Umzug

Dieses Thema im Forum "Kaffeeklatsch" wurde erstellt von Widder44, 7. August 2007.

  1. Widder44

    Widder44 Flieger

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    28. September 2005
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    78
    Hallo

    Ich habe da mal eine Frage .Meine Frau und ich ziehen
    jetzt bald um mir graut schon davor mit meinem Rheuma, das ist für einen Gesunden Menschen schon schlimm.
    Hat jemand von Euch schon mal die letzte Monatsmiete
    einbehalten und Sie mit der Kaution verechnen lassen .
    unser Vermieter ist eine linke Pazille und ich möchte vermeiden das er die irgendwie einbehält die Kaution.
    Würde mich über Antworten freuen.

    Viele Grüße Jürgen
     
  2. Fallingstar

    Fallingstar Mitglied

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    Baden-Württemberg
    Hallo Jürgen,

    grundsätzlich darf der Vermieter nach Beendigung des Mietverhältnisses die Kaution nicht einbehalten. Er darf aber, einen gewissen Anteil einbehalten, wenn noch Nachzahlungen der Nebenkosten (Wasser, Heizung, etc.) zu erwarten sind. Am besten Du logst Dich mal auf die Seite des DMB (www.dmb.de) ein und schaust unter Recht nach. Da steht alles was Du wissen sollst und musst.

    Viel Erfolg beim umziehen
    wünscht Ute
     
  3. KerstinB.

    KerstinB. Mitglied

    Registriert seit:
    20. August 2005
    Beiträge:
    900
    Ort:
    Berlin
    Hallo Widder!
    Wir haben schon zwei mal die Kaution für die Miete genutzt.
    Das erste mal, weil das Haus zwangsverwaltet wurde und der ehemalige Verwalter einfach abtauchen wollte. Wir haben die letzten zwei Monatsmieten komplett einbehalten und am Ende - oh Wunder!! - doch noch den Rest wiederbekommen.
    Bei unserem letzten Umzug haben wir das mit dem Vermieter abgeklärt, ob wir einen Teil der Kaution als Mitzahlung nutzen können. Der war damit einverstanden.
    Das war jetzt nur unsere Erfahrung. Bei dem ersten Verwalter, der sich aus dem Staub machen wollte, haben wir vorher auch mit einem Anwalt vom Mieterverein gerdet. Mit einem Schreiben haben wir diesen Schritt (die Einbehaltung) damals allerdings angekündigt. Das würde ich an Eurer Stelle dann auch machen.
     
  4. Widder44

    Widder44 Flieger

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    78
    Hallo

    Ich Danke Euch für die Informationen

    Viele Grüße der Widder
     
  5. Stehaufmännchen

    Stehaufmännchen Neues Mitglied

    Registriert seit:
    23. Juli 2007
    Beiträge:
    90
    Vorsicht beim "verrechnen" der Kaution mit Mietzinsen. Ist Dein Vermieter damit nicht erinverstanden, kann er die Mietzahlungen gerichtlich eintreiben und trotzdem die Kaution vorerst einbehalten. Laut Mietrecht ist die Verrechnung von Mietzinsen nicht erlaubt.

    Einigt euch mit dem Vermieter, und das schriftlich. Stellt er sich quer kann es teuer, zeitaufwändig und stressig werden.
     
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