Vorstellungsgespräch u. Betriebsarzt

Dieses Thema im Forum "Arbeit und Allgemeines" wurde erstellt von grey, 20. März 2013.

  1. grey

    grey Neues Mitglied

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    Hallo Ihr Lieben,

    da bin ich schon wieder. Ihr habt mir schon öfters bei meinen Anliegen geholfen. Zur Zeit bin ich immer noch als Vollzeit beschäftigt. Habe Sarkoidose ( nicht mehr aktiv) und RA. Habe vor mir einen neue Arbeit zu suchen.
    Muss ich im Vorstellungsgespräch von meinen chronischen Erkrankungen erzählen bzw. bin ich später beim Betriebsarzt dazu verpflichtet nähre Auskunft über meine Erkrankung zu geben?
    Vielen lieben Dank.
     
  2. kukana

    kukana in memoriam †

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    Hi,
    generell verpflichtet bist du nicht, es sei denn du hast einen GdB über 50 oder unter 50 mit Gleichstellung oder deine Erkrankung behindert dich bei der Ausübung deiner Tätigkeit.

    Wie jeder andere Arzt unterleigt auch ein Betriebsarzt der Schweigepflicht, es sei denn du entbindest ihn davon. Sollte der aber feststellen, dass du deinen Beruf nicht voll ausüben kannst, dann wird er sich mit dir beratschlagen wie du weiter dort arbeiten kannst.

    Gruß Kukana
     
  3. grey

    grey Neues Mitglied

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    Hallo Kukuna,
    Vielen Dank für Deine schnelle Antwort. Habe aktuell GdB 40. Kein Gleichstellung beantragt. War gestern beim Vorstellungsgespräch und nichts aktuell von meiner Erkrankung gesagt. Eine Bekannte die dort arbeitet meinte, dass ich noch zum Betriebsarzt müsste, falls die mich einstellen würden. Zum Hospitieren bin ich schon eingeladen. Hadere aber mit meinem Gewissen, ob ich nicht doch lieber was sagen soll?? Bin hin und hergerissen. Wie gesagt, arbeite seit Diagnosefeststellung 2010 jeden tag Vollzeit mit einer einaligen Krankschreibung von 1 Woche.
    Liebe Grüsse
     
  4. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    @hallo grey

    noch unterliegst du nicht dem schwerbehindertenrecht im sinne von anerkannt als
    "schwerbehinderter" mit seinen nachteilsausgleichen. :::> siehe beitrag von @kukana

    so dass du nun nichts sagen müsstest, da keine ansprüche als sb bestehen.

    auch beim arzt musst du dich nicht zwangsläufig outen.

    lediglich deiner zukünftigen arbeitgeber (ag) gegenüber musst du folgendes bedenken:
    -du tritts diese an, unter dem aspekt, das dein neuer ag davon ausgeht, dassdu voll
    und ohne einschränkungen einsetzbar bist.

    - du arbeitest dort 7 monate und merkst es geht nun doch nicht und sagst,
    "ich habe ja eine chron.erkrankung"...dann sieht es eventuell düster für dich aus.

    warum?
    -dein ag könnte das als arglistige täuschung auslegen, denn bei der einstellung hast du
    nichts davon erwähnt.

    -der ag kann dich sofort kündigen, wegen arglistiger täuschung
    (was er in der probezeit ohnehin ohne angaben von gründen kann)

    hier solltest du nochmal überlegen, auch wenn du die arbeit ausführen kannst deinen ag
    doch davon zu unterrichten. dann gehst du allen anderen komplikationen aus dem weg
    und kannst ruhigen gewisssens auch einer etwaigen verschlechterung deines gesundheits-
    zustandes entgegen blicken. wenn du beim vorstellungssgespräch ein positiven eindruck
    vom zuküftigen ag hattest, solltest du es ihm sagen.

    ich weiss es ist nicht einfach, da man u.u. mit einer chron.erkrankung nicht eingestellt wird
    aber mit einer anerkannten "schwerbehinderung" ab 50% sind dann die chancen ungleich
    schlechter einen job zu bekommen-leider .

    sauri
     
  5. francop

    francop Aktives Mitglied

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    Moin Moin,

    wie groß ist den der der Arbeitgeber?

