versichert als Rentenantragsteller-keine Befreiung?

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von Samira, 2. März 2004.

  1. Samira

    Samira Neues Mitglied

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    Hallo,
    hatte grade ein Tel.-Gespräch mit einer Sachbearbeiterin von meiner KK, es ging eigentlich um das Diabetiker-Programm (bei dem die AOK-Versicherten Diabetiker in Rheinland-Pfalz, meiner Meinung nach gerade nach Strich und Faden vera.... werden) aber das nur so am Rande.

    Ich habe dann u.a. nach einer Befreiung wegen chron.krank, gefragt, da sagte mir die Dame:
    dass ich als Rentenantragsteller sowieso nicht befreit werden könnte, da man ja nicht wisse welches Einkommen ich mal haben werde :confused: :confused:

    für mich ist das neu, stimmt das überhaupt, weiß da jemand mehr darüber?

    gruß
    Samira
     
  2. Uschi

    Uschi in memoriam † 18.7.18

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    Liebe Samira,

    wenn du Rente beziehen wirst, musst du sofort Antrag auf Befreiung der Zuzahlungen stellen. Es wird auf einem Antragsbogen nach dem Einkommen gefragt - zum Einkommen wird alles gezählt, als verheiratete das EK des Partners z.B. + Rente.

    Bist zu alleinstehend, dann bekommst die Befreiung, wenn du unter der EK-Grenze liegst, bzw. die Ausgaben in einem Jahr die 1 % übersteigen.

    Liebe Grüsse
    Pumpkin
     
  3. Samira

    Samira Neues Mitglied

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    Hallo Uschi

    vielen Dank für deine Antwort,
    aber was ist wenn das ganze Rentenverfahren jetzt nochmal 2 Jahre dauert,
    ist man dann doppelt bestraft, kein Einkommen und zusätzlich auch noch alles selber bezahlen müssen, trotz chron.krank.

    Ich versteh das alles nicht mehr, aber das soll wohl auch keiner verstehen

    Gruß
    Samira
     
  4. Ulla

    Ulla "hessische Hexe"

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    Hi Samira,

    das Thema hatte ich gestern gerade, obwohl ich die 1% schon erreicht habe, will die KK mir die Befreiung erst zum Jahresende gewähren, da dann erst genau das Jahreseinkommen ( vom Ehemann) genau vorliegt.
    Begründung: Lohnerhöhung, Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld könne man nicht im voraus berechnen.
    Würde hingegen nur meine EU-Rente berücksichtigt wäre es kein Problem, da gibt es ja keine Erhöhungen.

    Gruß

    Ulla
     
  5. Nutella

    Nutella Mitglied

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    hi

    hatte erst gestern mit meiner krankenkasse ein telefonat (aok Rottal-inn) und der HErr ?? war sehr nett.. der hat mir auch erklärt, wann ich drunter falle usw...

    da meinte er doch. früher wurden die ausgaben für medis des partners nicht angerechnet.. durch die neue reform. wird das mit angerechnet.. und wahrscheinlich kann ich auch erst zum ende des jahres mir die Befreiung holen.. ist zwar doof, aber hiflt nix.....

    in deinem falle würde ich mal druck machen... weil ungefähr kann man schon sehen, wieviel rente du haben wirst...
     
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