Versorgungsamt will GDB Kürzen.

Dieses Thema im Forum "Entzündliche rheumatische Erkrankungen" wurde erstellt von Grobi, 12. März 2010.

  1. Grobi

    Grobi Neues Mitglied

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    Hallo ich, möchte mich erst einmal vorstellen.

    Mein Ist Christian ich bin 30 Jahre alt und habe seit 5 ½ Jahren Chronische Polyarthritis, und seit ca 18 Jahren Bronchialasthma.

    Ich habe nun Leider ein Problem mit dem Versorgungsamt und suche nun hier nach rat.

    Mein Schwerbehindertenausweis war bisher bei ausgestellt auf 50% und immer auf ein Jahr befristet seit nun Mittlerweile 5 Jahren.

    Beim letzten verlängern fragte ich meinen Sachbearbeiter wie es denn mal mit einem unbefristeten Ausweis aussähe.
    Er sagte darauf das wird es wohl beim nächsten eine Entfristung geben würde.

    Nun Stand mal wieder die Nachprüfung an und ich hatte gestern das Ergebnis in der Post.

    Ausweis würde unbefristet ausgestellt aber nur noch 30% anstelle von 50% da sich laut unterlagen von meinen Ärzten (Hausarzt und Rheumatologe) die Krankheit gebessert hat.

    Dazu muss ich sagen das bei den letzten Blutuntersuchungen Tatsächlich keine entzündungswerte im Blut waren, aber dennoch Füße (Sohlen und Gelenke) sowie Zehen, Handgelenke, ein Knie und einige Finger sich nur unter Schmerzen bewegen ließen.

    Habe Mittlerweile An meine Füße angepasste einlagen damit die Schmerzen beim Laufen nicht so groß sind, naja sie sind leider da.

    Knie und Füße tun beim Treppensteigen auch ständig weh, vom schnellen laufen wage ich noch nicht mal zu träumen.
    Ich habe nun 4 Wochen Zeit mich zu äußern damit meine Argumente berücksichtigt werden.

    Was schreibe ich am besten?

    Sollte ich dem Versorgungsamt schreiben das Sie nochmal meine Ärzte anhören?

    Ich bin zumindest dieses Jahr noch dringendst auf den Ausweis angewiesen, da bei mir auf der Arbeit im Moment Stellen abgebaut werden und wenn ich keine 50% mehr habe werde ich bestimmt dabei sein, wegen meiner vielen
    Fehltage in den letzten Jahren wegen der Krankheit.

    Bin für jeden Rat Dankbar.

    Mit freundlichen Grüßen

    Christian
     
  2. Heidesand

    Heidesand Bekanntes Mitglied

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    Hallo Grobi,

    die Nachprüfung - war das eine Untersuchung beim Gutachter oder MDK?
    Hast Du eine Liste Deiner Einschränkungen mit eingereicht?
    Du kannst Dir eine Kopie dieses Gutachtens ausstellen lassen, dann weisst Du, was nicht berücksichtigt wurde.

    Den Widerspruch solltest Du auf jeden Fall machen......ich mache das nicht mehr selbst, weil ich im Sozialverband VdK Mitglied bin lasse ich das von deren Anwälten machen. Die wissen genau, wie es geht und es schont meine Nerven.

    Achte darauf, dass die Widerspruchszeit nicht verstreicht, sonst hast Du schlechte Karten.

    "alles wird gut"
    Heidesand
     
  3. Grobi

    Grobi Neues Mitglied

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    Nein ich war nicht bei einem Gutachter, das Versorgungsamt hat Meinen Hausarzt und meinen Rheumatologen angeschrieben.

    Was ist MDK?

    Solange ich den Widerspruch eingereicht habe aber noch nichts entschieden ist gelten meine 50% weiter?
     
  4. Heidesand

    Heidesand Bekanntes Mitglied

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    ;) MDK ist der medizinische Dienst der Krankenkassen, der wird mitunter bemüht, wenn keine Gutachter des Versorgungsamtes zur Verfügung stehen.

