schriftstück- "hilfe!!!"

Dieses Thema im Forum "Kaffeeklatsch" wurde erstellt von roco, 4. Mai 2007.

  1. roco

    roco Guest

    Brauch ein „Schriftstück“, für´s harz4 amt. wer sonst sollte das so super und bombensicher formulieren können, als die leute bei ro?

    Meine Situation:
    Muss/will spätestens zum 01.07.2007 (mindestens aber ab dem Tag, wo ich in die Klinik einziehe) Harz4 beantragen. Da ich nicht nur die Wohnung, sondern auch die Stadt verlassen will/muss, sollte Das für das Grundsicherungsamt auch anständig formuliert sein.

    meine ärztin (ist im moment auch meine chefin bis 30.06.2007) unterschreibt und stempelt es zwar, aber sie schreibt es eben nicht. wie es bei fachärzten zeitmäßig aussieht, davon könnt ihr ja alle ein lied singen. und wenn sie es schreibt, dann ist es ja auch wie ein gutachten, und das kostet...
    also, bitte helft mir, und formuliert mit mir dieses blöde schriftstück.

    Drin stehen muss:

    Trennung (geplante Scheidung) von meinem Mann
    Kind bleibt bei ihm
    Bin allein
    Harz4 zu (Datum offen)
    Wohnungs- und Umgebungswechsel nötig aufgrund gesundheitlicher Situation
    Harz4 schon während Krankenhausaufenthalt
    Wohnungskosten (neue Wohnung) vom Amt zu tragen

    Wäre euch wahnsinnig dankbar, denn auf ewigen "Hin-und Her-Schriftwechsel mit Behörden" hab ich im Moment überhaupt keinen Bock.

    Außerdem werde ich am 8.5.2007 in Bernau (evtl. mein neuer Wohnort) um 9 Uhr wegen ner Wohnung erwartet. sollte dann schon schon was in der hand haben, weil ich dann gleich ein wenig behördengänge erledigen könnte.

    also, meine lieben, spitzt eure bleistifte, und zeigt mir mal eure "ergüsse" (lol), was den schriftwechsel mit Behörden angeht.

    ich danke schon im voraus,

    die conny
     
  2. Matthias

    Matthias Neues Mitglied

    Registriert seit:
    30. April 2003
    Beiträge:
    214
    Ort:
    Dreieich, Hessen
    Du brauchst dringend einen Anwalt, der klärt welche Rechte Du hast, auch gegenüber deinem Mann.

    Es ist definitiv nicht Deine Entscheidung, welche Unterstützung (Unterhalt oder HarzIV) du bekommst, sondern eine (verwaltungs)rechtliche Frage.

    Wenn Du Dir selber keinen Anwalt leisten kannst, frag mal beim VDK nach, zumindest für die Versorgungsansprüche wegen Deiner Krankheit.

    Hier mal eben ein Schriftstück formulieren wird definitiv nicht reichen.
     
  3. Sigi

    Sigi Mitglied

    Registriert seit:
    27. Mai 2006
    Beiträge:
    594
    Ort:
    bei Bielefeld
    Hallo Rocofra,

    hier hast Du einen Link,da kannst Du Dich über Hartz lV informieren und kannst dann Deine schriftlichen Entwürfe korrigieren lassen. Schreiben mußt Du die schon selber

    http://www.aktive-erwerbslose.de

    denn nur Du kennst Deine persönliche Situation ;).
    Ich wünsche Dir viel Glück.

    Liebe Grüße
    Sigrun
     
  4. roco

    roco Guest

    hi matthias

    gut gemeint, aber im moment weder nötig noch möglich. ich brauch das schriftstück ja nur, damit das amt ne erklärung hat, warum ich die stadt wechsle. geht also darum, welche stadt zahlt (zahlen muss).
    mein mann verdient so, dass wir vorher selbst zu dritt nur haarscharf an harz4 vorbeigekommen sind. da sich ja auch die steuerklasse von III auf II ändert, wird er noch weniger verdienen. und das kind bleibt ja bei ihm. haben das schon durchrechnen lassen, unterhalt für mich ist nicht drin und mit dem neuen gesetz (unterhalt) schon gleich garnicht. außerdem prüft das amt nach antragstellung nicht nur die bedürftigkeit, sondern auch den unterhaltsanspruch an meinen mann. die werden nichts finden, also müssen sie zahlen. wozu soll ich dem anwalt dafür auch noch geld in den rachen schmeißen? es ist also nicht die frage, ob ich harz4 kriege, sondern von welcher stadt. wenn ich hier in schwedt harz4 beantrage brauch ich ein gutachten (teuer) vom arzt, um die erlaubnis zum umzug zu bekommen. wenn ich aber erst in der klinik den antrag stelle, dann habe ich ja keine/n adresse/wohnort (außer die der klinik, "lol"- ich bleib da :D ). dann müssen die mich ziehen lassen, ohne dieses blöde gutachten. weil mir das aber zu spät ist, (solange reicht die kohle nun doch nicht, bin ja nich rockefeller oder gates), will ich den antrag vor dem einzug in die klinik, aber mit diesem schriftstück stellen. so hat man mir das auch im "arbeitslosenverband" (die helfen bei´m ausfüllen des antrages gesagt. die wissen aber auch nicht, wie man sowas schreibt. normalerweise sollte das schon der arzt (wenn er lieb ist und zeit hat)selber schreiben, aber das muss man dann auch (privat) bezahlen. und woher nehmen...

