Hallo, es geht um eine Freundin (ich habe unbefristete volle Rente, kenn mich daher nicht aus): Sie hat ein Schreiben bekommen, dass sie eine volle Rente bekommt - allerdings befristet bis 2011 (die erste war bis 2008 befristet) und mit gleichem Bescheid ist noch ein Schreiben, dass sie 3 bis unter 6 Stunden arbeiten könnte ... und das soll unterschrieben zurückgeschickt werden. Ihr Arzt heute meint, das wäre bei allen befristeten Renten so, dass ein Bescheid beiliegen würde, dass man noch 3-6 Stunden arbeiten könnte und sie solle bei allen Anfragen vom AA sofort sagen, dass sie zwar vielleicht heute arbeiten könnte aber morgen nicht mehr (wegen evtl. Schub). Sie solle einfach unterschreiben ... Meine Frage: Ist es wirklich so, dass bei allen befristeten Renten so ein Schreiben beiliegt? Oder soll sie Widerspruch einlegen oder was? Hat jemand eine Idee? Wie ist es bei euch??? Ich finde hier in dieser Angelegenheit nur ältere Threads ... Danke schön für eure Unterstützung - schönen Tag noch
Zuarbeit Hi, es ist völlig egal, wieviele Stunden Zuarbeit man leisten darf lt. Begleitschreiben Die Zuverdienstgrenze als Rentner unter 65 Jahre ist und bleibt in der BRD € 400,00 brutto/netto. Alle darüber hinausgehenden Summen müssen gemeldet werden und kürzen das Renteneinkommen bis hin zur völligen Ausschliessung. Die Stundenzahl sagt nur aus, daß man eben glaubt, man könne noch,w enn man wolle und bekomme, soviele Std. max. arbeiten. Wer eine auch zeitlich begrenzte Rente wegen Erwerbsminderung erhält, darf nur € 400,00 zuverdienen. Gruss Pumpkin
Danke Uschi - es geht hier nicht darum ob sie was dazuverdienen darf ... sondern: Hat sie nun eine volle Rente oder kann (und muß) sie noch eine Arbeit von 3 bis unter 6 Stunden annehmen?
hi stine, das ist quark mit soße. deine freundin wollte doch bestimmt eine rente wegen voller erwerbsminderung bekommen oder? jetzt hat man ihr eine befristete rente wegen teilweiser erwerbsminderung zugesprochen. in den meisten fällen werden (bei genehmigung) anfangs befristete renten erteilt. dabei ist es egal ob voll oder teilrente. ich habe eine rente wegen voller erwerbsminderung und diese ist befristet. ich kann deiner freundin nur raten, sich einem sozialverband (vdk oder sovd) anzuschliessen und sich dort entsprechenden rat einzuholen. diese verbände werden deiner freundin schon sagen was sache ist. unterschreiben würde ich so schnell bestimmt nichts. achja, den arzt sollte sie dann anschliessend mal aufklären. der scheint wirklich nicht viel ahnung zu haben... viele grüße und viel glück laface
Hallo laface, danke für deine Antwort. Meine Freundin hatte eine Rente wegen voller Erwerbsminderung befristet bis 2008 - also Verlängerungsantrag gestellt und jetzt kommt auch wieder der Bescheid: Rente wegen voller Erwerbsminderung, befristet bis 2011 (und nicht Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung) Und beigelegt ein Schreiben, das sie unterschreiben soll, dass sie noch 3 bis unter 6 Stunden arbeiten kann. Ist da vielleicht was schief gelaufen?
hi stine, aber hallo. das ist wohl wirklich etwas schiefgelaufen. rente wegen voller : 0 bis unter 3 stunden renten wegen teilweiser 3 bis unter 6 stunden keine rente bei über 6 stunden sie sollte mal schnellstens beim rentenversicherer anrufen. halte uns bitte auf dem laufenden. viel glück deiner freundin. herzliche grüße laface
Hallo stine, ich habe auch volle befristete EM-Rente und solch ein Schreiben nicht bekommen. Macht in meinen Augen auch keinen Sinn, da man bei voller Rente eben keine 3 Stunden mehr arbeiten kann. Wenn da mal nicht versucht wird, was zu konstruieren.
Hallo laface, danke für deine Bestätigung ... hab ich auch gedacht, dass da was nicht stimmen kann ... bin mal gespannt, wie es weiter geht, werde berichten. Dir noch einen schönen Tag.
