Volle Rente - trotzdem arbeitsfähig???

Dieses Thema im Forum "Rente und Rehabilitation" wurde erstellt von Stine, 17. Juni 2008.

  1. Stine

    Stine Moderatorin

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    Hallo,
    es geht um eine Freundin (ich habe unbefristete volle Rente, kenn mich daher nicht aus):
    Sie hat ein Schreiben bekommen, dass sie eine volle Rente bekommt - allerdings befristet bis 2011 (die erste war bis 2008 befristet) und mit gleichem Bescheid ist noch ein Schreiben, dass sie 3 bis unter 6 Stunden arbeiten könnte ... und das soll unterschrieben zurückgeschickt werden.

    Ihr Arzt heute meint, das wäre bei allen befristeten Renten so, dass ein Bescheid beiliegen würde, dass man noch 3-6 Stunden arbeiten könnte und sie solle bei allen Anfragen vom AA sofort sagen, dass sie zwar vielleicht heute arbeiten könnte aber morgen nicht mehr (wegen evtl. Schub). Sie solle einfach unterschreiben ...

    Meine Frage: Ist es wirklich so, dass bei allen befristeten Renten so ein Schreiben beiliegt? Oder soll sie Widerspruch einlegen oder was? Hat jemand eine Idee? Wie ist es bei euch???

    Ich finde hier in dieser Angelegenheit nur ältere Threads ...

    Danke schön für eure Unterstützung - schönen Tag noch
     
  2. Uschi

    Uschi in memoriam † 18.7.18

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    Zuarbeit

    Hi,

    es ist völlig egal, wieviele Stunden Zuarbeit man leisten darf lt. Begleitschreiben Die Zuverdienstgrenze als Rentner unter 65 Jahre ist und bleibt in der BRD € 400,00 brutto/netto.

    Alle darüber hinausgehenden Summen müssen gemeldet werden und kürzen das Renteneinkommen bis hin zur völligen Ausschliessung.

    Die Stundenzahl sagt nur aus, daß man eben glaubt, man könne noch,w enn man wolle und bekomme, soviele Std. max. arbeiten.

    Wer eine auch zeitlich begrenzte Rente wegen Erwerbsminderung erhält, darf nur € 400,00 zuverdienen.

    Gruss
    Pumpkin
     
  3. Stine

    Stine Moderatorin

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    Danke Uschi - es geht hier nicht darum ob sie was dazuverdienen darf ... sondern:
    Hat sie nun eine volle Rente oder kann (und muß) sie noch eine Arbeit von 3 bis unter 6 Stunden annehmen?
     
  4. laface

    laface Mitglied

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    hi stine,

    das ist quark mit soße.
    deine freundin wollte doch bestimmt eine rente wegen voller erwerbsminderung bekommen oder?

    jetzt hat man ihr eine befristete rente wegen teilweiser erwerbsminderung zugesprochen.
    in den meisten fällen werden (bei genehmigung)
    anfangs befristete renten erteilt. dabei ist es egal ob voll oder teilrente.

    ich habe eine rente wegen voller erwerbsminderung und diese ist befristet.

    ich kann deiner freundin nur raten, sich einem sozialverband (vdk oder sovd) anzuschliessen und sich dort entsprechenden rat einzuholen.

    diese verbände werden deiner freundin schon sagen was sache ist.

    unterschreiben würde ich so schnell bestimmt nichts.

    achja, den arzt sollte sie dann anschliessend mal aufklären. der scheint wirklich nicht viel ahnung zu haben...

    viele grüße
    und viel glück

    laface
     
  5. Stine

    Stine Moderatorin

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    Hallo laface,
    danke für deine Antwort. Meine Freundin hatte eine Rente wegen voller Erwerbsminderung befristet bis 2008 - also Verlängerungsantrag gestellt und jetzt kommt auch wieder der Bescheid: Rente wegen voller Erwerbsminderung, befristet bis 2011 (und nicht Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung)
    Und beigelegt ein Schreiben, das sie unterschreiben soll, dass sie noch 3 bis unter 6 Stunden arbeiten kann.
    Ist da vielleicht was schief gelaufen?
     