    Ohne den nun wirklich zu kennen, glaube ich, dass du im passenden Moment darüber reden solltest. Spätestens beim Betriebsarzt, aber auch den Vorgesetzten zu informieren macht Sinn. Man kann es ja auch positiv rüberbringen :)

    Grüße

    Francop
     
  6. SariW

    SariW Neues Mitglied

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    Untersuchung beim Betriebsarzt

    Hallo,

    ich habe auch ein paar Fragen in diesem Bereich.

    Zum 1.8. will ich einen neuen Job anfangen und werde auch noch zum Betriebsarzt müssen. Meine Einstellung ist vorbehaltlich der gesundheitlichen Eignung, ich werde eine Sachbearbeitertätigkeit haben.
    Ich bin mir unsicher, was ich beim Betriebsarzt sagen soll und muss. Ich habe vor 2 Wochen die Diagnose bekommen, dass ich Morbus Bechterew habe. Ich habe ein entzündetes ISG-Gelenk und eine Iritis gehabt.

    Ich habe Angst, dass ich mit dieser Diagnose nicht eingestellt werden oder der Arbeitgeber versucht mich in der Probezeit wieder los zu werden, wenn ich dem Betriebsarzt von meiner Krankheit erzähle.

    Was meint ihr?

    Wenn der Betriebsarzt mich nach einer chronischen Erkrankung fragt, muss ich dann die Wahrheit sagen?

    Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen! :)

    Grüße, Sari
     
  7. Tammy01

    Tammy01 seroneg/undif Kollagenose

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    Hallo,

    Ich habe dazu meine Rheumatologin befragt.
    Sie meinte ich müsse dem Betriebsarzt wie auch dem Ag nichts erzählen solange ich meine Arbeit machen kann und im Schub (Kollagenose mit Fieberschüben) nicht dauerhaft ausfalle. Krank wären auch andere immer mal wieder.
    Wegen meines Raynaud brauche ich jedoch geeignete Handschuhe und die zu bekommen war bis dahin manchmal schwierig.
    Also sprach ich das Thema Raynaud/Handschuhe beim Betriebsarzt an.
    Dieser fragte dann natürlich gleich nach einer Grunderkrankung.
    Ich habe mir vorher schon Gedanken darüber gemacht ob ich diese erwähnen sollte oder nicht und mir dann überlegt dass ich es situationsabhängig mache.
    Nun war sie da, die Situation, und ich habe es gesagt.

    Der Arzt war sehr nett und hat natürlich auch gleich reagiert, von wegen wenn es sich verschlimmert könnte man zusammen das weitere Vorgehen (GdB, usw...) planen.
    Gleichzeitig sagte er auch dass er dem Ag gegenüber zur Schweigepflicht verpflichtet ist. Er hat noch vor Ort einen Brief verfasst in dem die Dringlichkeit der passenden Handschuhe geschildert wurde. Mehr schrieb er nicht.

    Und siehe da...mein Abteilungsleiter sprach mit mir und meinte anschließend 'Koste es was es wolle, Sie bekommen ihre Handschuhe' :top:

    Letztendlich kann man nie genau sagen wie der Ag reagiert, aber ich würde es immer wieder so machen.

    Lg Tammy
     
  8. Ducky

    Ducky † 3.2.22

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    ich bin mal böse auf die nase gefallen mit dem outen einer chronischen erkrankung beim ag und habe, was ich erst nach 2 jahren mitbekam, einen niedrigeren stundenlohn als die anderen gehabt...
     
