Rentenbewilligung Bescheid

E

engel

Guest
Hallo
ich habe auf Antrag vom 04.07.2003 Rente wegen voller Erwerbsminderung.
Die Rente beginnt am 01.02.2004äSie ist befristet und fällt zum 31.07.2005 weg.
Ab 01.02.2004 wird mir monatlich die Rente überweisen.

Die Rente auf Zeit wird ab Beginn des 74. Kalendermonats nach Eintritt der Minderung der Erwerbsfähigkeit geleistet ($ 102 Abs. 2 SGB VI)

Ich habe die Diagnose aber doch shcon viel länger????

Warum muss ich 7 Monate auf die Zahlung warten kann mir das jemand erklären

Würde mich freuen

gruß Engel
 
Hi Engel,

auf der Seite der BfA fand ich folgendes:


Die Rente beginnt mit dem auf den Eintritt der Erwerbsminderung folgenden Monat. Dies gilt aber nur, wenn der Antrag innerhalb von drei Kalendermonaten nach Eintritt der Erwerbsminderung gestellt wird.

Beispiel:
Eintritt der Erwerbsminderung am 10. Januar
Rentenantrag am 15. April
Rentenbeginn 01. Februar
Wird der Antrag später als drei Kalendermonate nach Eintritt der Erwerbsminderung gestellt, beginnt die Rente erst mit dem Antragsmonat.

Beispiel:
Erwerbsminderung seit 10. Januar
Rentenantrag am 06. Juni
Rentenbeginn am 01. Juni
Handelt es sich um eine zeitlich befristete Rente, dann beginnt sie frühestens im siebten Monat nach Eintritt der Leistungsminderung.

Beispiel:
Erwerbsminderung seit 10. Januar 2002
befristet bis 31. Dezember 2004
Rentenantrag am 06. Juni 2002
Rentenbeginn 01. August 2002


(Stand 11.4.2003)

http://www.bfa.de/ger/ger_rente.4/g...nderung_em.422/ger_422_teil.html#Rentenbeginn

Viele Grüße
Sabinerin
 
hallo engel,

willkommen im club!!
bei mir war es auch so, mein arzt hat sofort gesagt das ich die vorraus-
setzungen schon seit mind. 2 jahre erfülle,
ABER
das gutachten zählt ab dem termin der untersuchung, bzw. die rentenanstallt
nimmt dieses datum als grundlage und somit muss man eine wartezeit
von 7 monaten in kauf nehmen.
dies ist im soziallgesetzbuch rechtlich verankert.

ich war auch sehr erstaunt und habe mich bei der BfA erkundigt ob dies mit
rechten dingen zu geht, da ich ja 2002 bereits die rente eingereicht hatte und
diese ja abgelehnt wurde weil ich absolut unfähige gutachter hatte, aber
meine wirklich sehr nette sachbearbeiterin klärte mich auf wie sich das verhält
und wenn ich den rentenantritt anfechten möchte müsste ich offizielen widerspruch
einlegen und das heißt KEINE Geld, nun eine bekannte kämpft seit 2,5 jahren
und änderung des rentenbegins, aber wir haben das geld dringender gebraucht
drum hab ich auf ein widerspruch verzichtet und die sachbearbeiterin erklärte mir
auch da ich mich 2002 nicht über die begutachtung beschwert hatte wird es
schwer werden zu beweißen das ich unkorrekt behandlt wurde na,ja und die
nerven habe ich eh nicht mich mit denen zu streiten..

nun ich bekomme jetzt seit dem 1.12.03 meine rente und bin glücklich was dies
betrifft denn das hilft uns finanziel doch sehr.

