@hallo sabrina
herzlich willkommen!
deine frage ist sehr "speziell" und ich versuche dir aus meiner sicht zu antworten, ohne den ablauf, inhalt und aussagen
des gutachten (Gut) zu kennen. bin aber nur, wie die meisten hier "laie".
so wie ich denke, ist da schon eine menge gelaufen, sonst wärst du nicht im dritten antrag des berufungsverfahren.
der drv steht es frei ob und welchen gutachter(gu) sie einsetzt oder andere massnahmen zur bewertung deines
gestellten antragsbegehren auf erwerbsminderungsrente (EMR)einleitet.
der gu hat den auftrag sehr genau einzuschätzen und zu bewerten, in welchem ausmass deine arbeitsfähigkeit soweit
beeinträchtigt ist, wie dein antragsbegehren aussagt. also arbeitsunfähig unter 3 stunden und somit dem arbeitsmarkt
nicht mehr zur verfügung zu stehen.
er bewertet auch unter dem aspekt, dass bereits Gut erfolgt sind, nach deinem antrag auf EMR und den weiteren
erfolgten verfahren. das ist natürlich umso schwieriger. von daher muss dieses Gut dann um so ausführlicher und
umfassender sein. vor allem wird der gu hier dich sehr genau einschätzen müssen.
denn die DRV entscheidet dann auf grundlage dieses Gut, dein begehren auf EMR.
(...) schrieb sachen die man als Gutachter vertraulich behandeln müsste!(...)
was ist vertraulich?
eine aussage, die nur für den zweck bestimmt ist, so dass eine entscheidung getroffen werden kann und deren unterlagen
beim entscheidungsträger verbleiben. also anderen institutionen oder personen, ohne deine schriftliche einwilligung, nicht
öffentlich gemacht werden. diese haben dann keinen zugriff auf dieses gutachten oder andere unterlagen.
alle gemachten aussagen vom antragsteller gegenüber dem gu, sind prinzipiell immer vertraulich !
der gu selbst ist verpflichtet, aus deinen gemachten aussagen, ein ergebnis zu erstellen. das geht nur, wenn er sich darauf
im Gut bezieht und dies auch niederschreibt. dieses Gut geht an die entscheidungsstelle und wird nur noch für die beratung
im entscheidungsprozess zur anwendung kommen. anders geht es leider nicht.
andererseits, hättest du dich entscheiden können, nur bestimmte dinge darzulegen, wozu du ein recht hast. damit
muss sich der gu zufrieden geben. aber, ohne oder nur teilweise angaben, gibt es keine genaue entscheidung.
schweigt man sich gegenüber dem gu ganz aus, kann er nicht objektiv bewerten und er bezieht seine einschätzung aus
vorliegenden unterlagen oder befunden. das wiederum könnte für dich zum nachteil gereichen, da in befunden der
ärzte meist nicht die gemachten aktuellen beschwerden und probleme des antragstellers so ausführlich enthalten sind.
nur es liegt doch in deinem interesse ein umfassendes gu zu erhalten?, da du dich doch bereits im 3. berufungsverfahren
zur entscheidung auf EMR befindest.
m.E.n. wird es für dich ziemlich schwer werden, dem gu nachzuweisen, deine gemachten angaben nicht vertraulich
behandelt zu haben. ich sehe die chance eher nicht, hier einen grossen prozess auf schadensersatz gewinnen zu wollen.
dieses begehren deinerseits würde mit sicherheit schwierig verlaufen.
(...)Ich möchte jetzt auch gerichtlich gegen den Gutachter vorgehen und Schadensersatz oder Schmerzensgeld
zu bekommen den er beleidigte mich und (...)
gibt es dazu von dir einen zeugen, der wärend der gesamten zeit des Gut mit im raum anwesend war?
hast du, sofort nach dem gu-termin ein gedächtnisprotokoll mit den gemachten feststellungen gefertigt und dieses
mit einer dienstaufsichtsbeschwerde sofort an die beschwerdestelle der drv geleitet?
hast du um ein nochmaliges neues Gut von einem anderen gu beider drv, wegen voreingenommenheit des anderen gu,
gebeten?
wie ist die haltung deines anwaltes dazu?
ich kann mir gut vorstellen, dass du bei einem solchen klageverfahren ohne handfeste beweise, dass er dich beleidigt hat,
wohl eher den kürzeren ziehst. und sich dies unter umständen durchaus, auf eine hoffentlich für dich positive entscheidung
auf EMR, negativ auswirken würde.
sauri