Schwerbehinderten-Ausweis nach neuem Recht

Dieses Thema im Forum "Schwerbehinderung" wurde erstellt von teamplayer, 7. Mai 2019.

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  1. teamplayer

    teamplayer Bekanntes Mitglied

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    Heute traf der Bescheid über meinen GdB ein, nachdem wir letztes Jahr eine Neueinstufung beantragt haben. Er basiert damit auf den neuen Bewertungsgrundlagen und ich kann nicht meckern.

    Es wurde von 90 auf 100 hochgestuft und neben den Merkzeichen "G" und "B" kam noch ein "H" dazu. Das "aG" wurde abgelehnt und das erfülle ich nach den neuen Kriterien auch noch nicht dauerhaft. Passt schon, natürlich gibt es da noch Luft nach »oben«.

    Bei den Erkrankungen werden keine Einzel-GdB aufgeführt und die Bescheinigung für einen orangen Parkausweis liegt bei. Dafür braucht man mindestens einen GdB von 70 plus "G" und eine geringe Gehstrecke. Nie wieder Parkplatzgebühren ist schon was und meine Gäste und Therapeuten dürfen jetzt immer direkt vorm Haus parken. Der Anwohnerausweis ist darin enthalten.

    Was es mit der Pflegepauschale auf sich hat, muss ich noch herausfinden. Dazu fand ich Hinweise, wenn man ein H bekommen hat.

    Morgen muss ich mal meinen Sachbearbeiter fragen, warum nur der Gesamt-GdB aufgeführt ist.

    Jedenfalls werden auch meine Allergien als erhöhend mit erfasst, so dass ich jetzt neues Futter für das Sozialamt habe. Die haben mir nach zwei Jahren den sorgsam nachgewiesenen Mehrbedarf gestrichen und seit einem Jahr warte ich auf den neuen Bescheid.
     
    #1 7. Mai 2019
    Zuletzt bearbeitet: 7. Mai 2019
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  2. Oliver70

    Oliver70 Bekanntes Mitglied

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    Hallo Teamplayer,

    das ist ja schon mal eine Erleichterung grad was das Parken generell angeht. Mal schauen was sich bei meinem Vater ergibt,
    70% hat er wegen dem Parkinson schon bekommen aber kein G obwohl er auf Rollator und zeitweise auch den Rollstuhl angewiesen
    ist. Wir haben vor drei Monaten Einspruch eingelegt da unser Meinung und die vom Hausdoc ist das er das G braucht. Was für neue
    Regelungen sind das denn? Kann ich theoretisch auch davon profitieren da ich 50% seit 1991 habe und damals hatte ich bei weitem
    nicht die Einschränkungen die ich nun jetzt nach Jahrzehnten habe?

    Vielen Dank und liebe Grüße
    Oliver
     
  3. teamplayer

    teamplayer Bekanntes Mitglied

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    Hallo oliver,

    bei deinem Vater sehe ich auch, dass ein Widerspruch sinnvoll ist.

    Ob und in welcher Form Du profitieren könntest, kann ich nicht sagen. Viele befürchten eher Nachteile.

    Die Infos zu den neuen Kriterien findest Du in diesem Unterforum, ein, zwei Threads weiter.
     
  4. Maggy63

    Maggy63 Kreativmonster

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    Glückwunsch, das hat ja gut geklappt! Wenn jetzt noch das Sozialamt in die Gänge käme... Verrätst du mir bitte, wofür das 'H' steht?

    Ich will mich jetzt auch so langsam mal ransetzen und eine Höherstufung beantragen. Gibts da eigentlich extra Anträge oder geht das auch formlos?
     
  5. Mona-Lisa

    Mona-Lisa habe RA seit 2011

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    Sag mal, kann man das irgendwo nachlesen??
    Ich habe 80 + G, und dass man dafür auch einen Parkausweis bekommt, wurde hier im Amt verneint. Hatte vor ein paar Jahren mal deswegen nachgefragt.
    Aber evt gibt's da ja auch neue Regelungen?
     