  9. anurju

    anurju anurju

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    Im schönen Rheinland
    Hallo Sari,

    also ehrlich gesagt würde ich nichts sagen...
    Es hätte ja auch sein können, dass du die Diagnose nicht vor 2 Wochen sondern erst in 2 Wochen bekommen hättest - und dann hättest du auch nichts gesagt, weil nichts gewusst.
    Ist natürlich aber deinem Bauchgefühl überlassen - ich glaube, ich würde das von der Situation abhängig machen.
    Wenn dich die Erkrankung bisher nicht wahnsinnig einschränkt und du medikamentös ganz gut eingestellt bist oder wirst, muss es ja kein Problem für die Firma geben.

    Aber ich verstehe total gut, dass du da überlegst, wie du vorgehen sollst - ginge mir genauso.
    Vom Bauchgefühl wäre ich immer lieber ehrlich.
    Also wenn man mich nach einer chronischen Erkrankung fragen würde, könnte ich vielleicht nicht so tun als wäre da nichts.
    Aber wenn man nur allgemein fragt, welche gesundheitlichen Probleme ich habe, könnte ich da vielleicht eher sagen: keine besonderen Einschränkungen...

    Ich drück die Daumen, dass die Situation reibungslos läuft.

    Liebe Grüße von anurju
     
  10. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    vorstellungsgespräch u betriebsarzt

    @hallo sari

    mh..du schreibst sehr wenig über dich. auch nicht, ob du bisher "oft" arbeitsunfähig warst
    oder welche einschränkungen du aufgrund des MB , dem ISG und der Iritis hast.

    hier im thema habe ich dazu schon einmal mich geäussert: schau mal bei
    saurier20.03.2013, 19:17
    ich schlage dir vor, lies dir das mal durch, dann wirst du sicher einige hinweise finden,
    die auch auf dich zu treffen.

    grundsätzlich muss du deinem arbeitgeber erst einmal nichts von deiner erkrankung
    erzählen. soweit du für die arbeitsanforderungen des arbeitgebers im vollem umfang
    zur verfügung stehst.

    dennoch bedenke bitte, noch bist du jung und kannst so manches kompensieren. aber
    auch MB ist eine erkrankung, die leider oft schleichend dazu führt, dass sich der
    gesundheitszustand verschlechtert. sicher gibt es viele massnahmen, mit denen man bei
    MB viel entgegenwirken kann, aber man steckt nicht drin und kennt den verlauf nicht.

    dem betriebsarzt würde ich von deiner erkrankung berichten. noch hast du hoffentlich?
    keine einschränkungen, die ggf. einen GdB nach sich ziehen oder eine au bei belastung
    bewirken? dem zufolge steht einer einstellung nichts im weg und wenn du während der
    probezeit keine ausfälle hast, sollte da auch alles gut gehen.

    jetzt kommt aber ein aber:

    wenn du als sachbearbeiter eingestellt wirst, und du dort grossen arbeitsanforderungen
    unterliegst, die bedeuten, dass du viel am pc schreiben musst und dabei lange sitzt und
    sowohl die augen, als auch der rücken, das isg und schultern darunter leiden, so kann es
    schon passieren, dass du über kurz oder lang vieleicht erneut starke belastungssymptome
    erleidest, die dazu führen, dass du arbeitsunfähig wirst.

    d.h. du hast bei der einstellung wissentlich deinem ag verschwiegen, dass du an diesen
    dingen leidest und hier deine arbeitsaufgabe warscheinlich auf dauer nicht erfüllen kannst.

    der betriebsarzt ist zum einen zum schweigen verpflichtet, es sei denn du entlässt ihn aus
    seiner schweigepflicht durch eine erklärung gegenüber den arbeitgeber. zum anderen
    muss der arzt dich während der arbeitszeit "begleiten" und das würde bedeuten, dass
    arbeitsschutzmassnahmen und arbeitserleichternde massnahmen ergriffen werden müssen,
    um dich so einsetzen zu können, dass du die arbeit (weiter)verrichten kannst, wenn es bei
    dir in der weiteren folge zu gesundheitl.einschränkungen kommt. der schutz deiner jetzt
    hoffentlich noch guten gesundheit muss dir ebenso ein grosses bedürfnis sein.

