Rente Ja das ist wohl so richtig. Man spricht bei Gewährleistung einer Vollrente von 45 Jahren Beitragsleistungen. Ausgegangen wird von einem Rentenalter von 65, im Gespräch sind 63, wenn diese 45 Jahre erfüllt wären. Der Durchschnitt bei geleisteten Beitragsjahren liegt bei 39, in dieser Kommision wird argumentiert: " Wer früh in das Berufsleben einsteigt und auf diese 45 Jahre kommt, könnte dann schon mit 63 in Rente gehen." Inwieweit da die gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden bleibt abzuwarten. Die Rente wird ja nach einem Punktsystem errechnet. Es kommt sicherlich darauf an mit welchen Vorraussetzungen man in die Rente vor 65 geht. Einen Anspruch auf volle Rente hat man nach 45 Beitragsjahren und den wollen viele jetzt durchsetzen, das ist soweit richtig.
Hallo Unimaus, Schwerbehinderung und Rente sind zweierlei Paar Schuhe. Es gibt Leute, die sind zu 100% Schwerbehindert, stehen aber noch voll im Erwerbsleben. Wenn Dein Mann gesundheitlich sehr angeschlagen ist, dann sollte er beim Rententräger BfA oder LVA einen Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente stellen. Um diese im vollen Umfang zu erhalten muss man für unter 3h täglich als arbeitsfähig eingestuft werden.