Was ist "chronisch krank"?/ Praxisgebühr

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von schnullerdevil, 9. Januar 2004.

  1. schnullerdevil

    schnullerdevil Das Teufelchen vom Dienst

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    Moin moin,
    für jeden der sich interesiert kan sich das ja mal durchlesen.

    Was ist "chronisch krank"?
    Definition bestimmt Höhe der Zuzahlungen
    BERLIN (HL). Wieviel Geld Patienten ab diesem Jahr bei Krankheit aus eigener Tasche zuzahlen müssen, richtet sich auch danach, ob sie an einer schweren chronischen Krankheit leiden. In einem solchen Fall ist die Höhe der Zahlung auf ein Prozent - normalerweise sind es zwei Prozent - des Bruttoeinkommens begrenzt.

    Was jedoch eine schwere chronische Krankheit ist, muß der Bundesausschuß in Richtlinien festlegen. Ein erster Versuch dazu ist am Widerspruch des Bundesgesundheitsministeriums gescheitert. In seiner alten Besetzung (nur Ärzte und Kassen) hatte der Ausschuß eine sehr enge Definition gewählt: Als chronisch krank sollte nur derjenige gelten, der über mindestens zwei Jahre jedes Quartal mindestens zwei Arztkontakte hatte, im Krankenhaus war oder mindestens nach der Pflegestufe 2 gepflegt wurde.

    Eine solche Definition würde aber beispielsweise den Intentionen von Disease-Management-Programmen - sollten sie erfolgreich sein - zuwiderlaufen, so Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt.

    Sie setzt nun darauf, daß der neue Gemeinsame Bundesausschuß, an dessen Beratungen Patientenorganisationen beteiligt sind, eine weniger restriktive Definition findet.




    Bei der Praxisgebühr müssen noch viele Rätsel gelöst werden
    KBV und Krankenkassen diskutieren am Montag
    NEU-ISENBURG (con). Die Einführung der Praxisgebühr ist bisher zwar relativ reibungslos und ohne das befürchtete Chaos verlaufen. Der Zorn der Ärzte über die umstrittene Gebühr und den damit verbundenen Arbeitsaufwand aber wächst weiterhin.

    "Ich bin nur noch am Organisieren", sagt Dr. Wolfgang Muche. Der Allgemeinarzt aus Eime in Niedersachsen klagt: "Zeit für meine Patienten habe ich eigentlich nicht mehr." Eine Kollegin aus den neuen Bundesländern stimmt dem zu. "Die Praxisgebühr ist mit solch einem irrsinnigen Verwaltungsaufwand verbunden, das geht alles von der Zeit ab, die ich sonst für Gespräche mit meinen Patienten hätte." Die Landärztin aus der Nähe von Leipzig berichtet auch über die Blüten, die die Praxisgebühr treibt: "Eine Patientin hat von mir gleich sieben Überweisungen verlangt."

    Die Praxisgebühr stellt Ärzte und Patienten immer wieder vor Fragen, auf die es noch keine schlüssigen Antworten gibt: Muß im Notdienst bei ein und derselben Erkrankung mehrmals Praxisgebühr bezahlt werden? Wer sorgt dafür, daß die zehn Euro von Pflegeheimbewohnern bei den Ärzten ankommen?

    Und: Was passiert, wenn Patienten ihre Quittung verloren haben? Viele dieser Fragen werden erst am Montag in einem Gespräch zwischen KBV und Spitzenverbänden der Krankenkassen diskutiert werden. Viele Lösungsansätze hat die KBV schon auf ihrer Homepage parat. Über einige Vorschläge berichtet die "Ärzte Zeitung" in ihrer heutigen Ausgabe.


    Patientin mußte viermal Portemonnaie zücken
    KV-Chef Dr. Leonhard Hansen konnte über so manche Frage an der Hotline der "Bild-Zeitung" nur staunen
    KÖLN (iss). Der Vorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein und KBV-Vize Dr. Leonhard Hansen saß am Sonntag, dem 4. Januar, bei der "Bild am Sonntag" an der Telefon-Hotline zur Gesundheitsreform. Was hat die Patienten am meisten bewegt?

    Oft ging es dabei nicht um Problemfälle oder kritische Konstellationen, sondern um Informationsdefizite. So hätten sich Privatversicherte erkundigt, ob auch sie die Praxisgebühr bezahlen müssen. "Wirklich knifflige Fragen gab es keine", sagt Hansen.