Danke Maus - also noch eine Bestätigung, dass nicht bei jeder befristeten vollen EM-Rente solch ein Schreiben beiliegt (na ja, muß man den Arzt mal aufklären)
Hallo, auch ich habe volle und ich hatte kein Schreiben dabei. Ich würde es auch nicht unterschreiben, da man das dann auslegen kann, das sie noch fähig wäre. Bei einer vollen kann man bis 3 Stunden noch arbeiten gehen. Bei einer Teilrente dann von 3-6 Stunden. Entweder ist das ein Versuch, das die Rentenversicherung von ihr wissen will, wieviel sie wirklich arbeiten könnte. Oder das Schreiben war versehentlich dabei. Will denen ja nichts unterstellen Jedoch nicht unterschreiben. Eventuell anrufen oder halt warten, was kommt. Anrufen wär ich mir aber sicherer. Gruß Manu
So, jetzt will ich kurz berichten wie es weiterging: Meine Freundin hat bei der BfA, beim AA jeweils angerufen und ist auch persönlich hingegangen - kurz und gut: Es ist anscheinend eine neue Regelung (nur hier in Ba-Wü???) dass man bei einer vollen, aber befristeten Rente automatisch dem AA für unter drei Stunden Arbeit zur Verfügung stehen muß ...etwa für einen 1-Euro-Job ... aber da kann man ja immer noch sagen heute kann ich arbeiten, morgen nicht etc. - so die Auskünfte vom AA und der BfA. Ich finde das sehr komisch ... aber so ist die Sachlage hier. Ein schönes Wochenende
hi stine, das höre ich wirklich zum ersten mal. vielleicht handelt es sich bei deiner freundin um eine art arbeitsmarktrente? sie bekommt eventuell volle rente, weil der arbeitsmarkt für sie verschlossen ist... genaueres weiß ich aber auch nicht. habe auch nichts im expertenforum der rentenversicherung über neue regelungen gelesen. ich hoffe, das es nicht überall umgesetzt wird. herzliche grüße laface
Erwerbsminderungsrente Hi Stine, auch ich höre es zum ersten Mal.Das Rentenrecht sagt:Entweder bin ich voll erwerbsfähig, oder voll erwerbsunfähig.Bei der Erwerbsminderungsrente die teilweise gezahlt wird,, bei mir ist es so, kann ich noch bis zu 6 Std. täglich arbeiten.Dann gibt es noch die 3 Std. Regelung, d.h. Wer weniger als 3 Std. arbeiten kann bekommt die volle Erwerbsminderungsrente,und darf höchstens 350 EUR im Monat zu verdienen.Übrigens das Rechtenrecht ist in allen Bundesländern gleich.Schau mal auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung Bund ehemals BfA oder der früheren LVA nach, es gibt sehr aussagekräftige Abhandlungen.Ausserdem kann ich das Buch:Früher in Rente von Nikolaus Ertl und Horst Marburger empfehlen. Liebe Grüsse Chaquinto
Aus aktuellem Amlass kann ich da meinen Senf auch dazu geben. Habe mir am Mittwoch eine Broschure von der Beratungstelle des Rentenversicherungsträgers mitgenommen. Darin steht: Rente wegen voller Erwerbsminderung: unter 3 Stunden täglich oder 3 bis unter 6 Stunden täglich, wenn arbeitslos und der Teilzeitmarkt verschlossen ist Die Hinzuverdienstgrenze für eine volle Rente beträgt 400 Euro. LG
Hier ist ein Link, wo man sich alle möglichen Broschüren runterladen kann. http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_18798/DRVB/de/Inhalt/Formulare__Publikationen/Info-Broschueren/Alle_20Broschueren,lv2=18838.html
moin, hab mal einen text kopiert zum thema teilzeitmarkt: Ist der Versicherte dagegen arbeitslos (geworden), kommt es darauf an, ob er eine konkrete Aussicht auf einen (leidensgerechten) Teilzeitarbeitsplatz hat. Besteht diese Aussicht nicht und kann ihm auch das Arbeitsamt oder der Rentenversicherungsträger einen solchen Arbeitsplatz nicht innerhalb eines Jahres nach Rentenantragstellung benennen, so gilt der Arbeitsmarkt für die Vermittlung in eine Teilzeittätigkeit als verschlossen (so genannte ´ »konkrete Betrachtungsweise Die vom Gesetz vorausgesetzte Möglichkeit einer (ergänzenden) Sicherung des Lebensunterhalts durch eine entsprechende Teilzeittätigkeit besteht dann für den Versicherten tatsächlich (»konkret«) gerade nicht. In diesem Fall hat der Versicherte nach dem Willen des Gesetzgebers (ausnahmsweise) einen Anspruch auf eine volle Erwerbsminderungsrente. Beispiel Mehmet M. (40) hat jahrelang für eine Tiefbaufirma gearbeitet. Nach einer Bandscheibenoperation und anschließender Rehabilitation wird festgestellt, dass er nur noch höchstens fünf Stunden täglich einer leichten körperlichen Arbeit nachgehen kann. Sein Arbeitgeber kündigt daraufhin das Arbeitsverhältnis, weil er Mehmet M. nicht leidensgerecht einsetzen kann.27 Mehmet M. meldet sich daraufhin arbeitslos. Der Versicherte ist hier nach ärztlicher Feststellung zwar nur teilweise erwerbsgemindert (Leistungsvermögen bis zu fünf Stunden täglich). Da er jedoch arbeitslos ist und einen leidensgerechten Teilzeitarbeitsplatz auch nicht konkret in Aussicht hat, wird ihm ausnahmsweise eine (befristete) Rente wegen voller Erwerbsminderung gewährt viele grüße laface hier ein toller link für euch aus dem eigentlich alles hervorgehen sollte: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_15182/SharedDocs/de/Inhalt/04__Formulare__Publikationen/02__info__broschueren/02__rehabilitation/reha__und__rente__schwerbehinderte__menschen,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/reha_und_rente_schwerbehinderte_menschen
Danke laface, aus deinem Link geht es eindeutig hervor ... aber ist das wirklich neu? Ich habe ihn meiner Freundin geschickt - dir und allen anderen herzlichen Dank für eure Mühe.