Moin, ich würde damit zum VdK/ SoV gehen und das darüber laufen lassen. Die können sicher am Besten weiterhelfen. Viel Erfolg! LG von Juliane
Hallo, gute Idee mit dem vdk http://vdk.de. Hoffentlich ist einer in deiner Nähe. Aber manchmal reicht nur der normale Widerspruch . bei meiner Tochter kam auch eine Ablehnung. Habe dann ihre ganzen Erkrankungen erwähnt, dass die eine Krankheit mit den Anderen Krankheiten als Gesamtpaket der Beschwerden zu betrachten ist.... Das sie durch die Reha ihre weitere Arbeitsfähigkeit erhalten möchte... u.s.w. Und zum Schluß habe ich geschrieben, :wenn wieder eine Ablehnung kommt, wir uns rechtlichen Beistand holen... LG Silberpfeil
Widerspruchsfrist nicht versäumen! Hallo embenjo, das Wichtigste ist, dass du die vierwöchige Widerspruchsfrist nicht versäumst. Du musst beim Widerspruch nicht schon alles begründen. Dein Widerspruch könnte so aussehen: Sehr geehrte Damen und Herren, mit Bedauern habe ich Ihren ablehnenden Bescheid vom TT.MM.JJJJ zur Kenntnis genommen. Nach Rücksprache mit meinem behandelnden Arzt, aber auch auch auf Grund der von mir selbst empfundenen starken Beeinträchtigung meines Leistungsvermögens, ist eine stationäre Rehabilitationsmaßnahme angezeigt. Aus diesem Grund mache ich von meinem Widerspruchsrecht gegen Ihren Bescheid Gebrauch. Eine ausführliche, schriftliche Begründung folgt. Bitte bestätigen Sie mir den fristgerechten Eingang meines Widerpruchs. Vielen Dank und freundliche Grüße Das verschafft dir ein wenig Zeit, eine Begründung zu finden. Die DRV oder die KK wird dir nach Eingang deines Widerspruchs eine Frist für die Begründung setzen. In dieser Zeit solltest du mit deinem Arzt sprechen und ihn darauf vorbereiten, dass er ggf. eine weitere Anfrage vom Kostenträger bekommt. Du kannst ihn auch bitten, dir einen ausführlichen Arztbrief zur Verfügung zu stellen, den du dann deiner Begründung zufügst. Wie auch beim GdB kommt es hier nicht auf die bloße Nennung von Diagnosen an. Wichtig ist hier, dass alle deine Beeinträchtigungen im beruflichen wie auch im privaten Leben zur Sprache kommen. Vielleicht kannst du das ja auch selbst ausführlich niederschreiben und mit deinem Arzt vor der Weitergabe an den Kostenträger abstimmen. Meiner hat mir dann sogar noch Hinweise gegeben, was ich in dem Papier ergänzen sollte. Den Tipp mit dem VDK würde ich aufgreifen. Ich habe beim letzten Mal alleine gekämpft und die Sache hat über 1/2 Jahr gedauert. Nach dieser Erfahrung würde ich wahrscheinlich direkt auf den VDK zugehen. Hier findest du weitere Infos zum Thema: http://www.rheuma-online.de/phorum/showpost.php?p=442890&postcount=2 Viel Erfolg, eine schmerzarme Zeit, eine gute Portion Durchsetzungvermögen und Geduld wünscht dir Kölner
Danke, Kölner, das hilft mir schon mal weiter. Beim VDK bekommt man nur Beratung wenn man Mitglied ist, und das bin ich nicht. embenjo
Versuch macht klug! Hallo embenjo, ruf einfach da an und lass dir einen Termin für eine Beratung geben. Deinen Mitgliedsantrag kannst du dann ggf. gleich mitnehmen. Mir haben die Düsseldorfer (NRW-Zentrale) auch am Telefon (da war ich noch kein Mitglied) bereitwillig Auskunft gegeben. Im Übrigen ist der Mitgliedsbeitrag angesichts der Leistungen noch überschaubar (<5 Euro im Monat). Beste Grüße Kölner
Hallo Kölner, ich muss dir an dieser Stelle mal ein Kompliment aussprechen für deine sehr hilfreichen Tipps und Formulierungen. Ich hatte auch Probleme mit meinen GdB Antrag. Erst hatte ich eine Ablehnung auf Verschlechterung,nach einlegen eines Widerspruches und nochmaliger Begründung, die ich aus deiner Beschreibung herraus formliert habe,kam vor ein paar Tagen dann die Erhöhung.Also danke nochmals. LG Silke
Ne sind 4,50 Euro pro Monat. Bin letzten Monat eingetreten. Vielleicht sind die Preise von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Aber in NRW sind es 4,50 Euro. http://www.vdk.de/perl/cms.cgi?SID=eytqxZ9ah3HZ2vCco95L0zTtDYrSft&ID=nw14 LG Melly
Hallo, bzgl. Vdk-Beitrag: in Nürnberg also Bayern sind es 5,00 €/Monat, Widerspruch einmalig 25,00 €, Klage 40,00 €. Billiger wird´s wenn man mehrere Jahre Mitglied ist.