  6. laface

    laface Mitglied

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    Deutschland
    hi stine,

    aber hallo. das ist wohl wirklich etwas schiefgelaufen.

    rente wegen voller : 0 bis unter 3 stunden
    renten wegen teilweiser 3 bis unter 6 stunden
    keine rente bei über 6 stunden

    sie sollte mal schnellstens beim rentenversicherer anrufen.

    halte uns bitte auf dem laufenden.

    viel glück deiner freundin.

    herzliche grüße
    laface
     
  7. Maus634

    Maus634 Neues Mitglied

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    Hallo stine,

    ich habe auch volle befristete EM-Rente und solch ein Schreiben nicht bekommen. Macht in meinen Augen auch keinen Sinn, da man bei voller Rente eben keine 3 Stunden mehr arbeiten kann. Wenn da mal nicht versucht wird, was zu konstruieren. :rolleyes:
     
  8. Stine

    Stine Moderatorin

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    Hallo laface,
    danke für deine Bestätigung ... hab ich auch gedacht, dass da was nicht stimmen kann ... bin mal gespannt, wie es weiter geht, werde berichten.
    Dir noch einen schönen Tag.
     
  9. Stine

    Stine Moderatorin

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    Danke Maus - also noch eine Bestätigung, dass nicht bei jeder befristeten vollen EM-Rente solch ein Schreiben beiliegt (na ja, muß man den Arzt mal aufklären)
     
  10. mamaela

    mamaela Neues Mitglied

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    Hallo,

    auch ich habe volle und ich hatte kein Schreiben dabei. Ich würde es auch nicht unterschreiben, da man das dann auslegen kann, das sie noch fähig wäre. Bei einer vollen kann man bis 3 Stunden noch arbeiten gehen. Bei einer Teilrente dann von 3-6 Stunden. Entweder ist das ein Versuch, das die Rentenversicherung von ihr wissen will, wieviel sie wirklich arbeiten könnte. Oder das Schreiben war versehentlich dabei. Will denen ja nichts unterstellen :rolleyes:

    Jedoch nicht unterschreiben. Eventuell anrufen oder halt warten, was kommt. Anrufen wär ich mir aber sicherer.

    Gruß Manu
     
  11. Stine

    Stine Moderatorin

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    So, jetzt will ich kurz berichten wie es weiterging:
    Meine Freundin hat bei der BfA, beim AA jeweils angerufen und ist auch persönlich hingegangen - kurz und gut: Es ist anscheinend eine neue Regelung (nur hier in Ba-Wü???) dass man bei einer vollen, aber befristeten Rente automatisch dem AA für unter drei Stunden Arbeit zur Verfügung stehen muß ...etwa für einen 1-Euro-Job ... aber da kann man ja immer noch sagen heute kann ich arbeiten, morgen nicht etc. - so die Auskünfte vom AA und der BfA.
    Ich finde das sehr komisch ... aber so ist die Sachlage hier.

    Ein schönes Wochenende
     
  12. laface

    laface Mitglied

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    hi stine,

    das höre ich wirklich zum ersten mal.
    vielleicht handelt es sich bei deiner freundin um eine art arbeitsmarktrente?
    sie bekommt eventuell volle rente, weil der arbeitsmarkt für sie verschlossen ist...
    genaueres weiß ich aber auch nicht.

    habe auch nichts im expertenforum der rentenversicherung über neue regelungen gelesen.

    ich hoffe, das es nicht überall umgesetzt wird.

    herzliche grüße
    laface
     
  13. Chaquinto

    Chaquinto Neues Mitglied

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    Erwerbsminderungsrente

    Hi Stine,

    auch ich höre es zum ersten Mal.Das Rentenrecht sagt:Entweder bin ich voll
    erwerbsfähig, oder voll erwerbsunfähig.Bei der Erwerbsminderungsrente die teilweise gezahlt wird,, bei mir ist es so, kann ich noch bis zu 6 Std. täglich arbeiten.Dann gibt es noch die 3 Std. Regelung, d.h. Wer weniger als 3 Std. arbeiten kann bekommt die volle Erwerbsminderungsrente,und darf höchstens 350 EUR im Monat zu verdienen.Übrigens das Rechtenrecht ist in allen Bundesländern gleich.Schau mal auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung Bund ehemals BfA oder der früheren LVA nach, es gibt sehr aussagekräftige Abhandlungen.Ausserdem kann ich das Buch:Früher in Rente von Nikolaus Ertl und Horst Marburger empfehlen.
    Liebe Grüsse
    Chaquinto
     