ich wünsche dir alles gute und trotzdem herzlichen glückwunsch zum sieg der
ersten hürde

lg
elke
 
Hallo Elke

Hallo Elke

bin froh das ich wenigtens keinen Fehler gemahct habe habe mich nämlich zwecks einspruch und so
Ich wusste das ich das irgendwo shcon gehört habe das dies so der Weg der Rentenanstalten eben ist.
Ich dachte jetzt es könnte damit zusammen hängen das ich die Krebsdiagnose erst seit Juli 03 habe und ab dort 7 monate wartezeit dann ergibt es auch Februar 04 erste Zahlung
Ich benötige auch das geld und habe nicht den nerv damit vor gericht oder so zu gehen
Bin ja ganz erstaunt das ich überhaupt soviuel Geld bekomme habe mit viel weniger gerechnet
Für mich zählt es Hauptsächlich das die LVA mich in Rente Geschickt hat und somit ist das kapitel vom Tisch ich wäre ein Simulant, natürlich sind all diese Leute nicht mehr meine Freune.
Jetzt kommen sie so langsam aber sicher wieder angekrochen
Aber die können mich Kreuz weisse
Habe sehr gelitten das keiner an meiner Seite stand
jetzt brauche ich diese Leute auch nciht mehr
habe jetzt die R-Oler

Gruß aus der Nachbarschaft Engel

komsmt du den das nächste mall auch mit zum Kaffee mit Carmen1 und Kitty1960???
:D
 
Hallo,

Ich sage Dir nur eins,sei einfach nur froh das Du überhaupt RENTE

bekommst.Mehr kann ich dazu nicht sagen.


Gruß Molly
 
Hallo,

Ich sage Dir nur eins,sei einfach nur froh das Du überhaupt RENTE

bekommst.Mehr kann ich dazu nicht sagen.


Gruß Molly
 
Original geschrieben von Molly
Hallo,

Ich sage Dir nur eins,sei einfach nur froh das Du überhaupt RENTE

bekommst.Mehr kann ich dazu nicht sagen.


Gruß Molly

Man wird doch noch Fragen dürfen ODER?!
:mad:
 
Rentenbescheid

Hallo Engel!
Deine Frage betreffend Rentenbescheid ist mehr als berechtigt. Also erstmal herzlichen Glückwunsch zum positiven Bescheid (auch wenn er nur zeitlich befristet ist) Dein Problem wegen des Zahlungsbeginns liegt einfach daran, dass die Bearbeitung so "schnell" gelaufen ist. Mein Antrag begann Juli 2001, natürlich erst mit Ablehnung, dann meinerseits Widerspruch, der dann nach langem hin und her (nicht ohne meinen Anwalt!) Ende 2002 positiv entschieden worden ist. Dadurch, dass der Antrag im Juli gestellt worden ist, habe ich Rente ab Februar 2002 bekommen. Weil ich vor dem Rentenantrag eine Rentenauskunft gestellt habe, konnte ich zumindest die Rentenberechnung kontrollieren, ansonsten hätte ich keine Chance gehabt, diese zu prüfen. Meine Rente ist befristet bis zum 31.12.04, aber mein Anwalt steht schon in den "Startlöchern" - Anfang Juni bekommt die BfA Post...
Wie sagt man so schön: "schau´n wir mal"
Es ist einfach, wenn die Rente abgelehnt wird - das kann ich gut verstehen. Es ist aber auch nicht so einfach zu akzeptieren, dass man jetzt Rente bekommt. Hat so was entgültiges - obwohl ich sagen muß, wenn man dadurch finanziell etwas unabhängiger ist, lebt es sich auch leichter. Egal wie, alles hat seine Vor- und Nachteile.
Einen schönen Abend wünscht Elmaba
 
Rente und Gutachter?

Hallo Elmaba

da hast du recht

ich bin froh das ich die Rente auch wenn es erst einmal nur für 2 Jahre ist bewilligt bekommen habe
Mir ging es ja eben nur darum warum man obwohl ich schon Rentner bin erst 7 Monate später die 1 monatliche Rente bekommen
Hät ja sein können das irgendwas schief gelaufen ist und ich hätte dann ne Frist versümt
Aber wie ich nun von vielen gehört habe war es bei dennen genauso ich weis jetzt halt auch das alles seine richtigkeit hat.
Für mich bedeutet dieser Rentenbescheid mehr als nur ein Finanzielle unterstüzung für mich beudeute es schwarz auf weis das ich kein simulant bin wie mich so einige Ärzte in den letzten Jahren VERSUCHT hatten mich in die Ecke zu schieben
allen dennen würde ich gerne diesen Rentenbewilligungsbescheid vorzeigen.

