Widerspruch GdB abgelehnt :-(

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von Amy80, 7. Dezember 2008.

  1. Amy80

    Amy80 Neues Mitglied

    Registriert seit:
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    Hallo zusammen,

    am Donnerstag hab ich Post vom Sozialverband bekommen. Ich hatte versucht über einen Widerspruch gegen den Bescheid des Versorgungsamtes auf GdB 50 zu kommen. Mir ist der Kündigungsschutz sehr wichtig :uhoh: mein Arbeitgeber sieht chronisch Kranke nämlich nur als Kostenfaktor........
    z.zt.habe ich einen GdB von 30. Aber die haben mein dauergeschwollenes Knie gar nicht berücksichtigt! das macht mir doch aber die meisten Probleme und ich ahbe dadurch die meisten Einschränkungen! Ich muss mehrmals am Tag kühlen (fällt also auch gezwungener Maßen den Kollegen auf.....) sonst schwillt es übel anund ich kann nicht stehen oder laufen......ja und nachts.....an durchschlafen ist schon lange nicht mehr zu denken........naja und dazu die anderen typischen Rheumaleiden, aber wem erzählt/schreib ich das ;)
    Also nun zu meiner Frage: soll ich Klage vor dem Sozialgericht einreichen? ich mein in einem Beitrag hier mal gelesen zu haben, dass das wenig Aussicht auf Erfolg hat......
    Oder Verschlimmerungsantrag? wann kann man den stellen?
    Gleichstellung? hilft das viel? Arbeitgber muss da ja mitwirken und der wird beaupten, neeee Arb eitsplatz gefährdet? nein, absolut nicht und schwupps bin ich draußen......die haben mich schon strafversetzt, bin nur noch Springer.....wohl in der Hoffnung, dass ich selbst gehe......

    Ich hoffe ihr könnt mir einen Tipp geben, wie ich zu den GdB 50 komme :)

    Eure Amy
     
  2. merre

    merre Bekanntes Mitglied

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    GdB 30%

    Da viele Betriebe eine bestimmte Anzahl an Behinderten in Beschäftigung haben müssten, kann ein Gleichstellungsantrag schon helfen. Je nach Betriebsgröße gibt es auch Behindertenbeauftragte an die man sich bezüglich solcher Probleme wenden kann.
    Ich würde je nach Datum der Zuerkennung GdB 30% eher auf einen Verschlimmerungsantrag setzen, als auf eine Klage vor dem Sozialgericht. Diese sind nämlich wegen der Harz-4-Klagen überlastet und man würde bei langen Wartezeiten zur Entscheidung einen solchen Antrag "verbauen".
    Dieser sollte sinngemäß beinhalten, geht nach ca 1 Jahr nach der Zuerkennung, daß sich der Gesundheitszustand weiter verschlechtert hat und sich die Möglichkeiten in der täglichen und allgemeinen Lebensführung weiter personenbezogen verschlechtert haben. Neue medizinische Erkenntnisse belegen das.
    Formulieren sollte man allgemeiner Art:
    -ich muß mich im täglichen Leben stetig neu orientieren, da mein Gesundheitszustand stark veränderlich ist (schwankt).
    -besonders morgens brauche ich längere Zeit um "in Gang zu kommen" (die wissen was man meint)
    -lange Wegstrecken bewälltige ich nur mit Mühe, das Tragen schwerer Einkäufe ist zeitweise nicht möglich, ich brauche oft länmgere Pausen
    -die Konzentration auf das Berufsleben verlangt von mir Einschnitte in persönlichen Bereichen, da ich viel Zeit zum "Regenerieren" brauche
    -auch daraus resultierend kann ich im Freizeitbereich und mit Freunden oft nichts unternehmen, da mich meine Beschwerden behindern
    -diese zeigen sich in......................................................

    So in der Art und man sollte sich nicht scheuen zu schreiben:
    -die Gesamtproblematik Krankheit-Arbeit und Beruf-Familie-Freizeit bereitet mir oft Schwierigkeiten, so dass ich auch psychisch unter starken Druck stehe. Da äußert sich auch in depressiver Verstimmung und Traiurigkeit.