  14. Schäfchen

    Schäfchen Guest

    Aus aktuellem Amlass kann ich da meinen Senf auch dazu geben. Habe mir am Mittwoch eine Broschure von der Beratungstelle des Rentenversicherungsträgers mitgenommen. Darin steht:

    Rente wegen voller Erwerbsminderung:

    • unter 3 Stunden täglich oder
    • 3 bis unter 6 Stunden täglich, wenn arbeitslos und der Teilzeitmarkt verschlossen ist
    Die Hinzuverdienstgrenze für eine volle Rente beträgt 400 Euro.


    LG
     
  15. Mupfeline

    Mupfeline Neues Mitglied

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    Sachsen
    Schäfchen, was bedeutet ...

    ... "Teilzeitmarkt verschlossen"

    LG Mupfeline
     
  16. Schäfchen

    Schäfchen Guest

    @ Mupfeline

    Keine Ahnung, so steht das da drin.

    LG
     
  17. Mupfeline

    Mupfeline Neues Mitglied

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    Sachsen
    Danke Dir Schäfchen

    muss ich mal schauen :)

    LG Mupfeline
     
  18. laface

    laface Mitglied

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    757
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    Deutschland
    moin,

    hab mal einen text kopiert zum thema teilzeitmarkt:

    Ist der Versicherte dagegen arbeitslos (geworden), kommt es darauf an, ob er
    eine konkrete Aussicht auf einen (leidensgerechten) Teilzeitarbeitsplatz hat.
    Besteht diese Aussicht nicht und kann ihm auch das Arbeitsamt oder der Rentenversicherungsträger
    einen solchen Arbeitsplatz nicht innerhalb eines Jahres
    nach Rentenantragstellung benennen, so gilt der Arbeitsmarkt für die Vermittlung
    in eine Teilzeittätigkeit als verschlossen (so genannte ´ »konkrete Betrachtungsweise
    Die vom Gesetz vorausgesetzte Möglichkeit einer (ergänzenden) Sicherung des Lebensunterhalts durch eine entsprechende Teilzeittätigkeit besteht dann für den Versicherten tatsächlich (»konkret«) gerade nicht. In diesem Fall hat der Versicherte nach dem Willen des Gesetzgebers (ausnahmsweise) einen Anspruch auf eine volle Erwerbsminderungsrente.

    Beispiel
    Mehmet M. (40) hat jahrelang für eine Tiefbaufirma gearbeitet. Nach einer Bandscheibenoperation
    und anschließender Rehabilitation wird festgestellt, dass er nur noch höchstens fünf
    Stunden täglich einer leichten körperlichen Arbeit nachgehen kann. Sein Arbeitgeber kündigt
    daraufhin das Arbeitsverhältnis, weil er Mehmet M. nicht leidensgerecht einsetzen kann.27
    Mehmet M. meldet sich daraufhin arbeitslos.
    Der Versicherte ist hier nach ärztlicher Feststellung zwar nur teilweise erwerbsgemindert
    (Leistungsvermögen bis zu fünf Stunden täglich). Da er jedoch arbeitslos ist und einen leidensgerechten
    Teilzeitarbeitsplatz auch nicht konkret in Aussicht hat, wird ihm ausnahmsweise
    eine (befristete) Rente wegen voller Erwerbsminderung gewährt



    viele grüße
    laface

    hier ein toller link für euch aus dem eigentlich alles hervorgehen sollte:

    http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_15182/SharedDocs/de/Inhalt/04__Formulare__Publikationen/02__info__broschueren/02__rehabilitation/reha__und__rente__schwerbehinderte__menschen,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/reha_und_rente_schwerbehinderte_menschen
     
  19. Stine

    Stine Moderatorin

    Registriert seit:
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    Beiträge:
    7.142
    Danke laface, aus deinem Link geht es eindeutig hervor ... aber ist das wirklich neu? Ich habe ihn meiner Freundin geschickt - dir und allen anderen herzlichen Dank für eure Mühe.
     
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