Rentenantrag stellen - Was kommt alles auf einen zu ????

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von Bazillus, 31. Mai 2006.

  1. Bazillus

    Bazillus Neues Mitglied

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    Habe seit 1997 "Rheuma" chron Polyarthritis, seit 2005 umbenannt als Seronegative Spondylarthrophathie mit peripherer Gelenkbeteiligung.
    Verschied.OP's, Kuren od. Reha's. Auch schon einige Therapien mit Medikamenten / Infusionen.
    Zur Zeit nehme ich tägl. Prednisolon 6mg, Folsäure 5mg, ausser Dienstags, Nexium mups 20mg, Celebrex 1-2 tägl. und spritze MTX 15mg und 2x wöchtl. Enbrel 25 mg. Als insulinpflichtiger Diabetiker spritze ich tägl. 4 x.
    Seit Oktober habe ich einen Grad der Behinderung von 70 % zuerkannt bekommen.
    Ich bin seit 01.07.05 krankgeschrieben...........und habe nun nach reichlichem Überlegen und auf Grund vom Anraten der Amtsärztin und auch Hausärztin einen RA gestellt. ( Bin erst 36 !!!)

    Wer kann mir sagen wie nun der weitere Werdegang ist ????

    Wird auch eine Begutachtung stattfinden o. ä. ?

    Mein Arbeitgeber hat mich nun zu einem Gespräch eingeladen und möchte auch wissen, ob ich einen RA gestellt habe. Ansonnsten wünscht er eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses.

    Kann mir jemand sagen ob ich dies beantworten muß ?

    Hat jemand auch solche Erfahrungen mit dem Arbeitgeber ?

    VG
    Kerstin


    :(
     
  2. Colana

    Colana Musikus

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  3. Colana

    Colana Musikus

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    Sorry, ich habe erst jetzt gelesen, wie der weitere Werdegang ist, ich hoffe, dass es dieses Mal das Richtige ist:

    "
    Der Rentenantrag wird bei zuständigen Rententräger (LVA, BfA, berufständischer Rententräger usw.) oder verschiedenen andern Stellen gestellt. Man erhält zahlreiche Formulare, die auszufüllen sind. Ärztliche Gutachten oder Atteste sind an dieser Stelle nicht nötig. Meist wird in den Formularen nach den behandelnden Ärzten gefragt. Diese werden dann je nach Einzelfall vom Versicherer angeschrieben und ein Formulargutachten oder auch ein längerer Befundbericht angefordert. In den meisten Fällen wird die Rentenversicherung noch einen Gutachter benennen, der dann eine Untersuchung durchführt.

    Auf Grund dieser Unterlagen wird über den Rentenantrag entschieden.

    WIDERSPRUCH
    Falls dieser abgelehnt wird, kann dagegen Widerspruch innerhalb einer gewissen Frist eingelegt werden.
    Der Widerspruch kommt dann zu einer Widerspruchsstelle, die aus Vertretern von Arbeitnehmern, Arbeitgebern und einem Vertreter des Versicherungsträgers zusammen gesetzt ist.

    KLAGE
    Falls man mit der Entscheidung der Widerspruchsstelle nicht einverstanden ist, kann man eine Klage schriftlich und binnen eines Monats beim Sozialgericht erheben.

    Hierbei besteht kein Anwaltszwang, obwohl es günstig ist sich durch einen Anwalt (empfehlenswert: Fachanwalt für Sozialrecht), einen Sozialverband (z.B. VdK)oder eine Gewerkschaft vertreten zu lassen.

    Jetzt ändert sich die Lage. Kläger (Patient) und Rentenversicherung sind nun gleich berechtigte Parteien in einem Rechtsstreit. Dazwischen steht das Gericht. Das Gericht wird die Unterlagen der Verwaltung prüfen und in aller Regel ein medizinisches Gutachten einfordern.

    Dazu wählt es einen medizinischen Sachverständigen nach eigener Entscheidung aus. Wenn der Versicherte jedoch den Eindruck gewinnt, die Beurteilung durch den oder die Sachverständigen ist unzutreffend oder unzureichend, hat er die Möglichkeit einen Gutachter eigener Wahl zu benennen.

    Obwohl der Prozess vor dem Sozialgericht und dem Landessozialgericht grundsätzlich kostenfrei sind, müssen diese selbst verlangten Gutachten nach §109 SGG vom Versicherten selbst bezahlt werden. Die Rechtschutzversicherung kann die Kosten übernehmen. Wenn sich durch dieses Gutachten entscheidende neue Aspekte ergeben, werden dieser Betrag im nachhinein vom Gericht übernommen.
    Weist das Sozialgericht die Klage ab, kann man in die Berufung vor das Landessozialgericht gehen.

    Gegen die Entscheidung des Landessozialgerichtes ist dann nur noch nur in Ausnahmefällen die Revision vor dem Bundessozialgericht in Kassel möglich.
    Während des gesamten Rechtsstreites ist es jederzeit möglich, das Verfahren durch Vergleich zu beenden."

    Viele Grüße
    Colana
     
  4. Colana

    Colana Musikus

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    Und hier ist noch ein Link für Merkblatt für Gutachtertermin auf deutsch, d. h. ohne Beamtendeutsch und schlechter Satzstellung, sondern für Normal-Bürger geschrieben:

    http://www.elo-forum.org/forum/ftopic7039.html

    Viele Grüße
    Colana
     
  5. Bazillus

    Bazillus Neues Mitglied

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    8
    Vielen Dank für die vielen Info's :)

    Wenn es zu einer Begutachtung kommt, wie "bereitet" man sich da vor ( Mir schlackern jetzt schon die Beine, wenn ich daran denke :eek: ).
    Ich habe schon gehört das die Gutachter nicht immer "nett" sein sollen. :mad:

    VG
    Kerstin
     
  6. Lilalu

    Lilalu Neues Mitglied

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    Beiträge:
    183
    Mutig rein und durch, wenns soweit ist.

    Hallo bazillus, Ich Klage gerade mit der VdK. 1jahr u. 7 Mon. kämpfe ich jetzt. Ich habe mir vorgenommen,wenn ich noch einmal zum Gutachter muß, werde ich mir vieles aufschreiben.zb. Den Verlauf meiner Kankengeschichte, die Einnahme von welchen Medikamenten und wie viel und alles was ich für wichtig halte. Dieses Schreiben gebe ich ihm auch und eines hefte ich mir ab, mit Datum usw. Ich habe nemlich fest gestellt, das die Ärtze manchmal gar nicht richtig zu hören. Im Gutachen (welches du anfordern kannst) hast du dann plötzlich Haus und Garten zu versorgen. Also schreibe ich mir was für mich wichtig ist auf. Dann gehe nie 'herausgeputz' gescminkt dort hin und nehme immer eine Begleitperson mit. Das Grinsen und freundliche Lachen kann man auch an der Tür abgeben. Liebe Grüße Lilalu
     
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