Dann muß ich jetzt mal schauen was ich mache. Aber die Vorlage von Kölner werde ich machen, und dann mit der Hausärztin reden, habe ich nächste Woche einen Termin und ich gewinne noch etwas Zeit für die Begründung. embenjo
Hallo Silke, schön, dass ich dir helfen konnte und noch schöner, dass du Erfolg hattest. Weiterhin alles Gute Kölner
Ich selbst führe inzwischen Klage vor dem Sozialgericht gegen die Rentenversicherung wegen einer Reha. Die letzte ist über 5 Jahre her ... mein Glück war/ist das ich Mitglied bin im VdK. Hier habe ich einfach meine Unterlagen abgegeben und ab gings. Manchmal ist es sehr verwunderlich wer ohne Probs eine Reha bekommt. Die können Garage mauern, Fliesen legen und und und ... LG Waldi
hallo Waldmensch, da muss ich dir recht geben. Da kenne ich auch genug... Habe hier auch Jemanden, ist zwar ein anderes Thema.: Fährt bis München zum Proffez. Arzt bezgl. seiner Bandscheiben probleme,hat starke Schmerzen-(weil hier keiner operieren will), versucht es nicht mal mit Medis....( op kann er sowieso vergessen, denn da wird sich wohl auch erst jemand ran machen, wenn Lähmungen sind, die er nicht hat.....) Aber baut und ackert sein ganzes Grundstück um + Renovierung im Haus....Da kann ich nichts mehr zu sagen.... Regte sich aber damals aucf, dass er nur 30% GdB bekam, und ackert und treibt Sport wie ein 18 jähriger- voll-Gesunder..... LG Silberpfeil
erstmal so... ...wie Köllner sagt. Die schreiben eh oft: "Ihren Widerspruch haben wir dankend erhalten, bitte reichen Sie Ihre Begründung innerhalb von 6 Wochen nach." Also erstmal die fristgerechte Wahrung des Widerspruchsrechts. Neben dem Widerspruch kann man eine Beschwerde einreichen, da käme es auf die Begründung der Ablehnung an und auf die formulierte Begründung zum Antrag. Meine Beschwerde (an die Vorsitzende des Vorstandes Bln/Brdbg) ist nach Ablehnung des Widerspruchs erfolgt und innerhalb kurzer Zeit kam die Bewilligung eines 9-Mon. alten Antrages mit sofortiger Rücknahme aller anderen Bescheide und es gab richtig Ärger da Oben...Seit dem suchen die hier in Berlin einen Facharzt mit praktischer Erfahrung für Begutachtungen Rheuma/Internist/Chirurg - viellicht haben sie die ja schon. Ich habe nämlich auch die Frage der Einschätzung durch deren medizinischen Dienst betreffs der fachlichen Probleme in Zweifel gezogen..."als persönliche Meinung" natürlich. Meine abschließende Einschätzung hatte dann einen diskreten Hinweis auf die Möglichkeit eines Leserbriefes in einer großen Berliner Tageszeitung, wo ich dann leider auf Einzelpersonen und Namen der entsprechenden Bearbeiter nicht Rücksicht nehmen könnte....(hatte aber tatsächlich recherchiert). Ich habe aber auch angemerkt, daß ich vorläufig darauf verzichte, weil ich nicht einschätzen kann ob hier das persönliche Entscheidungsvolumen nicht ausgeschöpft wird, oder ob es behördlicherseits gewollt ist abzulehnen...aber immer mit Betonung auf "ist meine persönliche Meinung...". In großen KLiniken gibt es extra einen Arzt der mit solchen Sachen beschäftigt ist, wenn es um eine AHB geht...ein Zeichen dieser Ablehnungsmentalität, die im mom herrscht... Meine Schreiben zum Widerspruch und die Beschwerde würd ich Dir zur Verfügung stellen, schreibst ne PN wenn interessiert bist. Also den Text vom Köllner und denn sehen wir weiter....."merre" Ach...."mir juckts richtig in den Fingern mal wieder so richtig "Stress zu machen"!
Hallo embenjo; Ich habe Dein kurz Bericht gelesen.Also wenn du in Widerrufrecht schreibe mit dem 6.21g SGB IX §§1-22 und 22-24 das hilft Dir am besten.Ich hoffe das ich Dir geholfen habe. Fusel
Hallo ihr! Widerspruch läuft gerade, wird bearbeitet. Mal sehen, wie lange das dauert! Werde euch bescheid sagen, wenn ich etwas höre. embenjo