Ich bedanke mich auch bei Elke und Sabinerin
die mir zu verstehen gaben das das R-Oler Forum auch dafür da ist das man selbst einiges über Rentenbescheide erfahren kann
man muss nicht direkt zur BFA oder LVA rennen
Leider gibt es wohgl auch neider unter uns
das finde ich sehr schade und ich fühlte mich in einem Beitrag schon etwas angeriffen

Danke euch allen

Bin zwar noch nciht 100% dahinter gestiegen was die BFA und LVA für Gesetze hat
aber es passt scho

engel:D
 
Hallo,

Hey Engel, ich beneide dich, daß du das schon hinter dir hast und weisst wo du dran bist.
Herzlichen Glückwunsch von mir

dazu hab ich aber auch noch einige Fragen.

Ich habe ja im November 03 den Rentenantrag gestellt.
Jetzt im Januar hatte ich die Gutachtertermine.
Arbeitsunfähig krank geschrieben seit Mai 2001.
Falls ich die Rente bekommen sollte, wird sie dann erst ab 7 Monate nach Rentenantragstellung oder ab Gutachtertermin gezahlt?
Wird für die 7 Monate Wartezeit überhaupt etwas gezahlt oder nachgezahlt?
Und ab wann - wenn Rente z.B. für 2 Jahre gewährt wird - würden die 2 Jahre Rentenbezug zählen? Ab Antragstellung - ab Gutachter oder erst nach den 7 Monaten?

Viele "brennende" Fragen von mir...........:rolleyes:

Grüsse
bibbi
 
hallo bibbi,

ich bin zwar nicht engel aber ich antworte dir trotzdem :D
also ich bin seit dem 24.03,2001 arbeitunfähig geschrieben, bin
seit september 2002 ausgesteuert, mein erster rentenantrag 2001
wurde abgelehnt, der widerspruch wurde im april 2003 abgelehnt.

dann habe ich im mai 2003 einen komplett neuen rentenantrag
gestellt, immer noch arbeitsunfähig geschrieben, selbst gutachter
der krankenkassen mdk haben mich für arbeitsunfähig und am
arbeitslegen nicht mehr teilnehmbar begutachtet, dies interressiert
die rententräger nicht.

nun habe ich 03.09.2003 meinen rentenbeischeid bekommen mit
einer bewilligung von 2 jahren
und nun kommt es

ich wurde im juni 03 begutachtet und von den bfa gutachtern als
erwerbsunfähig beurteilt, diese begutachtung bzw. das antrags
datum wird im falle einer genehmigung der rente als beginn der
erwerbsunfähigkeit genommen und somit kommen ab dem
gutachtertermin bzw. antragsdatum (bei mir war alles innerhalb
von 5 wochen) das SGB § 101 Abs. 1
zum tragen in dem die 7 monate wartezeit stehen und es wird
ab diesem datum die rente erst gezahlt.

bei dir wahrscheinlich nov 03 plus 7 monate = mai 04

ich wünsche dir viel glück und starke nerven
lg
elke
 
Zuletzt bearbeitet:
Da hänge ich doch gleich noch eine Frage dran:

Kann man mitten aus der Arbeit einen Rentenantrag stellen oder muss man wochenlang krankgeschrieben sein?
Ich arbeite zur Zeit noch (mit wenig Krankentagen), fühle mich aber der Arbeit immer weniger gewachsen und quäle mich nur noch rum; deshalb würde ich gerne einen Rentenantrag stellen, würde mich aber nicht gerne krankschreiben lassen, einfach aus moralischen Gründen.
Hat jemand dazu einen Tipp? Würde mich freuen.

Gruß, Barbara
 
hallo engel,

hier ein auszug aus dem SGB der uns betrifft:

SGB 6 § 101 Beginn und Änderung in Sonderfällen

(1) Befristete Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit werden nicht vor Beginn des siebten Kalendermonats nach dem Eintritt der Minderung der Erwerbsfähigkeit geleistet.


und hier der komplette link:
http://www.sozialgesetzbuch-bundessozialhilfegesetz.de/_buch/sozialgesetzbuch.htm

hoffe das ich dir damit nochmal helfen konnte, ich habe auch gefragt
ob das so richtig ist, denn ich wusste von diesem gesetz nichts.

lg
elke
 
Hallo bibbi,

ab wann die Rente gezahlt wird, hängt davon ab, welchen Zeitpunkt die BfA als Beginn der Erwerbsminderung ansieht.