    Solange der Widerspruch bearbeitet wird, ändert sich nichts bezüglich Ausweis, es sei denn, das Bewilligungsdatum ist überschritten. Der GdB wird aber erst nach Ablauf des Widerspruchverfahrens geändert.

    Wenn Du den Widerspruch selbst schreibst, bestehe auf eine Kopie der "Ermittlungsakten" und fordere einen Termin beim Gutachter. Bis dahin hast Du Zeit,alles aufzuschreiben, was Dich beeinträchtigt. Nicht die Diagnosen sondern die Einschränkungen sind massgeblich für die Prozente.

    "alles wird gut"
    Heidesand
     
  5. mondbein

    mondbein Bekanntes Mitglied

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    Christian, sollte es bei dem GdB von 30 bleiben, kannst du dich mit einem schwerbehinderten Menschen gleichstellen lasssen - dann hast du wenigstens noch den Kündigungsschutz.

    Alles Gute wünscht dir Monika!
     
  6. Grobi

    Grobi Neues Mitglied

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    Mmmm das heist da mein Ausweis im April abläuft, und ich Anfang April Widerspruch einlege kann ich den erst mal nicht zu den bisherigen Tatsachen verlängern lassen? Das ist ja großer Käse... :(

    Ja das wäre die Alternative an die ich aber erst mal noch nicht denken mag.
     
  7. Heidesand

    Heidesand Bekanntes Mitglied

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    warte nicht bis Anfang April, mache das schnellstens....
    je eher bekommst Du einen Termin beim Gutachter.
     
  8. Grobi

    Grobi Neues Mitglied

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    Naja meine Hauptsorge ist im Moment die Berufliche Situation, da im Moment Stellen abgebaut werden und da würde es mir schon Helfen wenn ich die 50% erst mal etwas verlängern könnte so für 2-3 Monate...:rolleyes:
     
  9. Heidesand

    Heidesand Bekanntes Mitglied

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    hoffentlich wird das kein Eigentor. Ich würde nicht so lange warten, Du hast ja ersatzweise noch die Möglichkeit einer Gleichstellung.

    Der Widerspruch kann ansich auch einige Monate dauern, je nachdem, wie ausgelastet die Gutachter sind.
     
  10. anbar

    anbar Neues Mitglied

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    hallo Grobi,
    ich würde auf jeden Fall Widerspruch erheben, und zwar zügig.
    Ausserdem würde ich, wenn du keine Rechtschutzversicherung hast, den VDK oder SoVD einbeziehen.
    Du kannst den Widerspruch einfach formulieren und die Begründung dann nachreichen.
    Ich hatte vor einigen Jahren 40% unbefristet, strebte aber 50% an, da einiges dazu kam. Versorgungsamt hat auch erst natürlich ablehnt, habe dann Anwalt eingeschaltet und siehe da, 50% für ersteinmal 4 Jahre (Angebot von VS). Dann 1 Jahr Verlängerung und anschließend 5 Jahre.
    Du mußt schon etwas kämpfen. Aber Du hast ja ein Ziel.
    Alles Gute
    Gruß

     
  11. Ulim ami

    Ulim ami Neues Mitglied

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    Bin ganz neu hier und las nur kurz Ihre Zeilen. Mein Tip wäre, falls noch nicht geschehen, in einen Sozialverband eintreten (VdK). Die helfen in alles Lagen.. auch mit Rechtsbeistand. Zu den Symtomen wäre meine Überlegung... kann es sich vielleicht um Fibromyalgie handeln? Vielleicht lesen Sie sich mal durch dieses Thema und vergleichen mit Ihren Beschwerden inwieweit sie überein stimmen. Dies ist nur ein Tip. Also...gute Besserung
     