    Allerdings meldete sich eine junge Frau, die am 4. Januar durch mehrere Besuche in Notfallpraxen und einem Besuch bei ihrem Hausarzt bereits 40 Euro Praxisgebühr bezahlt hatte - bei jeder Konsultation mußte sie erneut ins Portemonnaie greifen.

    Hansen hält das für falsch: Nach Einschätzung der KVNo müssen Patienten auch bei Inanspruchnahme des Notdienstes, abgesehen von den fest definierten Ausnahmefällen, nur einmal die Praxisgebühr bezahlen, wenn sie immer die Quittung zur Hand haben. "Über die Handhabung der Praxisgebühr im Notdienst wird es noch heftige Diskussionen geben", sagt der KV-Chef.

    Mehrere Fragen mußte Hansen auch zum Prinzip der Überweisung beantworten. Patienten wollten wissen, ob der Facharzt sie zum Hausarzt überweisen darf. "Bei einem Patienten hatte der Facharzt die Überweisung zum Hausarzt verweigert."

    Nach Angaben von KVNo-Sprecher Frank Naundorf hat das Fehlen der Quittungsformulare für die Praxisgebühr in Nordrhein keine Probleme gemacht. Die meisten Ärzte hätten wie von der KVNo empfohlen den Empfang der zehn Euro auf Rezeptformularen quittiert.

    Bei der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe wurden die Mitarbeiter des Service-Centers mit vielen Fragen - "dort ist die Hölle los" - aber nur mit wenigen Problemfällen konfrontiert, berichtet Sprecher Klaus Dercks. Viele Fragen wird es jedenfalls in den kommenden Tagen und Wochen noch zu klären geben, weiß man bei den KVen im ganzen Land.







    Bei der Praxisgebühr steckt der Teufel im Detail
    Ärzte und Helferinnen haben mit der Praxisgebühr alle Hände voll zu tun / Noch gibt es viele Probleme und Unsicherheiten
    NEU-ISENBURG (con). Die ersten Tage mit der umstrittenen Praxisgebühr sind überstanden. Und immer mehr zeigt sich: Der bürokratische Aufwand ist riesengroß. Zudem kommen immer wieder kleinere und größere Problemfälle. Sondersituationen, aber auch alltägliche Probleme, mit denen Ärzte umgehen müssen. Die"Ärzte Zeitung" dokumentiert einige Fälle und zeigt mögliche Lösungsansätze, die zum Teil auch auf der Homepage der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) unter www.kbv.de nachzulesen sind.

    Praxisgebühr im Notdienst
    Ein Patient erleidet am Freitag einen Hörsturz. Er sucht zuerst seinen Hals-Nasen-Ohren-Arzt auf. Dieser verlangt zehn Euro Praxisgebühr und verordnet dem Patienten fünf Infusionen, wobei er jeden Tag eine Infusion erhalten soll. Die erste bekommt er am Freitag. Am Samstag geht er zum ärztlichen Notfalldienst ins Krankenhaus. Dort hat ein Urologe Dienst. Am Sonntag geht er abermals dorthin, jetzt hat aber eine Gynäkologe Dienst. Am Montag sucht der Patient seinen Hausarzt auf, von dem er die letzten beiden Infusionen erhält. Wieviel Euro Praxisgebühr muß der Patient zahlen?

    Eigentlich nur einmal zehn Euro. Aber in der Praxis ist mit solch einem Fall, wie viele ähnliche Fälle in den vergangenen Tagen gezeigt haben, schwer umzugehen. Deshalb soll eine besondere Regelung geschaffen werden. Es handelt sich hier um eine sogenannte planbare Inanspruchnahme organisierter Notdienste. Für solche Fälle - zum Beispiel auch für Tumorpatienten, die täglich Schmerzmittel bekommen müssen - soll im Bundesmantelvertrag eine neue Form der Überweisung definiert werden - die Überweisung in den organisierten Notdienst. Der HNO-Arzt würde dann eine Überweisung fürs Wochenende für den organisierten Notdienst ausstellen und eine weitere Überweisung für den Hausarzt-Besuch. Darüber wird am Montag in einem Gespräch zwischen KBV und dem Spitzenverband der Krankenkassen verhandelt.

    Aus Bayern wurde berichtet, daß Patienten, die den Bereitschaftsdienst an einem Wochenende mehrmals wegen desselben Problems aufgesucht haben, mehrmals auch die Praxisgebühr zahlen mußten. Andere Patienten, die sich in die Notambulanz der Klinik begeben hatten, mußten die zehn Euro nur einmal bezahlen.

