er ne anerkannte Schwerbehinderung, damit wollte ich eigentlich seine Arbeitsstelle retten... Nun bricht ihm diese Schwerbehinderung das Genick. Ein Kollege meines Bruders hat die Firma übernommen, zuvor wurde allen gekündigt. Ja und die anderen wurden wieder eingestellt, er nicht, weil man ihn ja nicht mehr "loskriegt"! Von Seiten des Integrationsamtes, "null Einwände"! Naja, werd mich mal an den Widerspruch stürzen, ist nicht der einzige und mit der Zeit werd ich da auch in Übung kommen. Nochmal lieben Dank. Liebe Grüße - Mary
wie wäre es denn... wenn du einige wochen wartest und dann nochmal einen antrag machst und dann über den vdk den widerspruch startest...(dort natürlich mitglied werden ). ist dein bruder denn beim arbeitsamt gemeldet? steht er denen voll "und uneingeschränkt" zur verfügung?(was ja eigentlich nicht geht, da er ja behindert ist). was sagen sie zu seinen vermittlungsmöglichkeiten? besteht denn die möglichkeit das er vom amtsarzt des AA mal untersucht wird? keine ahnung,ob es eine möglichkeit auf eine "berufserprobungsreha" gehen könnte. ist er momentan krank geschrieben? ist doch schwer angeschlagen! (das er kaum einen krankenschein hatte lag ja auch am "goodwill" des ehemaligen arbeitgebers...vielleicht kann man von dem mal eine bestätigung darüber bekommen welcher art die einschränkungen von deinem bruder waren und wie das im arbeitsalltag mit ihm gewesen ist....z.b.keine selbständige unaufbesichtigte arbeit etc.). das sind alles jetzt nur mal schnelle gedanken von mir.... drücke euch die daumen das es klappen wird...(auch alleine mit deinem widerspruch....). herzlichst liebi p.s.: bei ablehnung hast du glaube ich anrecht auf den bericht der ärztin...um diesen auf "unstimmigkeiten" zu überprüfen").
Hallo Liebi, danke auch für deine Info. Also, erstmal zu seinem Arbeitgeber: Ne, das tu ich mir nicht mehr an, ich frage mich schon so lange, wie der überhaupt so lange seinen Betrieb halten konnte. Ist ein sehr netter Mann, gutmütig ohne Ende, aber auch naiv bis zum "gehtnichtmehr"! Das ist mir zu gefährlich, wir hatten schon mal "Hilfe" von ihm bekommen, vor Gericht, beim Unterhalt an die Ex. Dank seiner Gutmütigkeit und Ehrlichkeit hätte uns das bald den Kopf gekostet. Krankgeschrieben ist er schon, aber wegen einer Knie-OP. Kein Arzt wird ihn krankschreiben, ging ja bis jetzt auch alles gut. Er war ja bisher auch angeschlagen. Er ist dem Arbeitsamt uneingeschränkt zur Verfügung. Ich hab halt Angst, dass ihm diese Schwerbehinderung bei seiner Stellensuche mehr schadet als nützt. Seinen Job macht er gut, halt etwas langsamer und er muß öfter nachfragen. Aber das tun viele Nichtbehinderte ja auch. Apropos AA, anstatt einem Bescheid über die Höhe seines Arbeitslosengeldes, flattert gestern eine Kürzung dessen ins Haus. Hab deinen Thread zu spät gesehen, dass man sich sofort nach Erhalt der Kündigung dort melden müsse. 49 Tage zu spät. Ja und jetzt hab ich mal nen Widerspruch geschrieben. Erstmal verging einige Zeit, bis das Integrationsamt seine Zustimmung zur Kündigung gab, das hatten sie übersehen und das Datum der Kündigung ohne Zustimmung hergenommen. Und dann hab ich so`n Urteil gefunden, das sagt, wäre nicht fahrlässig, weil das die meisten nicht wissen. Naja, mal sehen, was da rauskommt. Wünsch dir was und danke. Liebe Grüße - Mary
ist schon wirklich... eine verzwackte situation liebe mary. tja,so wirklich helfen kann ich auch net. wie schaut es denn aus...könnt ihr vielleicht bei der neurologin noch was reißen? denn die bfa wird auf alle keine fälle ein interesse daran haben, noch einen weiteren rentner zu bekommen. das kann man doch sicherlich anfügen...meinst du nicht? es geht ja um die stärkung seiner psyche um auch die gespräche etc. am arbeitsmarkt besser bestehen zu können. da er "schwerbehindert" ist kann auch eine vermittlung zum integrationsamt statt finden..(so war es damals bei mir...).als die sich dann gemeldet haben hatte ich allerdings gerade den "rentenbescheid". drück euch die daumen und dir "gutes nervenkostüm". herzliche grüße auch an die fam. liebi