  6. kekes

    kekes Bekanntes Mitglied

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    Hallo,
    meine Tochter (14 Jahre) hat auch Merkzeichen "H". Das H bedeutet hilflos.
    Ich kann bei meiner Steuererklärung ihren "Höherbedarf" anrechnen. Das sind 3700,- Euro pro Jahr. Wie genau es da verrechnet wird kann ich Euch aber nicht sagen. Ich glaube, dass es die Höchststeuerlast mindert oder so ähnlich.
    Mit dem Merkzeichen hat man auch ein Anrecht auf eine Pflegestufe. Teamplayer, ich gehe davon aus, dass Du schon eine hast (ich wusste es jetzt nicht - deshalb die Info)
    @Maggy63 : Höherstufung kann man auf dem ganz normalen Antrag ankreuzen. Du musst allerdings schon einen GdB- Antrag dafür ausfüllen. Die Anträge unterscheiden sich aber nicht (also egal ob Höherstufung oder Erstantrag) - kann man auch im Internet runterladen
    Ich habe im Januar eine Höherstufung beantragt, die ohne Probleme genehmigt wurde.
    LG Kekes
     
  7. Maggy63

    Maggy63 Kreativmonster

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    Danke, Kekes!
    Was bedeutet Hilflos genau? Ich habe ja in meinem Pflegegutachten stehen, dass ich nur in Begleitung meines Mannes rauskomme. Ist sowas damit gemeint?
     
  8. mondbein

    mondbein Bekanntes Mitglied

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    Für den orangenen Parkausweis wird außerdem das Merkzeichen B benötigt, es sei denn, man hat eine CED vorzuweisen, dann geht es auch mit ärztlichem Attest und GdB 60. Die dir gegebenen Antwort war somit korrekt.

    https://mobilista.eu/409/orange-parkerleichterung-fuer-behinderte-antrag-rechte-und-pflichten/?fbclid=IwAR3-soQEixYaygxYSclUzFJPeddY2Km-k3rG3fdqXpEtP_i9ihDJ3fpncGU
     
    #8 9. Mai 2019
    Zuletzt bearbeitet: 9. Mai 2019
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  9. kekes

    kekes Bekanntes Mitglied

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    @Maggy63 :So weit ich das noch weiß bedeutet hilflos, dass man z.B. beim Verlassen des Hauses, beim Nutzen von öffentlichen Verkehrsmittel, bei der Körperpflege usw. auf ständige (oder vermehrte - den genauen Wortlaut weiß ich leider nicht mehr) Hilfe einer Pflegeperson angewiesen ist...
    Schau mal hier:

    Hilflos ist gemäß § 33 b Abs. 6 Satz 3 EStG eine Person, wenn sie für eine Reihe von häufig und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen zur Sicherung ihrer persönlichen Existenz im Ablauf eines jeden Tages fremder Hilfe dauernd bedarf. Diese Voraussetzungen sind auch erfüllt, wenn die Hilfe in Form einer Überwachung oder einer Anleitung zu den in Satz 3 genannten Verrichtungen erforderlich ist oder wenn die Hilfe zwar nicht dauernd geleistet werden muss, jedoch eine ständige Bereitschaft zur Hilfeleistung erforderlich ist
     
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  10. Mona-Lisa

    Mona-Lisa habe RA seit 2011

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    Okay, dann war das ein Missverständnis. Teamplayer schrieb ja,
    Das mit dem B erklärt das natürlich, stand ja weiter oben.

    Danke!
     
  11. Stine

    Stine Moderatorin

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    @Maggy63 Du benötigst im Schwerbehindertenausweis dann das Merkzeichen B wie Begleitung (das habe ich auch zusätzlich, da ich ohne Begleitung auch nirgends mehr hin komme). Ich bin auch froh, den blauen Parkausweis zu haben, denn diese Parkplätze sind größer, so dass man mit Rolli und Rollator bequem aussteigen kann.
     
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  12. teamplayer

    teamplayer Bekanntes Mitglied

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    Bitte entschuldige, an das B habe ich einfach nicht mehr gedacht.

    Da ich noch ganz gut ein- und aussteigen kann, reicht mir der orange Ausweis, über den ich allerdings sehr froh bin. Für mich ist er genau richtig und falls mal nicht, gibt es immer Lösungen.
     
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  13. teamplayer

    teamplayer Bekanntes Mitglied

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    Nun habe ich die Einzel-GdBs. Die haben sich kaum geändert, aber der Gesamt-GdB wurde angehoben, das Merkzeichen H kam dazu und der Parkausweis.