    Auch das soll am Montag auf die Tagesordnung kommen. Hier ist das Problem, daß sich die Klinik als ein Leistungserbringer sieht, der ärztliche Notdienst aber unter Umständen aus mehreren Ärzten besteht. Das ist eine Ungleichbehandlung von Kliniken und ambulantem Bereich und könnte dazu führen, daß Patienten lieber am Wochenende zum Notdienst in die Klinik gehen - denn da bekommen sie womöglich mehrere Leistungen und bezahlen nur einmal die Gebühr. Beim ärztlichen Notdienst müßten sie für verschiedene Leistungen auch mehrmals die Gebühr zahlen. Das würde dem Sinne der Steuerung widersprechen.

    Praxisgebühr im Pflegeheim
    Immer wieder berichten Ärzte über Probleme in Pflegeheimen. Manche Heime sammeln mit der Versichertenkarte das Geld für ihre Bewohner ein - andere nicht. Manche Ärzte laufen ihrem Geld unter Umständen lange hinterher.

    Dafür gibt es bisher noch keine Lösung. Deswegen soll auch dieses Thema am Montag besprochen werden. Ein weiteres Problem ist, daß die alten Menschen oftmals nur ein Taschengeld von etwa 50 Euro pro Monat bekommen. Müssen sie dann im Notfall gar mehrmals zehn Euro zahlen, ist das unzumutbar.

    Kooperation mit Zahnärzten
    Ein Patient wird von seinem Mund-Zahn-Kiefer-Chirurgen operiert. Ein niedergelassener Anästhesist macht die Narkose. Muß der Patient jetzt zweimal Praxisgebühr zahlen?

    Wenn es sich bei dem Kollegen auch um einen vertragsärztlich tätigen Chirurgen handelt, muß die Gebühr nur einmal bezahlt werden. Ist er aber nur zahnärztlich tätig, muß der Patient zwanzig Euro zahlen.

    Gebühr bei Verordnungen
    Muß ich bereits für die Antragstellung zur Verordnung von häuslicher Krankenpflege die Praxisgebühr kassieren?

    Die Antragsstellung ist eine ärztliche Untersuchung und eine Abrechnungsposition im EBM. Insoweit sind da auch zehn Euro fällig.

    Fallbeispiel Modellversuch
    Muß ein Patient die Praxisgebühr bezahlen, wenn er ausschließlich im Rahmen des Modellversuchs Hautkrebsscreening Leistungen in Anspruch nimmt?

    Fällt der Modellversuch unter Paragraph 25 SGB V (Vorsorgeleistungen), muß für diese Leistung keine Praxisgebühr bezahlt werden. Ärzte müssen also auf den Vertrag schauen, den die Kassen mit der betreffenden KV geschlossen haben.

    Gebühr bei Kassenanfrage
    Ist die Praxisgebühr zu erheben, wenn in einem Quartal ausschließlich eine Kassenanfrage beantwortet werden muß?

    Hier gilt dasselbe wie bei der Antragsstellung zur häuslichen Krankenpflege. Zehn Euro werden fällig.

    Gebühr bei Schwangeren
    Eine schwangere Frau benötigt für ihren Arbeitgeber eine Bescheinigung über den Geburtstermin. Kostet das Papier zehn Euro oder nicht?

    Die Schwangerenvorsorge ist grundsätzlich eine Leistung, für die keine Gebühr bezahlt werden muß.

    Quittung über Praxisgebühr
    Was passiert, wenn ein Patient seine Quittung verliert? Muß ich eine weitere Quittung kostenlos ausstellen?

    Eine Zweitbescheinigung kann ausgestellt werden, wenn der Arzt nachvollziehen kann, daß der Patient schon bezahlt hat. Dafür darf keine Gebühr genommen werden.



    Ärzte ärgern sich über Kriterien für chronisch Kranke
    HOHENSTEIN-ERNSTTHAL (dür). Die vom Bundesausschuß noch nicht verbindlich aufgestellten Kriterien für die Anerkennung als chronisch Kranker empören den sächsischen Hausärzteverband.

    Chronisch kranke Patienten sollen nur dann die geringere Zuzahlung leisten, wenn sie wenigstens zweimal pro Quartal ärztliche Hilfe in Anspruch genommen haben und wenn sie in den vergangenen zwei Jahren mindestens einmal stationär behandelt worden sind. "Dümmer geht es immer", ärgert sich Verbandsvorsitzender Dr. Diethard Sturm.

    "Die Ärzte wurden ständig angehalten, stationäre Behandlungen zu vermeiden und die ambulante Behandlung zu optimieren. Haben sie das erfolgreich geleistet, werden für diese ökonomische Arbeitsweise jetzt Patienten bestraft. Warum ein chronisch Schmerzkranker mit Wirbelsäulenbeschwerden in der Klinik behandelt werden soll, ist völlig unverständlich", kritisiert er.

