Hallo, ich möchte Widerspruch gegen den abgelehnten Verschlimmerungsantrag stellen. Wer kann mir bei der Formulierung behilflich sein ? Danke an alle die mir helfen können. Gruß Isi
Hallo Isabellchen, schau mal hier: Widerspruch einlegen gegen Bescheid vom Versorgungsamt >>Im Bescheid wird begründet, weshalb die Feststellung auf einen GdB abgelehnt bzw. der GdB auf XX beschränkt wird. Der Bescheid ist mit einem Rechtsmittelbehelf versehen. Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats Widerspruch erhoben werden. Es reicht zunächst ein formloses Schreiben an das ausstellende Amt: „Gegen den Bescheid vom 00.00.0000 – GZ.: AB1234567-8-90 erhebe ich hiermit Widerspruch. Die schriftliche Begründung folgt. Ich beantrage, mir alle ärztlichen Zeugnisse und Gutachten (einschl. der abschließenden Stellungnahme des versorgungsärztlichen Dienstes) in Kopie zuzusenden, die den Bescheid begründet haben.“ Schreiben Sie nichts weiter dazu - schicken Sie dieses Schreiben zurück ans Versorgungsamt und Sie erhalten eine Eingangsbestätigung. (Siehe hierzu auch: Recht auf Akteneinsicht) Wichtig: Warten Sie auf die Unterlagen vom Versorgungsamt, bevor Sie die Begründung formulieren und wegschicken, nur dann wissen Sie genau worauf das Versorgungsamt seine Einschätzung ihres GdB stützt. Möglicherweise wurden Befunde vergessen oder nicht korrekt berücksichtigt!!<< Ich hoffe, dass Dir das weiterhilft Viele Grüße Colana
Professionelle Hilfe suchen Hallo Isi, deinen ersten Schritt hat Colona bereits treffend beschrieben. Den musst du tun, damit du die Widerspruchsfrist nicht versäumst. Die weiteren Schritte verbergen sich hinter dem Link den Colona dir mitgeteilt hat (Überschrift "Widerspruch.......) Beim zweiten Schritt = Begründung würde ich auf jeden Fall meinen Arzt zu Rate ziehen. Er kann dir (wenn er gut und willens ist) einen Bericht schreiben, den du deiner Begründung beifügst. Wenn du alle Unterlagen zusammen hast, empfehle ich dir den fachmännischen Rat eines Sozialverbands. Mitgliedern wird auch bei der Formulierung geholfen bzw. der Verband selbst formuliert und versendet die Begründung des Widerspruchs. Mitglieder werden auch vor Sozialgerichten kostenlos bzw. gegen geringe Gebühr vertreten. Die mir bekannten Sozialverbände sind: - VDK - SoVD Der Mitgliedsbeitrag ist akzeptabel und die Investition dürfte sich lohnen. Viele Grüße Kölner