Chrissi50
Bekanntes Mitglied
https://www.akdae.de/Arzneimittelsicherheit/Weitere/201807091.html
Die Apotheken nehmen zwar die angebrochenen Packungen zur Vernichtung zurück, für den Ersatz braucht man allerdings ein Rezept.
Die Apotheken nehmen zwar die angebrochenen Packungen zur Vernichtung zurück, für den Ersatz braucht man allerdings ein Rezept.