    Das selbe gelte für Parkinson- oder Alzheimer-Patienten, für depressive Patienten und für Patienten mit Diabetes. "Sie lassen sich ambulant viel besser auf das tägliche Leben mit dieser Krankheit vorbereiten als in einer Klinik", meint Sturm. Der Sparwahn treibe Blüten, wenn unbedingt eine teure Behandlung vorgeschrieben wird. Das erinnere ihn an das Sprichwort "Spare mit jedem Pfennig, koste es was es wolle."


    Quelle: aerztezeitung.de
     
  2. trombone

    trombone die Schreibtischtäterin

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    Hier noch ein Auszug aus einem aktuellen Bericht der ARD:

    Der Original-Artikel ist unter http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID2824824_REF2,00.html zu finden.

    Praxisgebühr erst fürs Bohren

    Kassenpatienten müssen auch künftig für zwei Vorsorgeuntersuchungen pro Jahr beim Zahnarzt keine Praxisgebühr bezahlen. Das ist das Ergebnis eines Schiedsverfahrens zwischen Krankenkassen und Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung (KZBV).
    Nach Angaben der KZBV gilt künftig: Wenn nur nachgeschaut und gegebenenfalls Zahnstein entfernt werden muss, müssen Patienten keine zehn Euro zahlen. Die Untersuchung kann auch eine Röntgenaufnahme einschließen. Sollte der Zahnarzt jedoch für eine Kariesbehandlung zum Bohrer greifen müssen, falle für den Kassenpatienten die Gebühr an.
    KZBV-Sprecher Reiner Kern zeigte sich zufrieden mit der Entscheidung des Bundesschiedsamts: "Das ist ein klarer Sieg für die Vorsorge orientierte Medizin." Zudem bleibe auch das volle Inkassorisiko bei den Krankenkassen. Zwar seien die Zahnärzte nach dem Schiedsspruch verpflichtet, den Patienten einmal anzumahnen, falls dieser die Praxisgebühr nicht zahlen wolle. Wenn der Patient jedoch nicht innerhalb von zehn Tagen zahle, müsse die Krankenkasse die Gebühr erheben.


    Folgerezepte für Antibaby-Pille gebührenfrei?

    Gesundheitsministerin Ulla Schmidt will unterdessen dafür sorgen, dass Frauen die Praxisgebühr von zehn Euro im Quartal nicht erneut bezahlen müssen, wenn sie sich bei ihrem Arzt nur ein Folgerezept für die Antibaby-Pille abholen. Sollten sich Ärzte und Krankenkassen darauf nicht verständigen können, wolle Schmidt dies gesetzlich regeln, hieß es aus dem Ministerium.


    Patientenbeauftragte: Grenze bei Zuzahlungen erreicht

    Die Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Helga Kühn-Mengel, warnte unterdessen, höhere Zuzahlungen als jetzt seien für die Menschen nicht zumutbar. "Wenn diese Gesundheitsreform nicht greift, werden wir über ganz andere, grundsätzliche Veränderungen bei der Finanzierung der Krankenkassen reden müssen", sagte sie der "Berliner Zeitung". Dafür gebe es zwei Alternativen: die Einführung einer Bürgerversicherung oder von Kopfpauschalen.


    Viele Grüße
    Birgit
     
  3. Frank_Stuttgart

    Frank_Stuttgart Neues Mitglied

    Registriert seit:
    17. Oktober 2003
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    Stuttgart
    Helga Kühn-Mengel in Ehren, aber die Dame macht Anfängersprüche. Und die Verursacher des Gesetzes, wie Ullah schmidt tut sich jetzt als barmherzige hervor, die dafür sorgen will, dass diese und jene Gruppe entlastet wird.

    Dabei hat sie doch den ganzen Schlamassel erst angerichtet.

    Alles Sprüche für das Wahljahr. Wenn sie es ernst meinen würden, müssten sie die ganze Zuzahlerei abschaffen und nicht nur in Zahlen denken, sondern an die Kranken.
     