  12. kleine Eule

    kleine Eule Bekanntes Mitglied

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    Hallo Grobi,
    Du kannst parallel Widerspruch gegen die Entscheidung des Versorgungsamtes einlegen und Gleichstellung beantragen. In den Bögen vom Arbeitsamtes wird auch gefragt, ob Du Widerspruch eingelegt hast. Die Bewilligung der Gleichstellung kann recht schnell gehen. (Bei mir hat es nur so lange gedauert, da unsere Personalabteilung im Dienst die Formularen nicht zurück geschickt hatte.) Bekommst Du den GdB von 50, ist die Gleichstellung hinfällig. Für die Gleichstellung einfach beim Arbeitsamt anrufen, die schicken Dir dann die Formulare. Wird sie bewilligt, gilt sie ab Antragstellung. Insofern ist es günstig, wenn Du schnell handelst.
    Viel Erfolg und Grüße von der kleinen Eule
     
  13. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    an einem fluss
    Schwerbehindertenausweis

    hallo grobi,
    1.vorsorglich selbst widerspruch einlegen, ohne ausführlcihe begründung und dazu schreiben, dass du eine ausführliche begründung nachreichst, damit du die frist wahrst.
    2.sowie heidedand schreibt-kopie des gutachten anfordern
    3.mach eine auflistung
    krankheit symptom auswirkung beeinträchtigung
    bitte wirklich angeben wie es ist!
    4.geh zum Vdk oder sozialgericht lass dich beraten. das ist kostenlos.
    hier gibt es viele hinweise im forum, aber auch beim integrationsamt.
    mach dich sachkundig, googel was das zeug hält.
    5.lass die begründung einen fachmann schreiben.

    wichtig , bei einem % grad der behinderung geht es nicht um die anzahl der behinderungen sondern letztendlich um die auswirkung der behinderung auf dein leben (privat/arbeit) das ist entscheidend. es wird nichts aufaddiert an prozente.

    vor ein paar tagen gab es dazu hier schon mal hinweise, guck noch mal rein. oben unter suche und thema eingeben.
    hüte dich vor ratschlägen, die lauten schummel was das zeug hält!

    drück dir die daumen und alles gute!
    lg sauri, der liebe dino:a_smil08:
     
  14. sborgmann

    sborgmann Neues Mitglied

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    Hallo,
    Mich verwundert das du schreibst
    Denn mit 30% bekommt man eigentlich keinen Ausweis.


    Aber zu den Ratschlägen:
    Widerspruch auf jeden Fall einlegen, erstmal ohne Begründung mit Bitte um Zusendung der entscheidungsrelevanten Unterlagen.

    Hast du diese kannst du gezielt den Arzt fragen dessen Bericht zu der Herabsetzung geführt hat. Denn das ist es ja worauf sich das Versorgungsamt im Widerspruchsverfahren stützen wird.

    Unterstützt der dich in deinem Widerspruch wird es einfacher für dich.
    Denn der GdB errechnet sich nicht aus der Summe der einzelnen Behinderungen, sondern wird Aufgrund der Einschränkungen der schwersten Einzelbehinderung erteilt. Geh mit ihm dann die Liste deiner Einschränkungen durch, denn meist vergißt man beim Arzt wirklich die Hälfte zu erzählen und wie soll er es erahnen können. Und mach dir wirklich eine schriftliche Liste, auch z.B. aufschreiben wenn Nebenwirkungen von Medikamenten einfluss auf deinen Alltag haben. Denn bei der Ermittlung des GdB zählen wirklich nur die Einschränkungen nicht die Krankheiten an sich. Sprich auch offen mit deinem Arzt über deine Ängste (Existenzangst etc. pp) denn das gehört teilweise ja auch mit in die Berichte über deinen Gesundheitszustand.

    Wenn du in einer Firma mit Behindertenbeauftragtem arbeitest lass dich von Ihm ebenfalls wegen des Gleichstellungsaantrages beraten. Eventuell hat der sogar welche liegen.

    Solltest du in keinem Sozialverband sein, tritt in einen ein. Denn Rechtsschutz hin oder her, die übernimmt in den meisten Fällen nur wenn geklagt wird, nicht im reinen Widerspruchsverfahren. Und das Aufsetzen von Schriftstücken über einen "normalen" Anwalt kann teuer werden. Der VdK z.B. nimmt eine geringe "Fallpauschale" in der dann die Kosten für das gesamte Widerspruchsverfahren enthalten sind. Je nach Ortsverband ungefähr zwischen 15 und 50 Euro.

