Verlängerung der Rente-Arbeitsamt?

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von Sylvia A., 21. Februar 2006.

  1. Sylvia A.

    Sylvia A. Neues Mitglied

    Registriert seit:
    30. April 2003
    Beiträge:
    41
    Hallo zusammen,
    ich brauche heute mal euren Rat. Meine auf Zeit bewilligte Erwerbsminderungsrente läuft zum 01.08.2006 aus und ich habe jetzt den Antrag auf Verlängerung bekommen. Darin irritiert mich die Frage, ob ich arbeitssuchend gemeldet bin und seit wann. Ich muss dazu sagen, dass ich nur eine Teilrente zuerkannt bekam, aber die volle Rente erhielt, weil der Arbeitsmarkt für mich als verschlossen galt. Nun habe ich mich aber nicht weiter arbeitssuchend gemeldet, auch weil sich die Erkrankung verschlimmert hat und ich nicht arbeitsfähig bin. Habe ich da was falsch gemacht?
    Weiterhin steht in dem Schreiben, dass ich mich spätestens 3 Monate vor Rentenende beim Arbeitsamt arbeitssuchend melden soll, damit ich versichert bin,falls die Rente nicht weiter bewilligt wird. Das will ich aber nicht, denn das hieße ja, dass ich mich arbeitsfähig fühle. Was soll ich denn da eurer Meinung nach tun? Hat jemand damit Erfahrungen? Ich bin so unsicher.
    Gruß Sylvia
     
  2. engel

    engel Petra aus Gelsenkirchen

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    Hallo

    man soll sich glabue ich 3 moante vor ablauf also auch wenn man die WEiterbewilligung der rente beantrag auf dem arbeitsamt als arbeitssuchend melden
    ich selber habe das nie getan da ich nicht arbeitsfähig bin
    es wiederspricht sich doch
    die eu-weiterbilligung zu beantragen und gleichzeitg zum arbeitsamt zu rennen?

    engel
     
  3. adina

    adina Mitglied

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    567
    Hallo Sylvia,

    da bei dir ja eine Verschlimmerung eingetreten ist,wirst du logischerweise
    nun die Weiterbewilligung beantragen.
    Dir wurde die volle Rente zuerkannt,weil der Arbeitsmarkt verschlossen war.
    ich kann mir nicht vorstellen,daß du da auf Arbeitssuche gehen solltest ;) .

    Es sei denn in deiner Bewilligung war irgendetwas derartiges vermerkt.
    Lies dir das Schreiben doch einfach noch einmal ganz genau durch.
    Denn ohne einen derartigen Hinweis kannst du auch nichts verkehrt gemacht haben.

    Die Meldung beim AA heißt eigentlich nichts anderes,als daß,falls über
    deinen Antrag nicht rechtzeitig entschieden wurde,du nach Ablauf des
    derzeitigen Bewilligungszeitraumes nicht ohne Finanzen dastehst.
    Denn dein jetziger Bescheid endet automatisch,ohne nochmaligen Hinweis
    deines Rententrägers.

    Ich hab es so gehalten,daß ich den neuen Antrag ca.4 Monate vor Ablauf
    neu eingereicht habe.Ca.4 wochen später,das sind dann auch das
    gemeinte vierteljahr vorher,hab ich dem AA mitgeteilt,daß mein
    derzeitiger Rentenbewilligungszeitraum zum....... endet.
    Diese Mitteilung wurde im dortigen Computer vermerkt.
    Bei uns hielt man es so,sollte am letzten Tag des Bewilligungszeitraumes
    noch kein neuer Bescheid ergangen sei,müßte am 1.Tag danach
    tatsächlich Arbeitslosengeld beantragt werden,sonst steht man nämlich
    im Falle einer möglichen Rentenablehnung ohne Geld da. Und 4 wochen
    später geht auch der Versicherungsschutz (wenn keine Fam.Vers. möglich)
    verloren.Solange man sich ev. tatsächlich arbeitslos melden muß,ohne
    bisherigen Bescheid vom Rententräger,kann man unter einem bestimmten
    § geführt werden und kann solange den gelben Krankenschein vom Arzt
    abgeben und bleibt automatisch unvermittelbar.
    Auch über die 6 Wochen hinaus.Das geht aber nur solange du nicht im
    Widerspruch bist :( .

    Auf deinen Antrag für die Rente machst du ein Kreuz bei nein.
    Schließlich hast du dich bis zu diesem Zeitpunkt auch noch nicht beim AA
    arbeitslos gemeldet :D .

    So nun wünsch ich dir viel Glück,daß alles reibungslos über die Bühne geht.

    LG adina :)
     
  4. Diane

    Diane Neues Mitglied

    Registriert seit:
    16. Januar 2005
    Beiträge:
    32
    Hallo Sylvia!

    Du musst Dich drei Monate vor Ablauf Deiner befristeten Rentenbewilligung höchst vorsorglich abrbeitssuchend melden. Die Frage, ob und inweiweit Du nach Auslaufen Deiner Erwerbsminderungsrente arbeitsfähig sein wirst, spielt hierfür zunächst erst einmal keine Rolle. Diese Meldung dient nur dazu, dass Du für den Fall, dass sich die Weiterbewilligung Deiner Rente verzögert, finanziell geschützt bist und dass Dir insoweit keine Ansprüche verloren gehen.

    Gib im Rahmen der Meldung bei der Agentur für Arbeit an, dass Du die Weiterbewilligung Deiner Rente beantragt hast bzw. beantragen wirst.

    Wichtig ist zudem, dass Du die Weiterbewilligung Deiner Erwerbsminderungsrente rechtzeitig, d.h. 3 Monate vor Ablauf der Befristung, beantragst, damit Du insoweit eine lückenlose Bewilligung erreichen kannst.

    Alles Gute!
     
  5. Sylvia A.

    Sylvia A. Neues Mitglied

    Registriert seit:
    30. April 2003
    Beiträge:
    41
    Hallo ihr Lieben,
    danke für eure Antworten, ich war wirklich erstmal ziemlich ratlos. Aber nun werde ich es so machen, dass ich mich wirklich beim AA registrieren lasse mit dem Hinweis, die Weiterbewilligung der Rente beantragt zu haben und dann bei Ablauf der Rente evtl. einen Krankenschein einzureichen. Ich muss mich sowieso beim AA erstmal erkundigen, ob ich überhaupt Anspruch auf Arbeitslosengeld hätte.
    Ich hatte gestern die Gelegenheit, mit der Sozialberaterin unserer Rheuma-Liga zu sprechen und die meinte auch, dass es um die finanzielle Absicherung im Falle einer Nicht-Weiterzahlung der Rente geht. Aber das will ich mir lieber noch gar nicht ausmalen.
    Ich habe mir auf jeden Fall von allen behandelnden Ärzten die aktuellen Befunde besorgt und werde diese gleich dem Antrag beifügen, und dann heißt es, erstmal abwarten.
    Also noch mal danke und viele Grüße von Sylvia
     
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