Hallo allerseits, in einem anderen Forum ist folgender Tipp: wenn jemand Probleme mit seiner Krankenkasse hat: Zitat: Für alle diejenigen, die auch ähnliche Probleme mit Kassen und Anträgen haben und die das ebenso schlaucht, da die Krankheitsbewältigung an sich einen schon so mitnimmt, und der auch kein Geld für teuere Anwälte hat (und einen Fall vors Sozialgericht zu bringen kostet auch oft wertvolle Zeit): der Schritt direkt nach dem Widerspruch, den jeder heute einlegen sollte, ist es sich an die Aufsichtsbehörde der Kasse zu wenden, den Fall dort vorzutragen mit allen Anträgen, die bereits gestellt wurden und den Antworten bzw. Nicht-Antworten der Kasse. Diese Behörde leitet dann einen aufsichtrechtliche Prüfung ein. In der Regel hilft das, vor allem bei den ländlichen Kassen, die oft von den seltenen Erkrankungen noch nichts gehört haben und einfach sich nicht die Arbeit machen wollen, nachzuforschen. Diese Vorgehensweise ist also vollkommen legal und wird den Patienten nur nicht mitgeteilt (warum wohl mal wieder...) Hier die Adresse der Aufsichtsbehörde für die DAK-Stellen: Bundesversicherungsamt, Friedrich-Ebert-Allee 38, 53113 Bonn Bitte auch weitergeben an Ärzte usw., die wissen meist auch nichts von dieser Möglichkeit. Meine waren sehr erfreut, davon zu hören." Zitatende (http://www.dgm.org/cgi-bin/ubb/ultimatebb.cgi?ubb=get_topic&f=13&t=000009&p=20) und dann den letzten Beitrag.... http://www.bva.de/ Diese Adresse ist die Aufsichtsbehörde für alle Krankenkassen....., also nicht nur für die DAK... Viele Grüße Colana