    Frage mal ob es in deiner Gegend eine Selbsthilfegruppe für dich gibt. Die haben meist einen guten Draht zu Fachärzten, für den Fall das dein Arzt der Meinung ist deine Einschränkungen wären nicht mehr so immens.

    Und führe dir bitte eines vor Augen. Auch wenn man 50% oder Gleichgestellt ist, wenn eine Firma einen Mitarbeiter loswerden will dann machen die das auch. Zur Not über Abfindung etc. Gerade bei betriebsbedingten Kündigungen ist das gang und gäbe.

    Und verlass dich nicht auf Googel oder das Internet. Eine persönliche Beratung durch einen Sozialverband, eine Selbsthilfegruppe oder einen Arzt kann das Internet nie ersetzen.
     
  15. Colana

    Colana Musikus

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    Hallo Grobi,

    Du hast schon ganz viele hilfreiche Tipps erhalten.

    Vielleicht findest Du hier noch Infos zu diesem Thema.
     
  16. anko

    anko Bekanntes Mitglied

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    Hallo Grobi,

    das meiste ist ja schon geschrieben. Also Widerspruch einlegen, Akteneinsicht beantragen, damit du weißt, was die überhaupt angefordert und berücksichtigt haben und was nicht. Mit deinen Ärzten sprechen etc.

    Wenn ich das von meinen Seminaren richtig im Kopf habe (ich war mal Schwerbehindertenvertreterin), dann wird eine Schwerbehinderung nie zeitbefristet ausgesprochen.

    Es gibt einen Feststellungsbescheid der Behörde mir dem deine Schwerbehinderung anerkannt ist. Dieser ist grundsätzlich unbefristet. Aufgrund des Bescheides wird ein, meist befristeter, Schwerbehindertenausweis ausgestellt.

    Der Bescheid ist so lange gültig, bis ein neuer rechtskräftiger Bescheid ausgestellt wurde. Ein Bescheid ist erst dann rechtskräftig, wenn die Widerspruchsfrist abglaufen ist und du keinen Widerspruch eingelegt hast.
    Wenn du Widerspruch eingelegt hast und dieser abgelehnt werden sollte und du daraufhin wieder einen Widerspruch einlegst und das ganze vor Gericht geht, ist dein urspünglicher Bescheid mit den 50 % immer noch gültig. Das kann sich über Monate hinziehen. D.h. du giltst so lange weiterhin als Schwerbehindert. Auch für die Steuer und, füe manche Schwerbehinderte ganz wichtig, evtl. Frührentenansprüche, die in der Zeit noch durchgesetzt werden könnten...

    Solange der bisherige Schwerbehindertenbescheid nicht durch einen neuen rechtskräftigen erstetzt wurde, solange hast du auch deinen Kündigungsschutz etc. Nach meinem Wissen kannst du auch zum Versorgungsamt gehen und beantragen, dass sie für die Zeit des Verfahrens deinen Schwerbehindertenausweis verlängern.

    Ich weiß auch nicht, ob du jetzt schon einen Antrag auf Gleichstellung stellen kannst. Bei der Erstbeantragung, wenn du da nur 30 % bekommen hast und widerspruch einlegst, da geht das. Aber in deinem Fall bist du ja noch schwerbehindert, ich glaube da geht das nicht. Such dir da auf alle Fälle kompetente Hilfe.

    Gruß

    Anja

    P.S. Wenn du den VDK oder so nimmst, dann versuche deren 'Ruf' herauszubekommen. In großen Städten haben sie oft Anwälte da sitzen, die echt fitt sind, aber in kleineren 'Filialen' kann das auch mal anders aussehen...
     
  17. sborgmann

    sborgmann Neues Mitglied

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    Selbstverständlich kann und wird der GdB zeitlich begrenzt erteilt. Als Beispiel bei Darmkrebs wird üblicher weise ein GdB von 100% für 5 Jahre ausgesprochen, danach wird dann überprüft ob es eine weitere Metastasierung gibt oder ob der Patient als geheilt gilt. Denn dann wird der GdB entweder bebehalten, runtergesetzt oder nicht mehr erteilt.
     
