morgen farfalla,
also läuft dein rentenantrag schon???
außer das übliche mit einem anwalt des vdk oder über die rechtschutzversicherung oder halt selber bezahlen an den antrag gehen fällt mir auch nix andere ein...
..habe mir im august eine rechtsschutzversicherug wg.des rentenverlängerungantrages abgeschlossen und mitglied beim vdk eh schon für solche sachen....beides habe ich in form eines beratendes telefonates schon sehr gut gebrauchen können.
ich fürchte wenn die rv der meinung ist das du auf reha mußt wird sie dran festhalten können?? bin da aber rechtlich überfragt. das wäre eine gute frage für das expertenforum oder chat auf der online-seite der rv..
mir hat keine reha bis jetzt besserung gebracht und das wurde jedesmal durch einen schub im blut nachgewiesen..daher war diese frage zum glück beim 1.antrag aus der welt.... und 2005 hat mir der gutachter für den 1.antrag der rente bestättigt das eine weitere reha in den nächsten 2 jahren keine besserung einbringen wird.
war paar monate später nach erhalt der eurente ein 3.mal in anschlussheilbehandlung (was einer reha gleichkommt. nur muß die ahb nicht genehmigt werden) auf ahb oder reha wird ja immer eine einschätzung der arbeitsfähigkeit und wie lange und welche einschränkungen es gibt usw festgelegt und steht dann im abschluss bericht. dieses wurde dann sogar nochmal verschäft
meine aktuelle geschicht ist kein geheimnis nur kann hier jeder mitlesen und wenn es dann doch alles vor gericht landet ist ein vorher öffentl. "breittreten" evtl. nicht wirkl.positiv....
viel erfolg und lg
bine