Hallo zusammen, ich war gestern bei einer Beraterin der DRV. Nach langem Hin und Herrechnen sagte Sie zu mir, wenn ich meine Arbeitszeit verkürze und also nur fünf wie bisher sieben Stunden arbeiten würde, fehlte mir kein Geld, da ich ja dies dazuverdienen dürfte. Kann das sein ? Ich lese überall, dass einem etliches Geld bei der Teilerwerbsminderung fehlt. Wer kann mir eine Antwort darauf geben. LG Isi
Hallo Isi, ich habe da im Internet gestöbert ... und eine Seite gefunden ... aber wahrscheinlich darf ich die hier nicht ... ich schreibe Dir eine PN.
Du kannst LInks zur DRV gerne posten, die anderen ohne das www vorweg, das geht schon. http://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/de/Navigation/Rente/Leistungen/EM/em_teilweise_node.html Bei voller Erwerbsminderung gilt: Wenn ich eine Altersrente vorzeitig in Anspruch nehme oder eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit beziehe, darf ich 400 Euro hinzuverdienen, ohne dass meine Rente gekürzt wird. Verdiene ich aber mehr, so kann ich meinen Rentenanspruch ganz oder teilweise verlieren. Wenn ich die Regelaltersgrenze erreicht habe, gibt es keine Hinzuverdienstgrenzen mehr. ..... Es gelten Hinzuverdienstgrenzen, die sich unter anderem aus dem persönlichen Verdienst der letzten 3 Kalenderjahre vor Eintritt der Leistungsminderung ergeben. Je nach Höhe des Hinzuverdienstes kann auch eine halbe Rente gewährt werden. Falls Sie hierzu Fragen haben, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung.
Hallo Isi, ich bin von Vollzeit auf 20 Std. gegangen. Zusätzlich bekomme ich die teilweise Erwerbsminderungsrente. Zusammengerechnet hab ich grad mal knapp 100€ weniger als bei Vollzeit.