Was hab ich von einem GdB 20 für Vorteile

Dieses Thema im Forum "Schwerbehinderung" wurde erstellt von francop, 3. Oktober 2012.

  1. francop

    francop Aktives Mitglied

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    Moin Moin,

    hab mal versucht mich schlau zu machen, wenn ich mit meiner rheumatoiden Arthritis und den Einschränkungen die ich deswegen (naja, auch den aggressiven Medies) habe, dann würde ich ja wohl so um und bei 20 %bewilligt bekommen.

    Was hätte ich denn davon?

    Hab darüber im Netzt keine Zusammenfassung gefunden, die ich verstanden habe :-(

    Grüße

    Francop
     
  2. käferchen

    käferchen Guest

    Hallo francop,

    so darfst Du nicht rechnen.
    Nicht jeder, der eine RA hat ist gleich eingeschränkt mit dem Anderen.
    Das wird individuell entschieden. Je nach dem wie Deine Beschwerden oder Einschränkungen sind, wird durchaus auch eine höhere Gradzahl zugeteilt.

    Gruss vom Käferchen
     
  3. francop

    francop Aktives Mitglied

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    Hallo Käferchen,

    das ist schon richtig, geht ja weniger um die Rheumatoide Artritis, als um die Einschränkungen dahinter. Ich denke mit den Einschränkungen würde ich auf 20% kommen,da wäre für mich die Frage, was hab ich denn davon?

    Grüße

    Francop
     
  4. Wilson

    Wilson Mitglied

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    211
    ...
    Du hast dann schon mal 20%. Wird dein Rheuma/Einschränkungen schlimmer, kannst du einen Verschlimmerungsantrag stellen und wirst dann vllt. eher höher eingestuft. Ich bin mir nicht ganz sicher, ob sich die 2o% steuerlich auswirken. Frag mal bei deinem Finanzamt nach.
    M.
     
  5. Nachtigall

    Nachtigall Bekanntes Mitglied

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    Hallo francop!
    Ich habe GdB 20, also da ändert sich nichts. Ab GdB 30 gibt es meines Wissens eine Steuererleichterung.
     
  6. orti69

    orti69 Mitglied

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    Hallo,

    ich habe Grad 30 und das bringt nur eine minimale Steuererleichterung (ich glaube so um die 300,- EUR wird das zu versteuernde Einkommen gekürzt. Je nach Steuersatz bringt das nur ein paar Euro).

    ABER:
    Wenn sich bei Dir die Krankheit verschlechtert, kannst Du einen Verschlimmerungsantrag stellen. LEIDER ist die RA ja eine chronische Krankheit und es ist zu erwarten, dass es irgendwann schlimmer wird oder eine andere Krankheit dazukommt. Auch für spätere Zeiten (Rente usw.) ist schon mal festgehalten, dass Du jetzt schon Einschränkungen hast.

    LG
    Bärbel
     
  7. Cori

    Cori Optimistin

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    Hallo Francop!

    Wer einen GdB von 20 hat kann am Behindertensport teilnehmen.

    Ich schicke Dir noch eine PN.

    Viele Grüße von
    Cori
     
  8. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    Was habe ich von einem GdB 20 für vorteile

    @hallo Frankocp

    die frage steht:
    lasse doch ersteinmal deine behinderung feststellen.

    danach lässt sich dann sehr genau bestimmen, was an "nachteilsausgleichen" oder aber finanz.
    vergünstigungen dann zusteht.(kfz steuer, versicherung etc.pp)

    @nachtigall
    doch: behindertensport nach §29 Absatz1 SGB I

    saurier
     
  9. francop

    francop Aktives Mitglied

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    Vielen Dank für eure Antworten :) Hab es nun verstanden :)

    Vor dem Hintergrund, dass ich somit eine zum jetzigen Zeitpunkt dokumentierte Einschränkung habe, hab ich es noch nicht gesehen.
     