  18. anko

    anko Bekanntes Mitglied

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    @ sborgmann,

    ich habe jetzt mal meine Seminarunterlagen rausgekramt und muss ich dir da leider (oder zum Glück für Viele) widersrprechen. Guck dir mal deinen Feststellungsbescheid an. Dort gibt es keine Begrenzung. Diese steht nur im Ausweis. Bzw. im Feststellungsbescheid steht, wie lange der Ausweis gültig ist und wie er verlängert werden darf/kann. Dieses Datum hat aber nur etwas mit dem Schwerbehindertenausweis zu tun. Der Feststellungsbescheid wird erst durch einen neuen, rechtskräftigen Feststellungsbescheid bzw. einen rechtskräftigen Aufhebungsbescheid ungültig.
    Du spichst in deinem Eintrag das Thema Darmkrebs an. Der Sohn meiner Nachbarin, ist als Kleinkind an Krebs erkrankt. Er hat auch seinen Ausweis auf 5 Jahre befristet erhalten. Der Feststellungsbescheid war nicht befristet. Nach Ablauf der Frist haben sie für ihn einen Aufhebungsbescheid erhalten. Die Anwältin, die das Thema referierte, hat uns erzählt, dass sie in Ihrer Praxis noch nie einen befristeten Feststellungbescheid gesehen hat.

    Das einzige wo ich mich vertan habe, war die Steuer. Die ist abhängig von den Daten die auf dem Ausweis stehen - sorry

    Gruß anko

    P.S. für die, die es genauer Interesssiert:

    Hier ein kleiner Auszug aus den Unterlagen, des ifb - zum Seminar Schwerbehindertenvertretung Teil II:

    Wurde der Wegfall der Schwerbehinderteneigentschaft festgestellt, fallen deren Wirkungen gemäß § 116 Abs. 1 SGB IX erst am Ende des dritten Kalendermonats nach Eintritt der Unanfechtbarkeit des die Verringerung feststelenden Bescheides weg. Dies gilt ebenso gemäß § 116 Abs. 2 SBG IX bei Widerruf oder der Rücknahme der Gleichstellung. Vor Ablauf dieser Frist bleiben die Wirkungen der Schwerbehinderteneigenschaften bestehten; insbesondere wird auch ein abgelaufener Ausweis mit den bisherigen Feststellungen verlängert.
    Wichtig für die Beratungspraxis:
    Dies bedeutet, dass der Betroffene den Fristbeginn durch ein für ihn kostenloses und gelegentlich lang dauerndes Widerspruchs-, Klage- und Berufungsverfahren hinausschieben kann. Für die Beurteilung von steuerrechtlichen Fragen kommt es demgegenüber auf den Zeitpunkt an, auf welchen der Wegfall der Vorraussetzungen festgestellt wird.

    Und noch etwas kurzes zum Widerspruch:

    Auch wenn Behörden immer wieder behaupten, der Widersruch könne erst bearbeitet werden, wenn eine Begründung vorliege, und dazu sogar Fristen setzen, bedarf der Widerspruch keiner Begründung, da auch im Widerspruchsverfahren die Behörde aufgrund des Amtsermittlungsgrundsatzes die Recht und Zweckmäßigkeit der Entscheidung zu überprüfen hat.
    Nach Abschluss des Widerspruchverfahrens durch einen Widerspruchsbescheid ist die Klage möglich. Hier wird der Amtsermittlunggrundsatz dadurch durchbrochen, dass der Kläger die Möglichkeit hat einen Antrag auf gutachterliche Anhörung eines bestimmten Arztes zu stellen.

    P.S.S. auch mit meinem Hintergrundwissen als Schwerbehindertenvertreterin ist dieses immer noch eine nicht rechtskräftige Aussage, die überprüft werden sollte. Aber so hat man es uns vor knapp 3 Jahren (also schon nach dem geänderten SGB IX) beigebracht.
     
  19. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    Behinderung+Ausweis

    hallo grobi,

    ich schick dir noch eine pn! zum thema
    lg sauri:)
     
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