    Die neuen Osteoporose-Werte sind noch nicht berücksichtigt und die endokrinologischen Erkrankungen auch nicht. Das ist mir aber alles egal, solange der Endergebnis passt. Um die Einzel-GdBs schert sich doch kaum einer und mehr als 100 geht nicht.
     
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  14. sumsemann

    sumsemann Bekanntes Mitglied

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    Werden Osteoporosewerte beim GdB berücksichtigt?
    Das wusste ich gar nicht :confused:
     
  15. teamplayer

    teamplayer Bekanntes Mitglied

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    Nein, nicht die Werte, sondern der Belastungsschmerz, der sich aus der Verschlechterung ergibt. Die Osteoporose wird als Folge des Rheumas gewertet. Wie gesagt, die neuen Ergebnisse sind nicht mit eingeflossen und letztendlich ist es egal, woher die Schmerzen herkommen.
     
  16. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    @Hallo Teamplayer,
    glückwunsch, dass das so für dich angehoben werden konnte.
    aber es gibt noch kein neues bewertunggesetz.
    nach meiner kenntnis sind die anhörungen der einwände von verbände und organisationen noch nicht abgeschlossen bzw. in vollem gange.
    ...zitat von der seite des VdK
    "Seit einiger Zeit liegt ein Referentenentwurf vor, der neue Verordnungsregeln vorsieht. Diesen Entwurf kritisiert der Sozialverband VdK scharf, denn mit den dort vorgeschlagenen Änderungen könnten Verschlechterungen auf Betroffene zukommen"
    es gibt derzeit nur ein entwurf.
    das wurde uns über den VdK so auch noch nicht komuniziert.
    ehrlicherweise warten viele gespannt auf das ergebnis.
    sauri
     
    #16 13. Mai 2019
    Zuletzt bearbeitet: 13. Mai 2019
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  17. Jürgen

    Jürgen Aktives Mitglied

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    Hallo Mona-Lisa,

    genau darüber bin ich auch gestolpert- in der Hoffnung, dass es sich wieder verbessert hat... Bis 2009-2010 war es so, dass man 70 + G benötigte um eine Parkerleichterung zu bekommen. Danach wurde es der orange Ausweis (als Ersatz) eingeführt und eine Organisation hat sich gefeiert, dass es ihn gibt... Ich habe 80 und G und erhebliche Einschränkungen ins Auto einzusteigen- leider kein B und somit keine Chance auf eine Erleichterung... Vor 20 Jahren war ich in Niedersachsen (komme aus NRW) und war sehr begeistert, als ich Parkplätze- etwas breiter- die für ein G zugelassen waren entdeckte... Dann werde ich weiter verboten parken müssen...

    Viele Grüße
    Jürgen
     
  18. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    @Hallo Jürgen,
    schätze dich glücklich das du wenigstens einen orangenen ausweis hast, denn den bekommt man nicht in jedem bundesland. so wünschte ich mir wenigstens diesen, da ich eben dauerhaft eingeschrenkt mit "B" bin.
    allein die bedingungen für "B"sind doch aber nicht voraussetzung für "aG"? oder für welche "Erleichterung" hast du diese merkzeichen begehrt?
    danke sauri
     
  19. Jürgen

    Jürgen Aktives Mitglied

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    Hallo Sauri,

    der orange Ausweis ist- ebenso wie der blaue- in ganz Deutschland zu erhalten (nachzulesen z.B. unter https://mobilista.eu/409/orange-parkerleichterung-fuer-behinderte-antrag-rechte-und-pflichten/ ) Ich hatte jetzt auch lange nicht mehr danach geschaut und festgestellt, dass man als Ausnahme in NRW den orangen Ausweis mit einer auf NRW bezogenen Gültigkeit auch ohne "B" bekommen kann. Das werde ich mal in Angriff nehmen...

    Der Unterschied zwischen dem Orangen Ausweis (bundesweit mit 80+G+B zu bekommen) und dem blauen Ausweis (mit aG oder BI) zu bekommen besteht hauptsächlich in dem Benutzen von Behindertenparkplätzen. Man darf aber im eingeschränkten Halteverbot bis zu 3 Stunden stehen, sofern man niemand behindert- das reicht mir meistens...

    Viele Grüße
    Jürgen
     
  20. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    @Jürgen,
    in Berlin gibt es keine Regelung zum Erhalt des orangenen Parkausweises.
    saurier
     
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