Huhu liebe Gabi, Integrationsamt??? An die hab ich eigentlich gar nicht gedacht, dachte immer, die wären nur für Kündigungen zuständig... Werd mal die "Drohung", Rentenantrag zu stellen, vorsichtig einfließen lassen. Überleg mir grad, ob ich einfach in seinem Namen schreiben soll oder, was Trombone oben schon erwähnte, mit seiner Vollmacht und mit meinem Namen. Letzteres ist, glaub ich, besser. Sonst denken die noch, er könnte so geschwollen schreiben, von wegen geistige Defizite o.ä. Ja, Nervenkostüm brauche ich grad schon, eine Bombe jagt die nächste. Was mach ich nur, wenn das alles mal vorbei ist, wird mir dann langweilig??? Liebe Grüße - Mary
Liebe Pettersilia, mir hat man auch 2 x die Reha abgelehnt und Widerspruch dagegen ? Man hat keinen Anspruch auf solche Leistungen. Das hat mir sogar mein Anwalt gesagt !! Reha-Maßnahmen sind Maßnahmen, die einen derzeit Kranken in die Fähigkeit versetzen sollen, in die Arbeitswelt integriert oder wiederhergestellt zu werden. BfA und KK haben wir beides male schriftlich dargelegt, dass das so ist. Ich war beide male in Teil-EU-Rente und das nur wegen dem minderen Arbeitsmarkt. Nun bin ich in Voll-EU und der Antrag wurde mit der Begründung auch wieder abgelehnt. Ich drücke auch die Daumen, aber ohne "Krankheitsgrund" wird er keine Reha bekommen; versucht es bei der KK mal auf Basis "Kur" wegen nervlichen usw. Das kann der HA hinbiegen. Alles Gute Pumpkin
Vielen Dank Uschi, Also, erstmal gehen wir da mal in Widerspruch und dann ist ne Kur sicher auch nicht zu verachten. Ich hatte mir das einfacher vorgestellt... Letztes Jahr, da dachte ich halt, wenn er sowieso arbeitslos wird, ist die Zeit doch ideal dafür. Ich wollte nicht, dass er sich krankschreiben lässt, sein Arbeitgeber war einfach zu anständig. In seinem Fall, hat doch eine harte Krankengeschichte hinter sich, hatte man ihm zugesagt, er könne ohne weiteres alle 3 Jahre zur Reha. Halt mündlich! Und nachdem das ja alles jahrelang gut gelaufen ist... Kamen nie Beschwerden. Auf ein Neues - liebe Grüße - Mary
Reha Hi Petersilia Also wenn der Rententräger eine REHA-maßnahme/ Kur ablehnt kann man ersteinmal formlos Wioderspruch einlegen. "Sehr geehrte Damen und Herren Gegen Ihren Bescheid vom ....................zu meinen Antrag auf................. lege ich hiermit Widerspruch ein. Genaue Gründe teile ich Ihnen nach Rücksprache mit meinem behandelnden Arzt mit." ja und dann müßte man überlegen die im Antrag genannten Gründe in Hinsicht auf - Erhaltung oder - Verbesserung/ Widerherstellung der Erwerbsfähigkleit neu zu formulieren. Man kann auch Akteneinsicht verlangen, dazu muß man allerdings dorthin und kann sich aus den Akten Notizen machen. Auf jeden Fall kann man auf nicht richtige Wertung fachärztlicher Berichte verweisen. Wenn kein unabhängiger Gutachter hinzugezogen wurde , würde ich auch dreist auf Nichtbeachten fachärztlicher Aussagen durch den medizinischen Dienst verweisen. Und der behandelnde Arzt sollte auch überzeugend darlegen, "daß eine Verschlechterung der gesundheitlichen Situation ohne Kur wahrscheinlich erscheint." Wenn eine sehr deutliche Verschlechterung der gesundheitlichen Situation klinisch festgestellt werden sollte, wäre eine stationäre Einweisung in ein Krankenhaus ratsam. Im Anschluß daran kann (schon nach 3 Tagen) eine Anschlußheilbehandlung mit Überweisen in eine REHA- Einrichtung gemacht werden. Zu diesem Thema sollte man vielleicht mal über PN reden. Ja letzendlch kann auch über die Krankenkasse eine Kur beantragt werden, allerdings bekommt man da 13 bis 17 Euro zur Unterkunft und Verpflegung dazu, den rest trägt man allein. Medizinische Bahandlungen werden übernommen. Wenn es finanziell möglich wäre, würde ich mir ein privatärztliches Gutachten machen lassen. Ja denn wünsch ich Euch alles Gute "merre"
Hallo Merre, vielen Dank! Hab jetzt einen formlosen Widerspruch verfasst. Seit heute mittag ist mein Bruder Mitglied des VDK. Ja und da müssen wir warten, bis der Beitrag abgebucht und die Mitgliedschaft bestätigt ist. Um die Frist zu wahren, also formloser Widerspruch. Für alles weitere steht uns dann der VDK zur Seite. Liebe Grüße - Mary
hallo pettersilia, es gäbe auch noch eine möglichkeit bei der man feststellen läßt, zu was für arbeit dein bruder noch in der lage ist. man stellt beim rentenversicherer einen antrag auf "teilhabe am arbeitsleben". da wird dann untersucht bzw. an hand von befunden bestimmt, inwieweit dein bruder noch fähig ist für arbeit, umschulung o.ä.. würde dieser antrag abgelehnt, weil dein bruder nciht fähig ist, wäre das schoon mal ein pluspunkt mehr für einen eventuell zu stellenden antrag auf bu / eu . ich denke auch, das es der sache dienlicher ist, wenn du dir von deinem bruder eine vollmacht ausstellen läßt, das du ihn in all seinen angelegenheiten gegenüber der bfa, kk u.s.w. vertreten kannst, sonst glauben sie wirklich noch, das er topfit ist. für eine vormundschaft wird es wohl sicherlich nicht reichen, oder? ich wünsche euch viel erfolg und nerven wie drahtseile füge noch einen link bei, der einiges über die teilhabe....... aussagt. http://www.bfa.de/ger/ger_rehabilitation.3/ger_medizinischeleistungen.30/ger_arbeitsleben.305/ger_305_arbeitsleben.html
Hallo Klara, menno, an so was hab ich gar nicht gedacht... Meinst du, man kann diesen Antrag auch parallel stellen? Weißt du, bisher hat das mit Arbeit ja geklappt. Ich denke, wäre wohl besser gewesen, sein Chef hätte mal was gesagt. Seine Schwerbehinderung wurde erst im letzten Jahr beantragt, aber nicht auf Initiative vom Chef. Hätte er auch Zuschüsse gekriegt... Hauptgrund war damals eine Unterhaltsklage seiner Ex, wo er zusätzlich zu seinem Vollzeitjob noch eine Nebentätigkeit annehmen sollte, um mehr Unterhalt zahlen zu können. Also, Vollmachten hab ich alle, aber informieren tu ich ihn, möchte nix hinter seinem Rücken machen. Und Vormundschaft, die Möglichkeit hätte nach seinem Unfall bestanden, das wollten wir nicht. Damals hatte er den geistigen Stand eines Kleinkindes. Im Nachhinein wärs echt klüger gewesen, wäre vieles erpart geblieben. Seine Ex hat damals alles verhindert. Heute, denk ich, braucht er keine. Er kommt in seinem Leben zurecht, wohnt alleine, kümmert sich um Wohnung etc. Dass er den ganzen schriftlichen Kram nicht versteht, ist nachvollziehbar, tun sich "normal denkende" schon schwer. Sein Vorteil ist, dass er sein Langzeitgedächtnis noch komplett hat, d.h. alles was er vor seinem Unfall hatte, ist noch da. Nur, beim Kurzzeitgedächtnis haperts. Er führt Tagebuch, was er vergisst zu schreiben, ist wech. Und da , denke ich, muß man ansetzen... Üben, üben und fördern. Dafür war die Reha vorgesehen. Ich persönlich möchte nicht, dass er Rentner wird, was fängt er mit seinem langen Tag an... Er ist übrigens 33. Sag dir mal lieben Dank. Liebe Grüße - Mary
hallo mary wenn ich mich hier mal einmischen darf. also ich habe auch eine behinderung von 50%, damit ist er beim AA einens schwerbehinderten gleichgestellt. müßt ihr aber dort vorlegen. der betreuer kann ja deinen bruder dem arbeitsamtsarzt vorstellen und der kann ja eine reha beantragen oder beführworten, damit er wieder vermittelbar wird. es wäre auch gut, wenn dein bruder vom arzt arbeitsunfähig geschrieben wird,denn da wird dann sowie so der amtsarzt eingeschalten. wenn das nichts bringen sollte, was ich nicht glaube, dann stelle einen rentenantrag auf volle EU und spätestens da kommt er zu deren medizinischen dienst und da heißt es immer REHA vor RENTE. glaub mir ich hab das durch. liebe grüße geusel
Hallo, wollte euch nur mal den aktuellen Stand der Dinge mitteilen. Widerspruch gegen Ablehnung. Und auch Rentenantrag gestellt. Widerspruch eingegangen, wollten eine nochmalige Stellungnahme der Neurologin. Gut, gemacht. Vor 3 Wochen war mein Bruder beim Gutachter, Ende noch offen. Rentenantrag eingegangen und letzte Woche Schreiben der LVA, er müsse zum Gutachter - nächste Woche. Ja und jetzt kommts..... Mein Bruder hat jetzt nen Job, seit 01.04. Das hätte wir nie gedacht. Was machen wir jetzt? Gut, Reha, wenn durchgeht, durchführen, klar. Aber, der Rentenantrag... Soll ich ihn zum Gutachter schicken oder alles abblasen. Sieht wohl nicht so gut aus, wenn ich das mache.... Sein Arbeitgeber... weiß nix von Schwerbehinderung. Hab ihm gesagt, das solle er nicht angeben, erschwert doch die Suche. Den Job hätte er sonst nie gekriegt. Soll ich dem Arbeitgeber, kleine Firma, die Schwerbehinderung und den Rentenantrag mitteilen? Gefahr ist natürlich groß, dass er meinen Bruder dann rausschmeißt. Oder soll es sich einen Tag freinehmen, ohne Angabe von Gründen, und zum Gutachter gehen? Was ist, wenn der Rentenantrag durchgeht? Würd mich über Antworten freuen. Liebe Grüße - Mary
Hi, ich möchte keinen langen Text verfassen sondern nur eine Frage stellen. Hab mir das ganze durchgelesen und mir stellte sich jene immer wieder: Wenn du das mit der Schwerbehinderung als soo großen Nachteil siehst, warum gibst du (er) den Schein nichte einfach zurück? Kein Mensch ist verpflichtet das Ding zu behalten. Nur mal so nebenbei. Viel Glück und Kraft weiterhin. Biglia
@ Biglia, im letzten Jahr wurde mein Bruder geschieden, er ist unterhaltspflichtig. Nur mit seiner, im letzten Jahr erst anerkannten, Schwerbehinderung muß er nicht auch noch einen Zusatzjob ausüben. Und das packt er ganz einfach nicht. Er ist so schon komplett überfordert, einen Zusatzjob dazu, nein... Grüßle - Mary
oder doch Rente ?????????? Hi, Mary also, ich bin ja nun der Fachmann für "Rente und dennoch arbeiten" und mittlerweile habe ich erneute Reduzierung der Vollrente auf Teilrente wegen anstehender Erwerbstätigkeit gestellt. Mein angebotenes Brutto-EK ist die Grundlage zum Erhalt der halben Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Antrag, was das Netto-EK eben um diese Hälfte erhöht. Bislang hatte ich, auch damals bei der Telekom, damit keine Probleme, als Rentner arbeiten zu wollen und weiterhin Teilrente zu beziehen. Es ist offenbar der einfachere Weg gegenüber einem sog. Schwerbehinderten. Vielleicht denkt dein Bruder doch mal darüber nach. Ich werde ab 1.6. wieder 35 Std/Woche arbeiten, meine Rente zu 50 % weiter beziehen und der AG braucht KEINE weiteren Renten- und/oder Arbeitslosenversicherungen bezahlen und auch die KK-Beiträge sind gemindert. Ansonsten habe ich alle Rechte und Pflichten eines normalen AN und wenn es nimmer geht, kündige ich, beantrage die Verschlechterung und erhalte meine Vollrente wieder. 3 x erprobt, problemlos gelaufen - dank BfA. In diesem Sinne ! Rente ist manchmal der bessere Weg zum Job. Uschi
@uschi mensch uschi, sowas hab ich ja noch nie zuvor gehört...ich finde es dennoch klasse. wenn es der für dich bessere weg ist...immerzu..... wow, was es alles gibt.... schick dir nen lieben gruß badisches madel.... liebi
@ Uschi, lieben Dank für deine Antwort. Das heißt also, den Gutachtertermin wahrnehmen und mal alles Weitere abwarten Mein Mann denkt genauso. Wenns Rente gibt, was ich eigentlich nicht glaube, nicht widersprechen . Nur, ich hab halt ein bisschen Angst, sollte mein Bruder ne Zeitrente kriegen, was ist dann, wenn die abläuft? Dann hat er doch auf`m Arbeitsmarkt überhaupt keine Chance mehr. Warum eigentlich so weit denken, sicher ist heut schließlich nix mehr. Grüßle - Mary