  4. engel

    engel Guest

    chronisch krank

    hi schnullerdevil

    das wäre bei mir ja kein Problem

    Als chronisch krank sollte nur derjenige gelten, der über mindestens zwei Jahre jedes Quartal mindestens zwei Arztkontakte

    ich bin seit 3 Jahre mehrmals pro Quartal bei den Ärzten

    Ich dneke aber auch durch meine Krebserkrankung bin ich chronisch krank
    ich muss ja 5 Jahre leut Tumornachsorgepass
    alle 3 Monate zum Arzt zur Nachsorge warum die sollche Patienten nicht davon ausschliessen können verstehe ich nicht

    Eigentlich önnte ich das ganze Jahr im Voraus schon bezahlen, da ich ja wenn ich am leben bleiben will und regelmässig meine Nachsorge nachkommen will wieso immer beim dok bin

    In zukunft ist das bei jedem Arzt eine KAse steht da stellt man sich an bezahlt und bekommt dann was man möchte
    Wie beim Straßenverkehrsamt da musste ich auch erst zu einer Kasse bevor ich meine Papiere für mein angemeldetes Auto bekam

    oder es ist ein Schild wenn man kein Geld hat DU KOMMST HIER NICHT REIN!!!
    Leute ohne Geld ist der Zutitt untersagt

    Es wird immer schlimmer


    Engel
     
  5. merre

    merre Bekanntes Mitglied

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    alles schon gehabt

    ...und wohl schon vergessen. Ich bezahle beim Tanken nach der (ich glaube) 3. Ökoreformstufe mehr Geld, als vor Einführung der neuen Öko-Steuer. Wenn ich mich recht erinnere sollten damit die Kassenbeiträge stabil gehalten und die Kassen entlastet werden (Mehreinnahme).
    Irgendwo versickerte wohl das Geld, bzw. die Leute haben weniger getankt....unter dem Strich blieben die Steuereinnahmen fast auf Vorniveau.
    Das Krankenhausnotopfer war auch so ein Schuß, der nach hinten los ging.
    Reine "wir haben dann mehr Geldrechnerei" geht immer so aus, weil niemand die Rechnung mit dem Bürger macht.
    Wir haben kein Geld mehr über. Was ich irgendwo mehr ausgeben muß, spare ich woanders ein, und das fehlt dann bei der Mehrwertsteuer, Mineralölsteuer....und ...und !! Somit schließlich gibts eigentlich keine Mehreinnahmen.
    Und es wird sogar gesundheitsschädigend und somit in der Perspektive teuer. Denn wer geht denn am 28. März zum Arzt, wenn er noch nicht war ....muß man doch im 2. Quartal "nochmal" bezahlen. Also erst am 1. April, und dann nehme ich doch noch die Medizin, die dasteht....scheiß was auf Verfallsdatum, wird schon helfen.

    Aber werd mal nicht so schwarz sehen: .......10 Euro Praxisgebühr.....werd da mal aus der Gewerkschaft ÖTV austreten und aus der GUV...Berufskraftfahrer hat sich eh erledigt und ne Rechtschutz hab ich übern ADAC und privat.
    Unterm Strich ist dann sogar noch das eine oder andere Medikament drin. Ach so Buchclub Bertelsmann (4 Bücher im Jahr) bin ich schon raus, Zeitung lese ich noch?

    Also wir werden sehen.
    Schönen Gruß "merre"
     
  6. Sabinerin

    Sabinerin Bekanntes Mitglied

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    chronisch krank

    Hallo an alle,

    mein hat Diabetes Typ 1 und ist insulinpflichtig (intensivierte Insulintherapie). Nun könnten man ja annehmen, daß solche Menschen chronisch krank sein könnten, aber dies ist ja noch nicht sicher ;)

    Die Mitarbeiterin unserer KK hat ihm telefonisch die Auskunft gegeben, daß es noch keine abschließende Definition von "chronisch krank" gibt und wir die Belege sammeln sollen.
    Das ist ja schon klar, denn 1% müssen wir ja eh nachweisen, alles weitere wird man dann sehen.

    Nun, vielleicht sollten wir uns langsam mit dem Gedanken vertraut machen, daß wir garnicht chronisch krank sind..... :D

    Viele Grüße
    Sabinerin
     
  7. Paris

    Paris Fan vom kleinen Prinzen..

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    Berlin
    gar nicht chronisch krank....

    Tja, wenn die die stationären Aufenthalte mit in die Definition reinnehemen, dann bin ich auch nicht mehr chronisch krank....denn nur wegen einer dussligen Definition lege ich mich doch nicht ins Krankenhaus....und dann bin ich kein Chroniker (zumindest nach dem jetzteigen Enwturf.,....).
    Also, alle gut einghesttleten Rheumatiker sind nicht mehr chronisch krank, wir sollten hpaay sein, da wird uns doch einwandfrei bescheinigt, wie gut es uns geht!!!!!! :D
     
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