Waldmensch
Sozialkämpfer
Es gibt für die verschiedensten Erkrankungen entsprechende Leitlinie, auf deren Grundlage ein Gutachten zu erfolgen hat. Leider wird bei Schmerzen gerne ein Orthopäde hinzugezogen. Am Ende kommt dabei nichts rüber, denn rein orthopädisch mag man ja gesund sein. Doch Rheuma und Schmerzen finden keinen direkten Einfluss in das Gutachten, da der Orthopäde nur seinen Bereich sieht. Schmerzen werden von ihm nur als subjektive Begleitung angesehen.
Aus diesem Grund gibt es Leitlinien. Wer möchte, schicke ich diesen Usern die Leitlinien gerne zu.
@Frau Meier - nicht jeder Arzt kann vor Gericht seine Aussagen machen um diese als gerichtsfähig geltend zu halten. Um dies zu sein, muss man vom Gericht her ein bestellter und damit vereidigter Arzt sein. Ansonsten hat das Gutachten nur den Wert eines Hinweises und nicht den eines Beweises. Wer meiner Aussage keine Glauben schenkt, darf gerne bei Gericht anfragen. Privatgutachten sind und bleiben eine private Angelegenheit und können auch in Folge, der gegenerischen Seite bei Erfolg nicht in Rechnung gestellt werden. Nur Gutachten denen das Gericht zugestimmt hat, können angesetzt werden.
Auch darf jeder ohne anwaltlichen Beistand vor Gericht auftreten, keine Frage der Ordnungsmäßigkeit. Ob dies jedoch genügt um hier einen Erfolg zu erreichen bleibt offen.
Wer einmal ein Gutachten bei chron. Schmerzen gesehen hat, der sieht sofort ob dies nach den Leitlinien oder nach einem Fachgebiet erfolgte.
In diesem Zusammenhang habe ich auch mit meinem Anwalt gesprochen. Er selbst fordert auch Gutachten anch den Leitlinien der Erkrankung. Dafür hat er entsprechende Gutachter in petto um realistische Ergebnisse zu erlangen. Doch muss ich in diesem Zusammenhang erneut darauf hinweisen, dass jeder Gutachter vom Gericht her vereidigt und somit bestellt worden ist. Auch in anderen Bereichen gibt es bestellte Gutachter.
Ich hoffe hiermit den Zweck und Sinn verdeutlicht zu haben, was es damit auf sich hat ob man ein privates Gutachten oder ein gerichtl. angeordnetes Gutachten erstellt.
Gerne postuliere ich auch meinen Schriftverkehr mit dem Gericht und den Gutachtern.
LG
Waldi
Aus diesem Grund gibt es Leitlinien. Wer möchte, schicke ich diesen Usern die Leitlinien gerne zu.
@Frau Meier - nicht jeder Arzt kann vor Gericht seine Aussagen machen um diese als gerichtsfähig geltend zu halten. Um dies zu sein, muss man vom Gericht her ein bestellter und damit vereidigter Arzt sein. Ansonsten hat das Gutachten nur den Wert eines Hinweises und nicht den eines Beweises. Wer meiner Aussage keine Glauben schenkt, darf gerne bei Gericht anfragen. Privatgutachten sind und bleiben eine private Angelegenheit und können auch in Folge, der gegenerischen Seite bei Erfolg nicht in Rechnung gestellt werden. Nur Gutachten denen das Gericht zugestimmt hat, können angesetzt werden.
die Zeit bleibt halt nicht stehen. Sicher kann jeder Arzt ein Gutachten erstellen, inwieweit dieses jedoch Gehör und Gewichtung findet darf sich jeder selbst an den Fingern abzählen.Bis vor wenigen Jahren...
Auch darf jeder ohne anwaltlichen Beistand vor Gericht auftreten, keine Frage der Ordnungsmäßigkeit. Ob dies jedoch genügt um hier einen Erfolg zu erreichen bleibt offen.
Wer einmal ein Gutachten bei chron. Schmerzen gesehen hat, der sieht sofort ob dies nach den Leitlinien oder nach einem Fachgebiet erfolgte.
In diesem Zusammenhang habe ich auch mit meinem Anwalt gesprochen. Er selbst fordert auch Gutachten anch den Leitlinien der Erkrankung. Dafür hat er entsprechende Gutachter in petto um realistische Ergebnisse zu erlangen. Doch muss ich in diesem Zusammenhang erneut darauf hinweisen, dass jeder Gutachter vom Gericht her vereidigt und somit bestellt worden ist. Auch in anderen Bereichen gibt es bestellte Gutachter.
Ich hoffe hiermit den Zweck und Sinn verdeutlicht zu haben, was es damit auf sich hat ob man ein privates Gutachten oder ein gerichtl. angeordnetes Gutachten erstellt.
Gerne postuliere ich auch meinen Schriftverkehr mit dem Gericht und den Gutachtern.
LG
Waldi