Ich bin am 31.08.01 ins Krankenhaus gekommen und war von da an krankgeschrieben. Im September 02 habe ich dann einen Rentenantrag gestellt, der innerhalb von drei Monaten bewilligt wurde. Der Beginn der Erwerbsminderung wurde auf den 31.08.01 gelegt. Deshalb habe ich die Rente rückwirkend zum 01.09.02 ausgezahlt bekommn, da das halbe Jahr Wartezeit ja schon abgelaufen war. Allerdings habe ich das Geld nur rückwirkend bis zur Antragstellung bekommen, das halbe Jahr, in dem ich zwar schon berechtigt war, aber keinen Antrag gestellt hatte, wurde nicht nachgezahlt. Das steht so in dem Gesetz. Bei mir ist die Rente deutlich höher als das Krankengeld. Meistens ist das ja andersherum.

Nach welchem System die BfA den Zeitpunkt der Erwerbsminderung festsetzt, weiß ich nicht genau, denn bei einer Rentenauskunft, die ich vorher habe erstellen lassen, war als Beginn der Erwerbsminderung der 12.10.01 angeben, also der Zeitpumkt, an dem die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber endete.

Alles Gute,

Sonja
 
Rente und Gutachter?

Hallo

viellen Dank an Elke
die die Frage super beantwortet hat

Also ich war nicht krankgeschreiben ich war einfach nur Hausfrau
und habe dann rente eingereicht
ich bekam auch vom arbeitsamt kein geld mehr da bei der Arbeitslosenhilfe das einkommen von meinem Mann mit angerechnet wurde und da hatte ich keinen Anspruch mehr darauf
bin also seit Februar 03 ohne eigenes Einkommen und eben durch die krebserkrankung im juli 03 habe ich dann die Rente eingereicht natürlich habe ich nie im Leben daran gedacht das ich sie auch bewilligt bekomme und dann noch so schnell
deswegen kommen mir erst jetzt so nach und nach die vielen Fragen
Ich war ja auch nie bei einem Rentenberater
Ich habe einfach den Antrag aus dem Internet gedownloadet augefühlt weggeschickt bekam dann den 1.Termin zum Gutachter, 4 Wochen später 2.Termin zum Gutachter und der hat mir nach der untersuchung gesagt ich kann kein gewinnbringendes Einkommen erzielen so da man davon Leben könnte und man muss erst einmal sehen wie es mit mir weiter geht.
und 4 Monate später hatte ich dann den Bescheid in der Hand

Die 7 Monate gehen aber ab Antragstellung
hat mit dem Gutachtertermin wohl nichts zu tun

Ich glaube auch nciht das man Krank geschreiben sein muss
den ich habe ja auch meinen Hausmeisterposten mit angegeben den ich immer noch ausführe.

Ich weis nicht ob es bei der LVA und der BFA da unterschiede gibt

Ich denke Elke ist uns da schon eine große hilfe

Danke euch allen für Fragen sowie Antworten

Da habe ich doch wohl einen interessanten Beitrag eröffnet

Gruß Engel:D
 
7 monate warten dann gibt es bei EU rente das 1.mal Geld???

Ihc habe nun schwarz auf weiß warum man 7 Monate warten muss bis man die 1.Rentenbezahlung bekommt

Die Anspruchsvoraussetzung also der Zeitpunkt der Erwerbsminderung habe ich erfüllt.

Die Rentenantragstellung erfolgte am 04.07.2003

Zeitpunkt der Rentenantragstellung sowie die Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen ist jeweils der 04.07.2003.

Befristete Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit werden gemäß $ 101 Abs. 1 SGB VI nicht vor Beginn des siebten Kalendermonats nach dem Eintritt der Minderung der Erwerbsfähigkeit geleistet.

Daher beginnt die Rente am 01.02.2004

Habs zwar noch ncith so recht verstanden aber ich denke auf gut Deutsch heißt es

Wenn man befistete Rente wegen Erwerbsunfähigkeit bewilligt bekommt
dann bekommt man grundsätzlich erst 7 Monate nach Antragstellung das erste mal die Rente ausbezahlt.

Ganz schön kompliziert finde ich


Gruß Engel

:confused:
 
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