Hallo Ihr Lieben, vor zwei Jahren habe ich bei der BfA einen Zuschuß auf eine behinderungsbedingte Zusatzausstattung beantragt. Damals hatte ich einen GdB von 50 %. Es wurde abgelehnt, weil ich zur Erlangung des Arbeitsplatzes laut BfA kein Fahrzeug benötige. Kann mir jemand sagen, ob durch die Kennzeichnung G und einem GdB von 60 % nunmehr bessere Aussichten auf einen Zuschuß bestehen oder ist sowas aussichtslos? Die Antragstellung war damals recht aufwenig, und ich möchte es nicht nochmals erfolglos machen. Für Eure Ratschläge vorab schon recht herzlichen Dank. Elli
Hallo Elli... Gehe einmal auf die Internetseite "www.uwendler.de" . Dort im Forum kannst Du Deine Frage noch einmal stellen. Es wird Dir geantwortet von Herrn W. Uwendler, der sich bestens mit dem Behindertenrecht auskennt! Soviel wie ich weiß, kannst Du einen Zuschuss beantragen, wenn Du davor stehst sonst Dein Arbeitsplatz zu verlieren. DAs Arbeitsamt, die Hauptfürsorgestelle und das SAozialamt geben dann zusammen einen Zuschuss auf Antrag. Das gilt aber nur, wenn Dein Arbeitsplatz verloren zu scheinen geht, oder Du arbeitslos bist und einen Arbeitsplatz mit einem PKW erreichen musst, wenn Du einen gefunden hast! Aber dass kann ich Dir nicht sicher sagen, frage lieber unter der o.g. Internetadresse nach! mfg Heidi
Hallo Elli, Voraussetzung für die Kraftfahrzeughilfe ist, dass die infolge deiner Behinderung nicht nur vorübergehend auf die Benutzung eines Kfz angewiesen bist, um deinen Arbeitspaltz zu erreichen sowie das du ein Kfz führen kannst oder gewährleistet ist, dass ein Dritter das Fahrzeug für dich führt. Bist du im Rahmen der Berufsausübung nicht nur vorübergehend auf dein Kfz angewiesen, wird die Kfz-Hilfe geleistet, wenn infolge deiner Behinderung nur auf diese Weise die Teilnahme am Arbeitsleben dauerhaft gesichert werden kann und die Kostenübernahme durch den Arbeitgeber nicht üblich oder zumutbar ist. Das Kfz muss nach Grösse und Ausstattung den Anforderungen entsprechen, die sich im Einzelfall aus der Behinderung ergeben und, soweit erforderlich, eine behinderungsbedingte Zusatzausstattung ohne unverhältnissmässigen Mehraufwand ermöglichen. Die Kosten für die Zusatzausstattung, die wegen der Behinderung erforderlich ist, ihren Einbau, ihre technische Überprüfung und die Wiederherstellung ihrer technischen Funktionsfähigkeit werden in vollem Umfang übernommen. Ich denke der Antrag lohnt sich nur, wenn du wirklich auf ein Kfz angewiesen bist, um zu deinem Arbeitsplatz zu gelangen. Hierbei könnte dir das Kennzeichen G ja vielleicht helfen. Wenn du also z.B. nicht in der Lage bist, die Stufen im Bus hochzusteigen, wäre dieses vielleicht ein Grund, warum du eben öffentliche Verkehrsmittel nicht nutzen könntest. Ich würde einfach versuchen einen Antrag zu stellen, diesen entsprechend zu begründen und ggf. ein ärztliches Attest darüber vorlegen, warum du ein Kfz brauchst um zur Arbeit zu kommen (z.B. kann keine Treppenstufen steigen, ist aufgrund des Rheumas nicht in der Lage, den ... m langen Weg von der Haltestelle zum Arbeitsplatz zurückzulegen). Liebe Grüsse und viel Glück! Nixe
Im allgemeinen bekommt man nur einen Zuschuß von der BfA wenn Änderungen an einem bestehenden Auto vorgenommen werden müssen. z.B. Spezialsitz bei Rückenproblemen. Weiterhin bekommt mit "G" eine halbe Steuerermäßigung auf dei KfZ-Steuer. Dann eine pauschalen Betrag bei Außergewühnlichen Belastungen bei der Lohnsteuer von 1540,-DM. ? €. Vereinzelt geben noche KfZ-Versicherungen noch einen Behindertenrabatt z.B HUK-Vers. Alles gute