    Ja dann wenn Fragen hast - gerne "merre"
     
  3. mwoebke

    mwoebke Mitglied

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    Hallo Amy,

    ich würde auf jedem Fall Klage einreichen.
    In meinem Fall hatte ich Glück gehabt und mir wurde ein GdB von 50 zuerkannt.Das ganze ohne Anwalt.

    Wenn Du Klage einreichst dann wird ein vom Sozialgericht bestellter Gutachter, zusätzlich der eingeholten Unterlagen,Dich Untersuchen.

    Ich kann es Dir nur empfehlen.

    LG

    Michael
     
  4. anbar

    anbar Neues Mitglied

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    Hallo Amy,

    vor ca. 6 Jahren hatte ich einen GdB von 40 auf Dauer.Habe einen Verschlimmerungsantrag gestellt und der wurde abgelehnt.
    Ich habe dann mit Hilfe eines Klage eingereicht.
    Das Gericht hat erst meinen Arzt und mich angeschrieben.Sie wollten meine Beschwerden wissen.
    Nach ca. 8 Monaten hat mir das Versorgungsamt einen Vergleich angeboten:
    3 Jahre 50% und dann Nachprüfung.
    Diese Nachprüfung hat nicht stattgefunden.Wurde dann 2x um 1 Jahr verlängert und nun im Mai mußte ich nur einen Fragebogen ausfüllen und habe weiterhin 50% für 5 Jahre bekommen.Ging reibungslos.

    Ich denke, verlieren kannst du nichts,sondern nur gewinnen.
    Schönen Sonntag wünsche ich Dir.
    Gruß
     
  5. Amy80

    Amy80 Neues Mitglied

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    Ja, irgendwie ein schwieriges Thema.......da schlagen wir uns schon mit dieser besch....Krankheit herum und müssen noch mit Behörden kämpfen, weil wir Angst um unseren Job haben und den nicht verlieren wollen.........

    Ich fühl mich manchmal echt total angesch.......vom Leben.........

    Wieviel Zeit muss denn zwischen dem Erstantrag und dem Verschlimmerungsantrag vergangen sein? GdB 30 wurde mit 04/2008 zuerkannt, aber nur für 3 Jahre, dann Nachprüfung.

    Habe manl gehört, dass das Problem GdB 50 damit zusammenhängt, das man 2 Jahre eher in Rente darf ohne Abzüge! dies kostet Vaterstaat natürlich viel Geld......das interessiert mich aber nicht! ich lege nur auf den Kündigungsschutz wert! und was hilft es Vaterstaat, wenn ich arbeitslos werde und vom Amt leben muss? ......
     
  6. Horeia

    Horeia Neues Mitglied

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    Früher in rente kann man aber nur gehen, wenn man bis zu einem bestimmten Stichtag geboren wurde und zusätzlich zu nem bestimmten Stichtag auch nen GdB 50 oder mehr hatte.
    Die Stichtage hab ich leider grad nicht parat.

    Dürfte also für Dich nicht zutreffen (wenn ich mich nicht irre!?).
     
  7. ferry

    ferry Neues Mitglied

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    42
    hallo amy,

    ich habe seit 16 jahren einen GdB von 70, seit einem jahr unbefristet. der ausweis wurde alle fünf jahre problemlos verlängert.
    ich habe seit 18 jahren ra. betroffen sind so ziemlich alle gelenke. du schreibst hauptsächlich von deinem knie. darf ich fragen, ob du auch ra hast oder etwas anderes ??

    liebe grüße
    ferry
     
  8. Amy80

    Amy80 Neues Mitglied

    Registriert seit:
    23. April 2008
    Beiträge:
    179
    Psoriasis Arthritis und Spondarthritis......betroffend sind das Knie, die Sprunggelenke und Füße sowie das ISG......der komplette Rücken ist eigtl.immer schmerzhaft.......bei mir sind es meist die Sehnenansätze, Muskeln, halt die Weichteile.......

    Ist wohl einfach Glückspiel je nachdem welchen Sachbearbeiter man bekommt.........
     
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