Umschulung von der DRV abgelehnt - Wie Widerspruch einlegen?

Dieses Thema im Forum "Rente und Rehabilitation" wurde erstellt von pauschi, 27. September 2010.

  1. pauschi

    pauschi Neues Mitglied

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    Hallo.

    Ich habe jetzt zum zweiten Mal einen Antrag für eine Umschulung bei der DRV gestellt. Ich bin gelernte Elektronikerin, aber mein Hausarzt und der Amtsarzt schreiben, dass ich meinen Beruf nicht weiter machen kann. War vom 4.5.-1.6. zur Reha und wurde arbeitsfähig entlassen. Die DRV hatte beide Anträge abgelehnt. Nun ist meine Frage, wie ich den Widerspruch formuliere. Könnt ihr mir helfen?

    LG
    pauschi
     
  2. Duvel

    Duvel Mitglied

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    Wenn die Ärzte der Reha Dich als Arbeitsfähig entlassen haben, ist der Erfolg beim Widerspruch wohl nicht sehr groß. Wenn es denn auch eine Klinik der DRV war, werden die sich ziemlich nach dem Urteil der dortigen Ärzte richten.

    Aber im Grunde musst Du in einem Widerspruch begründen, warum Du mit der Entscheidung der DRV nicht einverstanden bist.

    Du kannst aber auch erstmal pro Forma nur Widerspruch einlegen, damit Du die Frist einhälst und die Begründung nachreichen. Wenn Du Rechtsschutz versichert bist, vielleicht mit Hilfe eines Anwltes oder der ÖRA.

    Wen meinst Du mit Amtsarzt? Einen von der DRV?


    Viele Grüße


    Manuela
     
  3. pauschi

    pauschi Neues Mitglied

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    Mein Fehler war, dass ich beim Entlassungsgespräch in der Reha gesagt habe, dass ich es mit meinem Beruf noch mal probieren möchte. Aber es geht einfach nicht. Ich bekomme bei manchen Hausarbeiten ja schon Schmerzen.

    Bin leider nicht Rechtsschutzversichert.

    Mit Amtsarzt meine ich einen Arzt von der Agentur für Arbeit. Der hatte mir ein Schreiben übermittelt und einer Umschulung zugestimmt. Er selber hat mich aber nicht untersucht, sondern es wohl nur aus den Akten von meinem Hausarzt entnommen.
     
  4. Duvel

    Duvel Mitglied

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    Hm, aber die Agentur für Arbeit ist ja nicht zuständig, wenn Du nicht arbeitslos bist.

    Entweder schaust Du mal, ob es bei Euch in Niedersachsen auch eine Öffentliche Rechtsauskunft gibt, wo Du Dich evtl. beraten lassen kannst, oder eben Widerspruch einlegen, nochmal mit dem Arzt kurzschließen und evtl. auf die Arztberichte verweisen, als Begründung.
    Und dann kommt es auch drauf an, welche Berichte mehr Gewicht haben, der des HA und der Agentur oder der Reha.


    Aber denk dran, das Du nur einen Monat Zeit hast, um Widerspruch einzulegen.


    Viele Grüße

    Manuela
     
  5. pauschi

    pauschi Neues Mitglied

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    Niedersachsen
    Ja, ich weiß, dass ich nur einen Monat Zeit habe. Das Schreiben ist am Freitag gekommen.

    Ich bin zur Zeit arbeitslos. Aber das Amt kann da nichts mehr für mich machen, haben die gesagt.

    Mein Problem ist, dass ich im Allgemeinen nicht weiß, wie ich den Widerspruch formulieren soll. Hatte mit sowas noch nie zu tun.
     
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