Seit dem 1. Juli 2001 haben Menschen mit Behinderungen mit Inkrafttreten des SGB IX mehr Rechte auf Teilhabe. Das bedeutet: Mehr Selbständigkeit, mehr Entscheidungs-spielräume und eine schnellere und bessere Unterstützung in allen Fragen des Hilfebedarfs. Damit waren und sind zugleich natürlich auch viele Neuerungen und Änderungen verbunden. Um den Prozess der Umsetzung für alle am Rehabilitations -prozess Beteiligten in größtmöglicher Weise transparent zu gestalten, bietet die neue Homepage zahlreiche Informationen rund um das Gesetz an. Mehr ist zu erfahren auf folgender Webseite: http://www.sgb-ix-umsetzen.de/index.php/nav/tpc/nid/1/aid/343 letzte Aktualisierung war am 7.Mai 2004, somit wohl auf dem aktuellen Stand. Vielleicht findet der eine oder andere ja Information auf dieser Seite, die er bei den Widersprüchen gegenüber den Behörden ins Spiel bringen kann.