Hallo, kennt sich hier jemand mit der �bernahme von Krankentransportkosten durch die gesetzliche KV aus? Bei mir ist ein Sprunggelenk versteift worden, ich habe jetzt 6 Wochen Liegegips und muss im Anschluss zu einer Kontrolluntersuchung (R�ntgen/ �berpr�fung, ob Belastung beginnen kann), und zur Anpassung eines arthodesischen Schuhs nochmal ins Krankenhaus. Ich bin nicht in der Lage zu laufen, mit �ffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Auto zu fahren. Ich sitze im Rollstuhl. Die KV sagt, wir �bernehmen keine Kosten f�r einen Behindertentransport, egal ob nun ins Krankenhaus oder zu einem anderen Arzttermin. Gibts da eine M�glichkeit, dass die Fahrtkosten mit einem Behindertentaxi zum Arzt �bernommen werden?
hallo Manuela Müller, krankentransport /fahrtkosten u.a. rechtsgrundlagen krankentransport-richtlinien des gemeinsamen bundesausschusses arten der krankenbeförderung zuzahlung fahrtkosten kosten für fahrten zur ambulanten behandlung fahrtkosten - transportkosten aus thread "links zum thema....." hier im forum lg marie
Ich finde die gesetzliche Regelung unmöglich. Was macht man, wenn man vielleicht weniger als 6 Monate gehunfähig und auf den Rollstuhl angewiesen ist? Ich müßte lt. Aussage Arzt zZt wöchentlich Blut abgenommen bekommen, weil ich mir ein Thrombosemittel spritze. Der Arzt kommt aber nicht so oft ins Haus. Und ich muss zu den Kontrolluntersuchungen wegen meinem Rheuma... Wer zahlt die Fahrten, wenn man kein Geld dafür hat?