    bespreche das mit dem arzt. ggf. kann es bereits am anfang für dich schon unterstützende
    massnahmen, wie z.bsp. ein höhenverstellbaren schreibticsh sowie ergonomische tastatur
    und schreibtischstuhl geben, den der ag nicht mal finanzieren muss. hier könnten je nach
    lage, das arbeitsamt oder die DRV die kosten übernehmen, denn du musst mit sicherheit
    noch viele jahre arbeiten. da sollte möglichst bald auf deine erkrankung ausgerichtet alles
    unternommen werden, deine arbeitskraft zu erhalten.

    erkrankst du daran und der ag erfährt, dass du diese diagnose schon länger hast, so kann
    er dir das als pure böswilligkeit auslegen und dann wäre der job in der tat schneller weg,
    als es dir wohl lieb ist. damit musst du dann rechnen. da in der heutigen zeit jobs nun mal
    rar sind und jeder froh ist, wenn er einen job hat, wage den schritt und sei von anfang an
    ehrlich. das ist allemale besser und kommt auch mehr an!

    noch besser wäre, wenn die fa. einen betriebsrat und schwerbehindertnbeauftragten oder
    schwerbehindertenvertreter hat, der, sollten sich deine erkankungen verschlimmern, für
    dich immer erste ansprechpartner um geeignete lösungen zu finden, sein sollte.

    ich weiss, dassist eine schwere entscheidung, aber hier geht es zu allererst um dich und
    da ist die erhaltung des arbeitplatzes auf lange sicht um so wichtiger.

    sauri
     
  11. SariW

    SariW Neues Mitglied

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    2
    Danke:)

    Vielen Dank für eure schnellen Antworten!!

    Mit dem ISG-Gelenk ist es so, dass ich da ab und zu Probleme habe, eine Reizung, Schmerzen im Po, die sich meistenst nicht lange hinziehen. Die Iritis hatte ich zum 3. mal, das erste Mal ganz kurz, beim 2. mal ziemlich ausgeprägt für 4 Wochen und dieses mal so 2 Wochen, in der Zeit ist es natürlich sehr schlecht am PC zu arbeiten. Aber ich wusste natürlich auch nie, woher das kommt und nun weiß ich, dass ich mehr Bewegung brauche und auf die Ernährung achten muss, also hoffe ich, dass ich ein bißchen Ruhe vor der ISG-Entzündung und der Iritis habe. Ich nehme jetzt auch Tabletten (Arcoxia).

    LG, Sari
     
  12. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    an einem fluss
    @hallo sari

    dann solltest du wirklich mit dem arzt sprechen und dich somit absichern.

    sauri
     
    #12 26. Juli 2013
    Zuletzt bearbeitet: 26. Juli 2013
  13. kaufnix

    kaufnix Mitglied

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    Zentralbayern
    Servus Sari,

    also nach der "reinen" arbeitsrechtlichen Lehre läuft das so.

    Der AG kann eine Einstellungsuntersuchung anordnen. Bei uns bekommt der Bewerber ein Formblatt und eine Kostenübernahmeerklärung durch uns und kann das bei seinem Hausarzt machen.

    Auf dem Formblatt schreiben wir, das Person X für die Tätigkeit Y vorgesehen ist und bitten um Mitteilung, ob die gesundheitliche Eignung gegeben ist. Aufgrund der ärztlichen Schweigepflicht, darf der Arzt jetzt nur bescheinigen: "Für die Tätigkeit geeignet oder nicht geeignet". Mehr erfahren wir nicht. Also würde ich mal dem Arzt auch die Erkrankungen mitteilen. MB und Iristis (so wie ich) dürften im Bereich "Sachbearbeitung" (Schreibtisch?) kein Problem sein. Ist bei mir seit 33 Jahren kein Problem und krank wird immer mal jemand.

    Wenn also der Betriebsarzt dafür unterschreibt "geeignet", dann kann der AG später bei einer Erkrankung (Iritis) auch keine Sanktionen aus einer vormalig bestehenden "Grunderkrankung" herleiten.

    Viel Glück, wird schon klappen
    VG
    Christian
     
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