  10. Aorta1963

    Aorta1963 Neues Mitglied

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    Keine reelen Vorteile

    Ein GdB von 20 ist ein Anfang. Mehr aber nicht. Ab 30 kannst du bei einer Verschlechterung durch einen Antrag auf 40 kommen, damit bist du dann beruflich Schwerbehinderten gleichgestellt. Die Schallmauer ist die 50 und dann geht es weiter, aber erst ab da hast du explizieten besonderen Kündigungsschutz und steuerlich einen höheren Pauschbetrag. Und dann kommt es wiederum darauf an ob du ein Merkzeichen hast für spezielle Behinderungen. aber ein Anfang ist auch ein Beginn.
    Gruß
    Aorta
     
  11. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    an einem fluss
    @hallo


    link zu den Nachteilsuasgleichen ab einem GdB ab 20%
    http://www.betanet.de/download/tab3-gdb-nachteilsausgl4.pdf


    lg saurier
     
  12. Nachtigall

    Nachtigall Bekanntes Mitglied

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    @ sauri:
    Bitte, was genau bezeichnet man als Behindertensport? Von früher kenne ich noch das "Versehrtenschwimmen". Und wie sind da die Vorteile gegenüber z. B. Funktionstraining bei der Rheuma-Liga?
     
  13. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
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    an einem fluss
    @hallo nachtigall

    gute frage ;-)

    Funktionssport wird über den arzt meist für 50x verordnet und sollte in in 18 monaten absolviert werden.
    normal 1x die woche. es gibt aber auch andere regelungen.
    link
    Funktionstraining
    http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/217668/publicationFile/35122/G0852.pdf;jsessionid=26941E014906E94CC7840C61D37FB053.cae04

    link
    formular
    http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/04_formulare_und_antraege/_pdf/G0852.html


    rehasport ist genauso geregelt.
    link
    http://www.bsbrandenburg.de/index.php/rehasport.html

    die regelungen zum funktionssport in der rheumaliga dazu, wären dazu identisch.
    link
    http://www.rheuma-liga-rp.de/home/layout2/funktionstraining_fuer_rheumakranke_menschen_87_49.html

    den begriff versehrtenschwimmen kenne ich auch.
    wird in deutschland aber m.e.nach nicht mehr gebräuchlich benutzt. eher "behindertensport".

    einige sportvereine benutzen diese bezeichnung auch noch.
    link
    http://www.poseidon-radebeul.de/versehrtenschwimmen/

    versehrtenschwimmen gibt es in österreich, soviel habe ich dazu herausgefunden.

    wichtig:
    es ist nicht statthaft, für die teilnahme am rehasport/funktionstraining eine beitragsgebühr von den
    teilnehmern zu erheben. dies ist normalerweise ausgeschlossen und unzulässig.

    trotzdem versuchen etliche einrichtungen den teilnehmern diesen beitrag abzuknöpfen.

    sauri
     
  14. Nachtigall

    Nachtigall Bekanntes Mitglied

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    Bayern
    @ sauri:
    Vielen Dank! :)
     
  15. Pezzi

    Pezzi Mitglied

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    Zuzahlung der Teilnehmer:
    Wenn die Gruppe aber länger trainiert, als im Rezept vorgesehen ist (z.B. 40 Minuten Trockengymnastik und 30 Minuten Wassergymnastik statt 15 Minuten), dann dürfen diejenigen, die "nur" mit Rezept kommen und beispielsweise keine Mitglieder der Gruppe (also Mitglied in der Rheumaliga oder der DVMB etc.) sind, aus der Halle oder dem Wasser geschickt werden und die anderen üben dann weiter.
    Die Gruppen, die das Funktionstraining anbieten, haben i.d.R. ja ziemliche Kosten: Fortbildung der Therapeuten, die Therapeuten bekommen tlw. mehr, als durch die Rezepte abgeglichen wird, Hallenmiete etc.
    All diese Kosten tragen die Mitglieder der Gruppe... weswegen dann einige Gruppen auf den Gedanken kommen, Zusatzbeiträge zu erheben von Menschen, die nicht Mitglied sind - aber mit Rezept kommen.
    Oder sie schicken diese Leute dann nach der durch das Rezept erfaßten Zeit raus..... - was ja auch irgendwie blöd ist.

    Insofern lohnt es sich schon, wenn man Funktionstraining verordnet bekommt, dass man evtl. auch Mitglied der Organisation wird, die das anbietet.

    LG
    Pezzi
     
  16. Nachtigall

    Nachtigall Bekanntes Mitglied

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    Ich bin seit 7 Jahren Mitglied der Rheumaliga und gehe seitdem auch zum Funktionstraining. Hatte damals ein Rezept für 2 Jahre bekommen, wo die Krankenkasse bezahlt hat. Danach war da nichts mehr drin, seitdem muss ich selber zahlen. Könnte man das denn dann bei der RV beantragen als Reha-Maßnahme? So hab ich das nun verstanden.
     
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