    aber hier scheint auch keiner so genau zu wissen, wie man das schreibt... na egal, ´ne frage war´s mir wert.
    schönes restwochenende wünscht

    das conny ;)
     
    #4 6. Mai 2007
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 6. Mai 2007
  5. ErikaSt

    ErikaSt ErikaSt

    Registriert seit:
    7. Januar 2006
    Beiträge:
    362
    Ort:
    Dortmund
    Hallo Rocofra,
    ich kann Matthias nur beipflichten, Du brauchst dringend einen Anwalt, und zwar aus 2 Gründen:

    1.
    Wegen der Trennung. Hier hast Du das Recht, einen Anwalt Deines Vertrauens zu erhalten. Es gibt die Prozeßkostenbeihilfe. Darauf hast Du bei Familienangelegenheiten (Trennung, Unterhalt, Erziehungsrecht und Kinds-Besuchszeiten). Bei dem für Dich zuständigen Amtsgericht/ Familiengericht kannst Du entsprechende Formulare erhalten und beantragen. Einfacher ist es, wenn Di Deinen Anwalt ermächtigst, dies für Dich zu erledigen.

    2.
    Vergewissere Dich, dass Du vom Arbeitsamt keine Sperre erhältst wegen selbst verursachter Kündigung des Arbeitsverhältnisses. I.d.R. sind das 3 Monate. Hier kann Dir wirklich nur ein Anwalt kompetent helfen. Wenn du dann ohne negative Folgen umziehen kannst, wird das Arbeitsamt prüfen, wie die finanzielle Situation für Dich sein wird: 1 Jahr Arbeitslosengeld I, dann ALG II. Sollte das ALG, sowohl I als auch II, niedriger als die Grundsicherung sein, wird geprüft, ob Dein Mann verpflichtet ist, für Dich Unterhalt zu zahlen. Erst danach hast Du einen Anspruch auf ergänzende finanzielle Hilfe zur Grundsicherung. Auch hier kann Dir nur ein kompetenter Anwalt helfen, es gibt so viele Regelungen und wieder Sonderregelungen.

    Ich hoffe für Dich, dass Du die Hilfe bekommst, die Du benötigst.

    Liebe Grüße

    Erika
     
  6. Sigi

    Sigi Mitglied

    Registriert seit:
    27. Mai 2006
    Beiträge:
    594
    Ort:
    bei Bielefeld
    Hallo Rocofa,

    bitte versuche es bei dem Link,den ich Dir gegeben habe. Da gibt es viele Leute,die Dir wirklich gute Ratschläge geben können.
    Das mit dem Anwalt ist nicht schlecht,aber Du brauchst einen,der sich im SGB ll richtig gut auskennt.
    Du kannst auch noch bei Tacheles.de gucken. Denn auch Du mußt wissen,was Du machen kannst/darfst.
    Der Vdk nimmt 48 € im Jahr und noch mal extra pro Beratung,was sich aber wirklich bezahlen läßt. Mein Freund mußte grade für eine Klagevorbereitung 28€ bezahlen.
    Viel Glück uind liebe Grüße
    Sigrun
     
  7. roco

    roco Guest

    hallo ihr süssen,

    find ich prima, dass ihr euch so reinhängt.

    aber ich brauch wirklich (noch) keinen anwalt. bis auf die tatsache, dass mein mann ständig brüllt, nervt und jammert (deshalb zieh ich hier so fix aus), haben wir alles erstmal soweit geregelt.
    die gabeln geteilt, das bett auseinandergesägt und die vorhandenen eier gezählt... (war ein witz, aber das allaes läuft prima).
    auch, das mein sohn (robert, 13 jahre) bei ihm bleibt und ich ihn immer sehen kann, wann robert möchte. ist klar.
    arbeit in dem sinne habe ich nicht. nur ein befristetes arbeitsverhältnis bis 30.06.07 über 10 stunden die woche. also sperrfrist ist auch nicht. und arbeitslosengeld auch nicht, da ich zuletzt 2001 sozialversicherungspflichtig gearbeitet habe.

    also alles garnicht so kompliziert. anwalt kommt erst nach der klinik, wo es direkt um die scheidung geht. es soll leute (mein noch-mann) geben, die zwar radau machen, aber "teilungs"-einsichtig sind, wenn es um (ihr) geld geht. und wir brauchen deshalb nachher wohl bloss einen anwalt, den ich mir aber nehmen werde- falls mein zukünftiger ex doch spöne (ärger) macht.

    vdk ist im mom nicht drin, aber ne überlegung wert.
    danke für den link- sigi, hab gestern schon "geschmökert" und tacheles ist heute dran.

    habe ab morgen kein internet mehr, werde aber 2 bis 3 mal die woche ins internetcafé gehen, bis ich in die klinik muss.

    nochmal danke für eure hilfe, ich drücke/knuddel euch alle

    die conny
     
  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden